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   VGH Bayern, 08.02.2006 - 11 CS 05.2229   

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VGH Bayern, 08.02.2006 - 11 CS 05.2229 (https://dejure.org/2006,29450)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.02.2006 - 11 CS 05.2229 (https://dejure.org/2006,29450)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Februar 2006 - 11 CS 05.2229 (https://dejure.org/2006,29450)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2005 - 10 S 1194/05

    Keine Pflicht zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof im vorläufigen

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2006 - 11 CS 05.2229
    Ebenso wie der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (vgl. den Beschluss vom 19.9.2005 DAR 2006, 32) und das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (vgl. den Beschluss vom 4.11.2005 DAR 2006, 43) geht der Bayerische Verwaltungsgerichtshof daher in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Beantwortung der Frage, ob die sofortige Vollziehbarkeit von Aberkennungsentscheidungen im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 2 StVG und § 46 Abs. 5 Satz 2 FeV Bestand haben kann, dann maßgeblich vom Ergebnis einer Interessenabwägung abhängt, wenn die Behörde ihre Maßnahme ausschließlich auf Sachverhalte gestützt hat, die vor dem Erwerb der ausländischen EU-Fahrerlaubnis verwirklicht wurden (sog. "Alttatsachen").

    Werden BAK-Werte von über 1, 6 Promille nachgewiesen, so belegt das ein abnormes Trinkverhalten, bei dem sich der übermäßige Genuss von Alkohol über einen längeren Zeitraum hinweg erstreckt haben muss und bei dem die physiologische Barriere (kein Abbruch des Konsums infolge Übelkeit oder Erbrechens) überschritten wurde (VGH BW vom 19.9.2005, a.a.O., S. 36).

  • OVG Niedersachsen, 11.10.2005 - 12 ME 288/05

    Vereinbarkeit der Sperrfristregelungen für die Neuerteilung einer entzogenen

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2006 - 11 CS 05.2229
    Ob dieses Gericht die Auffassung bestätigen wird, Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG lasse das Recht der Mitgliedstaaten unberührt, ihre Vorschriften über die Einschränkung, die Aussetzung, den Entzug oder die Aufhebung der von einem anderen Mitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis auch dann anzuwenden, wenn die Tatsachen, aus denen der eine solche Maßnahme ergreifende Mitgliedstaat Zweifel an der Fahreignung eines Fahrerlaubnisinhabers herleitet, ausschließlich in der Zeit vor der Erteilung der ausländischen EU-Fahrerlaubnis verwirklicht wurden (so z.B. NdsOVG vom 11.10.2005 ZfS 2006, 54), oder ob der Europäische Gerichtshof in einer solchen Vorgehensweise eine mit Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG unvereinbare Umgehung der Pflicht zur gegenseitigen Anerkennung von EU-Fahrerlaubnissen sehen wird (so wohl OVG RhPf vom 15.8.2005, a.a.O., S. 522 f.), bleibt abzuwarten.

    BAK-Werte von über 1, 3 Promille sind mit einem sozialadäquaten Trinkverhalten keinesfalls mehr zu vereinbaren; sie setzen eine durch den häufigen Genuss großer Alkoholmengen erworbene gesteigerte Alkoholverträglichkeit voraus (vgl. zur diesbezügliche Aussagekraft einer Blutalkoholkonzentration von 2, 0 und mehr Promille NdsOVG vom 11.10.2005, a.a.O., S. 55).

  • VGH Bayern, 23.11.2005 - 11 CS 05.1279

    Anlaufhemmung - Altfälle

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2006 - 11 CS 05.2229
    Anders verhält es sich nur, wenn das Gemeinschaftsrecht die Mitgliedstaaten zu einer wiederholten Überprüfung der gesundheitlichen Eignung auch der Inhaber bereits erteilter Fahrerlaubnisse ermächtigt oder verpflichtet, wie das nach der Anlage III zur Richtlinie 91/439/EWG bei allen Inhabern von Fahrerlaubnissen der Gruppe 2 sowie u. a. bei fortschreitenden Augenkrankheiten, bei progredienten Bewegungseinschränkungen, bei Trägern von Herzschrittmachern, nach erlittenem Herzinfarkt, bei Diabetikern, bei fortschreitenden Gleichgewichts- oder Koordinierungsstörungen, Anfallsleiden, bestimmten geistigseelischen Störungen, ehemals alkoholabhängigen Personen, Nierenerkrankungen oder den Empfängern von Organspenden der Fall ist: Sofern die Aufforderung einer Behörde des aufnehmenden EU-Mitgliedstaates an den Inhaber einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis, sich erneut einer Überprüfung seiner gesundheitlichen Eignung zu unterziehen, in Einklang mit den Vorgaben der Richtlinie 91/439/EWG steht (seit der Erteilung der ausländischen EU-Fahrerlaubnis insbesondere eine Zeitspanne verstrichen ist, die eine erneute gesundheitliche Eignungsüberprüfung angemessen erscheinen lässt), kann in derartigen Konstellationen bereits in einem Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO die Aussage möglich sein, dass sich die streitgegenständliche Maßnahme voraussichtlich als rechtmäßig erweisen wird (vgl. zu einer solchen Sachverhaltsgestaltung BayVGH vom 23.11.2005 Az. 11 CS 05.1279).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2006 - 11 CS 05.2229
    In einem Schreiben an das Landratsamt vom 19. Dezember 2004 machte der Antragsteller unter Hinweis auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 29. April 2004 (NZV 2004, 372) geltend, eine EU-Fahrerlaubnis müsse in Deutschland anerkannt werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2005 - 16 B 736/05

    EU-Führerschein vorerst kein Ausweg bei Entzug der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2006 - 11 CS 05.2229
    Ebenso wie der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (vgl. den Beschluss vom 19.9.2005 DAR 2006, 32) und das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (vgl. den Beschluss vom 4.11.2005 DAR 2006, 43) geht der Bayerische Verwaltungsgerichtshof daher in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Beantwortung der Frage, ob die sofortige Vollziehbarkeit von Aberkennungsentscheidungen im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 2 StVG und § 46 Abs. 5 Satz 2 FeV Bestand haben kann, dann maßgeblich vom Ergebnis einer Interessenabwägung abhängt, wenn die Behörde ihre Maßnahme ausschließlich auf Sachverhalte gestützt hat, die vor dem Erwerb der ausländischen EU-Fahrerlaubnis verwirklicht wurden (sog. "Alttatsachen").
  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2006 - 11 CS 05.2229
    Die in allen anderen Fällen unabhängig vom voraussichtlichen Ausgang des Hauptsacheverfahrens anzustellende Interessenabwägung hat anhand der im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 2002 (BayVBl 2002, 667/669) aufgestellten Kriterien zu erfolgen.
  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2006 - 11 CS 05.2229
    Sein Wunsch, bis zur definitiven Klärung der Rechtslage von seiner Fahrerlaubnis auch im Bundesgebiet Gebrauch machen zu dürfen, muss vielmehr hinter dem Schutzauftrag für Leben und Gesundheit, der allen Trägern staatlicher Gewalt obliegt (vgl. BVerfG vom 16.10.1977 BVerfGE 46, 160/164), zurücktreten.
  • VG München, 04.05.2005 - M 6a K 04.1

    Vorlagebeschluss an den EuGH zur Vereinbarung der MPU-Anforderung mit der

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2006 - 11 CS 05.2229
    Ob die vom Antragsteller erhobenen Einwände gegen die Vereinbarkeit der Vorgehensweise des Landratsamts mit dem Gemeinschaftsrecht begründet sind, kann letztlich nur in einem Vorabentscheidungsverfahren geklärt werden, wie es seit dem Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 4. Mai 2005 (Az. M 6a K 04.1) bereits vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig ist.
  • VG Bayreuth, 18.04.2007 - B 1 S 07.158
    Im Hinblick darauf muss von einer deutlich erhöhten Wahrscheinlichkeit der erneuten Ver kehrsteilnahme in (angetrunkenem Zustand ausgegangen werden (vgl. z.B. BayVGH vom 8.2.2006 Az. 11 CS 05.2229).
  • VG Bayreuth, 07.11.2006 - B 1 K 06.208
    Im Hinblick darauf, dass der Kläger mit Blutalkoholkonzentrationen am Straßenverkehr teilgenommen hat, die den Grenzwert für absolute Fahruntüchtigkeit von 1, 1 %o fast um das Doppelte Obersteigen, muss von einer deutlich erhöhten Wahrscheinlichkeit der erneuten Verkehrsteilnahme in (ange)trunkenem Zustand ausgegangen werden (vgl. z. B. BayVGH vom 08, 02.2006, Az.: 11 CS 05.2229).
  • VG Augsburg, 04.05.2006 - Au 3 S 06.489

    Die Anordnung einer MPU ist kein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH vom 8.2.2006, 11 CS 05.2229, juris-Dokument BYRE 060301690; vom 19.4.2006, 11 CS 05.1750) und der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Beschluss vom 19.9.2005, DAR 2006, 32) sehen diese Frage als offen an: Die Klärung der Frage, ob nach innerstaatlichen straßenverkehrsrechtlichen Eignungsvorschriften wegen Zweifeln an der Fahreignung, die vor Erteilung der EU-Fahrerlaubnis entstanden sind, auch von Inhabern einer EU-Fahrerlaubnis die Vorlage eines fachärztlichen oder medizinisch-psychologischen Gutachtens verlangt werden darf, ist vom Verwaltungsgericht München dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt worden (Beschluss vom 4.5.2005, NJW 2005, 2800).
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