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VGH Bayern, 06.12.2010 - 22 B 09.1949 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Auslegung einer nicht statthaften Streitwertbeschwerde als Gegenvorstellung;Streitwert der Klage des Trägers einer öffentlichen Trinkwasserversorgung gegen eine wasserrechtliche gebotene Erlaubnis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit einer Beschwerde gegen einen Streitwertbeschluss des Verwaltungsgerichtshofs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 66 Abs. 3 S. 3; GKG § 68 Abs. 1 S. 5
Möglichkeit einer Beschwerde gegen einen Streitwertbeschluss des Verwaltungsgerichtshofs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 04.06.2008 - AN 15 K 07.2224
- VGH Bayern, 11.09.2008 - 22 C 08.2048
- VGH Bayern, 28.07.2010 - 22 B 09.1949
- VGH Bayern, 06.12.2010 - 22 B 09.1949
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 03.08.2006 - 22 ZB 05.3154
Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2010 - 22 B 09.1949
Die "Beschwerde" ist als Gegenvorstellung auszulegen (vgl. BayVGH vom 14.5.2007 Az. 22 ZB 05.3154). - VGH Bayern, 12.09.2008 - 22 C 08.2047
Streitwert der Klage eines Zweckverbands als Träger einer öffentlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2010 - 22 B 09.1949
Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits im Beschluss vom 12. September 2008 (Az. 22 C 08.2047) ausgeführt hat, erscheint hier eine Streitwertfestsetzung von 60.000 Euro als angemessen.