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   VGH Bayern, 06.11.2017 - 11 CS 17.1726   

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https://dejure.org/2017,46061
VGH Bayern, 06.11.2017 - 11 CS 17.1726 (https://dejure.org/2017,46061)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.11.2017 - 11 CS 17.1726 (https://dejure.org/2017,46061)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. November 2017 - 11 CS 17.1726 (https://dejure.org/2017,46061)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVG § 3 Abs. 1 Satz 1; FeV § ... 11 Abs. 3 Nr. 6, Abs. 6 Satz 1, Abs. 7, § 14 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Nr. 2, § 46 Abs. 1 Satz 1, § 73 Abs. 2 Satz 1, Anlage 4 Nr. 9.1, 9.2.1 und 9.2.2; BayVwVfG Art. 3 Abs. 3, Art. 42 Abs. 1
    Fristverlängerung zur Durchführung eines Drogenabstinenzkontrollprogramms nach den CTU-Kriterien

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Fristverlängerung zur Durchführung eines Drogenabstinenzkontrollprogramms nach den CTU-Kriterien

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fällt eine Interessenabwägung zu Lasten des Antragstellers aus, kann eine Berufung unbegründet sein.

  • rechtsportal.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis Drogenkonsum Vorlage eines Fahreignungsgutachtens Abstinenznachweise Fristverlängerung zur Durchführung eines Drogenabstinenzkontrollprogramms nach den CTU-Kriterien Erhebliche Straftat; die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung steht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 14.11.2013 - 3 C 32.12

    Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignung;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2017 - 11 CS 17.1726
    Die Frage nach der Verkehrsteilnahme unter Cannabis- und Alkoholeinfluss ist nicht erforderlich, da die Ungeeignetheit bei einem Mischkonsum, der eine kombinierte Rauschwirkung zur Folge haben kann, nicht von einer Verkehrsteilnahme in diesem Zustand abhängt (vgl. BVerwG, U.v. 14.11.2013 - 3 C 32.12 - BVerwGE 148, 230).
  • VGH Bayern, 12.03.2012 - 11 B 10.955

    Veränderung der die örtliche Zuständigkeit der Fahrerlaubnisbehörde begründenden

    Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2017 - 11 CS 17.1726
    Ein Verwaltungsverfahren zur Überprüfung der Fahreignung wird regelmäßig dann eingeleitet, wenn das erste Anhörungsschreiben oder die erste Aufforderung zur Gutachtensbeibringung versandt wird (vgl. BayVGH, U.v. 12.3.2012 - 11 B 10.955 - juris Rn. 51).
  • VGH Bayern, 14.08.2012 - 11 C 12.1746

    Erhebliche Straftat im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung

    Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2017 - 11 CS 17.1726
    Der Bezug zur Kraftfahreignung setzt nicht voraus, dass für die Bejahung des Begriffs "erheblich" ein Pkw als Mittel zur Straftat benutzt worden ist (BayVGH, B.v. 14.8.2012 - 11 C 12.1746 - juris).
  • VGH Bayern, 05.07.2012 - 11 C 12.874

    Erfolgreiche Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2017 - 11 CS 17.1726
    Vielmehr muss anhand konkreter Umstände, die sich aus der Tat unter Berücksichtigung der Täterpersönlichkeit ergeben, festgestellt werden, ob die Anlasstat tatsächlich Rückschlüsse auf die Kraftfahreignung zulässt (BayVGH, B.v. 5.7.2012 - 11 C 12.874 - juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 29.03.2007 - 11 CS 06.2913

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2017 - 11 CS 17.1726
    Zweifel hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Entziehungsbescheids vom 20. April 2017 ergeben sich jedoch daraus, dass angesichts der konkreten Umstände des Einzelfalls dem Antragsteller wohl eine längere Frist zur Vorlage des Eignungsgutachtens zu gewähren gewesen wäre, damit er Abstinenznachweise entsprechend den fahrerlaubnisrechtlichen Vorgaben beibringen kann (vgl. BayVGH, B.v. 29.3.2007 - 11 CS 06.2913 - juris Rn. 36).
  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2017 - 11 CS 17.1726
    Die Frage nach fehlendem Trennungsvermögen bei Cannabiskonsum ohne Beigebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen ist aber nur dann zulässig, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Trennungsvermögen fehlt (vgl. BVerfG, B.v. 20.6.2002 - 1 BvR 2062/96 - NJW 2002, 2378).
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2017 - 11 CS 17.1726
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist im Zusammenhang mit der Frage, unter welchen Umständen weiterhin ein Gefahrenverdacht besteht, der Untersuchungsanordnungen der Fahrerlaubnisbehörde rechtfertigt, die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nicht an die Einhaltung einer festen Frist nach dem letzten erwiesenen Betäubungsmittelmissbrauch gebunden (BVerwG, U.v. 9.6.2005 - 3 C 25.04 - NJW 2005, 3081).
  • VGH Bayern, 17.05.2021 - 11 ZB 20.2572

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines

    aa) Ein derartiger Zusammenhang liegt vor, wenn die Tat Rückschlüsse auf die charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zulässt (BayVGH, B.v. 30.11.2020 - 11 CS 20.1781 - juris Rn. 16; B.v. 6.11.2017 - 11 CS 17.1726 - juris Rn. 27; VGH BW, U.v. 27.7.2016 - 10 S 77/15 - VRS 130, 256 = juris Rn. 30).

    Dies legt nahe, dass der Kläger allgemein zu aggressivem Verhalten neigt und eine niedrige Hemmschwelle gegenüber der Integrität anderer hat, sich in der Tat mithin verfestigte Persönlichkeitsmerkmale und Einstellungen zeigen (vgl. zur Rechtsprechung des Senats auch BayVGH, B.v. 14.8.2012 - 11 C 12.1746 - juris Rn. 10; B.v. 27.11.2014 - 11 CS 14.2228 - juris Rn. 15 ff.; B.v. 6.11.2017 - 11 CS 17.1726 - juris Rn. 27).

  • VG Cottbus, 11.05.2020 - 7 L 145/20

    Fahreignungsgutachtens wegen verbalem Streit mit Polizeibeamten

    Vielmehr muss anhand konkreter Umstände, die sich aus der Tat unter Berücksichtigung der Täterpersönlichkeit ergeben, festgestellt werden, ob die Anlasstat tatsächlich Rückschlüsse auf die Kraftfahreignung zulässt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 5. Juli 2012 - 11 C 12.874 -, juris Rn. 27; Beschluss vom 6. November 2017 - 11 CS 17.1726 -, juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 16.08.2018 - 11 CS 18.1398

    Anforderungen an die Begutachtung bei Fahrerlaubnisentzug wegen Cannabisnutzung

    Die Fahrerlaubnisbehörde ist zwar verpflichtet, im Entziehungsverfahren auch zu prüfen, ob die Fahreignung ausnahmsweise (z.B. wegen langer Zeitdauer des Verfahrens) schon wiedererlangt worden sein kann und dann ggf. die Vorlagefrist hinsichtlich eines Gutachtens verlängern (für einen Ausnahmefall s. BayVGH, B.v. 6.11.2017 - 11 CS 17.1726 - juris).
  • VGH Bayern, 08.04.2020 - 11 ZB 19.2337

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen regelmäßigen Cannabiskonsums

    Denn auch der Senat ist in der zitierten Entscheidung mit der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Koehl, ZfSch 2014, 4 [C.IV]; vgl. auch ThürOVG, B.v. 9.7.2014 - 2 EO 589/13 - VRS 128, 96 = juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 4.11.2017 - 11 CS 17.1726 - juris Rn. 21; B.v. 4.12.2012 - 11 CS 12.2192 - juris Rn. 25) ausdrücklich davon ausgegangen, dass die materiell-rechtliche Einjahresfrist innerhalb der freien Sozialgemeinschaft zurückgelegt worden sein muss.
  • VG München, 17.09.2018 - M 26 K 17.3289

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis - Eignungszweifel wegen Straftat des sexuellen

    Vielmehr muss anhand konkreter Umstände, die sich aus der Tat unter Berücksichtigung der Täterpersönlichkeit ergeben, festgestellt werden, ob die Anlasstat tatsächlich Rückschlüsse auf die Kraftfahreignung zulässt (BayVGH, B.v. 5.7.2012 - 11 C 12.874 - juris Rn. 27; B.v. 6.11.2017 - 11 CS 17.1726 - juris).
  • VG München, 17.11.2020 - M 6 S 20.3709

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines medizinisch-psychologischen

    Vielmehr muss anhand konkreter Umstände, die sich aus der Tat unter Berücksichtigung der Täterpersönlichkeit ergeben, festgestellt werden, ob die Anlasstat tatsächlich Rückschlüsse auf die Kraftfahreignung zulässt (vgl. BayVGH, B.v. 5.7.2012 - 11 C 12.874, juris Rn. 27; B.v. 6.11.2017 - 11 CS 17.1726, juris Rn. 27).
  • VG München, 16.09.2020 - M 6 K 19.4453

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Vielmehr muss anhand konkreter Umstände, die sich aus der Tat unter Berücksichtigung der Täterpersönlichkeit ergeben, festgestellt werden, ob die Anlasstat tatsächlich Rückschlüsse auf die Kraftfahreignung zulässt (vgl. BayVGH, B.v. 5.7.2012 - 11 C 12.874, juris Rn. 27; B.v. 6.11.2017 - 11 CS 17.1726, juris Rn. 27).
  • VG München, 03.02.2022 - M 6 S 21.6347

    Fahrerlaubnisentziehung nach Einholung eines medizinisch-psychologischen

    Vielmehr muss anhand konkreter Umstände, die sich aus der Tat unter Berücksichtigung der Täterpersönlichkeit ergeben, festgestellt werden, ob die Anlasstat tatsächlich Rückschlüsse auf die Kraftfahreignung zulässt (vgl. BayVGH, B.v. 5.7.2012 - 11 C 12.874, juris Rn. 27; B.v. 6.11.2017 - 11 CS 17.1726, juris Rn. 27).
  • VG München, 07.06.2021 - M 26b K 19.2791

    Beurteilung der Fahreignung nach Berücksichtigung nicht verwertbarer Unterlagen

    Vielmehr muss anhand konkreter Umstände, die sich aus der Tat unter Berücksichtigung der Täterpersönlichkeit ergeben, festgestellt werden, ob die Anlasstat tatsächlich Rückschlüsse auf die Kraftfahreignung zulässt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 5. Juli 2012 - 11 C 12.874 -, juris Rn. 27; Beschluss vom 6. November 2017 - 11 CS 17.1726 -, juris Rn. 27).
  • VG München, 14.07.2020 - M 26b K 19.2791

    Nichtvorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens, Charakterliche Mängel

    Vielmehr muss anhand konkreter Umstände, die sich aus der Tat unter Berücksichtigung der Täterpersönlichkeit ergeben, festgestellt werden, ob die Anlasstat tatsächlich Rückschlüsse auf die Kraftfahreignung zulässt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 5. Juli 2012 - 11 C 12.874 -, juris Rn. 27; Beschluss vom 6. November 2017 - 11 CS 17.1726 -, juris Rn. 27).
  • VG Ansbach, 26.10.2021 - AN 10 K 20.01003

    Kosten für die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

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