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   VGH Bayern, 08.02.2012 - 8 ZB 11.1504   

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VGH Bayern, 08.02.2012 - 8 ZB 11.1504 (https://dejure.org/2012,24146)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.02.2012 - 8 ZB 11.1504 (https://dejure.org/2012,24146)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Februar 2012 - 8 ZB 11.1504 (https://dejure.org/2012,24146)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Klage auf Erteilung einer unbefristeten Aufstiegserlaubnis für Modellflugzeuge im Landschaftsschutzgebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 08.07.2011 - 5 B 22.11

    Zur Darlegung einer Divergenzrüge

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2012 - 8 ZB 11.1504
    Eine Abweichung liegt vor, wenn das Verwaltungsgericht mit einem seine Entscheidung tragenden (abstrakten) Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung der genannten Gerichte aufgestellten ebensolchen Rechtssatz ausdrücklich oder konkludent abrückt (BVerwG vom 26.6.1995 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO Nr. 2; vom 11. August 1998 NVwZ 1999, 406; vom 8.7.2011 ZOV 2011, 219).

    Damit wird der Zulassungsgrund der Divergenz nicht aufgezeigt (vgl. BVerwG vom 8.7.2011 ZOV 2011, 219).

  • BVerwG, 10.05.1985 - 4 C 69.82

    Gefährdung der Sicherheit des Luftverkehrs oder der öffentlichen Sicherheit oder

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2012 - 8 ZB 11.1504
    Die Berufung ist auch nicht nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO wegen einer Abweichung von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juli 1980 Az. 3 C 136/79 (BVerwGE 60, 269 ff.) und vom 10. Mai 1985 Az. 4 C 69/82 (NVwZ 1986, 469 f.) zuzulassen.

    Soweit der Kläger weiter geltend macht, das Verwaltungsgericht sei in Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 10. Mai 1985 (a.a.O.), wonach eine Aufstiegserlaubnis für Flugmodelle nur dann versagt werden dürfe, wenn die beabsichtigten Aufstiege die Sicherheit des Luftverkehrs oder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdeten, nicht von einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Hinblick auf das Naturschutzrecht ausgegangen, sondern habe "lediglich auf eine potenziell in Zukunft bestehende Gefahr dieser Art hingewiesen", rügt er lediglich die fehlerhafte Anwendung eines vom Bundesverwaltungsgericht übernommenen und nicht in Frage gestellten Rechtssatzes.

  • BVerwG, 10.07.1980 - 3 C 136.79

    Feststellung der Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausbedarfsplan eines

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2012 - 8 ZB 11.1504
    Die Berufung ist auch nicht nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO wegen einer Abweichung von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juli 1980 Az. 3 C 136/79 (BVerwGE 60, 269 ff.) und vom 10. Mai 1985 Az. 4 C 69/82 (NVwZ 1986, 469 f.) zuzulassen.

    Mit der Rüge, die "Feststellung des Gerichts, dass eine Befristung zulässig sein soll aufgrund der potenziellen Änderung der tatsächlichen Verhältnisse", weiche von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juli 1980 (a.a.O.) ab, wonach die Feststellung der Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausbedarfsplan grundsätzlich dann nicht mit einer Befristung versehen werden dürfe, wenn diese Nebenbestimmungen ihre Rechtfertigung allein aus einer erwarteten zukünftigen Änderung der tatsächlichen Verhältnisse herleiteten, zeigt der Kläger eine Divergenz schon deswegen nicht auf, weil die Frage der Rechtmäßigkeit der Befristung im Bescheid vom 23. November 2010 nicht Gegenstand des Rechtsstreits und damit nicht entscheidungserheblich ist (vgl. oben Nr. 3).

  • VGH Bayern, 28.01.2009 - 19 ZB 08.520

    Berufungszulassungsantrag; Härtefallregelung zur Berechnung des Referenzbetrages;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2012 - 8 ZB 11.1504
    Ein solcher Beweisantrag löst aber die Bescheidungspflicht des § 86 Abs. 2 VwGO nicht aus (BVerwG vom 26.6.1968 BVerwGE 30, 57/58; vom 30.10.2009 Az. 9 A 24/09 RdNr. 4; BayVGH vom 28.1.2009 Az. 19 ZB 08.520 ).
  • BVerwG, 30.10.2009 - 9 A 24.09

    Vereinbarkeit einer Verweigerung der Stattgebung eines Antrags auf Verlegung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2012 - 8 ZB 11.1504
    Ein solcher Beweisantrag löst aber die Bescheidungspflicht des § 86 Abs. 2 VwGO nicht aus (BVerwG vom 26.6.1968 BVerwGE 30, 57/58; vom 30.10.2009 Az. 9 A 24/09 RdNr. 4; BayVGH vom 28.1.2009 Az. 19 ZB 08.520 ).
  • BVerwG, 26.06.1968 - V C 111.67

    Bescheidung eines vorsorglich gestellten Beweisantrags - Anspruch auf

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2012 - 8 ZB 11.1504
    Ein solcher Beweisantrag löst aber die Bescheidungspflicht des § 86 Abs. 2 VwGO nicht aus (BVerwG vom 26.6.1968 BVerwGE 30, 57/58; vom 30.10.2009 Az. 9 A 24/09 RdNr. 4; BayVGH vom 28.1.2009 Az. 19 ZB 08.520 ).
  • OVG Brandenburg, 02.05.2002 - 4 A 433/01

    Berufungszulassungsantrag, Divergenz, Abschiebungsandrohung,

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2012 - 8 ZB 11.1504
    Darüber hinaus muss die Divergenz für das Berufungsverfahren entscheidungserheblich sein (vgl. BayVGH vom 5.8.2002 AuAS 2002, 240; OVG NRW vom 05.11.1991 EZAR 633 Nr. 18; Happ in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 124 RdNr. 44; Seibert in Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 3. Aufl. 2010, § 124 RdNrn. 180 ff.).
  • VGH Bayern, 27.09.2010 - 2 ZB 08.2775

    Einfügen; nähere Umgebung; Maß der baulichen Nutzung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2012 - 8 ZB 11.1504
    Der Umstand, dass das Verfahren in erster Instanz nicht mangels besonderer Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 VwGO auf den Einzelrichter übertragen wurde, lässt einen Umkehrschluss auf das Vorliegen besonderer tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten im Berufungszulassungsverfahrens nicht zu (vgl. BayVGH vom 13.12.2006 NVwZ-RR 2007, 659; vom 27.9.2010 Az. 2 ZB 08.2775 ).
  • VGH Bayern, 03.11.2009 - 1 ZB 06.1842

    Berufungszulassung (abgelehnt); tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten der

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2012 - 8 ZB 11.1504
    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache auf, wenn die Beantwortung der für die Entscheidung erheblichen Fragen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich das durchschnittliche Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten bereitet (vgl. BayVGH vom 3.11.2009 Az. 1 ZB 06.1842 ; ThürOVG vom 17.8.2000 NVwZ 2001, 448; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2010, RdNr. 9 zu § 124), sich also wegen seiner Komplexität und abstrakten Fehleranfälligkeit aus der Mehrzahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren heraushebt (vgl. Berkemann DVBl. 1998, 446/456).
  • VGH Bayern, 13.12.2006 - 1 ZB 04.3549

    Gebietsbewahrungsanspruch; (Hobby-)Pferdehaltung im faktischen Dorfgebiet;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2012 - 8 ZB 11.1504
    Der Umstand, dass das Verfahren in erster Instanz nicht mangels besonderer Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 VwGO auf den Einzelrichter übertragen wurde, lässt einen Umkehrschluss auf das Vorliegen besonderer tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten im Berufungszulassungsverfahrens nicht zu (vgl. BayVGH vom 13.12.2006 NVwZ-RR 2007, 659; vom 27.9.2010 Az. 2 ZB 08.2775 ).
  • OVG Niedersachsen, 11.01.2006 - 8 LC 56/05

    Bewilligung einer uneingeschränkten Berufsunfähigkeitsrente durch das

  • BVerwG, 17.12.2010 - 8 B 38.10

    Zum vermögensrechtlich unredlichen Rechtserwerb; Divergenzrüge

  • BVerwG, 04.10.2010 - 9 B 1.10

    Grundsatzrüge; Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer rechtlichen Frage (hier:

  • BVerwG, 13.12.2000 - 6 C 5.00

    Klageart bei Widerrufsvorbehalt; Gleichwertigkeit einer Ersatzschule in

  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

  • BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95

    Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von

  • BVerwG, 29.07.1986 - 4 B 73.86

    Landschaftsschutz - Luftverkehr - Modellflugsport

  • BVerwG, 10.05.1985 - 4 C 36.82

    Aufstiegserlaubnis für Flugmodellsport im Landschaftsschutzgebiet - Landeplätze

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • OVG Thüringen, 17.08.2000 - 4 ZKO 1145/97

    Abfallbeseitigungsrecht; Abfallbeseitigungsrecht; Berufung; Zulassung;

  • VGH Bayern, 31.08.2020 - 8 ZB 20.801

    Genehmigung der gastronomischen Nutzung eines Stegs

    Die naturschutzrechtliche Erlaubnis bzw. Befreiung geht dabei in der wasserrechtlichen Genehmigung nach Art. 20 BayWG auf (vgl. auch BayVGH, B.v. 24.3.2020 - 1 ZB 18.69 - juris Rn. 4; B.v. 8.2.2012 - 8 ZB 11.1504 - ZLW 2013, 143 = juris Rn. 12).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.04.2014 - 8 A 10021/14

    Behandlung der einseitigen Erledigung im Berufungszulassungsantragsverfahren;

    Denn die Beifügung einer Nebenbestimmung darf in jedem Fall nur nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 8 ZB 11.1504 -, ZLW 2013, 143 und juris, Rn. 16).
  • VGH Bayern, 14.06.2012 - 8 ZB 11.2366

    Berufungszulassung (abgelehnt); allgemeiner Abwehranspruch wegen unzumutbarer

    Darüber hinaus muss die Divergenz für das Berufungsverfahren entscheidungserheblich sein (BayVGH vom 8.2.2012 Az. 8 ZB 11.1504 m.w.N.).
  • VG Mainz, 12.11.2013 - 3 K 52/13

    Modellfluggelände; räumliche Nähe zu einem Verkehrslandeplatz; Einsatz eines

    Diese Grundsätze, die rechtlich gesehen ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften darstellen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 8 ZB 11.1504 -, juris Rn. 16), sehen zwar in dem als Anlage 2 beigefügten Musterbescheid - der nach Nr. 3 Abs. 1 Satz 2 im Sinne einer einheitlichen Behandlung verwendet werden soll - die Möglichkeit vor, dass der Erlaubnisinhaber in der Flugordnung für darin näher zu bestimmende Fälle der geringen Nutzung des Fluggeländes Ausnahmen von der Pflicht zur Bestellung eines Flugleiters zulassen kann (A. IV. 8. Satz 4).
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