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VGH Bayern, 07.04.2004 - 24 CS 04.53 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
VGemO Art. 4 Abs. 2; ; BV Art. 83 Abs. 1; ; GO Art. 7; ; GO Art. 57; ; LStVG Art. 18 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ordnungsrecht - Zuständigkeit für Anordnungen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG , Leinenzwang für Rottweilerhündin, Negativattest
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 18.12.2003 - RO 11 S 03.2706
- VGH Bayern, 07.04.2004 - 24 CS 04.53
- VGH Bayern, 07.04.2004 - 24 CS 53.04
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2004, 490
- DÖV 2005, 528
Wird zitiert von ... (39) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01
Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung …
Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2004 - 24 CS 04.53
In seinem Urteil vom 16. März 2004 (1 BvR 1778/01) führt es aus: "Wesenstests, tierärztliche Begutachtungen und ähnliche Maßnahmen, wie sie das Landesrecht vielfach zur Überprüfung und Feststellung der Gefährlichkeit von Hunden vorsieht, bieten, selbst wenn sie von sachkundigen Personen durchgeführt werden, keine vollkommen verlässliche Grundlage für eine hinreichend sichere Gefährlichkeitsprognose.Insoweit schließt sich der Senat der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an, der im Zusammenhang mit der Tierhalterhaftung entscheidend auf die Unberechenbarkeit des Verhaltens eines Tieres abstellt (…vgl. Kunze, a.a.O., S. 1612 m.w.N.; BVerfG vom 16. März 2004, a.a.O.).
- VGH Bayern, 31.03.2003 - 24 CS 03.527
Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2004 - 24 CS 04.53
Aber auch in der Sache steht der positive Wesenstest nach der Rechtsprechung des Senats einer sicherheitsrechtlichen Anordnung nicht entgegen, da ein Wesenstest immer nur eine Momentaufnahme sein kann (BayVGH vom 31.3.2003 - 24 CS 03.527;… ebenso Kunze a.a.O., S. 1612).Dies zeigt zur Überzeugung des Senats systembedingte Grenzen des Wesenstests auf mit der Folge, dass genetisch bedingte Risiken bei bestimmten Hunderassen in einem Wesenstest nicht vollständig berücksichtigt werden können (BayVGH vom 31.3.2003, a.a.O.;… Kunze, a.a.O. S. 1612).
- BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01
Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr; …
Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2004 - 24 CS 04.53
Zur Bedeutung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Gefahrtierverordnungen in verschiedenen Bundesländern für Einzelanordnungen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG hat der Senat im Urteil vom 18. Februar 2004 ausgeführt: "Das Verwaltungsgericht hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Gültigkeit von Gefahrtierverordnungen in verschiedenen Bundesländern (BVerwG vom 3.7.2002 BVerwGE 116, 347; vom 18. Dezember 2002, Buchholz 402.41 Nr. 73) die Auffassung vertreten, dass sich allein aus der Zugehörigkeit des Hundes zu einer bestimmten Rasse oder Typ ohne Hinzutreten weiterer Umstände keine konkrete Gefahr ableiten lasse und dass sich ein mögliches "Fehlverhalten von Personen" nicht als Begründung für eine vom individuellen Hund ausgehende konkrete Gefahr eigne. - VGH Bayern, 18.02.2004 - 24 B 03.645
Negativtest nach der Kampfhundeverordnung; Vom Hund ausgehende konkrete Gefahr; …
Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2004 - 24 CS 04.53
Mit rechtskräftigem Urteil vom 18. Februar 2004 (24 B 03.645) hat der Senat das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 7. Januar 2003, auf das das Verwaltungsgericht in seinem Beschluss zur Begründung Bezug genommen hat, aufgehoben.
- VGH Bayern, 20.08.2019 - 12 ZB 19.333
Airbnb muss Identität von Gastgebern nicht generell preisgeben
(…vgl. hierzu näher Wolff, in: Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaats Bayern, 2. Aufl. 2017, Art. 83 Rn. 30 f.: der Begriff "örtliche Polizei" im Sinne des)Art. 83 Abs. 1 BV erfasst auch die im LStVG niedergelegte Gefahrenabwehr und ist, soweit es - wie hier - um die Ahndung von Verstößen gegen die öffentliche Sicherheit auf der Grundlage einer Verletzung von Ortsrecht (ZeS) geht, eigene ortspolizeiliche Aufgabe der Beklagten; siehe im Übrigen auch BayVGH, B.v. 7.4.2004 - 24 CS 04.53 -, NVwZ-RR 2004, 490). - VG Regensburg, 18.03.2021 - RN 4 S 20.3099
Anordnungen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG nach Beißattacken - Formelle Zuständigkeit …
Dass Art. 83 Abs. 1 Bayerische Verfassung (BV) die "örtliche Polizei" als Angelegenheit der Gemeinde bezeichnet, führt nicht zwangsläufig dazu, dass Anordnungen auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung immer zum eigenen Wirkungskreis der Gemeinde gehören würden (BayVGH, B.v. 7.4.2004 - 24 CS 04.53 - juris Rn. 11).Gleiches gilt für die Bestimmung des Art. 57 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO), wonach Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dem eigenen Wirkungskreis zuzuordnen sind (BayVGH, B.v. 7.4.2004 - 24 CS 04.53 - juris Rn. 11).
Anordnungen im Bereich des Sicherheitsrechts rechnen dementsprechend dann zum eigenen Wirkungskreis, wenn die Gefahr, die abgewehrt werden soll, in ihren Auswirkungen und in ihrer Tragweite auf das Gemeindegebiet beschränkt ist (BayVGH, B.v. 7.4.2004 - 24 CS 04.53 - juris Rn. 12).
Ein anderes gilt dann, wenn eine Anordnung nach Art. 18 Abs. 2 LStVG nicht nur innerhalb des Gemeindegebiets vor dem gefährlichen Hund schützen soll, sondern alle Personen, die mit dem Hund zusammentreffen können, in ihren Schutzbereich einbezieht - unabhängig davon, ob sie sich innerhalb oder außerhalb des Gemeindegebiets aufhalten (BayVGH, B.v. 7.4.2004 - 24 CS 04.53 - juris Rn. 12).
Weil eine solche Schutzrichtung regelmäßig anzunehmen ist, sofern sich aus dem Bescheid nichts anderes ergibt, haben Anordnungen gemäß Art. 18 Abs. 2 LStVG im Regelfall bayernweite Geltung und gehören deshalb zum übertragenen Wirkungskreis (BayVGH, B.v. 7.4.2004 - 24 CS 04.53 - juris Rn. 13;… BayVGH, B.v. 20.1.2011 - 10 B 09.2966 - juris Rn. 20).
- VGH Bayern, 20.05.2020 - 12 B 19.1648
Auskunftsanspruch nach Zweckentfremdungsrecht gegen Diensteanbieter i.S.d. …
(…vgl. hierzu näher Wolff, in: Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaats Bayern, 2. Aufl. 2017, Art. 83 Rn. 30 f.: der Begriff "örtliche Polizei" im Sinne des Art. 83 Abs. 1 BV erfasst auch die im LStVG niedergelegte Gefahrenabwehr und ist, soweit es - wie hier - um die Ahndung von Verstößen gegen die öffentliche Sicherheit auf der Grundlage einer Verletzung von Ortsrecht (ZeS) geht, eigene ortspolizeiliche Aufgabe der Beklagten; siehe im Übrigen auch BayVGH, B.v. 7.4.2004 - 24 CS 04.53 -, NVwZ-RR 2004, 490).
- VGH Bayern, 15.02.2024 - 4 CE 24.60
Gemeindliche Obdachlosenunterbringung umfasst auch Familiennachzug nach …
Örtlich sind Gefahrenlagen aber immer dann, wenn die abzuwehrende Gefahr in ihren Auswirkungen und ihrer Tragweite auf das Gemeindegebiet beschränkt ist (BayVGH, U.v. 28.2.1964 - 133 VIII 64 - BayVBl 1964, 228/231; B.v. 7.4.2004 - 24 CS 04.53 - NVwZ-RR 2004, 490; Koehl, BayVBl 2004, 330/331). - VGH Bayern, 22.01.2024 - 10 ZB 23.1558
Leinenzwang für Loisl und Schnipsi
Dass Einzelfallanordnungen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG typischerweise in den übertragenen Wirkungskreis einer Gemeinde fallen und demgemäß für das Gebiet des Freistaats Bayern gelten, entspricht seit langem der gefestigten Rechtsprechung des Senats (…vgl. BayVGH, B.v. 3.5.2017 - 10 CS 17.405 - juris Rn. 3;… U.v. 6.4.2016 - 10 B 14.1054 - juris Rn. 20; B.v. 7.4.2004 - 24 CS 04.53 - NVwZ-RR 2004, 490; jew. m.w.N.) und bedurfte daher keiner gesonderten Klarstellung im Bescheid der Beklagten. - VGH Bayern, 03.05.2017 - 10 CS 17.405
Leinen- bzw. Maulkorbzwang für Innen- bzw. Außenbereich
Solche Anordnungen wie insbesondere auch der verfügte Leinenzwang ergehen, soweit die Gemeinde nicht erkennbar nur zur Abwehr entsprechender Gefahren für die örtliche Gemeinschaft tätig wird, regelmäßig im übertragenen Wirkungskreis der Gemeinde mit der Folge, dass die Anordnungen auch außerhalb des Gemeindegebiets und damit letztlich bayernweite Geltung beanspruchen (vgl. zum Leinenzwang bereits BayVGH, B.v. 7.4.2004 - 24 CS 04.53 - NVwZ-RR 2004, 490;… U.v. 6.4.2016 - 10 B 14.1054 - juris Rn. 20;… Schwabenbauer in Beck"scher Online-Kommentar Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern, Möstl/Schwabenbauer, Stand: 1.1.2017, LStVG Art. 18 Rn. 119 f. m.w.N.).Denn die Gefahrensituation durch das freie Umherlaufen von (großen) Hunden innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile endet nicht etwa an der gemeindlichen Gebietsgrenze; der betroffene Hund soll nach der mit der Anordnung verfolgten Schutzwirkung vielmehr auch dann, wenn er sich z.B. auf dem Gebiet einer Nachbargemeinde aufhält, in der entsprechenden Situation an die Leine genommen werden (vgl. BayVGH, B.v. 7.4.2004 - 24 CS 04.53 - NVwZ-RR 2004, 490).
- VGH Bayern, 11.02.2015 - 10 ZB 14.2299
Sicherheitsrechtliche Anordnungen zur Hundehaltung
Ein positiver Wesenstest nach Art. 1 Abs. 2 KampfhundeV steht nach der ständigen Rechtsprechung des Senats einer sicherheitsrechtlichen Anordnung nicht entgegen, da ein solcher Wesenstest immer nur eine Momentaufnahme vom Verhalten des überprüften Tieres sein kann und insbesondere nicht bedeutet, dass es für den begutachteten Hund keinen Reiz gibt, der zu einem anderen Zeitpunkt oder in einer anderen Situation ein aggressives Verhalten auslöst (vgl. BayVGH, B.v. 7.4.2004 - 24 CS 04.53 - juris Rn. 18 f.;… BayVGH, U.v. 21.12.2011 - 10 B 10.2806 - juris Rn. 19 f.). - VG Würzburg, 21.04.2010 - W 5 K 10.21
Cane Corso; kombinierter Anlein- und Maulkorbzwang; räumliche Reichweite der …
Anordnungen, die die Gemeinden als untere Sicherheitsbehörde zur Abwehr von Gefahren und zur Beseitigung von Störungen nach Art. 6 LStVG treffen, können nämlich je nach Art und Tragweite der konkreten Anordnung und nach dem rechtlichen Zusammenhang, in dem sie ergehen, dem eigenen oder dem übertragenen Wirkungskreis zugeordnet werden (vgl. BayVGH, B.v. 07.04.2004, 24 CS 04.53;… Scheidler in BayVBl 23/2004, S. 715).Unter Berücksichtigung dieser Ausführungen sind zunächst die - in der mündlichen Verhandlung für erledigt erklärten - Anordnungen unter Nummern 2) und 3) des angefochtenen Bescheides rechtmäßig, vor allem ermessensgerecht: Ein Hund von der Größe, körperlichen Stärke und Beißkraft eines Cane Corso kann zumindest bei hundeunerfahrenen Menschen, die z.B. bei der Begegnung mit dem Hund erschrecken und nicht "hundegerecht" reagieren, zu Beeinträchtigungen (Verletzungen, Beschädigung von Sachen) führen; selbst die Abwehr der Gefahr, dass ein großer, frei und unbeaufsichtigt umherlaufender Hund bei Unbeteiligten Angst oder gar einen Schock hervorruft, was als Gesundheitsbeeinträchtigung anzusehen ist, kann Zweck einer Einzelfallanordnung gem. Art. 18 Abs. 2 LStVG sein (vgl. BayVGH, B.v. 07.04.2004, 24 CS 04.53, NVwZ-RR 2004, S. 490).
- VG München, 29.01.2008 - M 22 S 07.5668
Hundehaltung (Mischlingshund); vorangegangene Beißvorfälle mit anderem Hund; …
Ebenso wenig wie ein erfolgreich bestandener Wesenstest, der immer nur eine bloße Momentaufnahme darstellt, keine sichere Gewähr dafür bieten kann, dass sich ein Hund auch zukünftig harmlos verhalten wird (vgl. BVerfG NVwZ 2004, 597; BayVGH BayVBl. 2004, 535; BayVBl. 2004, 727), lässt auch der erfolgreiche Besuch einer "Hundeschule", wo sich der Hund im Beisein von ihm vertrauten sowie im Umgang mit Hunden erfahrenen Personen in einer Sondersituation außerhalb seines gewohnten Reviers befindet, die durch einen Beißvorfall indizierte Gefahr erneuter Angriffe nicht per se entfallen.Im Hinblick auf den Schutzzweck der Norm sind daher auch die durch den Hund hervorgerufenen, nicht "hundgerechten" Reaktionen des Betroffenen dem Hund zuzuordnen (BayVGH BayVBl. 2004, 535; BayVBl. 2004, 727).
- VGH Bayern, 20.05.2014 - 10 C 12.1343
Kostenfestsetzung; Einigungsgebühr; Erledigungsgebühr; Änderung eines …
Die Abgrenzung, ob eine Aufgabe in den eigenen oder den übertragenen Wirkungskreis fällt, lässt sich daher trotz der genannten gesetzlichen Umschreibungen häufig nicht von vornherein eindeutig vornehmen (vgl. BayVGH, B.v. 7.4.2004 - 24 CS 04.53 - juris Rn. 11). - VG Würzburg, 01.10.2015 - W 5 K 14.1203
Rechtmäßige Anordnung von Leinenzwang
- VGH Bayern, 28.09.2012 - 10 CS 12.1791
Anordnungen zur Hundehaltung; Sofortvollzug; besonderes Vollzugsinteresse; …
- VGH Bayern, 06.07.2012 - 10 CS 12.1367
Bei der Erteilung eines Negativattests nach § 1 Abs. 2 der Verordnung über Hunde …
- VGH Bayern, 21.06.2011 - 14 CS 11.790
Nahezu wörtliche Wiederholung des Vorbringens vor dem Verwaltungsgericht.
- VGH Bayern, 20.01.2011 - 10 B 09.2966
Hundehaltung; Labrador; Leinenzwang
- VGH Bayern, 15.02.2023 - 24 ZB 22.2088
Jagdrechtliche Eignung - Eignungsgutachten nach § 6 Abs. 2 WaffG
- VGH Bayern, 18.11.2011 - 10 ZB 11.1837
Anordnungen zur Haltung eines Hundes; Gefahrenprognose; Zeitablauf zwischen …
- VG Ansbach, 11.03.2022 - AN 15 S 21.2231
Rechtmäßige Anordnungen zur Hundehaltung wegen konkreter Gefahr
- VG München, 04.03.2009 - M 22 S 08.5986
Erfolgloser Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung
- VG Ansbach, 25.10.2021 - AN 15 K 19.00963
Fälligstellung eines Zwangsgeldes und erneute Zwangsgeldanordnung, Tätigwerden …
- VG Ansbach, 23.07.2018 - AN 15 S 17.02338
Anordnung zur Hundehaltung - Leinenzwang
- VG München, 14.07.2008 - M 22 S 08.1669
Wiederholtes Umherlaufen trotz innerörtlicher Anleinpflicht für große Hunde
- VGH Bayern, 13.12.2022 - 10 ZB 21.2487
Begrenzung der Anzahl der Hunde beim Ausführen und Leinenzwang
- VG Ansbach, 13.01.2020 - AN 15 S 18.01942
Anordnungen zur Haltung eines Hundes
- VG Ansbach, 09.10.2015 - AN 5 S 15.00600
Untersagung der Hundehaltung - Wiederholte Zuwiderhandlung gegen Leinenpflicht
- VG Augsburg, 17.04.2023 - Au 8 S 23.347
Kombinierter Leinen- und Maulkorbzwang
- VG Ansbach, 14.07.2021 - AN 15 S 21.00023
Anordnung des Leinenzwangs für Mischlingsrüden
- VG Ansbach, 15.05.2014 - AN 5 K 14.00097
Hundehaltung; Leinen- und Maulkorbzwang
- VG Augsburg, 06.11.2012 - Au 1 K 12.153
Hundehaltung; Anordnungen für den Einzelfall; Leinenzwang; ausbruchssichere …
- VG Augsburg, 17.04.2023 - Au 8 S 23.352
Leinenzwang für einen großen Hund
- VG Ansbach, 13.01.2020 - AN 15 K 18.01943
Die Anordnung von Leinenzwang bei einem Golden Retriever-Hund
- VG München, 14.11.2019 - M 22 K 17.6060
Sicherheitsrechtliche Anordnungen zur Hundehaltung
- VG Würzburg, 31.07.2009 - W 5 K 09.464
Zuziehung eines Bevollmächtigten; Widerspruchsverfahren; Notwendigkeit
- VG Würzburg, 03.04.2008 - W 5 S 08.819
Hundehaltung; sichere Unterbringung; Maulkorbzwang; mehrfaches Zwangsgeld
- VG Würzburg, 14.04.2011 - W 5 K 10.906
Deutscher Schäferhund; Beißvorfall; räumliche Reichweite der Anordnung; …
- VG Würzburg, 29.12.2010 - W 5 S 10.1273
Deutscher Schäferhund; Beißvorfall; räumliche Reichweite der Anordnung; …
- VG Würzburg, 07.04.2009 - W 5 K 08.2100
Australian Shepherd; (räumlich unbeschränkter) Leinenzwang; Teilaufhebung; …
- VG Würzburg, 12.12.2008 - W 5 S 08.2191
Hundehaltung; Leinenzwang; Halti
- VG Würzburg, 01.10.2008 - W 5 S 08.1930
Dobermann; Umgangsverbot; Aggressivität des Halters