Rechtsprechung
   VGH Bayern, 07.04.2009 - 10 BV 08.1494   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5133
VGH Bayern, 07.04.2009 - 10 BV 08.1494 (https://dejure.org/2009,5133)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.04.2009 - 10 BV 08.1494 (https://dejure.org/2009,5133)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. April 2009 - 10 BV 08.1494 (https://dejure.org/2009,5133)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,5133) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zum Verbot einer musikalischen Darbietung einer Weltanschauungsgemeinschaft am Karfreitag - Verfassungsmäßigkeit des Feiertagsgesetzes

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF

    Verbot der "Heidenspaß-Party" am Karfreitag rechtmäßig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgsaussichten einer Fortsetzungsfeststellungsklage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Untersagung und Einstellung der Veranstaltung "Heidenspaß-Party" am Karfreitag 2007 in München; Rechtliche Ausgestaltung der Schutzwürdigkeit einer von einer ...

  • Judicialis

    LStVG Art. 7 Abs. 2 Nr. 1; ; FTG Art. 3 Abs. 2 Satz 3; ; GG Art. 4; ; GG Art. 8; ; EMRK Art. 9

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Verbot der "Heidenspaß-Party" am Karfreitag rechtmäßig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Partyverbot: An Karfreitag darf in Bayern nicht gefeiert werden - Verbot der "Heidenspaß-Party" am Karfreitag 2007 war rechtmäßig

Besprechungen u.ä. (2)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 4, 8, 140 GG; Art. 137, 139 WRV; Art. 107, 113 Bay-Verf; Art. 7 BayLStVG; Art. 3 BayFTG
    Verbot einer Musik- und Tanzveranstaltung am Karfreitag

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    VersG, PolG; Art. 4, 8 GG; Art. 8, 9, 10, 11 EMRK
    Verbot einer von Konfessionslosen geplanten "Heidenspaß-Party" am Karfreitag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2009, 734
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 23.06

    Fuckparade 2001"; Versammlungseigenschaft; Gesamtgepräge einer "gemischten"

    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2009 - 10 BV 08.1494
    Zudem kann die Art des durch den erledigten Verwaltungsakt bewirkten Eingriffs in den grundrechtlich geschützten Bereich des Klägers, verbunden mit dem verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz, die Bejahung des erforderlichen Feststellungsinteresses erfordern (vgl. BVerwG vom 21.11.1980 BVerwGE 61, 164; BVerwG vom 16.5.2007 BVerwGE 129, 42).

    Die Erörterung und Kundgebung muss in Angelegenheiten erfolgen, die zur öffentlichen Meinungsbildung bestimmt und geeignet sind (vgl. BVerwG vom 16.5.2007 a.a.O.).

    Diese Beurteilung ist im Wege einer Gesamtschau aller relevanten tatsächlichen Umstände aus dem Blickwinkel eines durchschnittlichen Betrachters vorzunehmen, wobei auch Äußerungen im Vorfeld der Veranstaltung in die Beurteilung einzubeziehen sind (vgl. BVerwG vom 16.5.2007 a.a.O.; BayVGH vom 8.10.2003 Az. 24 CS 03.2649).

    Ebenso zutreffend hat die Beklagte den Unterschied zur Wertung der sog. "Fuckparade" durch das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 16.5.2007 a.a.O.) herausgestellt.

  • VerfGH Bayern, 12.03.2007 - 8-VII-06

    Vereinbarkeit des Art. 3 Abs. 2 S. 3 Feiertagsgesetz (FTG) mit der Bayerischen

    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2009 - 10 BV 08.1494
    Dabei muss er einerseits die durch das Grundgesetz festgelegte besondere Zweckbestimmung des Feiertags hinreichend gewährleisten, andererseits dürfen die zum Feiertagsschutz getroffenen Regelungen nicht unverhältnismäßig sein, wobei dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum zusteht (vgl. BayVerfGH vom 12.3.2007 BayVBl 2007, 462).

    Der Gesetzgeber darf trotz des durchaus zutreffenden Hinweises des Klägers darauf, dass immer weniger Menschen im Bundesgebiet christlichen Religionsgemeinschaften angehören, nach wie vor davon ausgehen, dass derartige musikalische Darbietungen den religiösen und sittlichen Vorstellungen der Mehrheit der Bevölkerung nicht entsprechen und diese dadurch in ihrem Grundrecht aus Art. 4 Abs. 1 GG, Art. 107 Abs. 1 und 2 BV beeinträchtigt werden (vgl. BayVerfGH vom 12.3.2007 a.a.O.; BayVGH vom 15.3.2004 Az. 24 BV 03.2990 ).

  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2009 - 10 BV 08.1494
    Geschützt sind nicht allein Veranstaltungen, bei denen Meinungen in verbaler Form kundgegeben oder ausgetauscht werden, sondern auch solche, bei denen die Teilnehmer ihre Meinungen zusätzlich oder ausschließlich auf andere Art und Weise zum Ausdruck bringen (vgl. BVerfG vom 24.10.2001 BVerfGE 104, 92).

    Dieses umfasst das Recht, über Ort, Zeitpunkt sowie Art und Inhalt der Veranstaltung, also über die tatsächliche Ausgestaltung der Versammlung zu bestimmen (vgl. BVerfG vom 24.10.2001 BVerfGE 104, 92).

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2009 - 10 BV 08.1494
    Deshalb geht der Hinweis des Klägers auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Mai 1995 (BVerfGE 93, 1) fehl, wonach es kein Recht einer Glaubens- oder Weltanschauungsgemeinschaft darauf gibt, von derartigen Bekundungen, Handlungen und Symbolen verschont zu bleiben.
  • BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvR 647/70

    Schulgebet

    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2009 - 10 BV 08.1494
    Deshalb ist überall dort, wo Spannungsverhältnisse zwischen negativer und positiver Bekenntnisfreiheit auftreten, unter Berücksichtigung des Toleranzgebots ein Ausgleich zu suchen (vgl. BVerfG vom 16.10.1979 BVerfGE 52, 223).
  • VGH Bayern, 15.03.2004 - 24 BV 03.2990
    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2009 - 10 BV 08.1494
    Der Gesetzgeber darf trotz des durchaus zutreffenden Hinweises des Klägers darauf, dass immer weniger Menschen im Bundesgebiet christlichen Religionsgemeinschaften angehören, nach wie vor davon ausgehen, dass derartige musikalische Darbietungen den religiösen und sittlichen Vorstellungen der Mehrheit der Bevölkerung nicht entsprechen und diese dadurch in ihrem Grundrecht aus Art. 4 Abs. 1 GG, Art. 107 Abs. 1 und 2 BV beeinträchtigt werden (vgl. BayVerfGH vom 12.3.2007 a.a.O.; BayVGH vom 15.3.2004 Az. 24 BV 03.2990 ).
  • BVerfG, 12.07.2001 - 1 BvQ 28/01

    OVG Berlin bestätigt - einstweilige Anordnungen zu "Paraden" abgelehnt

    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2009 - 10 BV 08.1494
    Der Begriff der Versammlung ist verfassungsrechtlich begrenzt auf die Zusammenkunft von mehreren Personen zum Zweck der gemeinschaftlichen Meinungskundgabe, die das Ziel verfolgt, auf die Meinungsbildung in der Öffentlichkeit einzuwirken (vgl. BVerfG vom 12.7.2001 NJW 2001, 2459).
  • BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 18.79

    Feststellungsinteresse - Erledigung einer Anfechtungsklage - Verwendung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2009 - 10 BV 08.1494
    Zudem kann die Art des durch den erledigten Verwaltungsakt bewirkten Eingriffs in den grundrechtlich geschützten Bereich des Klägers, verbunden mit dem verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz, die Bejahung des erforderlichen Feststellungsinteresses erfordern (vgl. BVerwG vom 21.11.1980 BVerwGE 61, 164; BVerwG vom 16.5.2007 BVerwGE 129, 42).
  • BVerwG, 21.04.1994 - 1 B 14.94

    Kunstfreiheit - Feiertagsschutz - Widerstreitende Interessen - Stille Feiertage -

    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2009 - 10 BV 08.1494
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG vom 21.4.1994 NJW 1994, 1975) stellt der Sonn- und Feiertagschutz ein verfassungsgesetzlich vorgeschriebenes Regelungselement dar, das der Gesetzgeber im Rahmen der ihm zukommenden Gesetzgebungsmacht mit den anderen für den zu regelnden Lebensbereich bedeutsamen Regelungselementen zum Ausgleich zu bringen und damit im Gesamtzusammenhang der gesetzlichen Ordnung durch eine eigenständige gesetzgeberische Entscheidung zu konkretisieren hat.
  • VG München, 05.04.2007 - M 18 S 07.1290
    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2009 - 10 BV 08.1494
    Nach Durchführung eines erfolglosen Eilverfahrens über zwei Instanzen (Az. M 18 S 07.1290 und Az. 24 CS 07.872) nahm der Kläger von der Durchführung der beabsichtigten Party Abstand.
  • VGH Bayern, 05.04.2007 - 24 CS 07.872
  • BVerfG, 27.10.2016 - 1 BvR 458/10

    Die Befreiungsfestigkeit des besonderen Stilleschutzes am Karfreitag ist mit den

    a) Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7. April 2009 - 10 BV 08.1494 -, das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 12. März 2008 - M 18 K 07.2274 -, der Widerspruchsbescheid der Regierung von Oberbayern vom 23. Mai 2007 - 10-2172-2-07 - und der Bescheid der Landeshauptstadt München vom 3. April 2007 - KVR-I/321AG 2 - verletzen den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten aus Artikel 4 Absatz 1 und 2 sowie aus Artikel 8 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    b) Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7. April 2009 - 10 BV 08.1494 - wird aufgehoben.

  • OLG Bamberg, 23.01.2014 - 2 Ss OWi 995/13

    Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das bayerische Feiertagsgesetz:

    Deshalb sind auch rein private Musikveranstaltungen nicht verboten, wenn sie nicht anderweitig (z.B. wegen unzulässigen Lärms) Dritte stören (BayVGH, Urteil vom 07.04.2009 - 10 BV 08.1494 [bei juris] = BeckRS 2009, 32968).

    a) Eine öffentliche Veranstaltung liegt vor, wenn der Zutritt zu ihr nicht nur Personen gestattet ist, die durch persönliche Beziehungen untereinander oder mit dem Veranstalter verbunden sind, sondern jedermann Zutritt gewährt werden sollte (BayVGH, Urteil vom 07.04.2009 a.a.O.; BayVGH, Urteil vom 22.10.2012 - 22 B 10.2398 [bei juris] = NVwZ-RR 2013, 509).

  • VGH Bayern, 18.04.2013 - 10 B 11.1530

    Verbot einer Halloween-Party an Allerheiligen; öffentliche

    Zudem können gemäß Art. 5 FTG Befreiungen im Einzelfall erteilt werden (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit des FTG auch BayVGH, U.v. 7.4.2009 - 10 BV 08.1494 - juris Rn. 41 ff.).
  • VGH Bayern, 18.04.2013 - 10 B 11.1529

    Liegen nachvollziehbare Indizien dafür vor, dass die Durchführung einer

    Zudem können gemäß Art. 5 FTG Befreiungen im Einzelfall erteilt werden (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit des FTG auch BayVGH, U.v. 7.4.2009 - 10 BV 08.1494 - juris Rn. 41 ff.).
  • OLG Bamberg, 23.01.2014 - 2 Ss OWi 995/14

    Kriterien für die Öffentlichkeit/Nichtöffentlichkeit einer Veranstaltung

    Deshalb sind auch rein private Musikveranstaltungen nicht verboten, wenn sie nicht anderweitig (z.B. wegen unzulässigen Lärms) Dritte stören (BayVGH, Urteil vom 07.04.2009 - 10 BV 08.1494 [bei [...]] = BeckRS 2009, 32968).

    a) Eine öffentliche Veranstaltung liegt vor, wenn der Zutritt zu ihr nicht nur Personen gestattet ist, die durch persönliche Beziehungen untereinander oder mit dem Veranstalter verbunden sind, sondern jedermann Zutritt gewährt werden sollte (BayVGH, Urteil vom 07.04.2009 a.a.O.; BayVGH, Urteil vom 22.10.2012 - 22 B 10.2398 [bei [...]] = NVwZ-RR 2013, 509).

  • VGH Bayern, 16.12.2014 - 10 ZB 13.61

    Verfassungsmäßigkeit des Bayer. Feiertagsgesetzes; veränderte Lebensanschauungen

    Zudem können gemäß Art. 5 FTG Befreiungen im Einzelfall erteilt werden (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit des FTG auch BayVGH, U.v. 7.4.2009 - 10 BV 08.1494 - juris Rn. 41 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht