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VGH Bayern, 07.10.1996 - 4 CS 96.628 |
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- BVerwG, 13.06.1969 - IV C 234.65
Nachbarklage gegen einen "Befreiungsbeschluß" für ein Vorhaben im nicht beplanten …
Auszug aus VGH Bayern, 07.10.1996 - 4 CS 96.628
In der Praxis bedeutet dies, dass "grobe Missgriffe" der Genehmigungsbehörde für die Betroffenen angreifbar sein würden (BVerwGE 32, 173/179, 50, 282/287). - BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79
Ladenschluss - Ausnahmebewilligung
Auszug aus VGH Bayern, 07.10.1996 - 4 CS 96.628
Eine Norm ist drittschützend, wenn sie jedenfalls neben den mit ihr verfolgten allgemeinen Interessen zumindest auch dem Schutz von Individualinteressen zu dienen bestimmt ist (BverfGE 27, 307; GverwGE 61, 256/262; 65, 167 = NJW 1982, 2513 = BayBl 1992, 473;… Kopp, Rdnr. 48 zu § 42).
- VG München, 28.07.2015 - M 8 S 15.2643
Drittklage gegen Veranstaltungserlaubnis im Landschaftsschutzgebiet
Weder aus dem Zweck noch aus dem Wortlaut der Grünanlagensatzung ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass die Verbotsregelung in § 2 der Grünanlagensatzung daneben auch den Interessen der Nachbarn und Anlieger der öffentlichen Grünanlagen zu dienen bestimmt ist (vgl. BayVGH, B. v. 7.10.1996 - 4 CS 96.628, BayVBl 1997, 730 - juris Rn. 12 f.;… VG München, U. v. 09.02.2000 - M 7 K 99.142 - juris Rn. 17).Die Regelung über die Nebenbestimmungen konkretisiert vielmehr nur § 3 Abs. 1 Grünanlagensatzung (BayVGH, B. v. 7.10.1996, a. a. O. - juris Rn. 13).
- VG München, 13.02.2017 - M 8 K 15.2644
Grundrecht auf Natur- und Landschaftsschutz
Weder aus dem Zweck noch aus dem Wortlaut der Grünanlagensatzung ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass die Verbotsregelung in § 2 Grünanlagensatzung daneben auch den Interessen der Nachbarn und Anlieger der öffentlichen Grünanlagen zu dienen bestimmt ist (vgl. BayVGH, B.v. 7.10.1996 - 4 CS 96.628 - juris Rn. 12 f.;… VG München, U.v. 9.2.2000 - M 7 K 99.142 - juris Rn. 17). - VG Berlin, 23.04.2021 - 24 L 7.21 Von der ausnahmsweisen Erteilung grünanlageninterner Nutzungsgenehmigungen geht jedoch grundsätzlich keine Individualrechtsbetroffenheit von außenstehenden Anliegern und Nachbarn aus (vgl. BayVGH, Beschluss vom 07.10.1996 - 4 CS 96.628 -, juris Rn. 11 ff.; VG München…, Urteil vom 13.02.2017 - M 8 K 15.2644 -, juris Rn. 15 ff.).