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   VGH Bayern, 08.02.2019 - 10 C 18.1641   

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VGH Bayern, 08.02.2019 - 10 C 18.1641 (https://dejure.org/2019,3858)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.02.2019 - 10 C 18.1641 (https://dejure.org/2019,3858)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Februar 2019 - 10 C 18.1641 (https://dejure.org/2019,3858)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 5 Abs. 1, Abs. 2, § ... 10 Abs. 3, § 25, § 60a Abs. 2, Abs. 5 S. 2, § 95 Abs. 2 Nr. 2,; GG Art. 6; EMRK Art. 8, Art. 8; GKG § 3 Abs. 2; ZPO § 114 Abs. 1 S. 1; StGB § 78 Abs. 3 Nr. 4; VwGO § 166 Abs. 1 S. 1
    Aufenthaltserlaubnis und Duldung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Widerruf einer befristet erteilten Duldung; Maßgeblichkeit des Zeitpunkts des Ablaufs der Gültigkeitsdauer für die Beur...

  • rewis.io

    Aufenthaltserlaubnis und Duldung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Widerruf einer befristet erteilten Duldung; Maßgeblichkeit des Zeitpunkts des Ablaufs der Gültigkeitsdauer für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage

  • rechtsportal.de

    Ausländerrecht; Widerruf einer Duldung; Aufenthaltserlaubnis; Zumutbarkeit der Nachholung des Visumverfahrens; überschaubarer Trennungszeitraum; Ausweisungsinteresse; unrichtige und unvollständige Angaben zur Erlangung einer Duldung; Duldung; Ehegattennachzug; Bescheid; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 22.05.2013 - 1 B 25.12

    Eheliche Lebensgemeinschaft; familiäre Lebensgemeinschaft; gemeinsame Wohnung;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2019 - 10 C 18.1641
    Denn beim Widerruf einer zeitlich befristeten Duldung ist wie im Falle eines Widerrufs oder einer Rücknahme eines zeitlich befristeten Aufenthaltstitels für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage auf den Zeitpunkt des Ablaufs der ursprünglichen Geltungsdauer des (befristeten) Aufenthaltstitels bzw. hier der (befristeten) Duldung abzustellen (zum maßgeblichen Zeitpunkt für die gerichtlichen Überprüfung des Widerrufs einer befristeten Aufenthaltserlaubnis vgl. bereits BayVGH, U.v. 29.11.2016 - 10 B 14.2060 - juris Rn. 18 m.w.N.; B.v. 16.8.2011 - 10 CS 11.432 - juris Rn. 30; BVerwG, B.v. 22.5.2013 - 1 B 25.12 - juris Rn. 6).

    Einer Einbeziehung tatsächlicher Entwicklungen nach Erlass des angegriffenen Verwaltungsaktes bedarf es nicht, wenn die nachträglich eingetretenen Tatsachen sich auf den angegriffenen Verwaltungsakt nicht mehr auswirken können, sondern Bedeutung lediglich für die Neuerteilung oder Verlängerung der abgelaufenen Duldung haben (zum Fall einer nachträglichen Verkürzung der Geltungsdauer eines Aufenthaltstitels vgl. BVerwG, B.v. 22.5.2013 - 1 B 25.12 - juris --Ls-; Rn. 6 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 11.01.2016 - 10 C 15.724

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Berücksichtigung familiärer Bindungen

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2019 - 10 C 18.1641
    Maßgeblich für die Beurteilung der Erfolgsaussichten ist insofern grundsätzlich der Zeitpunkt der Bewilligungs- und Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags (stRspr; vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 16.11.2018 - 10 C 18.2094 - juris Rn. 9; B.v. 10.1.2016 - 10 C 15.724 - juris Rn. 14 m.w.N.).

    Die Entscheidungsreife tritt regelmäßig nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme oder Abgabe einer Stellungnahme ein (§ 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO; vgl. BVerwG, B.v. 12.9.2007- 10 C 39.07 u.a. - juris Rn. 1; BayVGH, B.v. 10.1.2016 - 10 C 15.724 - juris Rn. 14).

  • VGH Bayern, 19.06.2018 - 10 CE 18.993

    Erfolglose Beschwerde gegen eine das Begehren nach vorübergehender Aussetzung der

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2019 - 10 C 18.1641
    Allein der Umstand, dass Familienangehörige eine vorübergehende Trennung für die übliche Dauer des Visumverfahrens hinnehmen müssten, würde für eine Unzumutbarkeit auch unter Berücksichtigung des Schutzes der Familie durch Art. 6 GG und Art. 8 EMRK noch nicht ausreichen (vgl. etwa BayVGH, B.v. 19.6.2018 - 10 CE 18.993, 10 C 18.994 - juris Rn. 5; B.v. 21.7.2015 - 10 CS 15.859 u.a. - juris Rn. 67; zum Ehegattennachzug BVerwG, Vorlagebeschluss v. 26.1.2017 - 1 C 1.16 - juris Rn. 36).

    Bezüglich der Dauer des Visumverfahrens und der Wartezeiten beispielsweise für eine Terminbestätigung der deutschen Botschaft in Pakistan befindet sich der Kläger im Übrigen in keiner anderen Situation als andere Betroffene, die in Fällen der Familienzusammenführung das Visumverfahren ordnungsgemäß vom Ausland aus durchführen müssen (vgl. BayVGH, B.v. 19.6.2018 - 10 CE 18.993, 10 C 18.944 - juris Rn. 5), wobei nach dem Vortrag der Beklagten eine relativ kurzfristige Terminvereinbarung zur Vorsprache bei der deutschen Auslandsvertretung in Pakistan (hier: zwei Monate) realistisch erscheint.

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2019 - 10 C 18.1641
    Ein solcher Rechtsanspruch liegt nur vor, wenn alle zwingenden und regelhaften Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind und die Behörde kein Ermessen mehr auszuüben hat (BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 27 m.w.N.).

    Ausgehend von einer absoluten Verjährungsfrist von zehn Jahren gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 4, § 78c Abs. 3 Satz 2 StGB bestehen im Hinblick auf das hohe öffentliche Interesse an der Verhinderung von Verstößen gegen die Vorlage- und Aushändigungspflichten in asyl- oder aufenthaltsrechtlichen Verfahren (vgl. BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 28.12.2018 - 10 ZB 18.1154 - juris 9) keine durchgreifenden Zweifel an der Aktualität des Ausweisungsinteresses.

  • BVerwG, 12.09.2007 - 10 C 39.07

    Auslegung und Anwendung von § 73 Abs. 2a Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) auf vor

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2019 - 10 C 18.1641
    Die Entscheidungsreife tritt regelmäßig nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme oder Abgabe einer Stellungnahme ein (§ 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO; vgl. BVerwG, B.v. 12.9.2007- 10 C 39.07 u.a. - juris Rn. 1; BayVGH, B.v. 10.1.2016 - 10 C 15.724 - juris Rn. 14).
  • BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09

    Unerlaubter Aufenthalt eines Ausländers (Beihilfe; omissio libera in causa);

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2019 - 10 C 18.1641
    Er hat unrichtige Personalangaben zur Erlangung einer Duldung sowie wahrheitswidrige Angaben bezüglich des (Nicht-) Vorliegens eines Passes zum Abwenden des Erlöschens, hier des Widerrufs, seiner Duldung gemacht (vgl. BGH, B.v. 2.9.2009 - 5 StR 266/09 - juris Rn. 19, 22; Hohoff in BeckOK Ausländerrecht, Kluth/Heusch, Stand 1.11.2018, Rn. 91; Hörich in Huber, Aufenthaltsgesetz, 2. Auflage 2016, § 95 Rn. 235).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2010 - 11 S 2359/10

    Zum Anspruch auf Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels nach § 25 Abs 5

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2019 - 10 C 18.1641
    b) Nachdem, wie dargelegt, die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen nach § 5 Abs. 1 und 2 AufenthG nicht gegeben sind, scheidet die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen gemäß § 25 Abs. 5 AufenthG ebenfalls aus (vgl. BayVGH, B.v. 30.10.2018 - 10 C 18.1782 - juris Rn. 7; B.v. 24.1.2019 - 10 CE 18.1871, 10 C 18.1874 - Rn. 25; Maaßen/Kluth in BeckOK, Ausländerrecht, Kluth/ Heusch, Stand 1.11.2018, § 25 Rn. 148), und zwar unabhängig von der Beantwortung der Frage, ob § 25 Abs. 5 AufenthG als Auffangvorschrift für ein sich aus Art. 6 GG oder Art. 8 EMRK ergebendes Ausreisehindernis herangezogen werden kann, wenn die Erteilungsvoraussetzungen der für die genannten Aufenthaltszwecke bestehenden Normen nicht erfüllt sind (vgl. BayVGH, B.v. 30.10.2018 - 10 C 18.1782 - juris Rn. 7; NdsOVG, U.v. 8.2.2018 - 13 LB 43/17 - ZAR 2018, 176; OVG Bremen, U.v. 16.3.2017 - 1 B 21/17 - BeckRS 2017, 105559; VGH BW, U.v. 13.12.2010 - 11 S 2359/10 - InfAuslR 2011, 250).
  • VGH Bayern, 16.08.2011 - 10 CS 11.432

    Widerruf einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2019 - 10 C 18.1641
    Denn beim Widerruf einer zeitlich befristeten Duldung ist wie im Falle eines Widerrufs oder einer Rücknahme eines zeitlich befristeten Aufenthaltstitels für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage auf den Zeitpunkt des Ablaufs der ursprünglichen Geltungsdauer des (befristeten) Aufenthaltstitels bzw. hier der (befristeten) Duldung abzustellen (zum maßgeblichen Zeitpunkt für die gerichtlichen Überprüfung des Widerrufs einer befristeten Aufenthaltserlaubnis vgl. bereits BayVGH, U.v. 29.11.2016 - 10 B 14.2060 - juris Rn. 18 m.w.N.; B.v. 16.8.2011 - 10 CS 11.432 - juris Rn. 30; BVerwG, B.v. 22.5.2013 - 1 B 25.12 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 21.07.2015 - 10 CS 15.859

    Visumerfordernis, Unmöglichkeit der Abschiebung, Aussetzung des Visumverfahrens,

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2019 - 10 C 18.1641
    Allein der Umstand, dass Familienangehörige eine vorübergehende Trennung für die übliche Dauer des Visumverfahrens hinnehmen müssten, würde für eine Unzumutbarkeit auch unter Berücksichtigung des Schutzes der Familie durch Art. 6 GG und Art. 8 EMRK noch nicht ausreichen (vgl. etwa BayVGH, B.v. 19.6.2018 - 10 CE 18.993, 10 C 18.994 - juris Rn. 5; B.v. 21.7.2015 - 10 CS 15.859 u.a. - juris Rn. 67; zum Ehegattennachzug BVerwG, Vorlagebeschluss v. 26.1.2017 - 1 C 1.16 - juris Rn. 36).
  • VGH Bayern, 29.11.2016 - 10 B 14.2060

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer befristeten ehebezogenen Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2019 - 10 C 18.1641
    Denn beim Widerruf einer zeitlich befristeten Duldung ist wie im Falle eines Widerrufs oder einer Rücknahme eines zeitlich befristeten Aufenthaltstitels für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage auf den Zeitpunkt des Ablaufs der ursprünglichen Geltungsdauer des (befristeten) Aufenthaltstitels bzw. hier der (befristeten) Duldung abzustellen (zum maßgeblichen Zeitpunkt für die gerichtlichen Überprüfung des Widerrufs einer befristeten Aufenthaltserlaubnis vgl. bereits BayVGH, U.v. 29.11.2016 - 10 B 14.2060 - juris Rn. 18 m.w.N.; B.v. 16.8.2011 - 10 CS 11.432 - juris Rn. 30; BVerwG, B.v. 22.5.2013 - 1 B 25.12 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 26.01.2017 - 1 C 1.16

    EuGH soll Unionsrechtskonformität des Visumerfordernisses beim Ehegattennachzug

  • OVG Bremen, 16.03.2017 - 1 B 21/17
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 13 LB 43/17

    Anderweitige Rechtshängigkeit; Aufenthaltserlaubnis an gut integrierte geduldete

  • VGH Bayern, 30.08.2018 - 10 C 18.1497

    Kein Absehen vom Visumverfahren nach Geburt eines Kindes wegen des Fehlens einer

  • VGH Bayern, 05.10.2018 - 10 C 17.322

    Erfolgreiche Beschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe

  • VGH Bayern, 30.10.2018 - 10 C 18.1782

    Verwehrte Aufenthaltserlaubnis zum Kindernachzug - Kein Anspruch auf Erteilung

  • VGH Bayern, 16.11.2018 - 10 C 18.2094

    Löschung von im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gewonnener Daten

  • VGH Bayern, 28.12.2018 - 10 ZB 18.1154

    Auswirkung von falschen Angaben im Visumverfahren bei einer Auslandsvertretung

  • VGH Bayern, 17.12.2018 - 10 CE 18.2177

    Duldung wegen familiärer Lebensgemeinschaft mit minderjährigen Kindern

  • VGH Bayern, 24.01.2019 - 10 CE 18.1871

    Keine Unzumutbarkeit wegen vorübergehender Trennung der Eheleute für die übliche

  • VGH Bayern, 27.02.2019 - 10 C 18.2522

    Herausgabe einer sichergestellten Sache ohne Nachweis der Berechtigung

    Zugrunde zu legen ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags, die regelmäßig nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme eintritt (vgl. BayVGH, B.v. 8.2.2019 - 10 C 18.1641 - Rn. 4 m.w.N.), hier im Juni 2017.
  • VGH Bayern, 03.04.2019 - 10 C 18.2425

    Ausweisung wegen Straffälligkeit

    Zum maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags, vorliegend nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2019 - 10 C 18.2522 - juris Rn. 17; B.v. 8.2.2019 - 10 C 18.1641 - juris Rn. 4 m.w.N.), hat die Klage keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.

    Demzufolge hält die Befristungsentscheidung auch unter Berücksichtigung der zugunsten des Klägers eingetretenen, veränderten Sachlage (vgl. zum insofern maßgeblichen Zeitpunkt: BayVGH, B.v. 5.10.2018 - 10 C 17.322 - juris Rn. 6 m.w.N.; B.v. 8.2.2019 - 10 C 18.1641 - juris Rn. 4) einer rechtlichen Prüfung stand, zumal die Beklagte im Hinblick darauf ihre Ermessenserwägungen gemäß § 114 Satz 2 VwGO ergänzen konnte.

  • VGH Bayern, 17.09.2020 - 10 C 20.1895

    Keine Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug wegen der

    Damit hat er eine weitere Ordnungswidrigkeit nach § 98 Abs. 2 Nr. 3 AufenthG und eine weitere Straftat nach § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG begangen (vgl. zu letzterem BayVGH, B.v. 8.2.2019 - 10 C 18.1641 - juris Rn. 10 unter Verweis auf BGH, B.v. 2.9.2009 - 5 StR 266/09 - juris Rn. 19, 22).
  • VGH Bayern, 06.06.2019 - 10 C 19.1081

    Verlust des Freizügigkeitsrechts wegen Gefährdung eines Grundinteresses der

    Zum maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags, hier nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2019 - 10 C 18.2522 - juris Rn. 17; B.v. 8.2.2019 - 10 C 18.1641 - juris Rn. 4 m.w.N.), hat die Klage keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.
  • VGH Bayern, 24.09.2019 - 10 C 19.1849

    Zumutbarkeit der Nachholung des Visumverfahrens für Familienangehörige

    Vorliegend kommt hinzu, dass es die Kläger durch die Gestaltung ihrer Ausreise selbst in der Hand haben, die für die Durchführung des Visumverfahrens erforderliche Dauer ihrer Abwesenheit im Bundesgebiet möglichst kurz zu halten, indem sie bspw. eine Vorabzustimmung der zuständigen Ausländerbehörde nach § 31 AufenthV einholen (vgl. BayVGH, B.v. 19.6.2018 - 10 CE 18.993 u.a. - juris Rn. 5; B.v. 8.2.2019 - 10 C 18.1641 - juris Rn. 6) und ggf. eine Überprüfung der Personenstandsurkunden veranlassen (s. hierzu: BayVGH, B.v. 3.9.2019 - 10 C 19.1700 - Rn. 5 zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • VG Freiburg, 06.03.2020 - 4 K 4288/19

    Ausreisepflichtiger Ehegatte eines deutschen Staatsangehörigen; Vorabzustimmung

    Dass die Eheleute eine vorübergehende Trennung für die "übliche Dauer" des Visumverfahrens sowie die damit verbundenen Unannehmlichkeiten hinnehmen müssen, reicht für eine Unzumutbarkeit auch unter Berücksichtigung des Schutzes der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht aus (zum Ganzen, teilweise auch zur Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 2 AufenthG, BVerwG, Urt. v. 10.12.2014 - 1 C 15.14 -, juris Rn. 16 f.; OVG Saarl., Beschl. v. 30.06.2016 - 2 B 177/16 -, juris Rn. 11; OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 27.05.2015 - 2 M 21/15 -, juris Rn. 19; Bayer. VGH, Beschl. v. 19.06.2018 - 10 CE 18.993, 10 C 18.994 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 24.01.2019 - 10 CE 18.1871, 10 C 18.1874 -, juris Rn. 27; Beschl. v. 21.07.2015 - 10 CS 15.859, 10 C 15.860, 10 C 15.981 -, juris Rn. 69; Beschl. v. 08.02.2019 - 10 C 18.1641 -, juris; jeweils m.w.N.; VGH Bad.- Württ., Beschl. v. 10.03.2009 - 11 S 2990/08 -, juris Rn. 21 ff.; VG Freiburg, Urt. v. 13.05.2016 - 4 K 1497/15 -, juris).
  • VGH Bayern, 27.05.2019 - 10 C 19.315

    Ausweisung rechtmäßig - verwandtschaftliche Anknüpfungspunkte vorhanden

    Zum maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags, hier nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2019 - 10 C 18.2522 - juris Rn. 17; B.v. 8.2.2019 - 10 C 18.1641 - juris Rn. 4 m.w.N.), hat die Klage keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.
  • VGH Bayern, 23.09.2020 - 10 CS 20.2031

    Kein Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Wegzug des Kindes

    Im Übrigen hat der Antragsteller bei der Beantragung der Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis im Jahr 2018 falsche Angaben im Hinblick auf den gewöhnlichen Aufenthalt seiner Tochter gemacht, damit eine - den Umständen des Falles nach offensichtlich vorsätzliche - Straftat nach § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG begangen (vgl. zu letzterem BayVGH, B.v. 8.2.2019 - 10 C 18.1641 - juris Rn. 10 unter Verweis auf BGH, B.v. 2.9.2009 - 5 StR 266/09 - juris Rn. 19, 22) und somit ein Ausweisungsinteresse im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 54 Abs. 2 Nr. 9 AufenthG begründet.
  • VG München, 10.06.2020 - M 9 K 19.5206

    Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Beschäftigung mit auflösender Bedingung

    Der Kläger befindet sich in einer Situation, der sich alle Staatsangehörigen des Kosovo gegenübersehen (vgl. in diesem Zusammenhang auch BayVGH, B.v. 19.6.2018 - 10 CE 18.993, 10 C 18.994 - juris, Rn. 5; BayVGH, B.v. 8.2.2019 - 10 C 18.1641 - juris, Rn. 6 mwN).
  • VGH Bayern, 03.06.2019 - 10 C 19.616

    Erfolgreiche Beschwerde gegen die die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Das Verwaltungsgericht hat die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu Unrecht abgelehnt, weil zum maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags, hier nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2019 - 10 C 18.2522 - juris Rn. 17; B.v. 8.2.2019 - 10 C 18.1641 - juris Rn. 4 m.w.N.), die Erfolgsaussichten der Klage zumindest als offen zu erachten sind (§ 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO).
  • VGH Bayern, 30.09.2019 - 10 C 19.1919

    Feststellung des Verlusts des Aufenthaltsrechts bei wegen Drogendelikten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2021 - 2 M 114/21

    Widerruf einer Duldung nach Vorlage eines Passes; Anspruch auf Verfahrensduldung

  • VGH Bayern, 17.09.2020 - 9 ZB 20.50011
  • VGH Bayern, 27.03.2019 - 10 C 19.68

    Rechtmäßigkeit der Feststellung des Verlustes des Freizügigkeitsrechts bei einer

  • VG Regensburg, 23.02.2021 - RN 9 K 19.1092

    Erfolgloser Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe in Klageverfahren auf

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