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   VGH Bayern, 07.06.2010 - 15 ZB 09.1675   

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VGH Bayern, 07.06.2010 - 15 ZB 09.1675 (https://dejure.org/2010,70779)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.06.2010 - 15 ZB 09.1675 (https://dejure.org/2010,70779)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Juni 2010 - 15 ZB 09.1675 (https://dejure.org/2010,70779)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Bebauungsplan; Veränderungssperre; Anstoßfunktion der Bekanntmachung; Erforderlichkeit; Verhinderungsplanung (verneint)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80

    Ausreichende Kennzeichnung des Plangebiets in der Bekanntmachung des Planentwurfs

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2010 - 15 ZB 09.1675
    Der Inhalt der Bekanntmachung muss also so konkret gefasst sein, dass die interessierten Bürger Anlass haben, eine mögliche eigene Betroffenheit und Beeinträchtigung ihrer Belange zu erkunden (BVerwG vom 6.7.1984 BVerwGE 69, 344).

    Die inhaltlichen Anforderungen an die Bekanntmachung eines Bauleitplanentwurfes ebenso wie eines Aufstellungsbeschlusses beurteilen sich jedoch nach den Umständen des konkreten Einzelfalls (BVerwG vom 6.7.1984 a.a.O.).

  • BVerwG, 05.02.1990 - 4 B 191.89

    Voraussetzungen für die Zurückstellung eines Baugesuchs

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2010 - 15 ZB 09.1675
    Der künftige Planinhalt muss deshalb bei Erlass der Veränderungssperre in einem Mindestmaß konkretisiert und absehbar sein (BVerwG vom 5.2.1990 NVwZ 1990, 558).

    Zu fordern ist jedenfalls, dass über die Feststellung des städtebaulich Unerwünschten hinaus positiv benannte Planungsziele definiert werden (BVerwG vom 5.2.1990 a.a.O.; vom 10.9.1976 BVerwGE 51, 121).

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2010 - 15 ZB 09.1675
    Eine unzulässige Verhinderungsplanung liegt nur dann vor, wenn sie nicht der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung auf Grundlage eines planerischen Grundkonzepts dienen soll, sondern nur vorgeschoben ist, um eine andere Nutzung zu verhindern (BVerwG vom 18.12.1990 NVwZ 1991, 875; vom 23.6.1992 NVwZ-RR 1993, 456).

    Entscheidend ist vielmehr, dass die beabsichtigte Bauleitplanung zur städtebaulichen Entwicklung und Ordnung in Beziehung steht und nach der planerischen Konzeption der Gemeinde erforderlich ist (BVerwG vom 18.12.1990 a.a.O.).

  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2010 - 15 ZB 09.1675
    Zu fordern ist jedenfalls, dass über die Feststellung des städtebaulich Unerwünschten hinaus positiv benannte Planungsziele definiert werden (BVerwG vom 5.2.1990 a.a.O.; vom 10.9.1976 BVerwGE 51, 121).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2010 - 15 ZB 09.1675
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei jeder Bekanntmachung zu fordern, dass sie zumindest "anstößt" (BVerwG vom 26.5.1978 BVerwGE 55, 369).
  • BVerwG, 23.06.1992 - 4 B 55.92

    Bauplanungsrecht: Festsetzung eines "Sondergebiets Fremdenverkehr" in einem

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2010 - 15 ZB 09.1675
    Eine unzulässige Verhinderungsplanung liegt nur dann vor, wenn sie nicht der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung auf Grundlage eines planerischen Grundkonzepts dienen soll, sondern nur vorgeschoben ist, um eine andere Nutzung zu verhindern (BVerwG vom 18.12.1990 NVwZ 1991, 875; vom 23.6.1992 NVwZ-RR 1993, 456).
  • BVerwG, 21.12.1993 - 4 NB 40.93

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre - Zweck einer

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2010 - 15 ZB 09.1675
    e) Die Veränderungssperre ist auch nicht deshalb unwirksam, weil der beabsichtigte Bebauungsplan von vorneherein an rechtlichen Mängeln leidet, die schlechthin nicht mehr behebbar sind (vgl. BVerwG vom 21.12.1993 NVwZ 1994, 685).
  • BVerwG, 28.02.2002 - 4 CN 5.01

    Sondergebiet; Art der Nutzung; Schweinehaltung; Tierzahl;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2010 - 15 ZB 09.1675
    Weiter ist geplant, die Beeinträchtigung der Freizeit- und Erholungsnutzungen sowie der Naturräume durch Geruchsimmissionen gänzlich zu vermeiden oder deutlich einzuschränken und damit vorbeugenden Umweltschutz unterhalb der Schädlichkeitsschwelle zu betreiben (vgl. hierzu BVerwG vom 28.2.2002 DVBl 2002, 1121 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2001 - 8 S 375/01

    Anstoßfunktion der Bekanntmachung - Gebietsumschreibung; Rügefrist des BauGB §

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2010 - 15 ZB 09.1675
    Der exakte Verlauf der Grenzen des Plangebiets lässt sich regelmäßig ohnehin nicht in den gemeindlichen Bekanntmachungsorganen, sondern nur durch Einsicht in die ausgelegten Unterlagen, insbesondere die Planakten feststellen (VGH BW vom 14.12.2001 Az. 8 S 375/01 RdNr. 21).
  • VG Neustadt, 22.10.2020 - 4 K 1252/19

    Erlass einer baurechtlichen Veränderungssperre; Abgrenzung zur Negativplanung -

    Von einer unzulässigen Verhinderungsplanung könnte nur gesprochen werden, wenn sie nicht der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung auf Grundlage eines planerischen Grundkonzepts dienen soll, sondern nur vorgeschoben ist, um eine andere Nutzung zu verhindern (Bayerischer VGH, Beschluss vom 7. Juni 2010 - 15 ZB 09.1675 -, juris, m.w.N).
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