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   VGH Bayern, 06.08.2019 - 1 NE 19.927   

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VGH Bayern, 06.08.2019 - 1 NE 19.927 (https://dejure.org/2019,27637)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.08.2019 - 1 NE 19.927 (https://dejure.org/2019,27637)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. August 2019 - 1 NE 19.927 (https://dejure.org/2019,27637)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 47 Abs. 2, Abs. 6; BauGB § 2 Abs. 2
    Fehlende Antragsbefugnis für einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren - Lärmsteigerung durch Straßenverkehr

  • rewis.io

    Fehlende Antragsbefugnis für einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren - Lärmsteigerung durch Straßenverkehr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerbegebiet; Fehlende Antragsbefugnis; Darlegung der möglichen Verletzung in eigenen Rechten; Antragsbefugnis; Verletzung; Unwirksamkeit; Bebauungsplan; Erweiterung; Nutzung; Normenkontrollverfahren; Abwägungsgebot; Lärmsteigerung

  • rechtsportal.de

    BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 1 und Nr. 5 und Nr. 7c
    Antragsbefugnis des Eigentümers eines außerhalb des Plangebiets gelegenen Grundstücks; Abwägungserheblichkeit einer planbedingten Veränderung der Verkehrssituation als privater Belang der Straßenanlieger i.R.e. Bebauungsplans zur Erweiterung des Gewerbegebiets

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 28.11.1995 - 4 NB 38.94

    Neubaugebiet, zunehmender Verkehr und notwendige Abwägung in der Bauleitplanung

    Auszug aus VGH Bayern, 06.08.2019 - 1 NE 19.927
    Eine planbedingte Veränderung der Verkehrssituation ist als privater Belang der Straßenanlieger abwägungserheblich, wenn das Vertrauen des Grundstückseigentümers auf das Fortbestehen der gegebenen Verkehrslage nach den Umständen des Einzelfalls als schutzwürdig anzusehen ist (vgl. BVerwG, B.v. 6.12.2000 - 4 BN 59.00 - BayVBl 2001, 314; B.v. 28.11.1995 - 4 NB 38.94 - BayVBl 1996, 376).

    Entscheidend für die Frage der Antragsbefugnis ist daher in erster Linie die konkrete örtliche Situation (vgl. BVerwG, B.v. 28.11.1995 a.a.O.).

  • BVerwG, 21.10.1999 - 4 CN 1.98

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Mieter; Wohngebiet; Wohnruhe;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.08.2019 - 1 NE 19.927
    Sind solche Änderungen geringfügig oder wirken sie sich nur unwesentlich aus, so kann sich daraus eine Beschränkung der Antragsbefugnis ergeben (vgl. BVerwG, U.v. 21.10.1999 - 4 CN 1.98 - NVwZ 2000, 807; B.v. 24.5.2007 - 4 BN 16.07 u.a. - BauR 2007, 2041 m.w.N.).

    Die ruhige und landschaftlich reizvolle Wohnlage, die einem an den bisherigen Außenbereich angrenzenden Grundstück im allgemeinen faktisch zukommt, begründet als solche keine Antragsbefugnis; denn einen Rechtsanspruch oder auch nur ein schutzwürdiges Interesse auf Beibehaltung dieser Außenbereichslage gibt es nicht (vgl. BVerwG, U.v. 21.10.1999 - 4 CN 1.98 - NVwZ 2000, 807; B.v. 22.8.2000 - 4 BN 38.00 - NVwZ 2000, 1413; BayVGH, B.v. 19.8.2016 - 9 NE 16.1512 - juris Rn. 15).

  • BVerwG, 16.06.2011 - 4 CN 1.10

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; subjektive Rechtsposition; Grundeigentum;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.08.2019 - 1 NE 19.927
    Nicht abwägungsbeachtlich sind insbesondere geringwertige oder mit einem Makel behaftete Interessen sowie solche, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht, oder solche, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren (vgl. BVerwG, U.v. 16.6.2011 - 4 CN 1.10 - BVerwGE 140, 41; B.v. 10.2.2016 - 4 BN 37.15 - ZfBR 2016, 376).
  • VGH Bayern, 03.03.2011 - 2 N 09.3058

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; vorhabenbezogener Bebauungsplan; beschleunigtes

    Auszug aus VGH Bayern, 06.08.2019 - 1 NE 19.927
    Das gleiche gilt auch für die vom Antragsteller befürchtete Minderung des Verkehrswerts seines - außerhalb des Plangebiets liegenden - Grundstücks durch die planerischen Festsetzungen des Bebauungsplans (vgl. BVerwG, B.v. 9.2.1995 - 4 NB 17.94 - NVwZ 1995, 895; BayVGH, U.v. 3.3.2011 - 2 N 09.3058 - juris Rn. 45).
  • BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.08.2019 - 1 NE 19.927
    Die ruhige und landschaftlich reizvolle Wohnlage, die einem an den bisherigen Außenbereich angrenzenden Grundstück im allgemeinen faktisch zukommt, begründet als solche keine Antragsbefugnis; denn einen Rechtsanspruch oder auch nur ein schutzwürdiges Interesse auf Beibehaltung dieser Außenbereichslage gibt es nicht (vgl. BVerwG, U.v. 21.10.1999 - 4 CN 1.98 - NVwZ 2000, 807; B.v. 22.8.2000 - 4 BN 38.00 - NVwZ 2000, 1413; BayVGH, B.v. 19.8.2016 - 9 NE 16.1512 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 18.03.1994 - 4 NB 24.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Nachteilsbegriff und Antragsbefugnis gem. § 47 Abs. 2 S.

    Auszug aus VGH Bayern, 06.08.2019 - 1 NE 19.927
    In solchen Fällen kann das Interesse der Anlieger der Erschließungsstraße an der Beibehaltung der bestehenden Verhältnisse auch dann schutzwürdig und damit abwägungserheblich sein, wenn nur geringfügige Änderungen im Raum stehen (vgl. BVerwG, B.v. 18.3.1994 - 4 NB 24.93 - NVwZ 1994, 263 zur Erschließung einer 2, 6 ha großen, als reines Wohngebiet mit etwa 70 bis 80 Wohneinheiten festgesetzten Fläche).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus VGH Bayern, 06.08.2019 - 1 NE 19.927
    Ungeachtet dessen, dass ein Vertrauen der Anlieger einer in eine überörtliche Straße mündende Erschließungsstraße darauf, dass sich die Verhältnisse auf der überörtlichen Straße nicht ändern, in aller Regel nicht schutzwürdig ist, weil die Abwägungserheblichkeit insoweit fehlt, als man sich "vernünftigerweise darauf einstellen muss, dass so etwas geschieht" (vgl. BVerwG, B.v. 9.11.1979 - 4 N 1.78 u.a. - BVerwGE 59, 87), sind in dem Plangebiet über die textliche Festsetzung A.2.2 über die Art der baulichen Nutzung verkehrsintensive Betriebe ausgeschlossen.
  • VerfGH Berlin, 29.07.1993 - VerfGH 65 A/93

    Vorläufige Außerkraftsetzung der sofortigen Schließung und Abwicklung der

    Auszug aus VGH Bayern, 06.08.2019 - 1 NE 19.927
    In solchen Fällen kann das Interesse der Anlieger der Erschließungsstraße an der Beibehaltung der bestehenden Verhältnisse auch dann schutzwürdig und damit abwägungserheblich sein, wenn nur geringfügige Änderungen im Raum stehen (vgl. BVerwG, B.v. 18.3.1994 - 4 NB 24.93 - NVwZ 1994, 263 zur Erschließung einer 2, 6 ha großen, als reines Wohngebiet mit etwa 70 bis 80 Wohneinheiten festgesetzten Fläche).
  • VGH Bayern, 19.08.2016 - 9 NE 16.1512

    Antragsbefugnis bei Festsetzung einer Verkehrsfläche im Bebauungsplan

    Auszug aus VGH Bayern, 06.08.2019 - 1 NE 19.927
    Die ruhige und landschaftlich reizvolle Wohnlage, die einem an den bisherigen Außenbereich angrenzenden Grundstück im allgemeinen faktisch zukommt, begründet als solche keine Antragsbefugnis; denn einen Rechtsanspruch oder auch nur ein schutzwürdiges Interesse auf Beibehaltung dieser Außenbereichslage gibt es nicht (vgl. BVerwG, U.v. 21.10.1999 - 4 CN 1.98 - NVwZ 2000, 807; B.v. 22.8.2000 - 4 BN 38.00 - NVwZ 2000, 1413; BayVGH, B.v. 19.8.2016 - 9 NE 16.1512 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 29.01.1996 - 24 B 94.1712

    Halter haftet für Abschleppkosten

    Auszug aus VGH Bayern, 06.08.2019 - 1 NE 19.927
    Eine planbedingte Veränderung der Verkehrssituation ist als privater Belang der Straßenanlieger abwägungserheblich, wenn das Vertrauen des Grundstückseigentümers auf das Fortbestehen der gegebenen Verkehrslage nach den Umständen des Einzelfalls als schutzwürdig anzusehen ist (vgl. BVerwG, B.v. 6.12.2000 - 4 BN 59.00 - BayVBl 2001, 314; B.v. 28.11.1995 - 4 NB 38.94 - BayVBl 1996, 376).
  • BVerwG, 10.02.2016 - 4 BN 37.15

    Antragsbefugnis für Normenkontrolle eines Regionalplans (hier: Eignungsgebiet

  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 NB 17.94

    Bauplanungsrechtlicher Schutz von Aussicht und Verkehrswert?

  • BVerwG, 24.05.2007 - 4 BN 16.07

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Lärmbelästigung infolge

  • BVerwG, 06.12.2000 - 4 BN 59.00

    Bebauungsplan; Abwägungsgebot; private Belange; Erschließung; Teilnichtigkeit;

  • BVerwG, 02.03.2015 - 4 BN 30.14

    Antragsbefugnis bei Normenkontrolle; Vorgriff auf Begründetheitsprüfung

  • VGH Bayern, 18.08.2022 - 1 NE 22.1002

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren - Einbeziehungssatzung

    Auch eine nicht näher dargelegte Minderung des Verkehrswerts des - außerhalb des Plangebiets liegenden - Grundstücks der Antragsteller durch die planerischen Festsetzungen der Einbeziehungssatzung begründet keine Antragsbefugnis (vgl. BayVGH, B.v. 6.8.2019 - 1 NE 19.927 - juris Rn. 17 m.w.N.).
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