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   VGH Bayern, 07.11.2011 - 11 CS 11.2179   

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https://dejure.org/2011,64961
VGH Bayern, 07.11.2011 - 11 CS 11.2179 (https://dejure.org/2011,64961)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.11.2011 - 11 CS 11.2179 (https://dejure.org/2011,64961)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. November 2011 - 11 CS 11.2179 (https://dejure.org/2011,64961)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens von 19 Punkten im Verkehrszentralregister;Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt;Unerheblichkeit von Punktetilgungen nach dem Erreichen der 18-Punkte-Grenze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 09.05.2011 - 11 CS 11.703

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens der 18-Punkte-Grenze

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2011 - 11 CS 11.2179
    Fehlerhaft sei es auch, dass sich das Verwaltungsgericht am Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. Mai 2011 (Az. 11 CS 11.703 ) orientiert habe.

    Die Gründe, die eine solche Gesetzesauslegung gebieten, ergeben sich u. a. aus der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. Mai 2011 (a.a.O.), deren maßgeblichen Passus das Verwaltungsgericht auf Seite 10 seines Beschlusses im Wortlaut wiedergegeben hat, so dass hierauf zur Vermeidung von Wiederholungen entsprechend § 122 Abs. 2 Satz 3 VwGO Bezug genommen werden kann.

  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 21.07

    Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Tattag; Rechtskraft;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2011 - 11 CS 11.2179
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem am 25. September 2008 im Verfahren 3 C 21.07 erlassenen Urteil (BVerwGE 132, 57/60 ff.) hierzu ausgeführt:.
  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 3.07

    Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Rechtskraftprinzip;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2011 - 11 CS 11.2179
    Nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. September 2008 (Az. 3 C 3.07 BVerwGE 132, 48; Az. 3 C 34.07 ) sei bei der Beantwortung der Frage, zu welchem Zeitpunkt eine bestimmte Anzahl von Punkten im Sinn von § 4 Abs. 4 StVG erreicht worden sei, ausschließlich auf den Tattag abzustellen.
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