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   VGH Bayern, 06.08.2015 - 14 ZB 15.210   

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VGH Bayern, 06.08.2015 - 14 ZB 15.210 (https://dejure.org/2015,21056)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.08.2015 - 14 ZB 15.210 (https://dejure.org/2015,21056)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. August 2015 - 14 ZB 15.210 (https://dejure.org/2015,21056)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Beihilfe für das Präparat "Melatonin 5 mg Junek Kapseln";Keine Erstattung mangels Zulassung als Fertigarzneimittel;Klagen auf künftige Beihilfeleistungen grundsätzlich unzulässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beihilfefähigkeit bzgl. Aufwendungen für das Präparat "Melantonin 5 mg Junek Kapseln" als diätisches Lebensmittel

  • rewis.io

    Beihilfe, Melatoninkapseln

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beihilfefähigkeit bzgl. Aufwendungen für das Präparat "Melantonin 5 mg Junek Kapseln" als diätisches Lebensmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2014 - 13 A 1202/14

    Feststellung einer nicht bestehenden Zulassungspflichtigkeit für ein Produkt zur

    Auszug aus VGH Bayern, 06.08.2015 - 14 ZB 15.210
    Dies ergebe sich aus Entscheidungen des Landgerichts Stuttgart vom 17. November 2014 - 36 O 23/14 KfH - (juris) und des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 10. Dezember 2014 - 13 A 1202/14 - (juris).

    Unter den Beteiligten ist unstreitig, dass es sich bei dem streitgegenständlichen Präparat um ein sog. Funktionsarzneimittel i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AMG handelt (vgl. insbesondere OVG NW, B.v. 10.12.2014 - 13 A 1202/14 - juris zur Einordnung von Melatoninkapseln als Arzneimittel).

    Keine Erfahrungswerte bei Kindern und Senioren." Der Umstand, dass Melatoninkapseln Arzneimittel sind, führt entgegen der Ansicht des Klägers nicht zur Erstattungsfähigkeit derselben im Beihilferecht, sondern dazu, dass diese mangels erforderlicher Zulassung in Deutschland nicht vertrieben werden dürfen (vgl. OVG NW, B.v. 10.12.2014 a.a.O.; LG Stuttgart, U.v. 17.11.2014 - 36 O 23/14 KfH - juris), deshalb nicht verordnungsfähig (vgl. BSG, U.v. 16.12.2008 - B 1 KN 3/07 KR R - juris Rn. 13 für das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung) und daher auch keine erstattungsfähigen Arzneimittel i.S.v. § 22 Abs. 1 Nr. 1 BBhV sind.

  • LG Stuttgart, 17.11.2014 - 36 O 23/14
    Auszug aus VGH Bayern, 06.08.2015 - 14 ZB 15.210
    Dies ergebe sich aus Entscheidungen des Landgerichts Stuttgart vom 17. November 2014 - 36 O 23/14 KfH - (juris) und des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 10. Dezember 2014 - 13 A 1202/14 - (juris).

    Keine Erfahrungswerte bei Kindern und Senioren." Der Umstand, dass Melatoninkapseln Arzneimittel sind, führt entgegen der Ansicht des Klägers nicht zur Erstattungsfähigkeit derselben im Beihilferecht, sondern dazu, dass diese mangels erforderlicher Zulassung in Deutschland nicht vertrieben werden dürfen (vgl. OVG NW, B.v. 10.12.2014 a.a.O.; LG Stuttgart, U.v. 17.11.2014 - 36 O 23/14 KfH - juris), deshalb nicht verordnungsfähig (vgl. BSG, U.v. 16.12.2008 - B 1 KN 3/07 KR R - juris Rn. 13 für das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung) und daher auch keine erstattungsfähigen Arzneimittel i.S.v. § 22 Abs. 1 Nr. 1 BBhV sind.

  • VGH Bayern, 18.02.2014 - 14 C 13.900

    Unbegründete Beschwerde gegen ablehnenden Prozesskostenhilfebeschluss

    Auszug aus VGH Bayern, 06.08.2015 - 14 ZB 15.210
    Diese Lage kann sich, was künftige Aufwendungen betrifft, ohne weiteres ändern, ohne dass zum Zeitpunkt der Entscheidung schon hinreichend vorausgesehen werden kann, ob bzw. wann eine solche Änderung eintritt und in welche Richtung sie gegebenenfalls gehen wird (vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2014 - 14 C 13.900 - juris Rn. 11; OVG NW, B.v. 12.6.2013 - 1 A 2291/11 - juris Rn. 29).
  • VGH Bayern, 22.06.2015 - 14 BV 14.2067

    Der eigene beamtenrechtliche Beihilfeanspruch eines im Familienzuschlag

    Auszug aus VGH Bayern, 06.08.2015 - 14 ZB 15.210
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn es dem Kläger aus gewichtigen Gründen nicht zumutbar wäre, eine Verpflichtungsklage zu erheben, so etwa, wenn ein Interesse an der Feststellung eines zukünftig bestehenden Beihilfebemessungssatzes gegeben ist, um eine "angepasste" private Krankheitskostenrestversicherung abschließen zu können (vgl. BayVGH, U.v. 22.6.2015 - 14 BV 14.2067 - juris Rn. 12).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 06.08.2015 - 14 ZB 15.210
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 06.08.2015 - 14 ZB 15.210
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 06.08.2015 - 14 ZB 15.210
    Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinn liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2013 - 1 A 2291/11

    Beihilfeausschluss für eine Orthokin-Behandlung nach Maßgabe der BVO NRW

    Auszug aus VGH Bayern, 06.08.2015 - 14 ZB 15.210
    Diese Lage kann sich, was künftige Aufwendungen betrifft, ohne weiteres ändern, ohne dass zum Zeitpunkt der Entscheidung schon hinreichend vorausgesehen werden kann, ob bzw. wann eine solche Änderung eintritt und in welche Richtung sie gegebenenfalls gehen wird (vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2014 - 14 C 13.900 - juris Rn. 11; OVG NW, B.v. 12.6.2013 - 1 A 2291/11 - juris Rn. 29).
  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KN 3/07 KR R

    Krankenversicherung - keine Leistungspflicht für Lorenzos Öl wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 06.08.2015 - 14 ZB 15.210
    Keine Erfahrungswerte bei Kindern und Senioren." Der Umstand, dass Melatoninkapseln Arzneimittel sind, führt entgegen der Ansicht des Klägers nicht zur Erstattungsfähigkeit derselben im Beihilferecht, sondern dazu, dass diese mangels erforderlicher Zulassung in Deutschland nicht vertrieben werden dürfen (vgl. OVG NW, B.v. 10.12.2014 a.a.O.; LG Stuttgart, U.v. 17.11.2014 - 36 O 23/14 KfH - juris), deshalb nicht verordnungsfähig (vgl. BSG, U.v. 16.12.2008 - B 1 KN 3/07 KR R - juris Rn. 13 für das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung) und daher auch keine erstattungsfähigen Arzneimittel i.S.v. § 22 Abs. 1 Nr. 1 BBhV sind.
  • KG, 11.02.2020 - 5 U 58/16

    Qualifizierung eines Produktes als Arzneimittel oder als diätetisches

    Ein Produkt mit dem Inhalt von 5 mg Melatonin in Kapselform ist in der Rechtsprechung bisher als ein Funktionsarzneimittel angesehen worden, (OLG Celle, PharmR 2017, 251 juris Rn. 37 ff, mit Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch BGH, Beschluss vom 9.11.2017, I ZR 29/17; OVG Münster, PharmR 2015, 305 juris Rn. 10 ff; daran anschließend BayVGH, PharmR 2015, 468 juris Rn. 10).
  • VG München, 24.11.2016 - M 17 K 16.2394

    Beihilfe für Fahrtkosten zu geplanten ärztlichen Untersuchungen

    In der Rechtsprechung (zuletzt BayVGH, B. v. 6.8.2016 - 14 ZB 15.210 - juris m. w. N.) ist zudem geklärt, dass Klagen auf künftige Beihilfeleistungen unzulässig sind, weil eine Feststellung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die Zukunft ausgehend vom materiellen Beihilferecht nicht möglich ist.
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