Rechtsprechung
   VGH Bayern, 08.03.2010 - 3 CE 09.3208   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,34301
VGH Bayern, 08.03.2010 - 3 CE 09.3208 (https://dejure.org/2010,34301)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.03.2010 - 3 CE 09.3208 (https://dejure.org/2010,34301)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. März 2010 - 3 CE 09.3208 (https://dejure.org/2010,34301)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,34301) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Aktualität von dienstlichen Beurteilungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 24.04.2009 - 3 CE 08.3152

    Beamtenrecht; Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vergabe eines höherwertigen

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2010 - 3 CE 09.3208
    Der Senat entscheidet in ständiger Rechtsprechung (Beschluss vom 12.2.2004 Az. 3 CE 04.76 BayVBl 2004, 397; zuletzt vom 24.4.2009 Az. 3 CE 08.3152), dass in zeitlicher Hinsicht - nämlich bezüglich der erforderlichen Aktualität dienstlicher Beurteilungen - im Hinblick auf eine Zeitspanne zwischen dem Ende des Beurteilungszeitraums und der Auswahlentscheidung ein durchgreifender Mangel nur deswegen zu verneinen ist, weil wegen Fehlens anderer vorgetragener bzw. aus den Akten ersichtlicher Umstände davon ausgegangen werden kann, dass sich die Situation zwischenzeitlich nicht relevant verändert hat und der Dienstherr dies auch seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat.

    Der erkennende Senat hat im Beschluss vom 5. November 2007 (Az. 3 CE 07.2821) keine hinreiche Aktualität einer dienstlichen Beurteilung angenommen, die mehr als fünf Jahre zurückliegt, sie jedoch für einen Zeitraum von zwei Jahren und vier Monaten bejaht (Beschluss vom 24.4.2009 a.a.O.), wobei beim erstgenannten der Regelbeurteilungszeitraum abgelaufen, beim letztgenannten Beschluss nicht abgelaufen war.

  • VGH Bayern, 05.11.2007 - 3 CE 07.2821
    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2010 - 3 CE 09.3208
    Der erkennende Senat hat im Beschluss vom 5. November 2007 (Az. 3 CE 07.2821) keine hinreiche Aktualität einer dienstlichen Beurteilung angenommen, die mehr als fünf Jahre zurückliegt, sie jedoch für einen Zeitraum von zwei Jahren und vier Monaten bejaht (Beschluss vom 24.4.2009 a.a.O.), wobei beim erstgenannten der Regelbeurteilungszeitraum abgelaufen, beim letztgenannten Beschluss nicht abgelaufen war.
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2010 - 3 CE 09.3208
    Diese Regeln dienen vornehmlich dem öffentlichen Interesse an einer bestmöglichen Besetzung von Beamtenstellen, berücksichtigen aber zugleich das berechtigte Interesse eines Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen; ein Bewerber hat daher einen Anspruch auf rechtsfehlerfreie Anwendung (vgl. BVerwG vom 25.8.1988 BVerwGE 80, 123 ff.; BayVGH vom 19.1.2000 Az. 3 CE 99.3309 BayVBl 2001, 214).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2010 - 3 CE 09.3208
    15 Ist unter mehreren Bewerbern eine Auswahl für die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens zu treffen, so sind die Feststellungen über Eignung, Befähigung und Leistung in erster Linie auf dienstliche Beurteilungen zu stützen; dabei kommt auch zurückliegenden Beurteilungen Erkenntniswert zu (vgl. BVerwG Urteil vom 19.12.2002 Az. 2 C 31/01 BayVBl 2003, 533; Urteil vom 27.2.2003 Az. 2 C 16/02 BayVBl 2003, 693).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2001 - 1 B 704/01

    Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung betreffend eine Beförderung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2010 - 3 CE 09.3208
    Das OVG NRW stellt bei Regelbeurteilungen auf einen Zeitraum von drei Jahren bezogen auf den Beurteilungszeitraum ab, um auch aktuell noch ein hinreichend verlässliches Leistungs- und Befähigungsbild der Bewerber zu erhalten (Beschluss vom 19.9.2001 NVwZ-RR 2002, 594; so auch OVG Koblenz vom 23.5.2007 RiA 2008, 31 für einen Zeitraum von weniger als 3 Jahren; VGH Mannheim vom 16.6.2003 NVwZ-RR 2004, 120 für einen Zeitraum von 3 Jahren; modifizierend OVG NRW Beschluss vom 15.11.2002, DÖD 2003, 167, wonach in der Sache offen geblieben ist, ob darüber hinaus auch noch länger zurückliegende Beurteilungen ausreichen können).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 4 S 905/03

    Regelbeurteilung - Grundlage für Auswahlentscheidung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2010 - 3 CE 09.3208
    Das OVG NRW stellt bei Regelbeurteilungen auf einen Zeitraum von drei Jahren bezogen auf den Beurteilungszeitraum ab, um auch aktuell noch ein hinreichend verlässliches Leistungs- und Befähigungsbild der Bewerber zu erhalten (Beschluss vom 19.9.2001 NVwZ-RR 2002, 594; so auch OVG Koblenz vom 23.5.2007 RiA 2008, 31 für einen Zeitraum von weniger als 3 Jahren; VGH Mannheim vom 16.6.2003 NVwZ-RR 2004, 120 für einen Zeitraum von 3 Jahren; modifizierend OVG NRW Beschluss vom 15.11.2002, DÖD 2003, 167, wonach in der Sache offen geblieben ist, ob darüber hinaus auch noch länger zurückliegende Beurteilungen ausreichen können).
  • VGH Bayern, 19.01.2000 - 3 CE 99.3309
    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2010 - 3 CE 09.3208
    Diese Regeln dienen vornehmlich dem öffentlichen Interesse an einer bestmöglichen Besetzung von Beamtenstellen, berücksichtigen aber zugleich das berechtigte Interesse eines Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen; ein Bewerber hat daher einen Anspruch auf rechtsfehlerfreie Anwendung (vgl. BVerwG vom 25.8.1988 BVerwGE 80, 123 ff.; BayVGH vom 19.1.2000 Az. 3 CE 99.3309 BayVBl 2001, 214).
  • VGH Bayern, 12.02.2004 - 3 CE 04.76
    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2010 - 3 CE 09.3208
    Der Senat entscheidet in ständiger Rechtsprechung (Beschluss vom 12.2.2004 Az. 3 CE 04.76 BayVBl 2004, 397; zuletzt vom 24.4.2009 Az. 3 CE 08.3152), dass in zeitlicher Hinsicht - nämlich bezüglich der erforderlichen Aktualität dienstlicher Beurteilungen - im Hinblick auf eine Zeitspanne zwischen dem Ende des Beurteilungszeitraums und der Auswahlentscheidung ein durchgreifender Mangel nur deswegen zu verneinen ist, weil wegen Fehlens anderer vorgetragener bzw. aus den Akten ersichtlicher Umstände davon ausgegangen werden kann, dass sich die Situation zwischenzeitlich nicht relevant verändert hat und der Dienstherr dies auch seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2002 - 1 B 1554/02

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Anspruch auf Freihaltung des

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2010 - 3 CE 09.3208
    Das OVG NRW stellt bei Regelbeurteilungen auf einen Zeitraum von drei Jahren bezogen auf den Beurteilungszeitraum ab, um auch aktuell noch ein hinreichend verlässliches Leistungs- und Befähigungsbild der Bewerber zu erhalten (Beschluss vom 19.9.2001 NVwZ-RR 2002, 594; so auch OVG Koblenz vom 23.5.2007 RiA 2008, 31 für einen Zeitraum von weniger als 3 Jahren; VGH Mannheim vom 16.6.2003 NVwZ-RR 2004, 120 für einen Zeitraum von 3 Jahren; modifizierend OVG NRW Beschluss vom 15.11.2002, DÖD 2003, 167, wonach in der Sache offen geblieben ist, ob darüber hinaus auch noch länger zurückliegende Beurteilungen ausreichen können).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2007 - 10 B 10318/07

    Dienstliche Beurteilung eines Beamten; Einbeziehung des Anforderungsprofils bei

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2010 - 3 CE 09.3208
    Das OVG NRW stellt bei Regelbeurteilungen auf einen Zeitraum von drei Jahren bezogen auf den Beurteilungszeitraum ab, um auch aktuell noch ein hinreichend verlässliches Leistungs- und Befähigungsbild der Bewerber zu erhalten (Beschluss vom 19.9.2001 NVwZ-RR 2002, 594; so auch OVG Koblenz vom 23.5.2007 RiA 2008, 31 für einen Zeitraum von weniger als 3 Jahren; VGH Mannheim vom 16.6.2003 NVwZ-RR 2004, 120 für einen Zeitraum von 3 Jahren; modifizierend OVG NRW Beschluss vom 15.11.2002, DÖD 2003, 167, wonach in der Sache offen geblieben ist, ob darüber hinaus auch noch länger zurückliegende Beurteilungen ausreichen können).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

    Ein zeitlicher Abstand zwischen Regelbeurteilungsstichtag und Auswahlentscheidung von nicht mehr als zwei Jahren, der damit zugleich auch nicht den Zeitraum der Regelbeurteilung (Ziffer 4.1 der BeurtRL MJ LSA 2007) überschreitet ( vgl. hierzu: BayVGH, Beschluss vom 8. März 2010 - Az.: 3 CE 09.3208 -, zitiert nach juris ), ist daher im Allgemeinen nicht zu lang bemessen, um aktuell noch ein hinreichend verlässliches Leistungs- und Befähigungsbild der Bewerber im Sinne der Ziffer 3.2 lit. d) 1. Alt. BeurtRL MJ LSA 2007 zu erhalten.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2020 - 1 M 55/20

    Eignung von dienstlichen Beurteilungen als Grundlage für den Bewerbervergleich

    Genügt bei Richtern im Richterverhältnis auf Lebenszeit ein Beurteilungsrhythmus und damit der Beurteilungszeitraum von fünf Jahren den Anforderungen von Art. 33 Abs. 2 GG und § 21 Abs. 1 Satz 1 LBG LSA i. V. m. § 3 Satz 2 LRiG LSA, folgt hieraus zugleich, dass die über die Richter erstellten Regelbeurteilungen grundsätzlich hinreichend aktuell sind, wenn der Beurteilungsstichtag höchstens fünf Jahre vor dem Zeitpunkt der Auswahlentscheidung liegt ( siehe schon: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010, a. a. O. Rn. 37; auf gleicher Linie: BayVGH, Beschluss vom 10. Februar 2017 - 3 CE 16.2288 -, juris Rn. 20; Beschluss vom 13. März 2010 - 3 CE 12.2130 -, juris Rn. 27, Beschluss vom 8. März 2010 - 3 CE 09.3208 -, juris Rn. 15 f. [vier Jahre betreffend] ).

    Vielmehr hätten die gemäß den BeurtRL MJ 2007 bereits zum Stichtag "31.03.2018" zu erstellenden Regelbeurteilungen (Ziffer 18 Satz 1, 20 BeurtRL MJ 2019) der Auswahlentscheidung zugrunde gelegt werden müssen ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 27. April 2020, a. a. O.; auf gleicher Linie: BayVGH, Beschluss vom 8. März 2010, a. a. O. ).

  • VGH Bayern, 14.03.2013 - 3 CE 12.2130

    Dienstpostenbesetzung

    Der Senat hat in seiner bisherigen Rechtsprechung eine absolute Grenze im Ablauf des Beurteilungszeitraums gesehen und ist davon ausgegangen, dass mit Ablauf des Stichtags des Beurteilungszeitraums Tatsachen geschaffen sind, die es verbieten, die vorherige Beurteilung noch als aktuelle zu betrachten (BayVGH, B.v. 8.3.2010 -3 CE 09.3208 - juris Rn. 17 und 18).

    Das wäre dann der Fall, wenn die der Auswahlentscheidung zugrunde zu legenden dienstlichen Beurteilungen ihre Aktualität verloren haben (BayVGH, B.v. 8.3.2010, a.a.O.).

    Grundsätzlich geht der Senat jedoch davon aus, dass die Beurteilungszeiträume für Regelbeurteilungen Hinweise geben, wie lange von der Aktualität einer dienstlichen Beurteilung auszugehen ist (BayVGH, B.v. 8.3.2010 a.a.O., juris Rn. 16).

  • VG Ansbach, 15.01.2019 - AN 1 E 18.01685

    Stellenbesetzungsverfahren - Nichtberücksichtigung eines Superkriteriums

    Aufgrund des Ausnahmecharakters der Anlassbeurteilung, die in der Regel abweichend von den Zeitintervallen der periodischen dienstlichen Beurteilungen erstellt wird, ist darauf zu achten, dass die herangezogenen dienstlichen Beurteilungen aus Sicht der Auswahlentscheidung jeweils noch eine hinreichend verlässliche zeitliche Grundlage für den vorzunehmenden Leistungsvergleich bilden (vgl. BayVGH, B.v. 8.3.2010 - 3 CE 09.3208 - BayVBl 2011, 24; OVG NW, B.v. 19.9.2001 - 1 B 704/01 - NVwZ-RR 2002, 594; OVG NW, B.v. 15.11.2002 - 1 B 1554/02 - DÖD 2003, 167; VGH BW, B.v. 16.6.2003 - 4 S 905/03 - NVwZ-RR 2004, 120; OVG RhPf, B.v. 23.8.1993 - 2 B 11694/93 - DÖD 1994, 269; VG Augsburg, B.v. 05.07.2016 - Au 2 E 16.1 - juris Rn. 46).

    Die Beurteilungszeiträume für Regelbeurteilungen geben Hinweise, wie lange von einer Aktualität einer dienstlichen Beurteilung auszugehen ist (BayVGH, B.v. 8.3.2010 - 3 CE 09.3208 - juris Rn. 16).

  • VG München, 07.07.2010 - M 5 E 10.2428
    Zwar entscheidet der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung (BayVGH vom 8.3.2010, Az.: 3 CE 09.3208 mit zahlreichen weiteren Nachweisen), dass in zeitlicher Hinsicht - nämlich bezüglich der erforderlichen Aktualität einer dienstlichen Beurteilung - im Hinblick auf eine Zeitspanne zwischen dem Ende des Beurteilungszeitraums und der Auswahlentscheidung ein durchgreifender Mangel nur deswegen zu verneinen ist, weil wegen Fehlens anderer vorgetragener bzw. aus den Akten ersichtlicher Umstände davon ausgegangen werden kann, dass sich die Situation zwischenzeitlich nicht relevant verändert hat und der Dienstherr dies auch seiner Entscheidung zu Grunde gelegt hat.

    Sonst würde das System der periodischen Beurteilungen, die eine möglichst weitgehende Objektivität sichern soll, ausgehöhlt (BayVGH vom 8.3.2010 a.a.O.).

    Nach Ablauf des Regelbeurteilungszeitraums (hier im Jahr 2007 bzw. 2008) kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass sich die Situation zwischenzeitlich nicht relevant verändert hat (so BayVGH vom 8.3.2010 a.a.O.).

  • VG Regensburg, 22.09.2021 - RN 1 E 21.1208

    Auswahlentscheidung, Dienstposten, Bewerber, Besoldungsgruppe,

    Regelmäßig sei auf die jeweils aktuellsten dienstlichen Beurteilungen abzustellen, um dem Leistungsgrundsatz gerecht zu werden (BayVGH, B.v. 8.3.2010 - 3 CE 09.3208).

    Die von dem Antragsteller zu dieser Frage zitierte Entscheidung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 8. März 2010 (3 CE 09.3208 - juris), wonach bei der Auswahlentscheidung jeweils auf die aktuellste dienstliche Beurteilung abzustellen sei, ist durch die zwischenzeitlich mit Wirkung zum 1. Januar 2013 in Kraft getretene Regelung des Art. 56 Abs. 4 LlbG überholt werden (so auch VG Augsburg, U.v. 11.2.2016 - Au 2 K 14.1618 - juris Rn. 25).

  • VG München, 10.12.2013 - M 21 E 13.4721

    Bundesbeamtenrecht; Beförderungsdienstposten; Konkurrentenstreit;

    Weitere Erkenntnisquellen - auch u.U. ältere Beurteilungen früherer Beurteilungszeiträume (vgl. auch § 33 Abs. 1 Satz 2 BLV) - können nur ergänzend herangezogen werden (zum Ganzen: BVerwG v. 25.10.2011, Az. 2 VR 4/11; BVerwG v. 30.06.2011, Az. 2 C 19.10; BayVGH v. 17.04.2013, Az. 6 CE 13.119.; BayVGH v. 08.03.2010, Az. 3 CE 09.3208).

    Der 3. Senat des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs (für eine Auswahlentscheidung im Bereich der Landesbeamten: BayVGH v. 08.03.2010, Az. 3 CE 09.3208) verzichtet bislang auf das Abstellen auf starre zeitliche Grenzen, sondern orientiert sich an den Beurteilungszeiträumen für die Regelbeurteilung: Ist eine Auswahlentscheidung innerhalb eines laufenden Beurteilungszeitraums zu treffen, kann grundsätzlich auf die Regelbeurteilung des vorherigen Beurteilungszeitraums abgestellt werden, sofern sich nicht ausnahmsweise die Situation relevant verändert hat (ähnlich OVG Berlin-Brandenburg v. 26.08.2013, Az. OVG 6 S 32.13, Rn. 11 bei juris).

  • VGH Bayern, 27.10.2016 - 3 CE 16.1457

    Auswahlentscheidung - Leistungsvorsprung bei gleichem Gesamturteil im höheren

    Eine Ausnahme hiervon ist nur gerechtfertigt, wenn sich die Situation des Bewerbers seit der letzten Beurteilung relevant (BayVGH, B. v. 8.3.2010 - 3 CE 09.3208 - juris Rn. 17) bzw. erheblich (so ausdrücklich Art. 56 Abs. 4 Satz 2 LlbG) verändert hat (BayVGH, B. v. 3.2.2015 - 3 CE 14.2848 - juris Rn. 29).
  • VGH Bayern, 10.02.2017 - 3 CE 16.2288

    Konkurrentenverfahren um die Stelle der Leitung des gerichtsärztlichen Dienstes

    Der Senat geht in diesem Zusammenhang grundsätzlich davon aus, dass dienstliche Beurteilungen bis zum Ende des nächsten Beurteilungszeitraums (hier: 3 Jahre) aktuell sind (BayVGH, B.v. 8.3.2010 - 3 CE 09.3208 - juris Rn. 16; B.v. 14.3.2013 - 3 CE 12.2130 - juris Rn. 28) und der Dienstherr durch Berücksichtigung der aktuellen dienstlichen Beurteilung bei seiner Auswahlentscheidung inzident zum Ausdruck bringt, dass aus seiner Sicht keine relevanten Veränderungen erfolgt sind (BayVGH, B.v. 12.2.2004 - 3 CE 04.76 - juris Rn. 80; B.v. 14.3.2013 a.a.O. juris Rn. 29).
  • VG München, 17.06.2013 - M 5 E 13.1715

    Dienstpostenbesetzung; dienstliche Beurteilung; Aktualität; Vergleichbarkeit

    Die Rechtsprechung hat eine absolute Grenze im Ablauf des Beurteilungszeitraums gesehen und ist davon ausgegangen, dass mit Ablauf des Stichtags des Beurteilungszeitraums Tatsachen geschaffen sind, die es verbieten, die vorherige Beurteilung noch als aktuelle zu betrachten (BayVGH, B.v. 8.3.2010 - 3 CE 09.3208 - juris Rn. 17 und 18; VG München, B.v. 17.5.2013 - M 5 E 13.172 - juris).

    Das wäre dann der Fall, wenn die der Auswahlentscheidung zugrunde zu legenden dienstlichen Beurteilungen ihre Aktualität verloren haben (BayVGH, B.v. 8.3.2010, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 05.04.2019 - 3 CE 19.314

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abbruch des Auswahlverfahrens für

  • VG Bayreuth, 16.07.2019 - B 5 K 18.992

    Keine Heilung bei Auswahlentscheidung durch periodische Beurteilung

  • VG Augsburg, 05.07.2016 - Au 2 E 16.1

    Vergleichbarkeit einer periodischen dienstlichen Beurteilung mit einer

  • VGH Bayern, 03.02.2015 - 3 CE 14.2848

    Richterrecht

  • VG Ansbach, 15.06.2020 - AN 1 K 20.00571

    Rechtswidrige Auswahlentscheidung bei Dienstpostenbesetzungsverfahren wegen

  • VG Augsburg, 19.12.2013 - Au 2 E 13.491

    Recht der Beamten nach Landesrecht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2023 - 1 B 286/23

    Hinreichende Aktualität einer zu einem bestimmten Stichtag erstellten

  • VG Bayreuth, 01.09.2022 - B 5 E 22.733

    Konkurrententeilverfahren, Kein hinreichender Grund für Anlassbeurteilung,

  • VG München, 12.10.2015 - M 5 E 15.2612

    Ablehnung eines Antrages

  • VG München, 17.08.2015 - M 5 E 15.2098

    Dienstpostenbesetzung (Sachbereichsleiter Einsatz einer PI); Führungsfunktion;

  • VGH Bayern, 21.10.2016 - 6 ZB 15.2113

    Erfolglose Klage auf Aufhebung der Beförderung eines Mitbewerbers

  • VGH Bayern, 07.01.2013 - 3 CE 12.1828

    Dienstpostenbesetzung; Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens; sachlicher Grund

  • VG Augsburg, 27.01.2015 - Au 2 E 14.1795

    Recht der Beamten nach Landesrecht; Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes;

  • VGH Bayern, 15.06.2010 - 3 CE 10.725

    Richterrecht; Dienstpostenbesetzung (weiterer aufsichtsführender Richter am

  • VG Augsburg, 11.02.2016 - Au 2 K 14.1618

    Rechtswidrige Nichteinbeziehung in Beförderungsauswahl -

  • VG Augsburg, 30.07.2013 - Au 2 E 13.923

    Landesbeamtenrecht; Dienstpostenbesetzung; Schulleiterstelle an einem Gymnasium;

  • VG Augsburg, 23.12.2011 - Au 2 E 11.1633

    Liegt für einen Bewerber keine aktuelle Beurteilung vor, ist der Dienstherr

  • VG München, 21.08.2015 - M 5 E 15.2659

    Stellenbeschreibung; innere Ausschöpfung; Leistungsgleichstand; Dienstzeit im

  • VG München, 10.05.2010 - M 5 E 10.1068

    Einstweilige Anordnung; Stellenbesetzung; Abordnung auf streitgegenständliche

  • VG München, 03.11.2015 - M 5 E 15.3254

    Der Kommissar ist kein Sachbearbeiter: Konkurrentenklage und Kosten

  • VG München, 13.11.2013 - M 5 K 12.6218

    Wenn für einen konkurrierenden Mitbewerber im Rahmen eines Leistungsvergleichs im

  • VG Regensburg, 22.07.2013 - RO 1 E 13.867

    Einstellung zum Vorbereitungsdienst für Fachlehrerinnen und Fachlehrer an

  • VG Regensburg, 30.07.2012 - RO 1 E 12.821

    Vorläufiger Rechtsschutz im Stellenbesetzungsverfahren; Fehlen aktueller

  • VG München, 19.01.2016 - M 5 E 15.5105

    Keine Chance eines Polizeihauptkommissars auf gewünschten Dienstposten

  • VG Regensburg, 11.05.2011 - RN 1 E 11.612
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht