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   VGH Bayern, 07.03.2022 - 4 CS 21.2254   

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VGH Bayern, 07.03.2022 - 4 CS 21.2254 (https://dejure.org/2022,5168)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.03.2022 - 4 CS 21.2254 (https://dejure.org/2022,5168)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. März 2022 - 4 CS 21.2254 (https://dejure.org/2022,5168)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bayern.de PDF

    Einbau und Betrieb fernauslesbarer Wasserzähler mit aktivierter Funkfunktion durch kommunale Wasserversorger

  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1, ... Abs. 2 S. 1; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 13 Abs. 7; DSGVO Art. 4; DSGVO Art. 5 Abs. 1; DSGVO Art. 6 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 4; DSGVO Art. 21 Abs. 1; DSGVO Art. 32; GO Art. 24 Abs. 1, Abs. 3; GO Abs. 4; GO Art. 57 Abs. 2; WAS § 13 Abs. 1; WAS § 19 Abs. 1; WAS § 19a Abs. 1; WAS § 24 Abs. 1; WAS § 25 Abs. 1; BayVwVfG Art. 43 Abs. 2
    Duldung des Einbaus eines elektronischen Funkwasserzählers

  • IWW

    Art. 5 DS-GVO
    Betriebskosten

  • rewis.io

    Rechtsschutz gegen Duldungsanordnung des kommunalen Wasserversorgers, Erledigung einer terminlich bestimmten Verpflichtung, gesetzliche Ermächtigung zum Einbau von Wasserzählern mit Funkfunktion, Erfassung des Wasserverbrauchs als Verarbeitung personenbezogener Daten, ...

  • mietrechtsiegen.de

    Elektronische Funk-Wasserzähler - Zulässigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Duldung des Betretens des Anwesens und Verpflichtung eines Miteigentümers eines Hausgrundstücks zum Austausch des vorhandenen analogen Wasserzählers gegen einen elektronischen Wasserzähler mit Funkmodul; Erfassung des Wasserverbrauchs als Verarbeitung personenbezogener ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Elektronische (Funk-)Wasserzähler sind unbedenklich!

Kurzfassungen/Presse (6)

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Einbau von Funkwasserzähler zulässig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Einbau von Funkwasserzähler zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Einbau von Funkwasserzähler datenschutzrechtlich zulässig

  • delegedata.de (Kurzinformation)

    Datenschutz in der Lieferkette - Verantwortlicher muss DSGVO-Konformität von eingekauften Produkten sicherstellen

  • presseportal.de (Kurzinformation)

    Einbau von Funkwasserzähler zulässig - Immobilienbesitzer hatten das gerichtlich verhindern wollen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Einbau von Funkwasserzähler zulässig - Funkwasserzählers stellt keinen unzulässigen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 688
  • NZM 2022, 476
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 20.12

    Informationszugang; Deutscher Bundestag; Abgeordneter; Ausschlussgrund;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2022 - 4 CS 21.2254
    Insoweit reicht es nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO aus, dass eine bestimmte natürliche Person direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie etwa einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten oder zu einem besonderen identitätsprägenden Merkmal identifiziert werden kann (vgl. auch BVerwG, U.v. 27.11.2014 - 7 C 20.12 - BVerwGE 151, 1 Rn. 41 m.w.N.).
  • BVerfG, 13.02.1964 - 1 BvL 17/61

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 5 ApoG

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2022 - 4 CS 21.2254
    Dieser ist aber gerechtfertigt, da die Überwachung und Instandhaltung der aus Gründen des Gesundheitsschutzes (§ 37 IfSG) betriebenen öffentlichen Trinkwasserversorgungseinrichtung, für die ein Anschluss- und Benutzungszwang gilt (§ 5 WAS), im Sinne eines vorbeugenden Schutzes dazu dient, einen Zustand nicht eintreten zu lassen, der eine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen würde (vgl. BVerfG, U.v. 13.2.1964 - BvL 17/61 u. a. - BVerfGE 17, 232/251 f.; LT-Drs. 17/19804 S. 2).
  • BVerwG, 25.11.2021 - 6 B 7.21

    Gebühr für die Vollstreckung eines Platzverweises; Erledigungsbegriff des

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2022 - 4 CS 21.2254
    Nach Meinung des Bundesverwaltungsgerichts kann auch ein durch Zeitablauf gegenstandslos gewordenes Ge- oder Verbot weiterhin nachteilige Rechtswirkungen für den Betroffenen entfalten, wenn es die Grundlage für noch rückgängig zu machende Vollstreckungsmaßnahmen etwa in Gestalt eines Zwangsgelds (U. v. 20.6.2013 - 8 C 17.12 - juris Rn. 19) oder für einen Kostenbescheid bildet (B.v. 25.11.2021 - 6 B 7.21 - juris Rn. 7).
  • BGH, 21.04.2010 - VIII ZR 97/09

    Zum Anspruch auf Austausch von Wasserzählern gegenüber einem

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2022 - 4 CS 21.2254
    Den Einrichtungsträgern steht hierbei auch kraft Bundesrechts das alleinige Recht zu, die Art des Wasserzählers zu bestimmen (vgl. BGH, U.v. 21.4.2010 - VIII ZR 97/09 - NJW-RR 2010, 1162 juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 08.03.2019 - 4 CE 18.2597

    Duldungspflicht kommunaler Wasserleitungen

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2022 - 4 CS 21.2254
    Diese Befugnisnorm zielt, wie sich schon aus ihrem generalklauselartig formulierten Wortlaut ergibt, entgegen dem Vortrag der Antragsteller nicht bloß auf die in § 24 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 WAS genannten bußgeldbewehrten Verstöße, sondern auf alle Arten von Pflichtverletzungen (vgl. BayVGH, B.v. 8.3.2019 - 4 CE 18.2597 - NVwZ-RR 2019, 833 Rn. 9).
  • VGH Bayern, 15.02.2024 - 4 CE 23.2267

    Drohnenbefliegung eines Wohngrundstücks zur Beitragserhebung ist rechtswidrig

    Rechtsgrundlage einer Datenverarbeitung im Sinne des Art. 6 Abs. 3 Unterabs. 1 Buchst. b DSGVO kann grundsätzlich auch eine gemeindliche Satzungsregelung sein (vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2022 - 4 CS 21.2254 - BayVBl 2022, 803 Rn. 28; Albers/Veit in: Wolff/Brink/v. Ungern-Sternberg, BeckOK Datenschutzrecht, Stand 1.8.2023, Rn. 82 zu Art. 6 DSGVO; Erwägungsgrund 41 Satz 1 DSGVO).
  • VerfGH Bayern, 26.04.2022 - 5-VII-19

    Einsatz und Betrieb elektronischer Wasserzähler durch gemeindliche

    (3) Soweit die Satzungsermächtigung des Art. 24 Abs. 4 GO Informationen betrifft, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen (vgl. Art. 4 Nr. 1 DSGVO), und damit in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingreift (vgl. auch BayVGH vom 7.3.2022 - 4 CS 21.2254 - juris Rn. 27), ist dies verfassungsrechtlich gerechtfertigt.

    Hierbei handelt es sich um eine Frage des Vollzugs der Norm, dessen Kontrolle in erster Linie den Fachgerichten obliegt (vgl. etwa BayVGH vom 7.3.2022 - 4 CS 21.2254 - juris zur Duldung des Austauschs eines herkömmlichen Wasserzählers gegen einen Funkwasserzähler in einem Objekt mit mehreren Wohnungen; VG München vom 29.7.2021 - M 10 K 20.639 - juris zum Widerspruchsrecht bei einem ausschließlich beruflich genutzten Gebäude; vom 18.8.2021 - M 10 E 21.3540 - juris zum einstweiligen Rechtsschutz gegen die Einstellung oder Drosselung der Wasserversorgung bei abgelehntem Einbau eines Funkwasserzählers) und für die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift zunächst keine Rolle spielt (VerfGHE 60, 1/6; VerfGH NJW 2019, 2151 Rn. 19).

    Nach den vorliegenden Erkenntnissen ist nicht festzustellen, dass von elektronischen Funkwasserzählern relevante Einwirkungen auf die menschliche Gesundheit oder auf das psychische Wohlbefinden im beschriebenen Sinn ausgehen (vgl. LT-Drs. 18/7406 S. 5 f.; BayVGH vom 7.3.2022 - 4 CS 21.2254 - juris Rn. 38 f.; Thimet in Thimet, Kommunalabgaben- und Ortsrecht in Bayern, Teil IV Art. 9 Nr. 4.4.1; vgl. auch BGH vom 28.9.2011 - VIII ZR 326/10 - juris Rn. 8, 25 zur Duldungspflicht des Mieters bezüglich des Einbaus eines funkbasierten Kaltwasserzählers gemäß § 554 Abs. 2 BGB a. F.; BVerfGE 156, 63 Rn. 317 zu den Strahlenbelastungen im Zusammenhang mit dem Tragen einer "elektronischen Fußfessel").

  • VGH Bayern, 04.09.2023 - 4 ZB 23.1056

    Einbau von Wasserzählern mit Funkfunktion

    Einen von den Klägern gestellten Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes (Az. B 4 S 21.693) lehnte das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 4. August 2021 ab; die dagegen eingelegte Beschwerde wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 7. März 2022 zurück (Az. 4 CS 21.2254).

    Zwar können die mit solchen (Funk-)Wasserzählern erfassten Verbrauchsmengen - ebenso wie die mit herkömmlichen Zählern erfassten Mengen - personenbezogene Daten der Bewohner des betreffenden Anwesens darstellen, wenn und soweit sich daraus Rückschlüsse auf das individuelle Verbrauchsverhalten einzelner Personen ziehen lassen (vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2022 - 4 CS 21.2254 - BayVBl 2022, 412 Rn. 27 m.w.N.).

    Sie dient insbesondere dazu, den Personalaufwand für eine genaue Verbrauchsermittlung zu vermindern und technische Defekte, die zu Undichtigkeiten im Leitungsnetz oder zu Gefahren für die Trinkwasserhygiene führen können, früher und zielgenauer zu erkennen (BayVGH, B.v. 7.3.2022, a.a.O., Rn. 31 m.w.N.).

    Maßgebend dafür, ob "mehrere Einheiten" vorliegen, sind auch nicht die - häufigeren Veränderungen unterliegenden und von Außenstehenden kaum nachprüfbaren - individuellen Nutzungsverhältnisse, sondern allein die bauliche Situation (vgl. BayVGH, B.v. 07.03.2022 - 4 CS 21.2254 - Rn. 35).

  • VG Bayreuth, 29.03.2023 - B 4 K 21.694

    Einbau eines Wasserzählers mit Funkmodul

    Die hiergegen eingelegte Beschwerde wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 07.03.2022 zurück (Az. 4 CS 21.2254).

    Demensprechend hat sich die Verfügung in Nr. 1 des angefochtenen Bescheids nicht durch Zeitablauf erledigt (vgl. auch BayVGH, B.v. 07.03.2022 - 4 CS 21.2254 - juris Rn. 19 im zugehörigen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes).

    Insoweit nimmt die Kammer Bezug auf die Ausführungen im zwischen denselben Beteiligten ergangenen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 07.03.2022 im Verfahren Az. 4 CS 21.2254 (Rn. 27 ff.), macht sich diese zu eigen und sieht insoweit von einer gesonderten Darstellung der Entscheidungsgründe ab (§ 117 Abs. 5 VwGO entsprechend).

    Nach dem Wortlaut des Gesetzes kommt es für die Frage, ob "mehrere Einheiten" vorliegen, nicht auf die - häufigeren Veränderungen unterliegenden - Nutzungsverhältnisse an, sondern auf die bauliche Situation (vgl. BayVGH, B.v. 07.03.2022 - 4 CS 21.2254 - Rn. 35).

  • VGH Bayern, 19.01.2023 - 8 N 22.287

    Erfolglose Normenkontrolle gegen wasserrechtliche Veränderungssperre für ein

    Nach Art. 57 Abs. 2 Satz 1 GO gehört die örtliche Trinkwasserversorgung - in allen ihren Stufen von der Wassergewinnung und Heranleitung des Wassers bis zu seiner Verteilung an die Endverbraucher - als Pflichtaufgabe der Daseinsvorsorge (§ 50 Abs. 1 WHG) zum eigenen Wirkungskreis der Gemeinden (vgl. LT-Drs 7/330 S. 13; BayVerfGH, E.v. 26.4.2022 - Vf. 5-VII-19 - BayVBl 2022, 475 = juris Rn. 96; BayVGH, B.v. 7.3.2022 - 4 CS 21.2254 - BayVBl 2022, 412 = juris Rn. 29); diese gemeindliche Pflichtaufgabe steht unter dem Schutz der auf die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft bezogenen kommunalen Selbstverwaltungsgarantie nach Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 83 Abs. 1 BV (vgl. BT-Drs. 16/12275 S. 66; BVerfG, B.v. 16.5.1989 - 1 BvR 705/88 - NJW 1990, 1783 = juris Rn. 5; BVerwG, B.v. 29.7.2001 - 4 VR 8.20 - NVwZ 2021, 1536 = juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.09.2022 - 4 BV 21.2328

    Betrieb eines Wasserzählers unter Verwendung der Funkfunktion

    Denn auch bei gemeinsamer Nutzung durch mehrere Personen lassen sich, wenn der Wasserverbrauch durch einen elektronischen Zähler kontinuierlich aufgezeichnet wird, unter Umständen mit nur geringem Zusatzwissen Rückschlüsse auf die Verbrauchsgewohnheiten Einzelner ziehen (vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2022 - 4 CS 21.2254 - BayVBl 2022, 412 Rn. 27; Schweizerisches Bundesgericht, U.v. 5.1.2021 - 1C_273/2020 - EuGRZ 2021, 228 juris Rn. 36).

    Die alleinige Anknüpfung an die in dem versorgten Objekt bestehende (Nutzungs-)"Einheit" ist dagegen sachgerecht, da bauliche Gegebenheiten meist dauerhafter bestehen als persönliche Nutzungsverhältnisse und sich zudem einfacher feststellen lassen (vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2022, a.a.O. Rn. 35).

  • VGH Bayern, 03.11.2023 - 4 ZB 23.1741

    Erfolglose Anhörungsrüge

    Dass auch ein möglichst kurzfristiges Erkennen von Leckagen im Leitungsnetz mit dem Einbau der fernablesbaren Wasserzähler ermöglicht wird und dass darin eines der Ziele für die vom Gesetzgeber zugelassene technische Umrüstung liegt, hat der Senat bereits in seiner ebenfalls die Kläger betreffenden Entscheidung vom 26. April 2022 ausgeführt (Az. 4 CS 21.2254 - juris Rn. 31).
  • VG Würzburg, 09.10.2023 - W 8 K 23.147

    Schornsteinfegerrecht, Feuerstättenschau, Fälligstellung von Zwangsgeld, erneute

    Auch ein durch Zeitablauf gegenstandslos gewordenes Ge- oder Verbot kann weiterhin nachteilige Rechtswirkungen für den Betroffenen entfalten, wenn es - wie vorliegend - die Grundlage für noch rückgängig zu machende Vollstreckungsmaßnahmen etwa in Gestalt eines Zwangsgelds oder für einen Kostenbescheid bildet (vgl. BVerwG Ue.v. 20.6.2013 - 8 C 17/12 - BeckRS 2013, 56764 Rn. 19 und 25.11.2021 - 6 B 7/21 - BeckRS 2021, 41201 Rn. 7; BayVGH B.v. 7.3.2022 - 4 CS 21.2254 - NVwZ-RR 2022, 688, 690).
  • VG München, 06.07.2022 - M 11 S 22.1269

    Einstweiliger Rechtsschutz: Terminfestsetzung für eine Betretungsanordnung

    Die Kammer geht deshalb vorläufig davon aus, dass sich eine Handlungs- oder Duldungspflicht, die dem Betroffenen für einen bestimmten Zeitpunkt oder Zeitraum auferlegt worden ist, jedenfalls dann nicht durch bloßen Zeitablauf erledigt, wenn an die Missachtung der Grundpflicht anknüpfende Vollstreckungsmaßnahmen im Raum stehen (ebenso wohl BayVGH, Beschluss vom 7. März 2022 - 4 CS 21.2254 - juris Rn. 19).
  • VG Bayreuth, 25.04.2023 - B 4 S 23.315

    Duldungspflicht bezüglich Einbau eines Wasserzählers mit (vorläufig)

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und der Kammer verstößt der Betrieb elektronischer Funkwasserzähler zwar weder gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung noch ergeben sich hieraus nach derzeitigem Erkenntnisstand Gesundheitsgefahren für die Bewohner (BayVGH, B.v. 07.03.2022 - 4 CS 21.2254 - juris Rn. 26 ff.; VG Bayreuth, B.v. 04.08.2021 - B 4 S 21.693 - juris; vgl. auch BayVerfGH, E.v. 26.04.2022 - Vf. 5-VII-19 - juris).
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