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   VGH Bayern, 07.12.2010 - 15 N 06.257   

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https://dejure.org/2010,15537
VGH Bayern, 07.12.2010 - 15 N 06.257 (https://dejure.org/2010,15537)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.12.2010 - 15 N 06.257 (https://dejure.org/2010,15537)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Dezember 2010 - 15 N 06.257 (https://dejure.org/2010,15537)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Normenkontrolle: Einhaltung der Rügefrist des § 215 Abs. 1 BauGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahrung der Rügefrist bei erneuter Bekanntmachung eines Bebauungsplans wegen eines Bekanntmachungsmangels; Einfluss eines Abwägungsfehlers auf die Wirksamkeit einer Festsetzung über die Zulässigkeit der Art der baulichen Nutzung im Bereich eines Gewerbegebietes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahrung der Rügefrist bei erneuter Bekanntmachung eines Bebauungsplans wegen eines Bekanntmachungsmangels; Einfluss eines Abwägungsfehlers auf die Wirksamkeit einer Festsetzung über die Zulässigkeit der Art der baulichen Nutzung im Bereich eines Gewerbegebietes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zu der Rügefrist nach § 215 Abs. 1 BauGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1054
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2010 - 15 N 06.257
    Dementsprechend hat die Unwirksamkeit eines Teils eines Bebauungsplanes nur dann nicht die Gesamtunwirksamkeit zur Folge, wenn die restlichen Festsetzungen auch ohne den ungültigen Teil noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB bewirken können und mit der gebotenen Sicherheit anzunehmen ist, dass die Gemeinde auch einen Bebauungsplan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (BVerwG vom 20.8.1991 NVwZ 1992, 567; vom 6.12.2000 NVwZ 2001, 431 = BayVBl 2001, 314).

    Besteht bei einem auf Teile der Norm beschränkten Antrag - wie hier - ein untrennbarer Zusammenhang zwischen den angegriffenen Festsetzungen und weiteren Festsetzungen, sind auch diese für ungültig erklären (BVerwG vom 20.8.1991 NVwZ 1992, 567).

  • OVG Saarland, 07.03.2007 - 1 N 3/06

    Neubekanntmachung einer Naturschutzverordnung nach Behebung eines formellen

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2010 - 15 N 06.257
    Wird - wie hier - eine im Wege der Normenkontrolle angegriffene Rechtsnorm im Laufe des gerichtlichen Verfahrens durch eine Neuregelung modifiziert, muss diese grundsätzlich durch einen eigenständigen Normenkontrollantrag oder im Wege der Klageänderung und unter Beachtung der prozessualen Anforderungen der Normenkontrolle unterzogen werden (vgl. OVG Saarl vom 7.3.2007 NVwZ-RR 2007, 582; OVG NRW vom 12.12.2005 BauR 2007, 525).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2005 - 10 D 27/03

    Rechtsschutzinteresse für Normenkontrollverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2010 - 15 N 06.257
    Wird - wie hier - eine im Wege der Normenkontrolle angegriffene Rechtsnorm im Laufe des gerichtlichen Verfahrens durch eine Neuregelung modifiziert, muss diese grundsätzlich durch einen eigenständigen Normenkontrollantrag oder im Wege der Klageänderung und unter Beachtung der prozessualen Anforderungen der Normenkontrolle unterzogen werden (vgl. OVG Saarl vom 7.3.2007 NVwZ-RR 2007, 582; OVG NRW vom 12.12.2005 BauR 2007, 525).
  • BVerwG, 06.12.2000 - 4 BN 59.00

    Bebauungsplan; Abwägungsgebot; private Belange; Erschließung; Teilnichtigkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2010 - 15 N 06.257
    Dementsprechend hat die Unwirksamkeit eines Teils eines Bebauungsplanes nur dann nicht die Gesamtunwirksamkeit zur Folge, wenn die restlichen Festsetzungen auch ohne den ungültigen Teil noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB bewirken können und mit der gebotenen Sicherheit anzunehmen ist, dass die Gemeinde auch einen Bebauungsplan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (BVerwG vom 20.8.1991 NVwZ 1992, 567; vom 6.12.2000 NVwZ 2001, 431 = BayVBl 2001, 314).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2011 - 2 D 137/09

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan wegen nicht hinreichender

    - 15 N 06.257 -, juris Rn. 51; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14. Dezember 2001 - 8 S 375/01 -, BRS 64 Nr. 44 = juris Rn. 26; Battis, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 11. Auflage 2009, § 215 Rn. 6, gegenüber der Antragsgegnerin geltend gemacht worden.
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