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   VGH Bayern, 07.02.2011 - 11 ZB 10.947   

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https://dejure.org/2011,35473
VGH Bayern, 07.02.2011 - 11 ZB 10.947 (https://dejure.org/2011,35473)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.02.2011 - 11 ZB 10.947 (https://dejure.org/2011,35473)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Februar 2011 - 11 ZB 10.947 (https://dejure.org/2011,35473)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Rechtmäßigkeit von durch eine Streckenbeeinflussungsanlage angeordneten LKW-Überholverboten in der "Münchberger Senke"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 37.09

    Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2011 - 11 ZB 10.947
    Die Beantwortung der Frage, ob eine solche qualifizierte Gefahrenlage besteht, bedarf einer Prognose (BVerwG vom 23.9.2010 SVR 2010, 476).

    Die eher als geringfügig anzusehende Beeinträchtigung der Fortbewegungsmöglichkeit durch abschnittsweise verhängte Lkw-Überholverbote findet ihre Rechtsgrundlage in § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO, der zur Schranke der verfassungsgemäßen Ordnung gehört, und ist im Hinblick auf den damit bezweckten Schutz von Leib und Leben der Verkehrsteilnehmer fraglos angemessen (BVerwG vom 23.9.2010 SVR 2010, 476).

    b) Soweit die Zulassungsbegründung in Bezug auf die behaupteten rechtlichen Schwierigkeiten der Rechtssache weiter vorträgt, es sei ungeklärt, "ob die vom Beklagten angeführten Gefahren ein gefahrenabwehrrechtliches Gebot an die Nichtstörer rechtfertigen können", ist dem entgegen zu halten, dass es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zulässig ist, bei Vorliegen bestimmter örtlicher Gegebenheiten und einer hieraus resultierenden erheblichen allgemeinen Gefahrenlage Lkw-Überholverbote anzuordnen, ohne dass es im Einzelnen darauf ankommt, ob ein konkreter Lkw-Fahrer für sich gesehen ein ordnungsrechtlich relevantes Verhalten an den Tag legt, an das die Störereigenschaft angeknüpft werden könnte (BVerwG vom 23.9.2010 SVR 2010, 476).

  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs.

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2011 - 11 ZB 10.947
    Abwägungserheblich sind dabei nur qualifizierte Interessen des Klägers, also solche, die über das Interesse jedes Verkehrsteilnehmers hinausgehen, in seiner Freiheit möglichst wenig beschränkt zu werden (BVerwG vom 27.1.1993 BVerwGE 92, 32).
  • VGH Bayern, 11.08.2009 - 11 B 08.186

    Gegenstandsloswerden einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung durch Erlass

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2011 - 11 ZB 10.947
    Die behaupteten Divergenzen des Urteils zur Entscheidung des Senats vom 11. August 2009 (DAR 2010, 40) sind schon deshalb nicht geeignet, diesen Zulassungsgrund zu rechtfertigen, weil sie im Kern die Frage der hinreichenden Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts betreffen.
  • VG München, 23.06.2015 - M 23 K 13.3232

    Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts; (keine) qualifizierte

    Die Beantwortung der Frage, ob eine solche qualifizierte Gefahrenlage besteht, bedarf einer Prognose (vgl. BayVGH, B.v. 7.2.2011 - 11 ZB 10.947 - juris Rn. 4).
  • VG München, 27.10.2021 - M 23 K 21.3057

    Umgestaltung ehemaliger "Popup-Radwege" in Radfahrstreifen

    Die Beantwortung der Frage, ob eine solche Gefahrenlage besteht, bedarf einer Prognose (vgl. BayVGH, B.v. 7.2.2011 - 11 ZB 10.947 - juris).
  • VG München, 19.01.2016 - M 23 K 14.1242

    Durchfahrtsverbot zur Verkehrsberuhigung

    Die Beantwortung der Frage, ob eine solche qualifizierte Gefahrenlage besteht, bedarf einer Prognose (vgl. BayVGH, B.v. 7.2.2011 - 11 ZB 10.947 - juris).
  • VG München, 17.02.2016 - M 23 K 15.178

    Keine Klagebefugnis der Gemeinde gegen fachaufsichtliche Weisung des

    Die Beantwortung der Frage, ob eine solche qualifizierte Gefahrenlage besteht, bedarf einer Prognose (vgl. BayVGH, B. v. 7.2.2011 - 11 ZB 10.947 - juris).
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