Rechtsprechung
   VGH Bayern, 07.04.2004 - 24 CS 04.53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,15575
VGH Bayern, 07.04.2004 - 24 CS 04.53 (https://dejure.org/2004,15575)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.04.2004 - 24 CS 04.53 (https://dejure.org/2004,15575)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. April 2004 - 24 CS 04.53 (https://dejure.org/2004,15575)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,15575) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    VGemO Art. 4 Abs. 2; ; BV Art. 83 Abs. 1; ; GO Art. 7; ; GO Art. 57; ; LStVG Art. 18 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ordnungsrecht - Zuständigkeit für Anordnungen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG , Leinenzwang für Rottweilerhündin, Negativattest

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 490
  • DÖV 2005, 528
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2004 - 24 CS 04.53
    In seinem Urteil vom 16. März 2004 (1 BvR 1778/01) führt es aus: "Wesenstests, tierärztliche Begutachtungen und ähnliche Maßnahmen, wie sie das Landesrecht vielfach zur Überprüfung und Feststellung der Gefährlichkeit von Hunden vorsieht, bieten, selbst wenn sie von sachkundigen Personen durchgeführt werden, keine vollkommen verlässliche Grundlage für eine hinreichend sichere Gefährlichkeitsprognose.

    Insoweit schließt sich der Senat der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an, der im Zusammenhang mit der Tierhalterhaftung entscheidend auf die Unberechenbarkeit des Verhaltens eines Tieres abstellt (vgl. Kunze, a.a.O., S. 1612 m.w.N.; BVerfG vom 16. März 2004, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 31.03.2003 - 24 CS 03.527
    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2004 - 24 CS 04.53
    Aber auch in der Sache steht der positive Wesenstest nach der Rechtsprechung des Senats einer sicherheitsrechtlichen Anordnung nicht entgegen, da ein Wesenstest immer nur eine Momentaufnahme sein kann (BayVGH vom 31.3.2003 - 24 CS 03.527; ebenso Kunze a.a.O., S. 1612).

    Dies zeigt zur Überzeugung des Senats systembedingte Grenzen des Wesenstests auf mit der Folge, dass genetisch bedingte Risiken bei bestimmten Hunderassen in einem Wesenstest nicht vollständig berücksichtigt werden können (BayVGH vom 31.3.2003, a.a.O.; Kunze, a.a.O. S. 1612).

  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01

    Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2004 - 24 CS 04.53
    Zur Bedeutung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Gefahrtierverordnungen in verschiedenen Bundesländern für Einzelanordnungen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG hat der Senat im Urteil vom 18. Februar 2004 ausgeführt: "Das Verwaltungsgericht hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Gültigkeit von Gefahrtierverordnungen in verschiedenen Bundesländern (BVerwG vom 3.7.2002 BVerwGE 116, 347; vom 18. Dezember 2002, Buchholz 402.41 Nr. 73) die Auffassung vertreten, dass sich allein aus der Zugehörigkeit des Hundes zu einer bestimmten Rasse oder Typ ohne Hinzutreten weiterer Umstände keine konkrete Gefahr ableiten lasse und dass sich ein mögliches "Fehlverhalten von Personen" nicht als Begründung für eine vom individuellen Hund ausgehende konkrete Gefahr eigne.
  • VGH Bayern, 18.02.2004 - 24 B 03.645

    Negativtest nach der Kampfhundeverordnung; Vom Hund ausgehende konkrete Gefahr;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2004 - 24 CS 04.53
    Mit rechtskräftigem Urteil vom 18. Februar 2004 (24 B 03.645) hat der Senat das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 7. Januar 2003, auf das das Verwaltungsgericht in seinem Beschluss zur Begründung Bezug genommen hat, aufgehoben.
  • VGH Bayern, 20.08.2019 - 12 ZB 19.333

    Airbnb muss Identität von Gastgebern nicht generell preisgeben

    (vgl. hierzu näher Wolff, in: Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaats Bayern, 2. Aufl. 2017, Art. 83 Rn. 30 f.: der Begriff "örtliche Polizei" im Sinne des)Art. 83 Abs. 1 BV erfasst auch die im LStVG niedergelegte Gefahrenabwehr und ist, soweit es - wie hier - um die Ahndung von Verstößen gegen die öffentliche Sicherheit auf der Grundlage einer Verletzung von Ortsrecht (ZeS) geht, eigene ortspolizeiliche Aufgabe der Beklagten; siehe im Übrigen auch BayVGH, B.v. 7.4.2004 - 24 CS 04.53 -, NVwZ-RR 2004, 490).
  • VG Regensburg, 18.03.2021 - RN 4 S 20.3099

    Anordnungen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG nach Beißattacken - Formelle Zuständigkeit

    Dass Art. 83 Abs. 1 Bayerische Verfassung (BV) die "örtliche Polizei" als Angelegenheit der Gemeinde bezeichnet, führt nicht zwangsläufig dazu, dass Anordnungen auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung immer zum eigenen Wirkungskreis der Gemeinde gehören würden (BayVGH, B.v. 7.4.2004 - 24 CS 04.53 - juris Rn. 11).

    Gleiches gilt für die Bestimmung des Art. 57 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO), wonach Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dem eigenen Wirkungskreis zuzuordnen sind (BayVGH, B.v. 7.4.2004 - 24 CS 04.53 - juris Rn. 11).

    Anordnungen im Bereich des Sicherheitsrechts rechnen dementsprechend dann zum eigenen Wirkungskreis, wenn die Gefahr, die abgewehrt werden soll, in ihren Auswirkungen und in ihrer Tragweite auf das Gemeindegebiet beschränkt ist (BayVGH, B.v. 7.4.2004 - 24 CS 04.53 - juris Rn. 12).

    Ein anderes gilt dann, wenn eine Anordnung nach Art. 18 Abs. 2 LStVG nicht nur innerhalb des Gemeindegebiets vor dem gefährlichen Hund schützen soll, sondern alle Personen, die mit dem Hund zusammentreffen können, in ihren Schutzbereich einbezieht - unabhängig davon, ob sie sich innerhalb oder außerhalb des Gemeindegebiets aufhalten (BayVGH, B.v. 7.4.2004 - 24 CS 04.53 - juris Rn. 12).

    Weil eine solche Schutzrichtung regelmäßig anzunehmen ist, sofern sich aus dem Bescheid nichts anderes ergibt, haben Anordnungen gemäß Art. 18 Abs. 2 LStVG im Regelfall bayernweite Geltung und gehören deshalb zum übertragenen Wirkungskreis (BayVGH, B.v. 7.4.2004 - 24 CS 04.53 - juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 20.1.2011 - 10 B 09.2966 - juris Rn. 20).

  • VGH Bayern, 20.05.2020 - 12 B 19.1648

    Auskunftsanspruch nach Zweckentfremdungsrecht gegen Diensteanbieter i.S.d.

    (vgl. hierzu näher Wolff, in: Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaats Bayern, 2. Aufl. 2017, Art. 83 Rn. 30 f.: der Begriff "örtliche Polizei" im Sinne des Art. 83 Abs. 1 BV erfasst auch die im LStVG niedergelegte Gefahrenabwehr und ist, soweit es - wie hier - um die Ahndung von Verstößen gegen die öffentliche Sicherheit auf der Grundlage einer Verletzung von Ortsrecht (ZeS) geht, eigene ortspolizeiliche Aufgabe der Beklagten; siehe im Übrigen auch BayVGH, B.v. 7.4.2004 - 24 CS 04.53 -, NVwZ-RR 2004, 490).
  • VGH Bayern, 15.02.2024 - 4 CE 24.60

    Gemeindliche Obdachlosenunterbringung umfasst auch Familiennachzug nach

    Örtlich sind Gefahrenlagen aber immer dann, wenn die abzuwehrende Gefahr in ihren Auswirkungen und ihrer Tragweite auf das Gemeindegebiet beschränkt ist (BayVGH, U.v. 28.2.1964 - 133 VIII 64 - BayVBl 1964, 228/231; B.v. 7.4.2004 - 24 CS 04.53 - NVwZ-RR 2004, 490; Koehl, BayVBl 2004, 330/331).
  • VGH Bayern, 22.01.2024 - 10 ZB 23.1558

    Leinenzwang für Loisl und Schnipsi

    Dass Einzelfallanordnungen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG typischerweise in den übertragenen Wirkungskreis einer Gemeinde fallen und demgemäß für das Gebiet des Freistaats Bayern gelten, entspricht seit langem der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH, B.v. 3.5.2017 - 10 CS 17.405 - juris Rn. 3; U.v. 6.4.2016 - 10 B 14.1054 - juris Rn. 20; B.v. 7.4.2004 - 24 CS 04.53 - NVwZ-RR 2004, 490; jew. m.w.N.) und bedurfte daher keiner gesonderten Klarstellung im Bescheid der Beklagten.
  • VGH Bayern, 03.05.2017 - 10 CS 17.405

    Leinen- bzw. Maulkorbzwang für Innen- bzw. Außenbereich

    Solche Anordnungen wie insbesondere auch der verfügte Leinenzwang ergehen, soweit die Gemeinde nicht erkennbar nur zur Abwehr entsprechender Gefahren für die örtliche Gemeinschaft tätig wird, regelmäßig im übertragenen Wirkungskreis der Gemeinde mit der Folge, dass die Anordnungen auch außerhalb des Gemeindegebiets und damit letztlich bayernweite Geltung beanspruchen (vgl. zum Leinenzwang bereits BayVGH, B.v. 7.4.2004 - 24 CS 04.53 - NVwZ-RR 2004, 490; U.v. 6.4.2016 - 10 B 14.1054 - juris Rn. 20; Schwabenbauer in Beck"scher Online-Kommentar Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern, Möstl/Schwabenbauer, Stand: 1.1.2017, LStVG Art. 18 Rn. 119 f. m.w.N.).

    Denn die Gefahrensituation durch das freie Umherlaufen von (großen) Hunden innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile endet nicht etwa an der gemeindlichen Gebietsgrenze; der betroffene Hund soll nach der mit der Anordnung verfolgten Schutzwirkung vielmehr auch dann, wenn er sich z.B. auf dem Gebiet einer Nachbargemeinde aufhält, in der entsprechenden Situation an die Leine genommen werden (vgl. BayVGH, B.v. 7.4.2004 - 24 CS 04.53 - NVwZ-RR 2004, 490).

  • VGH Bayern, 11.02.2015 - 10 ZB 14.2299

    Sicherheitsrechtliche Anordnungen zur Hundehaltung

    Ein positiver Wesenstest nach Art. 1 Abs. 2 KampfhundeV steht nach der ständigen Rechtsprechung des Senats einer sicherheitsrechtlichen Anordnung nicht entgegen, da ein solcher Wesenstest immer nur eine Momentaufnahme vom Verhalten des überprüften Tieres sein kann und insbesondere nicht bedeutet, dass es für den begutachteten Hund keinen Reiz gibt, der zu einem anderen Zeitpunkt oder in einer anderen Situation ein aggressives Verhalten auslöst (vgl. BayVGH, B.v. 7.4.2004 - 24 CS 04.53 - juris Rn. 18 f.; BayVGH, U.v. 21.12.2011 - 10 B 10.2806 - juris Rn. 19 f.).
  • VG Würzburg, 21.04.2010 - W 5 K 10.21

    Cane Corso; kombinierter Anlein- und Maulkorbzwang; räumliche Reichweite der

    Anordnungen, die die Gemeinden als untere Sicherheitsbehörde zur Abwehr von Gefahren und zur Beseitigung von Störungen nach Art. 6 LStVG treffen, können nämlich je nach Art und Tragweite der konkreten Anordnung und nach dem rechtlichen Zusammenhang, in dem sie ergehen, dem eigenen oder dem übertragenen Wirkungskreis zugeordnet werden (vgl. BayVGH, B.v. 07.04.2004, 24 CS 04.53; Scheidler in BayVBl 23/2004, S. 715).

    Unter Berücksichtigung dieser Ausführungen sind zunächst die - in der mündlichen Verhandlung für erledigt erklärten - Anordnungen unter Nummern 2) und 3) des angefochtenen Bescheides rechtmäßig, vor allem ermessensgerecht: Ein Hund von der Größe, körperlichen Stärke und Beißkraft eines Cane Corso kann zumindest bei hundeunerfahrenen Menschen, die z.B. bei der Begegnung mit dem Hund erschrecken und nicht "hundegerecht" reagieren, zu Beeinträchtigungen (Verletzungen, Beschädigung von Sachen) führen; selbst die Abwehr der Gefahr, dass ein großer, frei und unbeaufsichtigt umherlaufender Hund bei Unbeteiligten Angst oder gar einen Schock hervorruft, was als Gesundheitsbeeinträchtigung anzusehen ist, kann Zweck einer Einzelfallanordnung gem. Art. 18 Abs. 2 LStVG sein (vgl. BayVGH, B.v. 07.04.2004, 24 CS 04.53, NVwZ-RR 2004, S. 490).

  • VG München, 29.01.2008 - M 22 S 07.5668

    Hundehaltung (Mischlingshund); vorangegangene Beißvorfälle mit anderem Hund;

    Ebenso wenig wie ein erfolgreich bestandener Wesenstest, der immer nur eine bloße Momentaufnahme darstellt, keine sichere Gewähr dafür bieten kann, dass sich ein Hund auch zukünftig harmlos verhalten wird (vgl. BVerfG NVwZ 2004, 597; BayVGH BayVBl. 2004, 535; BayVBl. 2004, 727), lässt auch der erfolgreiche Besuch einer "Hundeschule", wo sich der Hund im Beisein von ihm vertrauten sowie im Umgang mit Hunden erfahrenen Personen in einer Sondersituation außerhalb seines gewohnten Reviers befindet, die durch einen Beißvorfall indizierte Gefahr erneuter Angriffe nicht per se entfallen.

    Im Hinblick auf den Schutzzweck der Norm sind daher auch die durch den Hund hervorgerufenen, nicht "hundgerechten" Reaktionen des Betroffenen dem Hund zuzuordnen (BayVGH BayVBl. 2004, 535; BayVBl. 2004, 727).

  • VGH Bayern, 20.05.2014 - 10 C 12.1343

    Kostenfestsetzung; Einigungsgebühr; Erledigungsgebühr; Änderung eines

    Die Abgrenzung, ob eine Aufgabe in den eigenen oder den übertragenen Wirkungskreis fällt, lässt sich daher trotz der genannten gesetzlichen Umschreibungen häufig nicht von vornherein eindeutig vornehmen (vgl. BayVGH, B.v. 7.4.2004 - 24 CS 04.53 - juris Rn. 11).
  • VG Würzburg, 01.10.2015 - W 5 K 14.1203

    Rechtmäßige Anordnung von Leinenzwang

  • VGH Bayern, 28.09.2012 - 10 CS 12.1791

    Anordnungen zur Hundehaltung; Sofortvollzug; besonderes Vollzugsinteresse;

  • VGH Bayern, 06.07.2012 - 10 CS 12.1367

    Bei der Erteilung eines Negativattests nach § 1 Abs. 2 der Verordnung über Hunde

  • VGH Bayern, 21.06.2011 - 14 CS 11.790

    Nahezu wörtliche Wiederholung des Vorbringens vor dem Verwaltungsgericht.

  • VGH Bayern, 20.01.2011 - 10 B 09.2966

    Hundehaltung; Labrador; Leinenzwang

  • VGH Bayern, 15.02.2023 - 24 ZB 22.2088

    Jagdrechtliche Eignung - Eignungsgutachten nach § 6 Abs. 2 WaffG

  • VGH Bayern, 18.11.2011 - 10 ZB 11.1837

    Anordnungen zur Haltung eines Hundes; Gefahrenprognose; Zeitablauf zwischen

  • VG Ansbach, 11.03.2022 - AN 15 S 21.2231

    Rechtmäßige Anordnungen zur Hundehaltung wegen konkreter Gefahr

  • VG München, 04.03.2009 - M 22 S 08.5986

    Erfolgloser Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

  • VG Ansbach, 25.10.2021 - AN 15 K 19.00963

    Fälligstellung eines Zwangsgeldes und erneute Zwangsgeldanordnung, Tätigwerden

  • VG Ansbach, 23.07.2018 - AN 15 S 17.02338

    Anordnung zur Hundehaltung - Leinenzwang

  • VG München, 14.07.2008 - M 22 S 08.1669

    Wiederholtes Umherlaufen trotz innerörtlicher Anleinpflicht für große Hunde

  • VGH Bayern, 13.12.2022 - 10 ZB 21.2487

    Begrenzung der Anzahl der Hunde beim Ausführen und Leinenzwang

  • VG Ansbach, 13.01.2020 - AN 15 S 18.01942

    Anordnungen zur Haltung eines Hundes

  • VG Ansbach, 09.10.2015 - AN 5 S 15.00600

    Untersagung der Hundehaltung - Wiederholte Zuwiderhandlung gegen Leinenpflicht

  • VG Augsburg, 17.04.2023 - Au 8 S 23.347

    Kombinierter Leinen- und Maulkorbzwang

  • VG Ansbach, 14.07.2021 - AN 15 S 21.00023

    Anordnung des Leinenzwangs für Mischlingsrüden

  • VG Ansbach, 15.05.2014 - AN 5 K 14.00097

    Hundehaltung; Leinen- und Maulkorbzwang

  • VG Augsburg, 06.11.2012 - Au 1 K 12.153

    Hundehaltung; Anordnungen für den Einzelfall; Leinenzwang; ausbruchssichere

  • VG Augsburg, 17.04.2023 - Au 8 S 23.352

    Leinenzwang für einen großen Hund

  • VG Ansbach, 13.01.2020 - AN 15 K 18.01943

    Die Anordnung von Leinenzwang bei einem Golden Retriever-Hund

  • VG München, 14.11.2019 - M 22 K 17.6060

    Sicherheitsrechtliche Anordnungen zur Hundehaltung

  • VG Würzburg, 31.07.2009 - W 5 K 09.464

    Zuziehung eines Bevollmächtigten; Widerspruchsverfahren; Notwendigkeit

  • VG Würzburg, 03.04.2008 - W 5 S 08.819

    Hundehaltung; sichere Unterbringung; Maulkorbzwang; mehrfaches Zwangsgeld

  • VG Würzburg, 14.04.2011 - W 5 K 10.906

    Deutscher Schäferhund; Beißvorfall; räumliche Reichweite der Anordnung;

  • VG Würzburg, 29.12.2010 - W 5 S 10.1273

    Deutscher Schäferhund; Beißvorfall; räumliche Reichweite der Anordnung;

  • VG Würzburg, 07.04.2009 - W 5 K 08.2100

    Australian Shepherd; (räumlich unbeschränkter) Leinenzwang; Teilaufhebung;

  • VG Würzburg, 12.12.2008 - W 5 S 08.2191

    Hundehaltung; Leinenzwang; Halti

  • VG Würzburg, 01.10.2008 - W 5 S 08.1930

    Dobermann; Umgangsverbot; Aggressivität des Halters

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht