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   VGH Bayern, 07.11.2011 - 15 N 11.343 und 15 N 11.781   

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https://dejure.org/2011,8063
VGH Bayern, 07.11.2011 - 15 N 11.343 und 15 N 11.781 (https://dejure.org/2011,8063)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.11.2011 - 15 N 11.343 und 15 N 11.781 (https://dejure.org/2011,8063)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. November 2011 - 15 N 11.343 und 15 N 11.781 (https://dejure.org/2011,8063)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Umbau Königsplatz in Augsburg;Antragsbefugnis im Hinblick auf nicht festgesetztes, aber zugrunde gelegtes Verkehrskonzept;Präklusion (Konkretheit der Einwendungen);Verkehrskonzept als Grundlage des Bebauungsplans;Nochmalige öffentliche Auslegung;Lärmmindernder ...

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF

    Bebauungsplan "Königsplatz und Augsburg Boulevard" ist unwirksam

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur nochmaligen öffentlichen Auslegung eines Bebauungsplans nach Änderung des Planentwurfs für eine Straße

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 47 Abs. 2, 2a VwGO, § 3 Abs. 2, § 4a Abs. 3 BauGB, §§ 41, 42, 3 Abs. 6 BImSchG, 16. BImSchV
    Bauplanungsrecht: Normenkontrolle | Umbau des Königsplatzes in Augsburg; Antragsbefugnis im Hinblick auf nicht festgesetztes, aber zugrunde gelegtes Verkehrskonzept (bejaht); Präklusion (verneint); Pflicht zur nochmaligen öffentlichen Auslegung (bejaht); Lärmmindernder ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 47 Abs. 2, 2a VwGO, § 3 Abs. 2, § 4a Abs. 3 BauGB, §§ 41, 42, 3 Abs. 6 BImSchG, 16. BImSchV
    Bauplanungsrecht: Normenkontrolle | Umbau des Königsplatzes in Augsburg; Antragsbefugnis im Hinblick auf nicht festgesetztes, aber zugrunde gelegtes Verkehrskonzept (bejaht); Präklusion (verneint); Pflicht zur nochmaligen öffentlichen Auslegung (bejaht); Lärmmindernder ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung zur nochmaligen öffentlichen Auslegung eines Bebauungsplans nach Änderung des Planentwurfs für eine Straße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 1605
  • ZfBR 2012, 585
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 09.02.2004 - 25 N 96.2982

    Bauleitplanung: Abwägungsfehler bei Verkehrsprognose in einem Änderungsplan

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2011 - 15 N 11.343
    Erforderliches Maß der planungsrechtlichen und finanziellen Absicherung einer im Rahmen der Planung vorausgesetzten, aber noch nicht bestehenden Straße (Abgrenzung zu Az. 25 N 96.2982 und Az. 14 N 02.926).

    Soweit eine dahingehende Anforderung in Urteilen des 25. und 14. Senats des Verwaltungsgerichtshofs zum Ausdruck kommt (vom 9.2.2004 Az. 25 N 96.2982 S. 15; vom 5.10.2004 Az. 14 N 02.926 S. 25), beruht das auf Sachverhalten, die sich wesentlich von der vorliegenden Fallgestaltung unterscheiden.

  • VGH Bayern, 05.10.2004 - 14 N 02.926

    Bauleitplanung: Abwägungsfehler bei Belangen des Lärmschutzes

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2011 - 15 N 11.343
    Erforderliches Maß der planungsrechtlichen und finanziellen Absicherung einer im Rahmen der Planung vorausgesetzten, aber noch nicht bestehenden Straße (Abgrenzung zu Az. 25 N 96.2982 und Az. 14 N 02.926).

    Soweit eine dahingehende Anforderung in Urteilen des 25. und 14. Senats des Verwaltungsgerichtshofs zum Ausdruck kommt (vom 9.2.2004 Az. 25 N 96.2982 S. 15; vom 5.10.2004 Az. 14 N 02.926 S. 25), beruht das auf Sachverhalten, die sich wesentlich von der vorliegenden Fallgestaltung unterscheiden.

  • BVerwG, 03.05.2002 - 4 B 2.02

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2011 - 15 N 11.343
    Es kann davon ausgegangen werden, dass die Antragsgegnerin dem mit der Wahl des Belagtyps Rechnung trägt (vgl. BVerwG vom 3.5.2002 Az. 4 B 2.02 ).
  • BVerwG, 07.09.1988 - 4 N 1.87

    Schallschutzfenster - Art. 12 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung, § 1

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2011 - 15 N 11.343
    Eine dahingehende Regelung im Bebauungsplan selbst ist zwar nicht getroffen worden, aber auch nicht grundsätzlich geboten (BVerwG vom 7.9.1988 BVerwGE 80, 184/192 f.).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 4 NB 30.94

    Verkehrslärm in der Bauleitplanung

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2011 - 15 N 11.343
    Für eine ausnahmsweise bestehende Festsetzungspflicht aus § 1 Abs. 3 BauGB (dazu BVerwG vom 17.5.1995 NJW 1995, 2572) gibt es keine Anhaltspunkte.
  • BVerwG, 27.10.1998 - 11 A 1.97

    Lärmschutzkonzept für Flughafenausbau Erfurt in einzelnen Punkten beanstandet

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2011 - 15 N 11.343
    Solche Verkehrsprognosen sind gerichtlich nur eingeschränkt daraufhin zu überprüfen, ob sie methodisch einwandfrei erarbeitet worden sind, nicht auf unrealistischen Annahmen beruhen und das Prognoseergebnis einleuchtend begründet worden ist (BVerwG vom 27.10.1998 BVerwGE 107, 313/326).
  • BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 16.07

    Bebauungsplan; Änderung eines ~; ergänzendes Verfahren; vereinfachtes Verfahren;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2011 - 15 N 11.343
    Von einer erneuten Auslegung des in dieser Weise geänderten Planentwurfs hätte die Antragsgegnerin nur absehen können, wenn von vornherein festgestanden hätte, dass für den mit dem Beteiligungsverfahren verfolgten Zweck der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange (§ 4a Abs. 1 BauGB) nichts zu erwarten sein, sich die nochmalige Auslegung also in einer bloßen Förmlichkeit erschöpfen würde (vgl. BVerwG vom 29.1.2009 BVerwGE 133, 98 RdNr. 40; Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, RdNr. 30 zu § 4a).
  • BVerwG, 16.06.2011 - 4 CN 1.10

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; subjektive Rechtsposition; Grundeigentum;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2011 - 15 N 11.343
    Dieser enge konzeptionelle Zusammenhang zwischen festgesetzter Neuordnung des Königsplatzes und beidseitiger Befahrbarkeit der Schießgrabenstraße reicht aus, um die Antragsbefugnis wie ausgeführt im Hinblick auf die Frage einer erhöhten Lärmbelastung zu begründen (vgl. BVerwG vom 16.6.2011 Az. 4 CN 1.10 ).
  • VGH Bayern, 13.01.2010 - 15 N 09.135

    Normenkontrolle: Präklusion von Einwendungen

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2011 - 15 N 11.343
    Dagegen kann der von einem Bebauungsplan Betroffene im Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO auch Einwendungen geltend machen, die er im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet erhoben hatte, wenn er zugleich zumindest eine Einwendung erhebt, die er rechtzeitig geltend gemacht hatte (vgl. auch Urteil des Senats vom 26.1.2010 BayVBl 2010, 305).
  • BVerwG, 27.10.2010 - 4 CN 4.09

    Bebauungsplan; Auslegung; Einwendungen; Normenkontrollverfahren; Präklusion;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2011 - 15 N 11.343
    Ob angesichts dessen die rechtzeitig im Rahmen der öffentlichen Auslegung erhobene Einwendung gegen einen Bebauungsplan notwendig gerade eine gegebenenfalls auch noch zur Begründung der Antragsbefugnis im Sinn des § 47 Abs. 2 VwGO grundsätzlich geeignete persönliche Betroffenheit in eigenen Belangen zum Gegenstand haben muss (vgl. so tendenziell BVerwG vom 27.10.2011 NVwZ 2011, 309 RdNr. 17; anders Ziekow in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Auflage 2010, RdNr. 257e zu § 47), mag mithin nicht zweifelsfrei sein.
  • BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94

    DDR-Rechtsanwälte

  • VGH Bayern, 28.10.2014 - 9 N 14.2326

    Bebauungsplan für Industrie- und Gewerbepark "InterFranken" ist unwirksam

    Denn nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut des § 47 Abs. 2a VwGO ("nur") kann der von einem Bebauungsplan Betroffene im Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO auch Einwendungen geltend machen, die er im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet erhoben hatte, wenn er zugleich zumindest eine Einwendung erhebt, die er rechtzeitig geltend gemacht hatte (vgl. BayVGH, U.v. 8.11.2011 - 15 N 11.343 - juris Rn. 25).

    Er schildert dort unter anderem die befürchtete weitere Einschränkung der Lebensqualität wegen der Lärmbeeinträchtigungen durch den zusätzlichen Schwerlastverkehr auf der AN 4 als Zubringer zum geplanten Industriegebiet neben der bereits bestehenden Lärmbelastung durch die nahe Bahnlinie Stuttgart-Nürnberg und die Autobahn A 6. Im Rahmen des § 3 Abs. 2 BauGB brauchte er als Einwendungsführer nicht seine Antragsbefugnis im Sinn des § 47 Abs. 2 VwGO zu begründen (vgl. BayVGH, U.v. 8.11.2011 - 15 N 11.343 - juris Rn. 25).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.06.2012 - 3 K 36/11

    Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan

    Dagegen kann der von einem Bebauungsplan Betroffene im Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO auch Einwendungen geltend machen, die er im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet erhoben hatte, wenn er zugleich zumindest eine Einwendung erhebt, die er rechtzeitig geltend gemacht hatte (VGH München, U. v. 08.11.2011 - 15 N 11.343 - juris Rn. 25 unter Hinweis auf BVerwG, U. v. 27.10.2010 - 4 CN 4.09 - NVwZ 2011, 309 Rn. 17).

    Das würde die Rechtsverfolgung unzumutbar erschweren (vgl. VGH München, U. v. 08.11.2011 - 15 N 11.343 - juris Rn. 25).

  • OVG Sachsen, 09.05.2014 - 1 C 28/13

    Normenkontrolle, Präklusion, Bebauungsplan, Auslegung,

    Aus der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (NK-Urt. v. 8. November 2011 - 15 N 11.343 -, juris), auf die die Antragsgegnerin in diesem Zusammenhang verweist, vermag der erkennende Senat für die Auslegung von § 47 Abs. 2a VwGO nichts Abweichendes zu entnehmen.
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