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   VGH Bayern, 08.04.2014 - 22 CS 14.224   

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VGH Bayern, 08.04.2014 - 22 CS 14.224 (https://dejure.org/2014,8131)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.04.2014 - 22 CS 14.224 (https://dejure.org/2014,8131)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. April 2014 - 22 CS 14.224 (https://dejure.org/2014,8131)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung des Betriebs einer erst während der Vorbereitung des neuen Glücksspielstaatsvertrags gewerberechtlich erlaubten Spielhalle nach Ablauf einer einjährigen Übergangsfrist; Vertrauens- und Bestandsschutz bei erst während der Vorbereitung des neuen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untersagung des Betriebs einer erst während der Vorbereitung des neuen Glücksspielstaatsvertrags gewerberechtlich erlaubten Spielhalle nach Ablauf einer einjährigen Übergangsfrist; Vertrauens- und Bestandsschutz bei erst während der Vorbereitung des neuen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (22)

  • VerfGH Bayern, 28.06.2013 - 10-VII-12

    Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2014 - 22 CS 14.224
    Eine solche unechte Rückwirkung ist mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und bei der Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (vgl. BVerfG, B.v. 7.7.2010 - 2 BvL 1/03 u.a. - BVerfGE 127, 31/48 m.w.N.; BayVerfGH, E.v. 28.6. 2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. - NVwZ 2014, 141/144).

    Damit wäre das legislative Ziel eines zeitnahen stufenweisen Rückbaus des konzentrierten Angebots an Spielhallen (vgl. LT-Drs. 16/11995 S. 32; BayVerfGH, E.v. 28.6.2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. - NVwZ 2014, 141/145 f.; auch NdsOVG, B.v. 7.1.2014 - 7 ME 90/13 - juris Rn. 38) wesentlich erschwert worden.

    Da das Glücksspiel an Geldspielautomaten in Spielhallen ein durch Studien belegtes, besonders hohes Suchtpotenzial birgt, bereits ein suchtverstärkendes flächendeckendes Angebot an Geldspielgeräten besteht (vgl. LT-Drs. 16/11995 S. 30; BayVerfGH, E.v. 28.6.2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. - NVwZ 2014, 141/145; BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1834 - Rn. 14) und die Eindämmung der Spielsucht einen überragend wichtigen Gemeinwohlbelang darstellt (vgl. BVerfG, U.v. 28.3.2006 - 1 BvR 1054/01 - BVerfGE 115, 276/304 f.), liegt eine gesetzgeberische Drucksituation vor, die ein Abstellen auf den Zeitpunkt bereits der politischen Entscheidung, nicht erst der legislativen Beschlussfassung rechtfertigt.

    Mit der in § 29 Abs. 4 Satz 3 GlüStV enthaltenen Übergangsfrist hat der Gesetzgeber seinen Gestaltungsspielraum in sachgerechter Weise genutzt, die für die zeitliche Anknüpfung relevanten Fakten hinreichend gewürdigt und eine durch sachliche Gründe gerechtfertigte Lösung gefunden (als Maßstab bei BVerfG, B.v. 18.3.2013 - 1 BvR 2436/11 u.a. - juris Rn. 34), indem er vorliegend dem Vertrauens- und Bestandsschutz der Spielhallenbetreiber und ihren Erwartungen an die Amortisation getätigter Investitionen in Abwägung mit den in den §§ 24 und 25 GlüStV verfolgten Allgemeinwohlinteressen in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise Rechnung getragen hat (vgl. LT-Drs. 16/11995 S. 32; auch BayVerfGH, E.v. 28.6.2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. - NVwZ 2014, 141/144; auch OVG Saarl, B.v. 10.2.2014 - 1 B 476/13 - juris Rn. 9-22).

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 1/03

    Entgangene Einnahmen

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2014 - 22 CS 14.224
    Vielmehr handelt es sich in Fällen wie dem vorliegenden, in denen eine Neuregelung wie § 24 Abs. 1, § 29 Abs. 4 Satz 1 GlüStV erst für die Zeit nach ihrem Inkrafttreten Geltung beansprucht, aber bereits Sachverhalte erfasst, die vor der Verkündung der Norm "ins Werk gesetzt" worden sind (vgl. BVerfG, B.v. 7.12.2010 - 1 BvR 2628/07 - BVerfGE 128, 90/106 f.; BVerfG, B.v. 7.7.2010 - 2 BvL 1/03 u.a. - BVerfGE 127, 31/48 jeweils m.w.N.), um eine unechte Rückwirkung.

    Eine solche unechte Rückwirkung ist mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und bei der Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (vgl. BVerfG, B.v. 7.7.2010 - 2 BvL 1/03 u.a. - BVerfGE 127, 31/48 m.w.N.; BayVerfGH, E.v. 28.6. 2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. - NVwZ 2014, 141/144).

    Für die Wahl des maßgeblichen Stichtags bei Übergangsfristen hat das Bundesverfassungsgericht zwar in steuerrechtlichen Fällen auf den Zeitpunkt des parlamentarischen Gesetzesbeschlusses abgestellt, weil das Vertrauen erst von dem Zeitpunkt an nicht mehr schutzwürdig sei, in dem der Bundestag ein rückwirkendes Gesetz beschlossen habe; das Bekanntwerden von Gesetzesinitiativen und die öffentliche Berichterstattung über die Vorbereitung einer Neuregelung durch die gesetzgebenden Körperschaften beeinträchtigten die Schutzwürdigkeit des Vertrauens hingegen nicht (vgl. zu Doppelbesteuerungsabkommen BVerfG, B.v. 10.3.1971 - 2 BvL 3/68 - BVerfGE 30, 272/287; BVerfG, B.v. 14.5.1986 - 2 BvL 2/83 - BVerfGE 72, 200/261; zur Besteuerung BVerfG, B.v. 7.7.2010 - 2 BvL 1/03 u.a. - BVerfGE 127, 31/48; hieran anknüpfend VG Osnabrück, B.v. 24.9.2013 - 1 B 36/13 - NVwZ 2014, 313 [nur Ls.]).

  • VGH Bayern, 22.10.2013 - 10 CE 13.2008

    Mehrere Spielhallen in einem Gebäude; neue glücksspielrechtliche Anforderungen an

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2014 - 22 CS 14.224
    Der Verwaltungsgerichtshof sieht die Annahme des Verwaltungsgerichts durch die Beschwerdebegründung nicht erschüttert, dass die interessierten Kreise (angehender) Spielhallenbetreiber bereits mit dem Beschluss der am 28. Oktober 2011 zu Ende gegangenen Ministerpräsidentenkonferenz mit einer durchgreifenden Rechtsänderung rechnen mussten (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2013 - 10 CE 13.2008 - Rn. 19; auch OVG Saarl, B.v. 10.2.2014 - 1 B 476/13 - juris Rn. 32; OVG LSA, B.v. 14.11.2013 - 1 M 124/13 - juris Rn. 12 ff.).

    Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits festgestellt hat, wurde hierüber in der Tagespresse berichtet und in entsprechenden Foren deutlich kommuniziert (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2013 - 10 CE 13.2008 - Rn. 21 mit Verweis auf FAZ vom 28.10.2011, "Bundesländer öffnen den Glücksspielmarkt", Forum www.isa-guide.de/isa-gaming/articles).

    Für den Zeitpunkt der Beschlussfassung der Ministerpräsidenten spricht die vom Gesetzgeber wegen des in der Öffentlichkeit bekannten und in einschlägigen Foren damals diskutierten Zeitpunkts der Beschlussfassung (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2013 - 10 CE 13.2008 - Rn. 21 m.w.N.) angenommene Gefahr, dass in Kenntnis der beabsichtigten Änderung der Rechtslage für Spielhallen Vorratserlaubnisse erwirkt werden, um so gegebenenfalls (noch) in den Genuss längerer Übergangsfristen zu gelangen.

  • VGH Bayern, 30.09.2013 - 10 CE 13.1834

    Mit der einjährigen Übergangsfrist für bereits bestehende Spielhallen in § 29

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2014 - 22 CS 14.224
    Da das Glücksspiel an Geldspielautomaten in Spielhallen ein durch Studien belegtes, besonders hohes Suchtpotenzial birgt, bereits ein suchtverstärkendes flächendeckendes Angebot an Geldspielgeräten besteht (vgl. LT-Drs. 16/11995 S. 30; BayVerfGH, E.v. 28.6.2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. - NVwZ 2014, 141/145; BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1834 - Rn. 14) und die Eindämmung der Spielsucht einen überragend wichtigen Gemeinwohlbelang darstellt (vgl. BVerfG, U.v. 28.3.2006 - 1 BvR 1054/01 - BVerfGE 115, 276/304 f.), liegt eine gesetzgeberische Drucksituation vor, die ein Abstellen auf den Zeitpunkt bereits der politischen Entscheidung, nicht erst der legislativen Beschlussfassung rechtfertigt.

    Dabei ist aber auch zu berücksichtigen, dass ein Spielhallenbetreiber keinen Rechtsanspruch darauf hat, eine Spielhalle solange betreiben zu dürfen, bis die Investitionen amortisiert sind (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1834 - Rn. 28).

  • OVG Saarland, 10.02.2014 - 1 B 476/13

    Neue glücksspielrechtliche Anforderungen an Spielhallen - Abstandsgebot -

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2014 - 22 CS 14.224
    Der Verwaltungsgerichtshof sieht die Annahme des Verwaltungsgerichts durch die Beschwerdebegründung nicht erschüttert, dass die interessierten Kreise (angehender) Spielhallenbetreiber bereits mit dem Beschluss der am 28. Oktober 2011 zu Ende gegangenen Ministerpräsidentenkonferenz mit einer durchgreifenden Rechtsänderung rechnen mussten (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2013 - 10 CE 13.2008 - Rn. 19; auch OVG Saarl, B.v. 10.2.2014 - 1 B 476/13 - juris Rn. 32; OVG LSA, B.v. 14.11.2013 - 1 M 124/13 - juris Rn. 12 ff.).

    Mit der in § 29 Abs. 4 Satz 3 GlüStV enthaltenen Übergangsfrist hat der Gesetzgeber seinen Gestaltungsspielraum in sachgerechter Weise genutzt, die für die zeitliche Anknüpfung relevanten Fakten hinreichend gewürdigt und eine durch sachliche Gründe gerechtfertigte Lösung gefunden (als Maßstab bei BVerfG, B.v. 18.3.2013 - 1 BvR 2436/11 u.a. - juris Rn. 34), indem er vorliegend dem Vertrauens- und Bestandsschutz der Spielhallenbetreiber und ihren Erwartungen an die Amortisation getätigter Investitionen in Abwägung mit den in den §§ 24 und 25 GlüStV verfolgten Allgemeinwohlinteressen in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise Rechnung getragen hat (vgl. LT-Drs. 16/11995 S. 32; auch BayVerfGH, E.v. 28.6.2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. - NVwZ 2014, 141/144; auch OVG Saarl, B.v. 10.2.2014 - 1 B 476/13 - juris Rn. 9-22).

  • OVG Niedersachsen, 07.01.2014 - 7 ME 90/13

    Anknüpfung der Übergangsfrist des § 29 Abs. 4 S. 3 GlüStV an das Datum der

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2014 - 22 CS 14.224
    Damit wäre das legislative Ziel eines zeitnahen stufenweisen Rückbaus des konzentrierten Angebots an Spielhallen (vgl. LT-Drs. 16/11995 S. 32; BayVerfGH, E.v. 28.6.2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. - NVwZ 2014, 141/145 f.; auch NdsOVG, B.v. 7.1.2014 - 7 ME 90/13 - juris Rn. 38) wesentlich erschwert worden.
  • BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 569/62

    Verfassungswidrige Inkompatibilitätsregelungen im Steuerberatungsrecht mangels

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2014 - 22 CS 14.224
    Dabei ist eine Übergangsregelung in Fällen geboten, in denen der Zwang zur sofortigen Aufgabe einer beruflichen Tätigkeit für den Betroffenen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unzumutbar wäre, weil dieser die künftig unzulässige Tätigkeit in der Vergangenheit bereits in zulässiger Weise ausgeübt hat (vgl. BVerfG, B.v. 15.2.1967 - 1 BvR 569/62 - BVerfGE 21, 173/183; BVerfG, B.v. 4.5.1983 - 1 BvL 46/80 u.a. - BVerfGE 64, 72/83 f.; BVerfG, U.v. 27.10.1998 - 1 BvR 2309/96 u.a. - BVerfGE 98, 265/309 f.; auch BayVGH, U.v. 17.2.2012 - 22 N 11.3022 - Rn. 43 ff.).
  • VG Osnabrück, 24.09.2013 - 1 B 36/13

    Mehrfachkonzession; Mehrfachspielhalle; Spielhallenerlaubnis; Stichtag;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2014 - 22 CS 14.224
    Für die Wahl des maßgeblichen Stichtags bei Übergangsfristen hat das Bundesverfassungsgericht zwar in steuerrechtlichen Fällen auf den Zeitpunkt des parlamentarischen Gesetzesbeschlusses abgestellt, weil das Vertrauen erst von dem Zeitpunkt an nicht mehr schutzwürdig sei, in dem der Bundestag ein rückwirkendes Gesetz beschlossen habe; das Bekanntwerden von Gesetzesinitiativen und die öffentliche Berichterstattung über die Vorbereitung einer Neuregelung durch die gesetzgebenden Körperschaften beeinträchtigten die Schutzwürdigkeit des Vertrauens hingegen nicht (vgl. zu Doppelbesteuerungsabkommen BVerfG, B.v. 10.3.1971 - 2 BvL 3/68 - BVerfGE 30, 272/287; BVerfG, B.v. 14.5.1986 - 2 BvL 2/83 - BVerfGE 72, 200/261; zur Besteuerung BVerfG, B.v. 7.7.2010 - 2 BvL 1/03 u.a. - BVerfGE 127, 31/48; hieran anknüpfend VG Osnabrück, B.v. 24.9.2013 - 1 B 36/13 - NVwZ 2014, 313 [nur Ls.]).
  • BVerfG, 10.03.1971 - 2 BvL 3/68

    Verfassungsrechtliche Prüfung des deutsch-schweizerischen

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2014 - 22 CS 14.224
    Für die Wahl des maßgeblichen Stichtags bei Übergangsfristen hat das Bundesverfassungsgericht zwar in steuerrechtlichen Fällen auf den Zeitpunkt des parlamentarischen Gesetzesbeschlusses abgestellt, weil das Vertrauen erst von dem Zeitpunkt an nicht mehr schutzwürdig sei, in dem der Bundestag ein rückwirkendes Gesetz beschlossen habe; das Bekanntwerden von Gesetzesinitiativen und die öffentliche Berichterstattung über die Vorbereitung einer Neuregelung durch die gesetzgebenden Körperschaften beeinträchtigten die Schutzwürdigkeit des Vertrauens hingegen nicht (vgl. zu Doppelbesteuerungsabkommen BVerfG, B.v. 10.3.1971 - 2 BvL 3/68 - BVerfGE 30, 272/287; BVerfG, B.v. 14.5.1986 - 2 BvL 2/83 - BVerfGE 72, 200/261; zur Besteuerung BVerfG, B.v. 7.7.2010 - 2 BvL 1/03 u.a. - BVerfGE 127, 31/48; hieran anknüpfend VG Osnabrück, B.v. 24.9.2013 - 1 B 36/13 - NVwZ 2014, 313 [nur Ls.]).
  • BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2014 - 22 CS 14.224
    Dabei ist eine Übergangsregelung in Fällen geboten, in denen der Zwang zur sofortigen Aufgabe einer beruflichen Tätigkeit für den Betroffenen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unzumutbar wäre, weil dieser die künftig unzulässige Tätigkeit in der Vergangenheit bereits in zulässiger Weise ausgeübt hat (vgl. BVerfG, B.v. 15.2.1967 - 1 BvR 569/62 - BVerfGE 21, 173/183; BVerfG, B.v. 4.5.1983 - 1 BvL 46/80 u.a. - BVerfGE 64, 72/83 f.; BVerfG, U.v. 27.10.1998 - 1 BvR 2309/96 u.a. - BVerfGE 98, 265/309 f.; auch BayVGH, U.v. 17.2.2012 - 22 N 11.3022 - Rn. 43 ff.).
  • VGH Bayern, 13.12.2012 - 22 ZB 12.922

    Eintragung in die Architektenliste als freiberuflicher Architekt (Hochbau);

  • BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07

    Vertrauensschutz in den Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung

  • BVerwG, 05.12.2013 - 4 BN 48.13

    Zu den Anforderungen an eine ortsübliche Bekanntmachung, wenn der Bebauungsplan

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - 1 M 124/13

    Schließung einer Spielhalle gemäß § 15 Abs. 2 GewO - Verfassungsmäßigkeit der

  • BVerfG, 18.03.2013 - 1 BvR 2436/11

    Stichtagsregelung für die erbrechtliche Gleichstellung der vor dem 1. Juli 1949

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

  • BVerfG, 04.05.1983 - 1 BvL 46/80

    Prüfingenieure

  • BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 2011/07

    Verfassungsbeschwerden gegen die Eingliederung privater Unternehmen in den

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

  • BVerfG, 07.12.2010 - 1 BvR 2628/07

    Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zum 1. Januar 2005 verfassungsgemäß

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

  • VGH Bayern, 17.02.2012 - 22 N 11.3022

    Prüfsachverständiger für die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen und

  • OVG Hamburg, 24.06.2014 - 4 Bs 279/13

    Erlaubnispflicht für bereits bestehende Spielhalle

    Würde allen bei Inkrafttreten der Neuregelung bereits bestehenden Spielhallen eine längere Übergangsfrist eingeräumt, könnten die genannten Ziele jedenfalls nicht kurz- bzw. mittelfristig und damit zumindest nicht ebenso effektiv erreicht werden (vgl. VGH München, Beschl. v. 8.4.2014, 22 CS 14.224, juris Rn. 15 f.; OVG Saarlouis, Beschl. v. 10.2.2014, ZfWG 2014, 124, juris Rn. 13).

    Allerdings bewirkt die im neuen Recht vorgesehene Erlaubnispflicht auch für bereits bestehende, legal betriebene Spielhallen eine sog. unechte Rückwirkung (vgl. BayVerfGH, Entsch. v. 28.6.2013, NVwZ 2014, 141, juris Rn. 93; StGH BW, Urt. v. 17.6.2014, 1 VB 15/13, UA S. 127; VGH München, Beschl. v. 8.4.2014, 22 CS 14.224, juris Rn. 12; OVG Saarlouis, Beschl. v. 10.2.2014, ZfWG 2014, 124, juris Rn. 57; OVG Lüneburg, Beschl. v. 7.1.2014, ZfWG 2014, 115, juris Rn. 36).

    Hierüber war in der Tagespresse berichtet und in den einschlägigen Foren diskutiert worden (vgl. hierzu mit zahlreichen Nachweisen: VGH München, Beschl. v. 8.4.2014, 22 CS 14.224, juris Rn. 22 f.; siehe ferner OVG Koblenz, Beschl. v. 27.5.2014, 6 B 10343/14, juris Rn. 8; OVG Magdeburg, Beschl. v. 14.11.2013, ZfWG 2014, 49, juris Rn. 8 ff.; VGH München, Beschl. v. 22.10.2013, 10 CE 13.2008, juris Rn. 19).

    Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht auch in einem anderen Fall einen vor dem Gesetzesbeschluss liegenden und nicht mit dem Gesetzgebungsverfahren im Zusammenhang stehenden, aber für die weitere Entwicklung und das Vertrauen in den Fortbestand der bisherigen Rechtslage relevanten Zeitpunkt als Stichtag im Rahmen einer Übergangsbestimmung gebilligt (vgl. BVerfG, Urt. v. 23.11.1999, BVerfGE 101, 239, juris Rn. 113 f., zum Vorstehenden eingehend VGH München, Beschl. v. 8.4.2014, 22 CS 14.224, juris Rn. 21; OVG Saarlouis, Beschl. v. 14.3.2014, 1 B 102/14, juris Rn. 31 ff.).

    Zudem besteht kein Rechtsanspruch darauf, eine Spielhalle mindestens solange betreiben zu dürfen, bis die darin getätigten Investitionen amortisiert sind, wenn und weil - wie hier - besonders gewichtige öffentliche Interessen einem uneingeschränkten Weiterbetrieb entgegenstehen (vgl. StGH BW, Urt. v. 17.6.2014, 1 VB 15/13, UA S. 123; VGH München, Beschl. v. 8.4.2014, 22 CS 14.224, juris Rn. 29; OVG Lüneburg, Beschl. v. 7.1.2014, ZfWG 2014, 115, juris Rn. 37; VGH München, Beschl. v. 22.10.2013, 10 CE 13.2008, juris Rn. 29).

  • VG Stade, 10.12.2014 - 6 A 2797/13

    Notwendigkeit einer Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle

    Würde allen bei Inkrafttreten der Neuregelung bereits bestehenden Spielhallen eine längere Übergangsfrist eingeräumt, könnten die genannten Ziele jedenfalls nicht kurz bzw. mittelfristig und damit zumindest nicht ebenso effektiv erreicht werden (vgl. VGH München, Beschl. v. 8.4.2014, 22 CS 14.224, juris Rn. 15 f.; OVG Saarlouis, Beschl. v. 10.2.2014, ZfWG 2014, 124, juris Rn. 13).

    Allerdings bewirkt die im neuen Recht vorgesehene Erlaubnispflicht auch für bereits bestehende, legal betriebene Spielhallen eine sog. unechte Rückwirkung (vgl. BayVerfGH, Entsch. v. 28.6.2013, NVwZ 2014, 141, juris Rn. 93; StGH BW, Urt. v. 17.6.2014, 1 VB 15/13, UA S. 127; VGH München, Beschl. v. 8.4.2014, 22 CS 14.224, juris Rn. 12; OVG Saarlouis, Beschl. v. 10.2.2014, ZfWG 2014, 124, juris Rn. 57; OVG Lüneburg, Beschl. v. 7.1.2014, ZfWG 2014, 115, juris Rn. 36).

    Hierüber war in der Tagespresse berichtet und in den einschlägigen Foren diskutiert worden (vgl. hierzu mit zahlreichen Nachweisen: VGH München, Beschl. v. 8.4.2014, 22 CS 14.224, juris Rn. 22 f.; siehe ferner OVG Koblenz, Beschl. v. 27.5.2014, 6 B 10343/14, juris Rn. 8; OVG Magdeburg, Beschl. v. 14.11.2013, ZfWG 2014, 49, juris Rn. 8 ff.; VGH München, Beschl. v. 22.10.2013, 10 CE 13.2008, juris Rn. 19).

    Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht auch in einem anderen Fall einen vor dem Gesetzesbeschluss liegenden und nicht mit dem Gesetzgebungsverfahren im Zusammenhang stehenden, aber für die weitere Entwicklung und das Vertrauen in den Fortbestand der bisherigen Rechtslage relevanten Zeitpunkt als Stichtag im Rahmen einer Übergangsbestimmung gebilligt (vgl. BVerfG, Urt. v. 23.11.1999, BVerfGE 101, 239, juris Rn. 113 f., zum Vorstehenden eingehend VGH München, Beschl. v. 8.4.2014, 22 CS 14.224, juris Rn. 21; OVG Saarlouis, Beschl. v. 14.3.2014, 1 B 102/14, juris Rn. 31 ff.).

    Zudem besteht kein Rechtsanspruch darauf, eine Spielhalle mindestens solange betreiben zu dürfen, bis die darin getätigten Investitionen amortisiert sind, wenn und weil - wie hier - besonders gewichtige öffentliche Interessen einem uneingeschränkten Weiterbetrieb entgegenstehen (vgl. StGH BW, Urteil vom 17.6.2014, 1 VB 15/13, UA S. 123; VGH München, Beschl. v. 8.4.2014, 22 CS 14.224, juris Rn. 29; OVG Lüneburg, Beschl. v. 7.1.2014, ZfWG 2014, 115, juris Rn. 37; VGH München, Beschl. v. 22.10.2013, 10 CE 13.2008, juris Rn. 29).

  • VGH Bayern, 12.09.2018 - 22 ZB 17.960

    Unionsrechtswidrigkeit von Bestimmungen des Glücksspiel-Staatsvertrags und des

    Der beschließende Senat hat in der Vergangenheit sowohl in Fällen, die Anträge auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Untersagung des Betriebs einer Spielhalle wegen Fehlens einer Erlaubnis nach § 24 GlüStV zum Gegenstand hatten (BayVGH, B.v. 8.4.2014 - 22 CS 14.224 - juris; B.v. 9.5.2014 - 22 CS 14.568 - juris; B.v. 13.1.2015 - 22 CS 14.2323 - juris), als auch dann, wenn ein vorläufiges Rechtsschutzgesuch auf die Ermöglichung des einstweiligen Weiterbetriebs einer Spielhalle trotz Fehlens einer solchen Erlaubnis abzielte (BayVGH, B.v. 22.12.2017 - 22 CS 17.2261 - juris Rn. 43), vorbehaltlich gegenläufiger Anhaltspunkte eine Streitwerthöhe von 10.000 EUR je Spielhalle für angemessen erachtet (vgl. zur im Regelfall gebotenen Multiplikation dieses Betrags mit der Zahl der verfahrensgegenständlichen Spielhallen BayVGH, B.v. 9.5.2014 - 22 CS 14.568 - juris; B.v. 22.12.2017 - 22 CS 17.2261 - juris Rn. 43).
  • OVG Hamburg, 07.02.2018 - 4 Bf 217/17

    Hamburgische Regelungen über Modalitäten der konkreten Aufstellung von

    v. 28.6.2013, NVwZ 2014, 141, juris Rn. 93; StGH BaWü, Urt. v. 17.6.2014, 1 VB 15/13, NVwZ 2014, 1162 [LS], juris 441; VGH München, Beschl. v. 8.4.2014, 22 CS 14.224, juris Rn. 12; OVG Saarlouis, Beschl. v. 10.2.2014, 1 B 476/13, juris Rn. 57; OVG Lüneburg, Beschl. v. 7.1.2014, 7 ME 90/13, juris Rn. 36).
  • VGH Bayern, 21.03.2023 - 23 CS 22.2677

    Glücksspielrecht - Vermittlung von Sportwetten für einen im EU-Ausland ansässigen

    Insoweit ergeben sich auch keine signifikanten Unterschiede zwischen Wettvermittlungsstellen und Spielhallen (siehe auch BayVGH, B.v. 7.5.2013 - 10 NE 13.226 - juris Rn. 26; B.v. 8.4.2014 - 22 CS 14.224 - juris Rn. 33), zumal es bei den Abstandsregelungen auch nicht darum geht, eine tatsächliche Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Glücksspielen zu verhindern, die schon durch die Betretens- (§ 6 Abs. 1 JuSchG) und Teilnahmeverbote (§ 4 Abs. 3 Satz 2 GlüStV 2021) rechtlich ausgeschlossen ist.
  • VG Münster, 10.02.2016 - 9 K 2701/14
    vgl. dazu ausführlich BayVGH, Beschluss vom 08. April 2014 - 22 CS 14.224 -, juris, Rn. 13 ff.

    Genauso wie ein Spielhallenbetreiber keinen Anspruch auf einen allgemeinen zukunftsgerichteten Schutz getätigter unternehmerischer Investitionen hat, vgl. BayVGH, Beschluss vom 08. April 2014 - 22 CS 14.224 -, juris, Rn. 29, hat auch der Kläger keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Vorstellung von einem "Betrieb eines Kinos nur in Verbindung mit einer Spielhalle" dauerhaften Bestand haben müsse und sich der Kinobetrieb mit Hilfe der Pachteinnahmen aus der Spielhalle mitfinanziert.

  • VGH Bayern, 22.12.2017 - 22 CS 17.2261

    Anspruch auf einstweilige Fortsetzung des Betriebs von vier Spielhallen

    Der beschließende Senat ist bisher (vgl. BayVGH, B.v. 8.4.2014 - 22 CS 14.224 - GewArch 2014, 313; B.v. 9.5.2014 - 22 CS 14.568 - juris; B.v. 13.1.2015 - 22 CS 14.2323 - BayVBl 2015, 390) davon ausgegangen, dass das Interesse eines Spielhallenbetreibers an der Weiterführung einer einzelnen Spielhalle in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vorbehaltlich gegenläufiger, hier nicht ersichtlicher Anhaltspunkte mit 10.000 EUR zu veranschlagen ist.
  • VGH Bayern, 09.05.2014 - 22 CS 14.568

    Existenz von vier Spielhallen in ein und demselben Gebäude

    Nur ergänzend ist deshalb anzumerken, dass der Gesetzgeber zum Zwecke der Festlegung, von wann an das Vertrauen in den Fortbestand der bisherigen Rechtslage nicht mehr oder nur noch in eingeschränktem Ausmaß als schutzwürdig gilt, sehr wohl auch auf andere Zeitpunkte als den Tag der Verabschiedung eines Gesetzes durch die Volksvertretung abstellen kann (vgl. BayVGH, B.v. 8.4.2014 - 22 CS 14.224 - juris Rn. 21 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
  • OVG Hamburg, 19.05.2015 - 4 Bs 14/15

    Verfassungswidrigkeit der Spielgerätereduzierungspflicht gegenüber

    Allerdings stellt die unmittelbare Wirksamkeit der Pflicht zur Einzelaufstellung und der Ausgestaltung der Spielgeräte auch für bereits bestehende Spielhallen möglicherweise eine sog. unechte Rückwirkung oder Rückanknüpfung dar (vgl. zu § 29 GlüStV: BayVerfGH, Entsch. v. 28.6.2013, NVwZ 2014, 141, juris Rn. 93; StGH BaWü, Urt. v. 17.6.2014, 1 VB 15/13, NVwZ 2014, 1162 [LS], juris 441; VGH München, Beschl. v. 8.4.2014, 22 CS 14.224, juris Rn. 12; OVG Saarlouis, Beschl. v. 10.2.2014, 1 B 476/13, juris Rn. 57; OVG Lüneburg, Beschl. v. 7.1.2014, 7 ME 90/13, juris Rn. 36).
  • VG Saarlouis, 06.11.2014 - 1 K 1341/13

    Verhältnis von glückspielrechtlicher Übergangsregelung zur gewerberechtlichen

    hierzu mit zahlreichen Nachweisen: BayVGH, Beschluss vom 8. April 2014, - 22 CS 14.224 - OVG Koblenz, Beschluss vom 27.5.2014 - 6 B 10343/14 - OVG Magdeburg, Beschluss vom 14.11.2013 - 1 M 124/13 - jeweils bei juris.

    hierzu auch: BayVGH, Beschluss vom 8.4.2014 - 22 CS 14.224 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 7.1.2014; OVG Hamburg, Beschluss vom 24.6.2014 - 4 Bs 279/13 - juris.

  • VGH Hessen, 05.09.2014 - 8 B 1036/14

    Übergangsregelung für Spielhallenkonzessionen

  • VG Saarlouis, 06.11.2014 - 1 K 2109/13

    Anordnung der Schließung einer Spielhalle

  • VG Saarlouis, 06.11.2014 - 1 K 363/14

    Anordnung der Schließung einer Spielhalle

  • VG Saarlouis, 06.11.2014 - 1 K 1501/13

    Spielhallenerlaubnisse zum Betrieb zweier Spielhallen

  • VG Augsburg, 08.05.2014 - Au 5 K 13.990

    Feststellungsklage; Verpflichtungsklage; Verfassungskonformität des GlüStV;

  • VG Düsseldorf, 15.12.2014 - 3 L 1231/14

    Betriebsuntersagung; Ministerpräsidentenkonferenz; Glücksspielstaatsvertrag;

  • VG Würzburg, 21.09.2023 - W 5 K 22.1102

    Glücksspielrecht, Vermittlung von Sportwetten für einen im EU-Ausland ansässigen

  • VG Saarlouis, 06.11.2014 - 1 K 1077/13

    Verlängerung der Frist des § 49 Abs. 2 GewO für eine vor dem 30.06.2012 und "auf

  • VG Würzburg, 21.09.2023 - W 5 K 22.1132

    Glücksspielrecht, Vermittlung von Sportwetten für einen im EU-Ausland ansässigen

  • VG Würzburg, 21.09.2023 - W 5 K 22.1134

    Glücksspielrecht, Vermittlung von Sportwetten für einen im EU-Ausland ansässigen

  • VG Würzburg, 21.09.2023 - W 5 K 22.1135

    Glücksspielrecht, Vermittlung von Sportwetten für einen im EU-Ausland ansässigen

  • VG Düsseldorf, 20.02.2015 - 3 K 9095/13

    Benötigung einer Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle

  • VG Augsburg, 08.05.2014 - Au 5 K 13.975

    Feststellungsklage; neue glücksspielrechtliche Anforderungen;

  • VG Augsburg, 08.05.2014 - Au 5 K 13.1539

    Untersagung des Betriebs einer Spielhalle; baulicher Verbund mehrerer

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