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   VGH Bayern, 07.06.2010 - 15 ZB 09.1235   

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VGH Bayern, 07.06.2010 - 15 ZB 09.1235 (https://dejure.org/2010,70763)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.06.2010 - 15 ZB 09.1235 (https://dejure.org/2010,70763)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Juni 2010 - 15 ZB 09.1235 (https://dejure.org/2010,70763)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Bebauungsplan; Veränderungssperre; Anstoßfunktion der Bekanntmachung; Erforderlichkeit; Verhinderungsplanung (verneint)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80

    Ausreichende Kennzeichnung des Plangebiets in der Bekanntmachung des Planentwurfs

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2010 - 15 ZB 09.1235
    Der Inhalt der Bekanntmachung muss also so konkret gefasst sein, dass die interessierten Bürger Anlass haben, eine mögliche eigene Betroffenheit und Beeinträchtigung ihrer Belange zu erkunden (BVerwG vom 6.7.1984 BVerwGE 69, 344).

    Die inhaltlichen Anforderungen an die Bekanntmachung eines Bauleitplanentwurfes ebenso wie eines Aufstellungsbeschlusses beurteilen sich jedoch nach den Umständen des konkreten Einzelfalls (BVerwG vom 6.7.1984 a.a.O.).

  • BVerwG, 05.02.1990 - 4 B 191.89

    Voraussetzungen für die Zurückstellung eines Baugesuchs

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2010 - 15 ZB 09.1235
    Der künftige Planinhalt muss deshalb bei Erlass der Veränderungssperre in einem Mindestmaß konkretisiert und absehbar sein (BVerwG vom 5.2.1990 NVwZ 1990, 558).

    Zu fordern ist jedenfalls, dass über die Feststellung des städtebaulich Unerwünschten hinaus positiv benannte Planungsziele definiert werden (BVerwG vom 5.2.1990 a.a.O.; vom 10.9.1976 BVerwGE 51, 121).

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2010 - 15 ZB 09.1235
    Eine unzulässige Verhinderungsplanung liegt nur dann vor, wenn sie nicht der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung auf Grundlage eines planerischen Grundkonzepts dienen soll, sondern nur vorgeschoben ist, um eine andere Nutzung zu verhindern (BVerwG vom 18.12.1990 NVwZ 1991, 875; vom 23.6.1992 NVwZ-RR 1993, 456).

    Entscheidend ist vielmehr, dass die beabsichtigte Bauleitplanung zur städtebaulichen Entwicklung und Ordnung in Beziehung steht und nach der planerischen Konzeption der Gemeinde erforderlich ist (BVerwG vom 18.12.1990 a.a.O.).

  • BVerwG, 21.12.1993 - 4 NB 40.93

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre - Zweck einer

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2010 - 15 ZB 09.1235
    e) Die Veränderungssperre ist auch nicht deshalb unwirksam, weil der beabsichtigte Bebauungsplan von vorneherein an rechtlichen Mängeln leidet, die schlechthin nicht mehr behebbar sind (vgl. BVerwG vom 21.12.1993 NVwZ 1994, 685).
  • BVerwG, 28.02.2002 - 4 CN 5.01

    Sondergebiet; Art der Nutzung; Schweinehaltung; Tierzahl;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2010 - 15 ZB 09.1235
    Weiter ist geplant, die Beeinträchtigung der Freizeit- und Erholungsnutzungen sowie der Naturräume durch Geruchsimmissionen gänzlich zu vermeiden oder deutlich einzuschränken und damit vorbeugenden Umweltschutz unterhalb der Schädlichkeitsschwelle zu betreiben (vgl. hierzu BVerwG vom 28.2.2002 DVBl 2002, 1121 ff.).
  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2010 - 15 ZB 09.1235
    Zu fordern ist jedenfalls, dass über die Feststellung des städtebaulich Unerwünschten hinaus positiv benannte Planungsziele definiert werden (BVerwG vom 5.2.1990 a.a.O.; vom 10.9.1976 BVerwGE 51, 121).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2010 - 15 ZB 09.1235
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei jeder Bekanntmachung zu fordern, dass sie zumindest "anstößt" (BVerwG vom 26.5.1978 BVerwGE 55, 369).
  • BVerwG, 23.06.1992 - 4 B 55.92

    Bauplanungsrecht: Festsetzung eines "Sondergebiets Fremdenverkehr" in einem

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2010 - 15 ZB 09.1235
    Eine unzulässige Verhinderungsplanung liegt nur dann vor, wenn sie nicht der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung auf Grundlage eines planerischen Grundkonzepts dienen soll, sondern nur vorgeschoben ist, um eine andere Nutzung zu verhindern (BVerwG vom 18.12.1990 NVwZ 1991, 875; vom 23.6.1992 NVwZ-RR 1993, 456).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2001 - 8 S 375/01

    Anstoßfunktion der Bekanntmachung - Gebietsumschreibung; Rügefrist des BauGB §

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2010 - 15 ZB 09.1235
    Der exakte Verlauf der Grenzen des Plangebiets lässt sich regelmäßig ohnehin nicht in den gemeindlichen Bekanntmachungsorganen, sondern nur durch Einsicht in die ausgelegten Unterlagen, insbesondere die Planakten feststellen (VGH BW vom 14.12.2001 Az. 8 S 375/01 RdNr. 21).
  • VGH Bayern, 29.11.2010 - 15 B 10.1453

    Gegenstand einer Fortsetzungsfeststellungsklage bei Geltendmachung, ein Anspruch

    Auf Antrag der Kläger hat der Senat die Berufungen gegen das Urteil hinsichtlich des feststellenden Teiles wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit zugelassen (Az.: 15 ZB 10.1339); im Übrigen wurden die Anträge auf Zulassung der Berufung abgelehnt (Az.: 15 ZB 09.1235).
  • VG Ansbach, 15.04.2015 - AN 9 K 12.01226

    Abschlussbetriebsplan; Veränderungssperre; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führt in seiner Entscheidung vom 7. Juni 2010, 15 ZB 09.1235 - juris -, dazu folgendes aus:.
  • VG Ansbach, 28.10.2020 - AN 3 K 20.00800

    Zulässigkeit einer Veränderungssperre

    Dabei kommt es in erster Linie auf die Sicht der Gemeinde selbst an; sie darf die städtebauliche Entwicklung in ihrem Gemeindegebiet bestimmen und sich dabei grundsätzlich auch von "gemeindepolitischen" Motiven, die sich jederzeit ändern können, leiten lassen (BVerwG, U.v. 19.2.2004 - 4 CN 16.03 - juris; BayVGH, B.v. 7.6.2010 - 15 ZB 09.1235 - juris).
  • VG Ansbach, 01.07.2015 - AN 9 K 14.01140

    Veränderungssperre; Wettbüro; fakt. Kerngebiet

    In seiner Entscheidung vom 7. Juni 2010, 15 ZB 09.1235 - juris - hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dazu wie folgt ausgeführt:.
  • VG Ansbach, 15.04.2015 - AN 9 K 12.01227

    Abschlussbetriebsplan; Veränderungssperre; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führt in seiner Entscheidung vom 7. Juni 2010, 15 ZB 09.1235 - juris -, dazu folgendes aus:.
  • VG Ansbach, 01.02.2018 - AN 3 K 16.01528

    Baugenehmigung zur Errichtung eines Einzelhandelsmarktes

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führt in seiner Entscheidung vom 7. Juni 2010, 15 ZB 09.1235, dazu Folgendes aus:.
  • VG Ansbach, 12.09.2019 - AN 3 K 18.01948

    Erforderlichkeit der Bauleitplanung

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führt in seiner Entscheidung vom 7. Juni 2010, 15 ZB 09.1235 - juris, dazu Folgendes aus:.
  • VG Ansbach, 10.04.2017 - AN 3 S 16.02386

    Zurückstellung des Bauantrags auf Erteilung einer Genehmigung für die

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führt in seiner Entscheidung vom 7. Juni 2010, 15 ZB 09.1235 - juris, dazu Folgendes aus:.
  • VGH Bayern, 29.11.2010 - 15 B 10.1439

    Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags; klärungsfähiges

    Auf Antrag der Kläger hat der Senat die Berufungen gegen das Urteil hinsichtlich des feststellenden Teiles wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit zugelassen (Az.: 15 ZB 10.1339); im Übrigen wurden die Anträge auf Zulassung der Berufung abgelehnt (Az.: 15 ZB 09.1235).
  • VG Ansbach, 05.03.2015 - AN 3 K 14.01076

    Veränderungssperre zur Sicherung des Bebauungsplans

    Die Erfüllung des Sicherungszwecks der Veränderungssperre setzt nämlich voraus, dass - zumindest in groben Zügen - eine konkretisierte Planungsabsicht vorhanden ist, an der sich ablesen lässt, ob ein Vorhaben die zukünftige Planung zu stören geeignet ist (BayVGH, Beschluss vom 7.6.2010 - 15 ZB 09.1235; juris).
  • VG Ansbach, 29.07.2010 - AN 18 K 10.00492

    Veränderungssperre; Mindestmaß an konkreten Planungszielen; Abgrenzung AB-IB

  • VG Ansbach, 09.05.2012 - AN 3 K 11.00164

    Veränderungssperre; Ausnahme (verneint)

  • VG Ansbach, 07.06.2011 - AN 18 K 10.02378

    Veränderungssperre; Verhinderungsplanung (verneint); Paintball

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