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   VGH Bayern, 08.03.2018 - 10 B 15.994   

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VGH Bayern, 08.03.2018 - 10 B 15.994 (https://dejure.org/2018,11176)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.03.2018 - 10 B 15.994 (https://dejure.org/2018,11176)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. März 2018 - 10 B 15.994 (https://dejure.org/2018,11176)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AGGlüStV Art. 2 Abs. 2; AEUV Art. 56; GlüStV § 4 Abs. 1 u. Abs. 2, § 4a, § 10 Abs. 2 u. 3, § 10a; VwGO § 113 Abs. 5 S. 2
    Kein Anspruch auf Erteilung einer isolierten Erlaubnis zur Vermittlung von Sportwetten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erteilung einer isolierten Erlaubnis zur Vermittlung von Sportwetten in München und Nürnberg; Verstoß des § 10a Abs. 2 GlüStV gegen die unionsrechtlich gewährleistete Dienstleistungsfreiheit

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 4 Abs. 1 und 2, § 4a ff., § 10 Abs. 2 und 3, § 10a GlüStV, Art. 2 Abs. 2 AGGlüStV, Art. 56 AEUV, § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO
    Glücksspielrecht: Kein Anspruch auf Neubescheidung eines Antrags auf Erteilung einer von einer Veranstaltererlaubnis unabhängigen Erlaubnis zum Vermitteln von Sportwetten | Antrag auf Erteilung einer isolierten Erlaubnis zur Vermittlung von Sportwetten; Antrag auf ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 4 Abs. 1 und 2, § 4a ff., § 10 Abs. 2 und 3, § 10a GlüStV, Art. 2 Abs. 2 AGGlüStV, Art. 56 AEUV, § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO
    Glücksspielrecht: Kein Anspruch auf Neubescheidung eines Antrags auf Erteilung einer von einer Veranstaltererlaubnis unabhängigen Erlaubnis zum Vermitteln von Sportwetten

  • rewis.io

    Kein Anspruch auf Erteilung einer isolierten Erlaubnis zur Vermittlung von Sportwetten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Erteilung einer isolierten Erlaubnis zur Vermittlung von Sportwetten in München und Nürnberg; Verstoß des § 10a Abs. 2 GlüStV gegen die unionsrechtlich gewährleistete Dienstleistungsfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 4 Abs. 1 und 2, § 4a ff., § 10 Abs. 2 und 3, § 10a GlüStV, Art. 2 Abs. 2 AGGlüStV, Art. 56 AEUV, § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO
    Glücksspielrecht: Kein Anspruch auf Neubescheidung eines Antrags auf Erteilung einer von einer Veranstaltererlaubnis unabhängigen Erlaubnis zum Vermitteln von Sportwetten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 04.02.2016 - C-336/14

    Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2018 - 10 B 15.994
    Ihr Berufungsvorbringen hat die Klägerin mit Schriftsätzen vom 31. März 2016 und vom 27. Februar 2018 ergänzt und auf das inzwischen ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Februar 2016 im Vorabentscheidungsverfahren "Ince" (C-336/14) verwiesen.

    Die dem Vermittler auferlegten Beschränkungen seiner Tätigkeit fallen in den Anwendungsbereich der Dienstleistungsfreiheit des Wettanbieters, deren Verletzung der Vermittler geltend machen kann (EuGH, U.v. 4.2.2016 - Rs. C-336/14, Ince - juris Rn. 56).

    Eine Legislativreform behebt die Unvereinbarkeit eines Monopols mit Art. 56 AEUV nicht, wenn das Monopol trotz der Reform weiter besteht, weil die entsprechenden Konzessionen nicht erteilt werden können (EuGH, U.v. 4.2.2016 - Rs. C-336/14, Ince - juris Rn. 93).

    Es handelt sich hierbei um keine vom Gesetzgeber gewollte und nach transparenten und nichtdiskriminierenden Kriterien durchgeführte Marktöffnung, sondern um die Konsequenzen aus der "Ince"-Entscheidung des EuGH, wonach das Fehlen der Erlaubnis dem Veranstalter oder Vermittler weder straf- noch ordnungsrechtlich entgegengehalten werden darf, wenn tatsächlich kein unionsrechtskonformes Erlaubnisverfahren zur Verfügung steht (EuGH, U.v. 4.2.2016 - Rs. C-336/14 - Ince - juris Rn. 95; BVerwG, U.v. 15.6.2016 - 8 C 5.15 - juris Rn. 27).

    Dies würde unionsrechtlich eine hinreichend präzise Festlegung der Zulassungsvoraussetzungen und deren Bekanntmachung im Voraus voraussetzen (EuGH, U.v. 4.2.2016 - Rs. C-336/14, Ince - juris Rn. 57 ff.).

    Ein unionsrechtskonformes System einer vorherigen behördlichen Genehmigung erfordert eine hinreichend präzise Festlegung der Zulassungsvoraussetzungen und deren Bekanntmachung im Voraus (EuGH, U.v. 4.2.2016 - Rs. C-336/14, Ince - juris Rn. 95; U.v. 24.1.2013 - Rs. C-186/11 u.a., Stanleybet - juris Rn. 47).).

  • EuGH, 24.01.2013 - C-186/11

    Das Unionsrecht setzt dem ausschließlichen Recht der OPAP-AG, in Griechenland

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2018 - 10 B 15.994
    Die Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 29.5.2017 - 8 B 2744/16) und des Oberverwaltungsgerichts Münster (U.v. 21.2.2012 - 4 A 2847/08 - juris Rn. 49 ff.) zur jeweiligen Werbepraxis der Landeslottogesellschaften legt nahe, dass auch in Bayern die Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs nicht durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses (EuGH, U. v. 6.11.2003 - Rs. C-243/01, Gambelli u. a. - juris, Rn. 67; U. v. 6.3.2007 - Rs. C-338/04 u. a., Placanica u.a. - juris, Rn. 52 f.; U. v. 8.9.2010 - Rs. C-46/08, Carmen Media - juris, Rn. 55, 64 f.; U.v. 8.9.2010 - Rs. C-316/07 u. a., Markus Stoß u. a - juris, Rn. 88; U.v. 24.1.2013 - Rs. C-186/11, Stanleybet u.a. - juris Rn. 22 f.) gerechtfertigt ist.

    Die Mitgliedstaaten können während der Übergangszeit aber nicht davon absehen, Anträge, die die Erteilung von Genehmigungen betreffen, zu prüfen (EuGH, U.v. 24.1.2013 - Rs. C-186/11, Stanleybet - juris Rn. 39).

    Ein unionsrechtskonformes System einer vorherigen behördlichen Genehmigung erfordert eine hinreichend präzise Festlegung der Zulassungsvoraussetzungen und deren Bekanntmachung im Voraus (EuGH, U.v. 4.2.2016 - Rs. C-336/14, Ince - juris Rn. 95; U.v. 24.1.2013 - Rs. C-186/11 u.a., Stanleybet - juris Rn. 47).).

  • BVerwG, 15.06.2016 - 8 C 5.15

    Sportwettenvermittlung; Untersagungsverfügung; Glücksspielmonopol;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2018 - 10 B 15.994
    Es handelt sich hierbei um keine vom Gesetzgeber gewollte und nach transparenten und nichtdiskriminierenden Kriterien durchgeführte Marktöffnung, sondern um die Konsequenzen aus der "Ince"-Entscheidung des EuGH, wonach das Fehlen der Erlaubnis dem Veranstalter oder Vermittler weder straf- noch ordnungsrechtlich entgegengehalten werden darf, wenn tatsächlich kein unionsrechtskonformes Erlaubnisverfahren zur Verfügung steht (EuGH, U.v. 4.2.2016 - Rs. C-336/14 - Ince - juris Rn. 95; BVerwG, U.v. 15.6.2016 - 8 C 5.15 - juris Rn. 27).

    Dieser Rechtsprechung hat sich das Bundesverwaltungsgericht bezüglich der Untersagung der Vermittlungstätigkeit ohne Erlaubnis angeschlossen (BVerwG, U.v. 15.6.2016 - 8 C 5/15 - juris Rn. 27 f.).

  • VGH Hessen, 29.05.2017 - 8 B 2744/16

    Veranstalten von Sportwetten

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2018 - 10 B 15.994
    Zudem ist das Duldungsverfahren nicht auf die Eröffnung eines rechtlich gesicherten Marktzugangs gerichtet, sondern hindert nur den Erlass einer Untersagungsverfügung wegen Fehlens der Erlaubnis (vgl. HessVGH, B.v. 29.5.2017 - 8 B 2744/16 - juris Rn. 36) und stellt keinen Ersatz für eine geregelte und vom Gesetzgeber auch beabsichtigte Marktöffnung für die Dauer der sog. Experimentierphase dar.

    Die Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 29.5.2017 - 8 B 2744/16) und des Oberverwaltungsgerichts Münster (U.v. 21.2.2012 - 4 A 2847/08 - juris Rn. 49 ff.) zur jeweiligen Werbepraxis der Landeslottogesellschaften legt nahe, dass auch in Bayern die Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs nicht durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses (EuGH, U. v. 6.11.2003 - Rs. C-243/01, Gambelli u. a. - juris, Rn. 67; U. v. 6.3.2007 - Rs. C-338/04 u. a., Placanica u.a. - juris, Rn. 52 f.; U. v. 8.9.2010 - Rs. C-46/08, Carmen Media - juris, Rn. 55, 64 f.; U.v. 8.9.2010 - Rs. C-316/07 u. a., Markus Stoß u. a - juris, Rn. 88; U.v. 24.1.2013 - Rs. C-186/11, Stanleybet u.a. - juris Rn. 22 f.) gerechtfertigt ist.

  • VG Magdeburg, 20.06.2017 - 3 A 151/16

    Erfolgreiche Bescheidungsklage eines Sportwettenvermittlers

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2018 - 10 B 15.994
    Die Klägerin verwies zudem auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg (v. 20.6.2017 - 3 A 151/16), in dem der dortige Beklagte verpflichtet worden sei, erneut über einen Antrag auf Erteilung einer isolierten Vermittlungserlaubnis zu entscheiden.

    Der Senat folgt auch nicht dem Verwaltungsgericht Magdeburg (U.v. 20.6.2017 - 3 A 151/16 - juris Rn. 22), das den dortigen Beklagten zur Neuverbescheidung des Antrags auf Erteilung einer isolierten Vermittlungserlaubnis verpflichtet hat, aber gleichwohl die Frage aufwirft, "ob aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage unter Beachtung des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts eine Erlaubniserteilung möglich ist" und zugleich den Erlass eines feststellenden Verwaltungsakts des Inhalts für zulässig hält, dass die fehlende Veranstalterkonzession einer Vermittlungstätigkeit der Klägerin nicht entgegenstehe.

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 17.12

    Anfechtung; normative Ausgestaltung; Aufgabe; Betriebsstätte;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2018 - 10 B 15.994
    Die genannten Oberverwaltungsgerichte haben für die Werbung der jeweiligen Landeslottogesellschaften ausführlich dargelegt, dass die Werbung der Monopolträger über die zulässige Marktbeeinflussung, die die Verbraucher zu den genehmigten Spieltätigkeiten lenken soll (vgl. BVerwG, U. v. 20.6.2013 - 8 C 17.12 - juris Rn. 43 ff.), hinausgeht.

    Somit ist wohl davon auszugehen, dass ein von allen Monopolträgern mitgetragenes, koordiniertes und planmäßiges Vorgehen für den Vertrieb der Angebote besteht, das die vertriebsfördernde Wirkung der Werbung für ein Dachmarkenprodukt auch der Vermarktung anderer Produkte unter derselben Dachmarke zugutekommen lässt (vgl. BVerwG, U. v. 20.6. 2013 - 8 C 17.12 - juris Rn. 50).

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2018 - 10 B 15.994
    In diesem Verhältnis des Wettanbieters zum Leistungsempfänger kommt der Tätigkeit des Vermittlers bezogen auf die Erbringung der Wettdienstleistung bei Sportereignissen keine selbständige Bedeutung zu (EuGH, U.v. 24.3.1994 - Rs. C-275/92, Schindler - juris Rn. 37; U.v. 6.11.2003 - Rs. C-243/01, Gambelli - juris Rn. 58; U.v. 8.8.2010 - Rs. C-316/07, Markus Stoß - juris Rn. 56).

    Die Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 29.5.2017 - 8 B 2744/16) und des Oberverwaltungsgerichts Münster (U.v. 21.2.2012 - 4 A 2847/08 - juris Rn. 49 ff.) zur jeweiligen Werbepraxis der Landeslottogesellschaften legt nahe, dass auch in Bayern die Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs nicht durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses (EuGH, U. v. 6.11.2003 - Rs. C-243/01, Gambelli u. a. - juris, Rn. 67; U. v. 6.3.2007 - Rs. C-338/04 u. a., Placanica u.a. - juris, Rn. 52 f.; U. v. 8.9.2010 - Rs. C-46/08, Carmen Media - juris, Rn. 55, 64 f.; U.v. 8.9.2010 - Rs. C-316/07 u. a., Markus Stoß u. a - juris, Rn. 88; U.v. 24.1.2013 - Rs. C-186/11, Stanleybet u.a. - juris Rn. 22 f.) gerechtfertigt ist.

  • VGH Bayern, 01.08.2016 - 10 CS 16.893

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2018 - 10 B 15.994
    Damit soll zur besseren Erreichung der Ziele des § 1 GlüStV über diese streng regulierte Öffnung des Sportwettenmarkts für eine begrenzte Anzahl privater Konzessionäre länderübergreifend, d.h. bundeseinheitlich, sichergestellt werden, dass Art und Zuschnitt der Sportwetten im Geltungsbereich des Glücksspielstaatsvertrages gleichartig gestaltet sind und damit ein einheitliches legales Sportwettenangebot durch die Konzessionäre vorgehalten werden kann (vgl. § 21 Abs. 1 Satz 2 GlüStV; Hecker/Ruttig in Dietlein/Hecker/Ruttig, Glücksspielrecht, 2. Aufl. 2013, § 21 Rn. 34; BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 23).

    Da der Erlaubnisvorbehalt für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten nach ständiger Rspr. (z.B. BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 8 C 39.12 - juris Rn. 50; BayVGH, B.v. 1.8.2016 - 10 CS 16.893 - juris Rn. 20; NdsOVG, B.v. 8.5.2017 - 11 LA 24/16 - juris Rn. 34 m.w.N) aber monopolunabhängig fortbesteht, bleibt die betreffende Tätigkeit grundsätzlich erlaubnispflichtig.

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 47.12

    Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2018 - 10 B 15.994
    Im Urteil vom 20. Juni 2013 (8 C 47.12) habe das Bundesverwaltungsgericht isolierte Vermittlungserlaubnisse anerkannt.

    Aus den von der Klägerin zur Stützung ihrer Argumentation herangezogenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (insbes. U.v. 20.6.2013 - 8 C 47.12 - juris Rn. 45) ergibt sich nichts Gegenteiliges.

  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2018 - 10 B 15.994
    Die Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 29.5.2017 - 8 B 2744/16) und des Oberverwaltungsgerichts Münster (U.v. 21.2.2012 - 4 A 2847/08 - juris Rn. 49 ff.) zur jeweiligen Werbepraxis der Landeslottogesellschaften legt nahe, dass auch in Bayern die Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs nicht durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses (EuGH, U. v. 6.11.2003 - Rs. C-243/01, Gambelli u. a. - juris, Rn. 67; U. v. 6.3.2007 - Rs. C-338/04 u. a., Placanica u.a. - juris, Rn. 52 f.; U. v. 8.9.2010 - Rs. C-46/08, Carmen Media - juris, Rn. 55, 64 f.; U.v. 8.9.2010 - Rs. C-316/07 u. a., Markus Stoß u. a - juris, Rn. 88; U.v. 24.1.2013 - Rs. C-186/11, Stanleybet u.a. - juris Rn. 22 f.) gerechtfertigt ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2012 - 4 A 2847/08

    Rechtmäßigkeit einer Untersagungsverfügung zur internationalen Vermittlung von

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 39.12

    Ausgestaltung, normative; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt;

  • BVerwG, 25.02.2015 - 8 B 36.14

    Untersagung der Vermittlung von Glücksspielen über das Internet; Sachsen-Anhalt

  • EuGH, 15.10.2015 - C-581/14

    Naderhirn - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des

  • EuGH, 24.03.1994 - C-275/92

    H.M. Customs und Excise / Schindler

  • VGH Bayern, 18.04.2012 - 10 BV 10.2506

    Sportwettenvermittlung als unselbständiger Teil des Dienstleistungsverhältnisses

  • VGH Hessen, 16.10.2015 - 8 B 1028/15

    Vergabe von Konzessionen zur Veranstaltung von Sportwetten gestoppt

  • BVerwG, 10.11.2016 - 8 C 11.15

    Ausschlussfrist; Begrenzung; Beratungspflicht; Bescheinigung; EEG-Umlage;

  • VG Augsburg, 10.03.2020 - Au 8 K 18.794

    Untersagung der Vermittlung einzelner Sportwetten

    Diesen Sachverhalt habe erst der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 8. März 2018 (10 B 15.994) hervorgehoben.

    Auch nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Urteil vom 8. März 2018 (10 B 15.990 und 10 B 15.994) dürfe die Landesbehörde Aussagen zur Erlaubnisfähigkeit des Wettangebots nicht treffen, weil dies Aufgabe der für das länderübergreifende Konzessionsverfahren zuständigen Behörde sei.

    Aussagen zur Erlaubnisfähigkeit des Wettangebots dürfe die Landesbehörde nach einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (U.v. 8.3.2018 - 10 B 15.994 - juris Rn. 31, 45f.), die auf aufsichtliches Einschreiten bzw. Duldungsverfahren übertragbar sei, nicht treffen.

    1.2.3 Etwas anderes ergibt sich entgegen der Auffassung der Klägerseite auch nicht aus dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 8. März 2018 (BayVGH, U.v. 8.3.2018 - 10 B 15.994 - juris Rn. 31, 45 f.).

    Der Erlaubnisvorbehalt besteht monopolunabhängig fort (BayVGH, U.v. 8.3.2018 - 10 B 15.994 - juris Rn. 42).

    Zutreffend ist zwar, dass die Leitlinien auch (allgemeine) Ausführungen zur materiell-rechtlichen Zulässigkeit des Wettprogramms enthalten (so auch BayVGH, U.v. 8.3.2018 - 10 B 15.994 - juris Rn. 31).

  • VG Augsburg, 05.11.2019 - Au 8 K 18.897

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

    Diesen Sachverhalt habe erst der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 8. März 2018 (10 B 15.994) hervorgehoben.

    Auch nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Urteil vom 8. März 2018 (10 B 15.990 und 10 B 15.994) dürfe die Landesbehörde Aussagen zur Erlaubnisfähigkeit des Wettangebots nicht treffen, weil dies Aufgabe der für das länderübergreifende Konzessionsverfahren zuständigen Behörde sei.

    Der Erlaubnisvorbehalt besteht monopolunabhängig fort (BayVGH, U.v. 8.3.2018 - 10 B 15.994 - juris Rn. 42).

    1.2.3 Etwas anderes ergibt sich entgegen der Auffassung der Klägerseite auch nicht aus dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 8. März 2018 (BayVGH, U.v. 8.3.2018 - 10 B 15.994 - juris Rn. 31, 46).

    Zutreffend ist zwar, dass die Leitlinien auch (allgemeine) Ausführungen zur materiell-rechtlichen Zulässigkeit des Wettprogramms enthalten (so auch BayVGH, U.v. 8.3.2018 - 10 B 15.994 - juris Rn. 31).

  • VG Regensburg, 13.12.2018 - RO 5 K 17.2046

    Erlaubnis einer Primärlotterie

    Es handelt sich hier um eine isolierte Anfechtungsklage, die zur Erreichung des Klagebegehrens unzulässig ist (so auch BayVGH vom 8. März 2018-10 B 15.994 - Rn. 24, juris).

    Richtig ist auch, dass die nationalen Behörden während einer Übergangszeit nicht davon absehen dürfen, Erlaubnisanträge zu prüfen (EuGH, Urteil vom 24. Januar 2013 - C-186/11 und C-209/11 ("Stanleybet"), BeckRS 9998, 128569.) Jedoch folgt daraus nicht, dass der Mitgliedstaat verpflichtet wäre, private Lotterieanbieter prinzipiell zuzulassen, wenn sich eine staatliche Monopolregelung als unionsrechtswidrig erweist (so auch VGH vom 08.03.2018-10 B 15.994 Rn. 44, juris).

  • VG Augsburg, 04.07.2022 - Au 8 S 22.765

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, Glücksspielrecht, Untersagung des

    Zutreffend stehen die Erlaubnispflicht für die Veranstaltung von Sportwetten und die Erlaubnispflicht für die Vermittlung von Sportwetten rechtlich nicht beziehungslos nebeneinander (vgl. dazu BVerwG, U.v. 15.6.2016 - 8 C 5.15 - BVerwGE 155, 261 Rn. 27 f.; B.v. 7.11.2018 - 8 B 29.18 - NVwZ-RR 2019, 226 Rn. 4 ff.; vgl. auch BayVGH, U.v. 8.3.2018 - 10 B 15.990 - juris Rn. 24 ff.; U.v. 8.3.2018 - 10 B 15.994 - juris Rn. 28 ff.): Das Fehlen einer Erlaubnis zur Sportwettvermittlung kann hiernach die Untersagung nicht rechtfertigen, wenn der Zugang zu Erlaubnissen für die Veranstaltung von Sportwetten nicht unionsrechtskonform ausgestaltet ist.
  • VG Augsburg, 04.07.2018 - Au 8 S 18.795

    Untersagung der Veranstaltung, Durchführung und Vermittlung unerlaubter

    Aus dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. März 2018 (10 B 15.994) ergebe sich, dass es in die ausschließliche Zuständigkeit hessischer Behörden falle, zu beurteilen, ob die Veranstaltung von Sportwetten erlaubnisfähig sei oder nicht.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 8. März 2018 (BayVGH, U.v. 8.3.2018 - 10 B 15.994 - juris).

  • VG Augsburg, 04.07.2018 - Au 8 S 18.898

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten als Ereignis- und Live-Wetten

    Diesen Sachverhalt habe erst der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 8. März 2018 (10 B 15.994 - juris) hervorgehoben.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 8. März 2018 (BayVGH, U.v. 8.3.2018 - 10 B 15.994 - juris).

  • VG Augsburg, 26.09.2022 - Au 8 S 22.1578

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, Glücksspielrecht, Untersagung des

    aa) Zutreffend stehen die Erlaubnispflicht für die Veranstaltung von Sportwetten und die Erlaubnispflicht für die Vermittlung von Sportwetten rechtlich nicht beziehungslos nebeneinander (vgl. dazu BVerwG, U.v. 15.6.2016 - 8 C 5.15 - BVerwGE 155, 261 Rn. 27 f.; BVerwG, B.v. 7.11.2018 - 8 B 29.18 - NVwZ-RR 2019, 226 Rn. 4 ff.; vgl. auch BayVGH, U.v. 8.3.2018 - 10 B 15.990 - juris Rn. 24 ff.; BayVGH, U.v. 8.3.2018 - 10 B 15.994 - juris Rn. 28 ff.): Das Fehlen einer Erlaubnis zur Sportwettvermittlung kann hiernach die Untersagung nicht rechtfertigen, wenn der Zugang zu Erlaubnissen für die Veranstaltung von Sportwetten nicht unionsrechtskonform ausgestaltet ist.
  • VG Augsburg, 14.09.2022 - Au 8 S 22.1659

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, Glücksspielrecht, Untersagung des

    Zutreffend stehen die Erlaubnispflicht für die Veranstaltung von Sportwetten und die Erlaubnispflicht für die Vermittlung von Sportwetten rechtlich nicht beziehungslos nebeneinander (vgl. dazu BVerwG, U.v. 15.6.2016 - 8 C 5.15 - BVerwGE 155, 261 Rn. 27 f.; B.v. 7.11.2018 - 8 B 29.18 - NVwZ-RR 2019, 226 Rn. 4 ff.; vgl. auch BayVGH, U.v. 8.3.2018 - 10 B 15.990 - juris Rn. 24 ff.; U.v. 8.3.2018 - 10 B 15.994 - juris Rn. 28 ff.).
  • VG Würzburg, 21.09.2023 - W 5 K 22.1102

    Glücksspielrecht, Vermittlung von Sportwetten für einen im EU-Ausland ansässigen

    Eine Erlaubniserteilung zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle außerhalb gesetzlicher Regelungen hätte sogar im Widerspruch zu den Anforderungen des EuGHs gestanden, das Erlaubnisverfahren transparent auszugestalten und so einen diskriminierungsfreien Marktzugang zu gewährleisten (vgl. BayVGH, U.v. 8.3.2018 - 10 B 15.994 - BeckRS 2018, 7011, Rn. 46).
  • VG Würzburg, 21.09.2023 - W 5 K 22.1132

    Glücksspielrecht, Vermittlung von Sportwetten für einen im EU-Ausland ansässigen

    Eine Erlaubniserteilung zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle außerhalb gesetzlicher Regelungen hätte sogar im Widerspruch zu den Anforderungen des EuGHs gestanden, das Erlaubnisverfahren transparent auszugestalten und so einen diskriminierungsfreien Marktzugang zu gewährleisten (vgl. BayVGH, U.v. 8.3.2018 - 10 B 15.994 - BeckRS 2018, 7011, Rn. 46).
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