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   VGH Bayern, 06.11.2013 - 10 C 12.2355   

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https://dejure.org/2013,34301
VGH Bayern, 06.11.2013 - 10 C 12.2355 (https://dejure.org/2013,34301)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.11.2013 - 10 C 12.2355 (https://dejure.org/2013,34301)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. November 2013 - 10 C 12.2355 (https://dejure.org/2013,34301)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 03.09.2013 - 1 BvR 1419/13

    Zu den engen Grenzen zulässiger Beweisantizipation im PKH-Verfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2013 - 10 C 12.2355
    Hinsichtlich der Erfolgsaussichten dürfen allerdings die Anforderungen nicht überspannt werden (BVerfG, B.v. 3.9.2013 - 1 BvR 1419/13 - juris Rn. 22).

    Schwierige Rechtsfragen dürfen aber nicht in das Prozesskostenhilfeverfahren vorverlagert werden (vgl. BVerfG, B.v. 3.9.2013 - 1 BvR 1419/13 - juris Rn. 29).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.2007 - 11 S 1035/06

    Zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

    Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2013 - 10 C 12.2355
    Nach der Auffassung mehrerer Oberverwaltungsgerichte schließt jedoch § 29 Abs. 3 AufenthG die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG zum Schutz von Ehe und Familie nicht aus (vgl. VGH BW, U.v. 18.4.2007 -11 S 1035/06 - juris Rn. 35 f.; HessVGH, B.v. 5.6.2012 - 3 B 823/12 - juris Rn. 14; OVG Hamburg, B.v. 31.5.2006 - 1 Bs 5/06 - juris Rn. 8), so dass diese vom Senat (und auch vom Bundesverwaltungsgericht) noch nicht entschiedene Frage als offen anzusehen ist.
  • OVG Hamburg, 31.05.2006 - 1 Bs 5/06

    Aufenthaltserlaubnis für ausgewiesenen, verheirateten Ausländer

    Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2013 - 10 C 12.2355
    Nach der Auffassung mehrerer Oberverwaltungsgerichte schließt jedoch § 29 Abs. 3 AufenthG die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG zum Schutz von Ehe und Familie nicht aus (vgl. VGH BW, U.v. 18.4.2007 -11 S 1035/06 - juris Rn. 35 f.; HessVGH, B.v. 5.6.2012 - 3 B 823/12 - juris Rn. 14; OVG Hamburg, B.v. 31.5.2006 - 1 Bs 5/06 - juris Rn. 8), so dass diese vom Senat (und auch vom Bundesverwaltungsgericht) noch nicht entschiedene Frage als offen anzusehen ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2011 - 2 M 40.11

    Prozesskostenhilfe (Stattgabe); hinreichende Erfolgsaussichten; summarische

    Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2013 - 10 C 12.2355
    Hinsichtlich des Ermessens, das der Ausländerbehörde beim Absehen von den Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 und 2 AufenthG zustünde, ist wiederum auf die Tragweite des Schutzes von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG zu verweisen, so dass auch insoweit das Ermessen auf Null reduziert sein könnte (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 13.12.2011 - OVG 2 M 40.11 - juris).
  • VGH Hessen, 05.06.2012 - 3 B 823/12

    Prozesskostenhilfe und Rückführungsrichtlinie

    Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2013 - 10 C 12.2355
    Nach der Auffassung mehrerer Oberverwaltungsgerichte schließt jedoch § 29 Abs. 3 AufenthG die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG zum Schutz von Ehe und Familie nicht aus (vgl. VGH BW, U.v. 18.4.2007 -11 S 1035/06 - juris Rn. 35 f.; HessVGH, B.v. 5.6.2012 - 3 B 823/12 - juris Rn. 14; OVG Hamburg, B.v. 31.5.2006 - 1 Bs 5/06 - juris Rn. 8), so dass diese vom Senat (und auch vom Bundesverwaltungsgericht) noch nicht entschiedene Frage als offen anzusehen ist.
  • VGH Bayern, 25.05.2019 - 10 BV 18.281

    Kein abgeleitetes Aufenthaltsrecht für einen drittstaatsangehörigen Elternteil

    In der Rechtsprechung wird der Begriff der "rechtlichen Unmöglichkeit" auch für die Wertungen des in Art. 6 Abs. 1 GG enthaltenen Schutzauftrages zugänglich gemacht, sodass bei der Anwendung des § 25 Abs. 5 AufenthG entsprechend dem Gewicht der familiären Bindungen diese zu berücksichtigen sind (vgl. BVerfG, B.v. 5.6.2013 - 2 BvR 586/13 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 29.9.2005 - 10 CE 05.2067 - juris Rn. 5; B.v. 3.7.2007 - 24 ZB 07.434 - juris Rn. 10; B.v. 20.11.2012 - 10 C 12.491 - juris Rn. 8; B.v. 6.11.2013 - 10 C 12.2355 - juris Rn. 5 ff.; U.v. 11.3.2014 - 10 B 11.978 - juris Rn. 30 ff.; B.v. 30.8.2018 - 10 C 18.1497 - juris Rn. 25 f.).
  • VG Mainz, 07.11.2018 - 4 L 1068/18

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; besondere Härte; humanitärer Grund;

    Die Kammer geht daher davon aus, dass die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG auch dann in Betracht kommt, wenn es - wie hier - um den Schutz von Ehe und Familie geht (so auch: HessVGH, Beschluss vom 5. Juni 2012 - 3 B 823/12 -, juris Rn. 13 [ohne Begründung]; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 O 126/11 -, juris Rn. 13 [ohne Begründung]; OVG NRW, Urteil vom 16. November 2010 - 17 A 2434/07 -, juris Rn. 25 ff.; HambOVG, Beschluss vom 31. Mai 2006 - 1 Bs 5/06 -, juris Rn. 8; a.A.: Maaßen/Kluth, in: BeckOK Ausländerrecht, Kluth/Heusch, 19. Edition, Stand: 1. August 2018, § 25 Rn. 136.1; einschränkend: VGH BW, Beschlüsse vom 18. November 2009 - 13 S 2002/09 -, juris Rn. 43, vom 10. März 2009 - 11 S 2990/08 -, juris Rn. 29; offengelassen: BayVGH, Beschluss vom 6. November 2013 - 10 C 12.2355 -, juris Rn. 5).

    Vorliegend dürfte aber das Ermessen auf Null reduziert sein, da der Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG - jedenfalls nach gegenwärtigem Erkenntnisstand - nicht anderweitig gewährleistet werden kann (vgl. BayVGH, Beschluss vom 6. November 2013 - 10 C 12.2355 -, juris Rn. 6).

  • VG Augsburg, 28.01.2014 - Au 1 K 13.1832

    Verhältnis zur Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug zum Ehegatten, der im

    Auf die Beschwerde des Klägers hin änderte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 6. November 2013 (10 C 12.2355) diese Entscheidung ab, bewilligte dem Kläger Prozesskostenhilfe und ordnete ihm den vertretungsbereiten Bevollmächtigten bei.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verweist in der Entscheidung vom 6. November 2013 (10 C 12.2355 - Rn. 7) zu Recht darauf, dass diese einmalige Verurteilung dann unbeachtlich zu bleiben hat, wenn das persönliche Interesse des Klägers an der Aufrechterhaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet höher als die von ihm ausgehende Gefahr zu bewerten ist.

  • VG Bayreuth, 12.02.2014 - B 4 K 12.508

    Eine vor einem orthodoxen Priester in Deutschland geschlossene Ehe zwischen einem

    Offen lassen kann das Gericht die höchstrichterlich noch nicht geklärte Frage, ob eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen gem. § 25 Abs. 5 AufenthG gestützt auf familiäre Gründe überhaupt in Betracht kommen kann, wenn die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund der §§ 27 - 36 AufenthG, die diesen Aufenthaltszweck nach einer obergerichtlich vertretenen Rechtsauffassung grundsätzlich abschließend regeln (vgl. VGH BW, B. v. 10.03.2009 - 11 S 2990/08 - InfAuslR 2009, 236/241f.) ausscheidet (ausdrücklich offengelassen für einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 5 AufenthG neben einem Aufenthaltstitel nach § 29 Abs. 3 AufenthG: BayVGH, B. v. 06.11.2013 - 10 C 12.2355 - juris Rn. 5).
  • VG Regensburg, 06.04.2022 - RN 12 E 22.641

    Leistungen, Prozesskostenhilfe, Verkehrssicherungspflicht, Verletzung, Klage,

    Vielmehr genügt es, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Erfolges besteht oder die Erfolgsaussichten als offen zu bezeichnen sind (vgl. BayVGH, Beschluss vom 06.11.2013 - 10 C 12.2355, juris Rn. 2).
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