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   VGH Bayern, 07.02.2012 - 11 CS 11.2708   

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VGH Bayern, 07.02.2012 - 11 CS 11.2708 (https://dejure.org/2012,29087)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.02.2012 - 11 CS 11.2708 (https://dejure.org/2012,29087)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Februar 2012 - 11 CS 11.2708 (https://dejure.org/2012,29087)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens;Vorgehen der Fahrerlaubnisbehörde außerhalb des Punktesystems bei charakterlichen Fahreignungszweifeln;Anhäufung von 10 Punkten nahezu innerhalb eines Jahres nach vorangegangenem Entzug ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 02.12.1999 - 12 M 4307/99

    Keine Entziehung der (allgemeinen) Fahrerlaubnis anläßlich einer isolierten

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2012 - 11 CS 11.2708
    Dabei können auch Verkehrsordnungswidrigkeiten, werden sie beharrlich und häufig begangen, (ausnahmsweise) in besonders krassen Fällen die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen charakterlicher Mängel oder zumindest die Beibringung eines Fahreignungsgutachtens wegen (begründeter) Zweifel an der charakterlichen Eignung des Fahrerlaubnisinhabers rechtfertigen, weil bei dieser besonderen Fallgestaltung auf charakterliche Mängel, die sich in der beharrlichen Missachtung der Rechtsordnung (Verkehrsvorschriften) geäußert haben, geschlossen werden kann bzw. solche vermutet werden können (OVG Koblenz vom 3.12.1999 DAR 2000, 133).

    Wer - insbesondere nach vorangegangenem Fahrerlaubnisentzug - häufig und in engerem zeitlichen Zusammenhang Verkehrsverstöße von einigem Gewicht begeht und dadurch zeigt, dass er sich an die Verkehrsordnung nicht halten will, ist fahrungeeignet bzw. gibt Anlass für eine Eignungsüberprüfung (OVG Lüneburg vom 2.12.1999 DAR 2000, 133; OVG Greifswald vom 7.11.2003 Az. 1 M 205/03 - juris; OVG Koblenz vom 27.5.2009 DAR 2000, 133; VG München vom 6.3.2008 SVR 2008, 399).

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2012 - 11 CS 11.2708
    Die Interessenabwägung hat sich an den Vorgaben zu orientieren, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 20. Juli 2002 (NJW 2002, 2378 ff.) aufgestellt hat.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.2003 - 1 M 205/03

    Anordnung einer MPU als Ermessensentscheidung

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2012 - 11 CS 11.2708
    Wer - insbesondere nach vorangegangenem Fahrerlaubnisentzug - häufig und in engerem zeitlichen Zusammenhang Verkehrsverstöße von einigem Gewicht begeht und dadurch zeigt, dass er sich an die Verkehrsordnung nicht halten will, ist fahrungeeignet bzw. gibt Anlass für eine Eignungsüberprüfung (OVG Lüneburg vom 2.12.1999 DAR 2000, 133; OVG Greifswald vom 7.11.2003 Az. 1 M 205/03 - juris; OVG Koblenz vom 27.5.2009 DAR 2000, 133; VG München vom 6.3.2008 SVR 2008, 399).
  • OVG Niedersachsen, 21.11.2006 - 12 ME 354/06

    Voraussetzungen für einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2012 - 11 CS 11.2708
    Gleiches gilt für erhebliche oder wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitungen, selbst wenn keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer eingetreten ist (OVG Lüneburg vom 21.11.2006 NJW 2007, 313).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2011 - 16 B 212/11

    Keine erneute Anwendung des Punktsystems nach Wiedererhalt der für ein Jahr

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2012 - 11 CS 11.2708
    Unabhängig von der jeweiligen Punktzahl ist die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn deren Inhaber nach einer vormaligen Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Punktesystem, der Vorlage eines positiven medizinisch-psychologischen Gutachtens und der Neuerteilung der Fahrerlaubnis binnen kurzer Zeit und in rascher Folge neuerlich Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr begeht (OVG Münster vom 29.6.2011 NZV 2011, 572).
  • VG Berlin, 31.01.2002 - 11 A 286.02

    Sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis bei 18 Punkten; Punkterabatt vor

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2012 - 11 CS 11.2708
    Eine fünfmalige erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb von vier Jahren kann einen Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigen (VG Berlin vom 31.01.2002 NZV 2002, 338).
  • VG Würzburg, 23.01.2014 - W 6 S 13.1279

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach 18 Punkten

    Die Gutachtensaufforderung muss allerdings erkennen lassen, dass es im jeweiligen Einzelfall gerechtfertigt ist, nicht (nur) nach den grundsätzlichen und vorrangigen Maßnahmen, die das sogenannte Punktsystem erlaubt, vorzugehen, sondern eine medizinisch-psychologische Untersuchung anzufordern (BayVGH, B.v. 7.2.2012 - 11 CS 11.2708 - KommunalPraxis BY 2012, 145).

    Die Fahrerlaubnisbehörde ist im vorliegenden Fall in ausreichender Weise dem Erfordernis nachgekommen, in ihrer Gutachtensaufforderung zu begründen, dass es gerechtfertigt ist, nicht nur nach den grundsätzlichen vorrangigen Maßnahmen, die das sogenannte Punktsystem erlaubt, vorzugehen, sondern eine medizinisch-psychologische Untersuchung anzufordern (vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2013 - 11 CS 13.1799 - juris - Rn. 14; B.v. 7.2.2012 - 11 CS 11.2708 - KommunalPraxis BY 2012, 145).

    Jedoch ist der Verstoß gleichwohl geeignet, erhebliche Zweifel an der Fahreignung des Antragstellers zu begründen, auch ohne dass dieser bereits wiederum einen Stand von 18 Punkten erreicht hätte (vgl. BayVGH, B.v. 7.2.2012 - 11 CS 11.2708 - KommunalPraxis BY 2012, 145, der gerade den - von der Antragstellerbevollmächtigten zitierten - Beschluss des VG München vom 2.11.2011 - M 1 S 11.4297 - juris - aufhebt).

    Ob darüber hinaus gegebenenfalls sogar die Voraussetzungen des § 11 Abs. 7 FeV vorliegen und unmittelbar auf die Nichteignung des Antragstellers geschlossen werden könnte, braucht vorliegend nicht vertieft zu werden (vgl. dazu OVG NRW, B.v. 7.10.2013 - 16 A 2820/12 - juris; B.v. 29.6.2011 - 16 B 212/11 - NJW 2011, 2985; VG Gelsenkirchen, B.v. 28.1.2013 - 7 L 1516/12 - juris; vgl. auch BayVGH, B.v. 7.2.2012 - 11 CS 11.2708 - KommunalPraxis BY 2012, 145).

  • VGH Bayern, 07.08.2014 - 11 CS 14.352

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Gutachtens

    Der Senat hat im Beschluss vom 7. Februar 2012 (11 CS 11.2708 - juris Rn. 14) die Anordnung zur Beibringung eines Fahreignungsgutachten bei einem Wiederholungstäter bestätigt, der innerhalb von 20 Monaten nach Wiedererteilung der Fahrerlaubnis vier Geschwindigkeitsverstöße gegangen hatte, die zu einer Eintragung von 10 Punkten geführt hatten; er hat hierzu ausgeführt, auch Verkehrsordnungswidrigkeiten, würden sie beharrlich und häufig begangen, könnten (ausnahmsweise) in besonders krassen Fällen die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen charakterlicher Mängel oder zumindest die Beibringung eines Fahreignungsgutachtens wegen (begründeter) Zweifel an der charakterlichen Eignung des Fahrerlaubnisinhabers rechtfertigen, weil bei dieser besonderen Fallgestaltung auf charakterliche Mängel, die sich in der beharrlichen Missachtung der Rechtsordnung (Verkehrsvorschriften) geäußert hätten, geschlossen werden könne bzw. solche vermutet werden könnten.
  • VG Düsseldorf, 28.02.2013 - 6 L 297/13

    Zum Entzug der Fahrerlaubnis außerhalb des Punktesystems

    Bay.VGH, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 11 CS 11.2708 -, juris.

    vgl. Bay.VGH, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 11 CS 11.2708 -, juris m.w.N.; Nds. OVG, Beschluss vom 2. Dezember 1999 - 12 M 4307/99 -, DAR 2000, 133, juris; OVG M.-V., Beschluss vom 7. November 2003 - 1 M 205/03 -, juris.

  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.2014 - 10 S 705/14

    Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde bei Bedenken gegen die Eignung zum Führen

    Denn es kann angesichts der Hartnäckigkeit und Unbeeindruckbarkeit des Antragstellers nicht erwartet werden, dass die Wiederholung der Maßnahmen nach dem Punktsystem zu einem ordnungsgemäßen Fahrverhalten führen werden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.06.2011 - 16 B 212/1 - NJW 2011, 2985; Bay.VGH, Beschluss vom 07.02.2012 - 11 CS 11.2708 - juris).
  • VG Augsburg, 18.09.2015 - Au 7 K 15.637

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Die Fahrerlaubnisbehörde muss dabei im Einzelnen unter Auswertung aller konkreten Umstände näher begründen, warum sie aus besonderen Gründen im Einzelfall, der sich erheblich vom Normalfall sonstiger Verkehrsteilnehmer mit einem Punktestand abheben muss, aufgrund einer Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Kraftfahrers oder wegen der Art, der Häufigkeit oder des konkreten Hergangs der Verkehrsverstöße Eignungsbedenken hegt, die sofortige weitergehende Aufklärungsmaßnahmen etwa durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung gebieten, ohne dem Betroffenen die Chance zu belassen, zuvor die abgestuften Hilfsangebote des § 4 StVG wahrzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 7.2.2012 - 11 CS 11.2708 - B.v. 2.6.2013 - 11 CS 03.743 - B.v. 9.12.2014 - 11 CS 14.2217 - VGH BW, B.v. 5.5.2014 - 10 S 705/14 - OVG NW, B.v. 7.10.2013 - 16 A 2820/12 - OVG RhPf, B.v. 27.5.2009 - 10 B 10387/09 - jeweils zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 06.08.2012 - 11 B 12.416

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis

    Ist ein derart hoher Punktestand nicht zu Lasten des Fahrerlaubnisinhabers eingetragen, so schließt dies zwar die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht aus, weil die Fahrerlaubnisbehörde nach § 4 Abs. 1 Satz 2 StVG auch außerhalb des Punktesystems vorgehen kann; sie ist in diesem Fall aber gehalten, die Umstände des Einzelfalls sorgfältig zu würdigen (BayVGH vom 7.2.2012 Az. 11 CS 11.2708 - juris Rn. 15 ff; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflage 2011, § 11 FeV, Rn. 8; Jagow, Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht, Loseblattkommentar, Stand Mai 2012, § 11 FeV, S. 38 k).
  • VGH Bayern, 09.12.2014 - 11 CS 14.2217

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung unter Auflagen; Entziehung der

    Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn binnen kurzer Zeit und in rascher Folge erneut Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr begangen werden (vgl. BayVGH, B.v. 7.8.2014 a.a.O.; B.v 7.2.2012 - 11 CS 11.2708 - juris; VGH BW, B.v. 5.52014 - 10 S 705/14 - ZfSch 2014, 415; OVG NRW, B.v. 7.10.2013 - 16 A 2820/12 - juris; B.v. 29.6.2011 - 16 B 212/11 - ZfSch 2011, 536).
  • VG Würzburg, 07.10.2020 - W 6 K 19.872

    Anordnung zur Beibringung eines medizinischen oder medizinisch-psychologischen

    Die Fahrerlaubnisbehörde muss in der Begutachtungsanordnung näher darlegen, warum sie aus besonderen Gründen im Einzelfall, der sich erheblich vom Normalfall sonstiger Verkehrsteilnehmer mit einem Punktestand abheben muss, auf Grund einer Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Kraftfahrers oder wegen der Art, der Häufigkeit oder des konkreten Hergangs der Verkehrsverstöße Eignungsbedenken hegt, die sofortige Aufklärungsmaßnahmen etwa durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung gebieten (BayVGH, B.v. 7.2.2012 - 11 CS 11.2708 - juris; B.v. 7.8.2014 - 11 CS 14.352 - NJW 2014, 3804 Rn. 27).
  • VG München, 17.01.2022 - M 19 S 21.6107

    Gutachtenanordnung und Entziehung der Fahrerlaubnis im Hinblick auf wiederholte

    Aus dem Fahreignungs-Bewertungssystem ergibt sich damit, dass der Gesetzgeber bewusst die weitere Straßenverkehrsteilnahme von Kraftfahrern mit einem nicht unerheblichen "Sündenregister", weil mehrfach gegen Verkehrsvorschriften verstoßen wurde, in Kauf genommen hat (vgl. VG Koblenz, B.v. 18.6.2020 - 4 L 487/20.KO - juris Rn. 9 m.w.N; vgl. VG Augsburg, U.v. 18.9.2016 - Au 7 K 15.637 - juris Rn. 35; BayVGH, U.v. 6.8.2012 - 11 B 12.416 - juris Rn. 24; B.v. 7.2.2012 - 11 CS 11.2708 - juris Rn. 15 ff.; VGH BW, B.v. 5.5.2014 - 10 S 705/14 - juris Rn. 7; OVG NW, B.v. 7.10.2013 - 16 A 2820/12 - juris, Rn. 17; zum früheren Punktesystem: OVG RP, B.v. 27.5.2009 - 10 B 10387/09.OVG - und BayVGH, B.v. 2.6.2003 - 11 CS 03.743 -, beide juris).
  • VGH Bayern, 07.11.2013 - 11 CS 13.1779

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen hohen Aggressionspotenzials; Verhältnis zu

    Ein medizinisch-psychologisches Gutachten darf in diesem Fall nur aus besonderen, auf den Einzelfall bezogenen Gründen angeordnet werden, die in der Anordnung selbst darzulegen sind (OVG Koblenz, B.v. 27.5.2009 - 10 B 10387/09 - DAR 2009, 478; BayVGH, B.v. 7.2.2012 - 11 CS 11.2708 - Kommunalpraxis Bayern 2012, 145).
  • VG München, 10.10.2014 - M 6a S 14.3110

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines medizinisch-psychologischen

  • VG Augsburg, 17.12.2012 - Au 7 S 12.1483

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG München, 13.07.2017 - M 6 S 17.1808

    Rechtswidrige Gutachtensanordnung bei unzureichender Berücksichtigung

  • VG München, 17.07.2014 - M 6a S 14.1750

    Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage

  • VG München, 06.03.2014 - M 6b S 14.307

    Verlassen des sogenannten Punktsystems und Anordnung eines Fahreignungsgutachtens

  • VG München, 22.10.2013 - M 6a S 13.3066

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines medizinisch-psychologischen

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