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   VGH Bayern, 07.03.2011 - 2 ZB 09.1294   

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https://dejure.org/2011,67291
VGH Bayern, 07.03.2011 - 2 ZB 09.1294 (https://dejure.org/2011,67291)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.03.2011 - 2 ZB 09.1294 (https://dejure.org/2011,67291)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. März 2011 - 2 ZB 09.1294 (https://dejure.org/2011,67291)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Funktionslosigkeit bauplanerischer Festsetzungen; Baugrenzen; Befreiung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 08.04.2002 - 2 ZB 00.1669
    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2011 - 2 ZB 09.1294
    Wie der Senat schon im Beschluss vom 8.4.2002 (Az. 2 ZB 00.1669 - juris, unter Berufung auf die Rechtsprechung des BVerwG vom 29.4. 1977 BVerwGE 54, 5) ausgeführt hat, tritt eine bauplanerische Festsetzung wegen Funktionslosigkeit nur dann außer Kraft, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sich die Festsetzung bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt und die Erkennbarkeit dieser Tatsache einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt.
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2011 - 2 ZB 09.1294
    Wie der Senat schon im Beschluss vom 8.4.2002 (Az. 2 ZB 00.1669 - juris, unter Berufung auf die Rechtsprechung des BVerwG vom 29.4. 1977 BVerwGE 54, 5) ausgeführt hat, tritt eine bauplanerische Festsetzung wegen Funktionslosigkeit nur dann außer Kraft, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sich die Festsetzung bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt und die Erkennbarkeit dieser Tatsache einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt.
  • VGH Bayern, 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789
    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2011 - 2 ZB 09.1294
    Im Berufungszulassungsverfahren sind die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen in der Regel nicht aus Billigkeitsgründen der unterliegenden Partei aufzuerlegen (vgl. BayVGH vom 11.10.2001 BayVBl 2002, 378; vom 23.8. 2010 Az. 2 ZB 10.1216).
  • VGH Bayern, 23.08.2010 - 2 ZB 10.1216

    Nachbarklage; Zulassungsantrag; Notleitungsrecht; Abstandsflächen;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2011 - 2 ZB 09.1294
    Im Berufungszulassungsverfahren sind die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen in der Regel nicht aus Billigkeitsgründen der unterliegenden Partei aufzuerlegen (vgl. BayVGH vom 11.10.2001 BayVBl 2002, 378; vom 23.8. 2010 Az. 2 ZB 10.1216).
  • VGH Bayern, 09.09.2013 - 2 ZB 12.1544

    Vorbescheid; Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans; Innenbereich; Einfügen

    Mit der Beklagten ist allerdings davon auszugehen, dass die Herausnahme des Bereichs südlich der D...straße und die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 49 für diesen Teil für sich genommen noch nicht die Funktionslosigkeit des verbliebenen Bereichs des Baulinienplans Nr. IV begründen können, da es sich insoweit um eine Änderung der rechtlichen Verhältnisse und nicht der tatsächlichen Verhältnisse handelt (vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2011 - 2 ZB 09.1294 - juris).
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