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   VGH Bayern, 07.05.2015 - 6 B 13.2519   

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VGH Bayern, 07.05.2015 - 6 B 13.2519 (https://dejure.org/2015,14160)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.05.2015 - 6 B 13.2519 (https://dejure.org/2015,14160)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Mai 2015 - 6 B 13.2519 (https://dejure.org/2015,14160)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung des Grundstückeigentümers zu einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag für die Herstellung einer Strasse; Beitragsfähigkeit von Erschließungsanlagen; Herstellung einer Teilstrecke in Erfüllung der der Gemeinde obliegenden Erschließungslast

  • rewis.io

    Vorauszahlung für Erschließungsbeiträge; Umfang der einer Gemeinde obliegenden Erschließungslast

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heranziehung des Grundstückeigentümers zu einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag für die Herstellung einer Strasse; Beitragsfähigkeit von Erschließungsanlagen; Herstellung einer Teilstrecke in Erfüllung der der Gemeinde obliegenden Erschließungslast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 82.83

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer beitragsfähigen Erschließungsanlage -

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2015 - 6 B 13.2519
    Das gilt auch dann, wenn die Gemeinde gleichwohl selbst, aus welchen Gründen auch immer, Erschließungsmaßnahmen durchführt und deshalb Aufwand hat (vgl. BVerwG, U.v. 25.1.1985 - 8 C 82.83 - KStZ 1985, 150, v. 13.8.1993 - 8 C 36/91 - NVwZ 1994, 905/907).

    Anders als in dem vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall einer Deichverteidigungsstraße (U.v. 25.1.1985 - 8 C 82.83 - KStZ 1985, 150) entsteht auch keine neue, selbständige Anlage ("Kreuzung"), die Gegenstand einer anderen öffentlichen Aufgabe ist und einer anderen Kostentragungsordnung unterfällt; die Verkehrswege bleiben vielmehr selbständige Anlagen (vgl. § 14 EKrG).

  • BVerwG, 12.04.2000 - 11 C 11.99

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsaufwand; Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2015 - 6 B 13.2519
    Anhaltspunkte dafür, dass die durch das Willkürverbot gezogene Grenze überschritten sein könnte (vgl. BVerwG, U.v. 12.4.2000 - 11 C 11.99 - NVwZ-RR 2000, 530/532 m.w.N.), sind nicht ersichtlich.
  • VGH Bayern, 17.08.2011 - 6 CS 11.525

    Erschließungsbeitrag; Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO; Voraussetzungen für

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2015 - 6 B 13.2519
    Das bedarf jedoch keiner Entscheidung, weil die hier in Streit stehende Rechtmäßigkeit einer Vorausleistungserhebung nicht von der Erfüllung der Anforderungen des § 125 BauGB abhängt (BVerwG, U.v. 21.10.1994 - 8 C 2.93 - BVerwGE 97, 62 ff.; BayVGH, B.v. 17.8.2011 - 6 CS 11.525 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 2.93

    Erschließungsbeitragsrecht: Rechtmäßigkeit der Herstellung beitragsfähiger

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2015 - 6 B 13.2519
    Das bedarf jedoch keiner Entscheidung, weil die hier in Streit stehende Rechtmäßigkeit einer Vorausleistungserhebung nicht von der Erfüllung der Anforderungen des § 125 BauGB abhängt (BVerwG, U.v. 21.10.1994 - 8 C 2.93 - BVerwGE 97, 62 ff.; BayVGH, B.v. 17.8.2011 - 6 CS 11.525 - juris Rn. 9).
  • VG München, 15.03.2011 - M 2 K 10.1515

    Vorausleistung; Erschließungsbeitrag; nicht abrechenbare Erschließungsanlage;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2015 - 6 B 13.2519
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 15. März 2011 - M 2 K 10.1515 - aufgehoben.
  • BVerwG, 23.10.1996 - 8 C 40.95

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Begriff des Erschlossensein eines

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2015 - 6 B 13.2519
    Damit ist es einer erschließungsbeitragsrechtlich beachtlichen Nutzbarkeit entzogen und nimmt nicht an der Verteilung des umlagefähigen Aufwands teil (vgl. BVerwG, U.v. 23.10.1996 - 8 C 40.95 - BVerwGE 102, 159/161 f.).
  • BVerwG, 24.02.2010 - 9 C 1.09

    Erschließungsbeitrag; bereits hergestellte Erschließungsanlage; räumliche

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2015 - 6 B 13.2519
    976/13 baulich angemessen genutzt werden (vgl. BVerwG, U.v. 24.2.2010 - 9 C 1.09 - BVerwGE 136, 126 Rn. 26).
  • OVG Hamburg, 27.09.1994 - Bf VI 30/92

    Hamburg; Erschließungsbeitrag; Herstellung einer Straße; Eisenbahnkreuzung

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2015 - 6 B 13.2519
    Daraus folgt jedoch nicht, dass eine Gemeinde als Trägerin der Straßenbaulast für eine kreuzende Straße insoweit ihre Erschließungsaufgabe verliert und diese nach § 123 Abs. 1 Halbs. 2 BauGB "einem anderen" obliegt (a.A. wohl OVG Hamburg, U.v. 27.9.1994 - Bf VI 30/92 - juris Rn. 47).
  • BVerwG, 10.06.2009 - 9 C 2.08

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; Erschließungseinheit; funktionaler

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2015 - 6 B 13.2519
    Sie ist Teil dieser Straße, die als beitragsfähige Erschließungsanlage im Sinn von § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB bei der gebotenen natürlichen Betrachtungsweise (vgl. etwa BVerwG, U.v. 10.6.2009 - 9 C 2.08 - NVwZ 2009, 1369/1370; BayVGH, U.v. 30.11.2009 - 6 B 08.2204 - juris Rn. 16; U.v. 30.6.2011 - 6 B 08.369 - juris Rn. 18) von der Unteren Bahnhofstraße im Westen bis zur Streiflacher Straße im Osten reicht.
  • BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 10.81

    Erschließungsanlage - Erschließungsaufgabe - Gemeinde - Erschließungsbeitrag -

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2015 - 6 B 13.2519
    Die Planfeststellungsbehörde hat, anders als in dem vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 25. November 1981 (8 C 10.81 - KStZ 1982, 92) entschiedenen Fall einer Unterbrechung des Wegenetzes durch Änderung einer Bundesfernstraße, die Herstellung des abgesenkten Einmündungsbereichs gerade nicht einem anderen Rechtsträger übertragen; sie ist vielmehr davon ausgegangen, dass die Beklagte weiterhin Trägerin der Straßenbaulast bleibt und hat dieser lediglich inhaltliche Vorgaben für die Anpassung an die - kreuzungsbedingt tiefer zu legende - Untere Bahnhofstraße gegeben.
  • BVerwG, 12.06.2002 - 9 C 6.01

    Herstellung von Überführungsbauwerken; kreuzungsrechtliches

  • BVerwG, 13.08.1993 - 8 C 36.91

    Rückzahlung einer Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag für die Kosten

  • BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 6.95

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, - Begriff der Erschließungsanlage

  • VGH Bayern, 30.06.2011 - 6 B 08.369

    Erschließungsbeitragsrecht; einzelne Erschließungsanlage; Anbaustraße; Abgrenzung

  • VGH Bayern, 28.09.2015 - 6 B 14.606

    Erschließungsbeitragsrecht; Erschlossensein; Erreichbarkeit; Heranfahrenkönnen;

    Wo die - stumpf einmündende - Straße Am S... endet und der - quer verlaufende - F...weg beginnt, bestimmt sich nach natürlicher Betrachtungsweise (vgl. BayVGH, U.v. 7.5.2015 - 6 B 13.2519 - juris Rn. 24; B.v. 23.2.2015 - 6 ZB 13.978 - juris Rn. 7; U.v. 30.6.2011 - 6 B 08.369 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.04.2017 - 6 B 14.2720

    Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag für einen Abschnitt einer Straße

    Denn mit dem Begriff Erschließungsanlage als Gegenstand der Vorausleistungserhebung meint § 133 Abs. 3 Satz 1 BauGB - wie § 133 Abs. 2 BauGB für den Beitrag selbst - auch einen Abschnitt oder eine Erschließungseinheit, wenn die Gemeinde sich wirksam für einen solchen Ermittlungsraum entschieden hat (vgl. BVerwG, U.v. 22.2.1985 - 8 C 114.83 - juris Rn. 25 a.E.; BayVGH, U.v. 7.5.2015 - 6 B 13.2519 - juris Rn. 25 ff.; a.A. VGH BW, U.v.14.4.2016 - 2 S 2252/15 - juris zu § 25 Abs. 2 und § 37 Abs. 2 KAG BW).
  • VGH Bayern, 27.07.2016 - 6 B 15.1833

    Erschließungsbeitrag und Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten

    Für die Beurteilung der Ausdehnung einer Erschließungsanlage, d. h. der Frage, wo eine selbstständige Erschließungsanlage beginnt und endet, kommt es weder auf die Parzellierung noch auf eine einheitliche oder unterschiedliche Straßenbezeichnung an; maßgebend ist vielmehr das Erscheinungsbild, also die tatsächlichen Verhältnisse, wie sie z. B. durch die Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge und Straßenausstattung geprägt werden und sich im Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Beitragspflichten einem unbefangenen Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise darstellen (ständige Rechtsprechung, u. a. BVerwG, U. v. 10.6.2009 - 9 C 2.08 - juris Rn. 16; BayVGH, B. v. 28.9.2015 - 6 B 14.606 - juris Rn. 23; U. v. 7.5.2015 - 6 B 13.2519 - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 18.08.2017 - 6 ZB 17.840

    Vorausleistungen auf künftigen Erschließungsbeitrag

    Denn für die Rechtmäßigkeit der Erhebung von Vorausleistungen kommt es - anders als für die Erhebung des endgültigen Erschließungsbeitrags - nicht darauf an, dass die Erschließungsanlage nach § 125 BauGB rechtmäßig hergestellt ist (vgl. BayVGH, U.v. 7.5.2015 - 6 B 13.2519 - juris Rn. 29; BVerwG, U.v. 21.10.1994 - 8 C 2.93 - DVBl 1995, 63; U.v. 12.5.2016 - 9 C 11.15 - BVerwGE 155, 171 Rn. 28 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.04.2017 - 6 B 16.2125

    Abschnittsbildung bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen

    Denn mit dem Begriff Erschließungsanlage als Gegenstand der Vorausleistungserhebung meint § 133 Abs. 3 Satz 1 BauGB - wie § 133 Abs. 2 BauGB für den Beitrag selbst - auch einen Abschnitt oder eine Erschließungseinheit, wenn die Gemeinde sich wirksam für einen solchen Ermittlungsraum entschieden hat (vgl. BVerwG, U.v. 22.2.1985 - 8 C 114.83 - juris Rn. 25 a.E.; BayVGH, U.v. 7.5.2015 - 6 B 13.2519 - juris Rn. 25 ff.).
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