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   VGH Bayern, 08.04.2015 - 3 CE 14.1782   

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VGH Bayern, 08.04.2015 - 3 CE 14.1782 (https://dejure.org/2015,9374)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.04.2015 - 3 CE 14.1782 (https://dejure.org/2015,9374)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. April 2015 - 3 CE 14.1782 (https://dejure.org/2015,9374)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung der Besetzung der Stelle der Leitung des großen Finanzamts mit einem Mitbewerber i.R.d. Auswahlverfahrens

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untersagung der Besetzung der Stelle der Leitung des großen Finanzamts mit einem Mitbewerber i.R.d. Auswahlverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (25)

  • VGH Bayern, 07.05.2014 - 3 BV 12.2594

    § 62 Abs. 2 LbV und Art. 59 Abs. 2 LlbG verlangen nicht, dass das Gesamturteil

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2015 - 3 CE 14.1782
    Im Gegensatz zu dem vom BayVGH (U.v. 7.5.2014 - 3 BV 12.2594) entschiedenen Fall habe hier bereits im Zusammenhang mit der Reihung auf der Gruppenebene eine Einigung auf ein bestimmtes Gesamturteil stattgefunden, so dass der zuständige Beurteiler selbst keine abschließende Schlüssigkeitsprüfung mehr habe vornehmen können.

    Die genannten Vorschriften gehen nicht von einer lediglich formellen Zuständigkeit des Beurteilers aus, sondern setzen vielmehr materiell-rechtlich voraus, dass der Beurteiler eine eigenständige Bewertung der dienstlichen Leistungen des beurteilten Beamten vornimmt (vgl. BayVGH, U.v. 7.5.2014 - 3 BV 12.2594 - juris Rn. 29).

    Die Richtwerte sind vor allem bei größeren Personalkörpern mit (mehr oder weniger) vergleichbarer Aufgaben- und Personalstruktur sinnvoll, um die Anwendung gleicher Beurteilungsmaßstäbe sicherzustellen, da nur auf diese Weise ein sachgerechter Leistungsvergleich möglich ist (BayVGH, U.v. 7.5.2014 - 3 BV 12.2594 - juris Rn. 48).

    Der Senat hat die Vorgehensweise, im Rahmen der Beurteilung das Gesamturteil nicht aus den vorher isoliert festgelegten Bewertungen der Einzelmerkmale zu entwickeln, sondern zunächst das Gesamturteil aufgrund einer Reihung der zu vergleichenden Beamten anhand eines vorgegebenen Richtwerts zu bilden und sodann die Einzelmerkmale im Hinblick auf die erfolgte Reihung zu bewerten, bevor der zuständige Beurteiler die abschließende Bewertung vornimmt, in ständiger Rechtsprechung für rechtmäßig erachtet (vgl. BayVGH, U.v. 7.5.2014 - 3 BV 12.2594 - juris Rn. 58).

  • VGH Bayern, 16.05.2011 - 3 B 10.180

    Beteiligung der Regierung bei dienstlicher Beurteilung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2015 - 3 CE 14.1782
    gebildet werden, die sich aus Vertretern der Mittel- oder Zentralbehörden und der Beurteiler zusammensetzen, um die Leistungen der Beamten anhand eines einheitlichen Maßstabs einschätzen zu können (BayVGH, U.v. 16.5.2011 - 3 B 10.180 - juris Rn. 16; Nr. 10.3 Abschnitt 3 Verwaltungsvorschriften zum Beamtenrecht - VV-BeamtR - Dienstliche Beurteilung - allgemeine Beurteilungsrichtlinien vom 18. November 2010, FMBl S. 264), wie dies in Nr. 2.4.2.1 BeurtRL-FM vorgesehen ist.

    Eine nicht auf der eigenen Einschätzung des Beurteilers beruhende, sondern durch ein solches Gremium verbindlich vorgegebene Bewertung stellt deshalb einen unzulässigen Eingriff in das Beurteilungsermessen des Beurteilers dar (vgl. BayVGH, U.v. 16.5.2011 - 3 B 10.180 - juris Rn. 18) und ist daher rechtsfehlerhaft (BayVGH, B.v. 18.12.2013 - 3 ZB 11.47 - juris Rn. 13).

    Hierdurch ist sichergestellt, dass anhand des vorgegebenen Orientierungsschnitts auf einen bayernweit einheitlichen Beurteilungsmaßstab hingewirkt wird, dass die Letztverantwortung für die individuelle Beurteilung der einzelnen Beamten jedoch bei dem nach Art. 60 Abs. 1 Satz 1 LlbG zuständigen Beurteiler - für Nicht-Amtsleiter in BesGr A 15 beim jeweiligen Amtsleiter - verbleibt; andernfalls wäre die Beurteilung fehlerhaft (vgl. BayVGH, U.v. 16.5.2011 - 3 B 10.180 - juris Rn. 16-18).

  • VGH Bayern, 17.05.2013 - 3 CE 12.2470

    Beamtenrecht; Dienstpostenbesetzung (BesGr. A 11); Leistungsgrundsatz; Vorrang

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2015 - 3 CE 14.1782
    Der Bewerber hat daher Anspruch auf eine rechtsfehlerfreie Anwendung (BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1/13 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 17.5.2013 - 3 CE 12.2470 - juris Rn. 30).

    Ist unter mehreren Bewerbern eine Auswahl für die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens zu treffen, so sind die Feststellungen über Eignung, Befähigung und fachliche Leistungen in erster Linie auf aktuelle dienstliche Beurteilungen zu stützen (BVerwG, B.v. 20.6.2013 a.a.O. Rn. 21; BayVGH, B.v. 17.5.2013 a.a.O. juris Rn. 32).

    Die Berücksichtigung des Ergebnisses von Auswahlgesprächen ist jedenfalls dann zulässig, wenn andernfalls aufgrund von (im Wesentlichen) gleichen Beurteilungen eine Pattsituation unter den Bewerbern bestehen würde (BayVGH, B.v. 17.5.2013 a.a.O. Rn. 40).

  • VGH Bayern, 24.06.2010 - 3 ZB 09.231

    Dienstliche Beurteilung; abteilungsübergreifender Vergleich; abteilungsinterner

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2015 - 3 CE 14.1782
    Ebenso kann der Dienstherr aber auch einen einheitlichen Richtwert für sämtliche Besoldungsgruppen einer Laufbahn bzw. - wie vorliegend - einen einheitlichen sog. "Orientierungsschnitt" für alle Besoldungsgruppen vorgeben, um die Vergleichbarkeit der dienstlichen Beurteilungen bayernweit zu gewährleisten und eine gleichmäßige und gerechte Bewertung der individuellen Leistung, Eignung und Befähigung der Beamten im Rahmen eines sog. "Ranking" sicherzustellen (BayVGH, B.v. 24.6.2010 - 3 ZB 09.231 - juris Rn. 3 f.), wie es auch bereits früher in der Steuerverwaltung praktiziert wurde (vgl. BayVGH, B.v. 3.12.2007 - 3 CE 07.2748 - juris Rn. 47).

    Während die Nicht-Amtsleiter an den Finanzämtern in BesGr A 15 nach Art. 60 Abs. 1 Satz 1 LlbG von den jeweiligen Amtsleitern in BesGr A 16 beurteilt werden, werden die Finanzamtsleiter in BesGr A 15 nach Art. 60 Abs. 1 Satz 4 LlbG durch den Präsidenten des BayLfSt als Leiter der vorgesetzten Dienststelle beurteilt; dieser beurteilt als zuständiger Behördenleiter nach Maßgabe des Art. 60 Abs. 1 Satz 1 LlbG auch die dem BayLfSt angehörenden Referatsleiter in BesGr A 15. Aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeit der jeweiligen Behördenleiter für die von ihnen zu beurteilenden Beamten in BesGr A 15 gibt es innerhalb der Steuerverwaltung notwendigerweise auch zwei Untergruppen in BesGr A 15, da sich die Beurteilungszuständigkeit auch bei Anwendung eines einheitlichen Beurteilungsmaßstabs nur auf die jeweilige Behörde erstreckt (BayVGH, B.v. 24.6.2010 - 3 ZB 09.231 - juris Rn. 3).

  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 34.04

    Dienstliche Beurteilung; während des Beurteilungszeitraums in Kraft getretene

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2015 - 3 CE 14.1782
    In hinreichend großen und homogenen Verwaltungsbereichen sind solche Richtwerte grundsätzlich mit Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar (BVerwG, U.v. 24.11.2005 - 2 C 34/04 - BVerwGE 124, 356 juris Rn. 13).

    Es ist deshalb grundsätzlich auch zulässig, im Hinblick auf die Unterschiede im Schwierigkeits- und Verantwortungsgrad des jeweiligen Dienstpostens, d.h. anhand der Anforderungen des Amtes im konkret-funktionellen Sinn, zu differenzieren (zur Vergleichsgruppenbildung nach der Funktion siehe BVerwG, U.v. 24.11.2005 - 2 C 34/04 - BVerwGE 124, 356 juris Rn. 18; U.v. 2.4.1981 - 2 C 13/80 - ZBR 1981, 315).

  • VGH Bayern, 18.12.1998 - 3 B 97.1485
    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2015 - 3 CE 14.1782
    In den Feststellungen zur Verwendungseignung kommt die eigentliche Zweckbestimmung der dienstlichen Beurteilung zum Ausdruck, Grundlage für Auswahlentscheidungen zu sein (BayVGH, B.v. 18.12.1998 - 3 B 97.1485 - juris Rn. 54).

    Wie der Kreis der zu beurteilenden Beamten im Einzelfall zu bestimmen ist, hängt daneben auch vom konkreten Verwendungsbereich und seiner Aufgaben- und Personalstruktur ab (vgl. BayVGH, B.v. 18.12.1998 - 3 B 97.1485 - juris Rn. 54).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2015 - 3 CE 14.1782
    Der Bewerber hat daher Anspruch auf eine rechtsfehlerfreie Anwendung (BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1/13 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 17.5.2013 - 3 CE 12.2470 - juris Rn. 30).

    Ist unter mehreren Bewerbern eine Auswahl für die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens zu treffen, so sind die Feststellungen über Eignung, Befähigung und fachliche Leistungen in erster Linie auf aktuelle dienstliche Beurteilungen zu stützen (BVerwG, B.v. 20.6.2013 a.a.O. Rn. 21; BayVGH, B.v. 17.5.2013 a.a.O. juris Rn. 32).

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2015 - 3 CE 14.1782
    Maßgeblich hierfür ist primär das abschließende Gesamturteil der Beurteilung, das durch Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (BVerwG, B.v. 22.11.2012 - 2 VR 5/12 - juris Rn. 25).

    So kann er beispielsweise der dienstlichen Erfahrung, der Verwendungsbreite oder der Leistungsentwicklung, wie sie sich insbesondere aus dem Vergleich der aktuellen mit früheren Beurteilungen ergibt, besondere Bedeutung beimessen (BVerwG, B.v. 22.11.2012 a.a.O.).

  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 13.80

    Umfang der gerichtlichen Nachprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen - Zuständiges

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2015 - 3 CE 14.1782
    Es ist deshalb grundsätzlich auch zulässig, im Hinblick auf die Unterschiede im Schwierigkeits- und Verantwortungsgrad des jeweiligen Dienstpostens, d.h. anhand der Anforderungen des Amtes im konkret-funktionellen Sinn, zu differenzieren (zur Vergleichsgruppenbildung nach der Funktion siehe BVerwG, U.v. 24.11.2005 - 2 C 34/04 - BVerwGE 124, 356 juris Rn. 18; U.v. 2.4.1981 - 2 C 13/80 - ZBR 1981, 315).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2015 - 3 CE 14.1782
    Der Beamte kann lediglich beanspruchen, dass die Beurteilung selbst in einer die gerichtliche Nachprüfung ermöglichenden Weise klar abgefasst und ggf. vom Beurteiler - was noch im gerichtlichen Verfahren erfolgen kann - plausibel gemacht werden muss (BVerwG, U.v. 26.6.1980 - 2 C 8/78 - BVerwGE 60, 245), was hier der Fall ist.
  • VGH Bayern, 02.05.2013 - 6 CE 13.499

    Bundesbeamtenrecht; Konkurrentenstreit; Beförderungsplanstelle; Deutsche Telekom

  • VGH Bayern, 03.12.2007 - 3 CE 07.2748
  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 A 2.10

    Dienstliche Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Zweitbeurteilung; Abweichung;

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

  • VGH Bayern, 16.04.2012 - 3 ZB 10.1939

    Dienstliche Beurteilung

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerwG, 21.03.2007 - 2 C 2.06

    Dienstliche Beurteilung; Information des Beurteilers über die Leistungen des

  • VGH Bayern, 30.10.2006 - 3 BV 03.2366
  • VGH Bayern, 12.02.2004 - 3 CE 04.76
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

  • VGH Bayern, 18.06.2012 - 3 CE 12.675

    Richter; Dienstpostenvergabe; Berufserfahrung; Anforderungsprofil;

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

  • VGH Bayern, 18.12.2013 - 3 ZB 11.47

    Polizeioberkommissar (BesGr. A 10); dienstliche Beurteilung; Zuständigkeit des

  • VGH Bayern, 16.09.2011 - 3 CE 11.1132

    Beamtenrecht; Dienstpostenbesetzung

  • VGH Bayern, 30.01.2014 - 3 ZB 13.1804

    Dienstliche Beurteilung; Verwendungseignung

  • VG Bayreuth, 22.09.2023 - B 5 E 23.624

    Konkurrentenstreit, Fehlende Verwendungseignung, Gleiche Beurteilung im höheren

    Der Beamte kann lediglich beanspruchen, dass die Beurteilung selbst in einer die gerichtliche Nachprüfung ermöglichenden Weise klar abgefasst und ggf. vom Beurteiler plausibel gemacht werden muss (BVerwG, U.v. 26.06.1980 - 2 C 8/78 - BVerwGE 60, 245; BayVGH, B.v. 08.04.2015 - 3 CE 14.1782 - juris Rn. 50).

    Dabei spielt die Selbsteinschätzung der Leistungen durch den Antragsteller keine Rolle, vielmehr soll nach dem Sinn der Bestimmungen über die dienstliche Beurteilung nur der zuständige Beurteiler ein persönliches Werturteil darüber abgeben, ob und inwiefern der Beamte den vom Dienstherrn zu bestimmenden fachlichen und persönlichen Anforderungen des konkreten Amtes entspricht (BayVGH, B.v. 16.04.2012 - 3 ZB 10.1939 - juris Rn. 3; B.v. 08.04.2015 - 3 CE 14.1782 - juris Rn. 43).

    Der Antragsteller würde daher selbst bei Zuerkennung der Verwendungseignung in der Vorbeurteilung keinen "Bestandsschutz" dahingehend genießen, dass ihm wie in der vorangegangenen Beurteilung erneut die Verwendungseignung zuerkannt werden müsste (BayVGH, B.v. 08.04.2015 - 3 CE 14.1782 - juris Rn. 36; B.v. 03.07.2019 - 3 CE 19.1118 - juris Rn. 14).

  • VG Würzburg, 03.07.2015 - W 1 E 15.353

    Leitung eines Finanzamtes; Konkurrentenstreit; Abbruch eines Auswahlverfahrens;

    Diese Beschlüsse wurden auf Beschwerde des Antragsgegners hin jeweils durch Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 10. April 2015 (3 CE 14.1733, 3 CE 14.1782 und 3 CE 14.1783) aufgehoben und der jeweilige Antrag auf Verhinderung einer Stellenbesetzung abgelehnt.

    Die Rechtswidrigkeit der Beurteilung im Auswahlzeitpunkt ergibt sich aus den vom Gericht in den Eilverfahren W 1 E 14.491, W 1 E 14.495 und W 1 E 14.496 dargelegten Gründen, wie sie sodann vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in den auf die Beschwerde des Antragsgegners ergangenen Beschlüssen vom 8. April 2015 (Az.: 3 CE 14.1733, 3 CE 14.1782, 3 CE 14.1783) bestätigt worden sind.

    Hieran ändert nichts, dass sich die vorliegende Fallkonstellation in wesentlichen Einzelheiten von den Sachverhalten unterscheidet, wie sie den Beschwerdeentscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 8. April 2015 (Az.: 3 CE 14.1733, 3 CE 14.1782 und 3 CE 14.1783) zugrunde gelegen haben.

  • VG Bayreuth, 18.10.2022 - B 5 K 21.1194

    Dienstliche Beurteilung eines Vorsitzenden, Richters, Verwendungseignung, Verstoß

    Der Beamte bzw. Richter kann lediglich beanspruchen, dass die Beurteilung selbst in einer die gerichtliche Nachprüfung ermöglichenden Weise klar abgefasst und ggf. vom Beurteiler plausibel gemacht werden muss (BVerwG, U.v. 26.6.1980 - 2 C 8/78 - BVerwGE 60, 245; BayVGH, B.v. 8.4.2015 - 3 CE 14.1782 - juris Rn. 50).

    Dabei spielt die Selbsteinschätzung der Leistungen durch den Kläger keine Rolle, vielmehr soll nach dem Sinn der Bestimmungen über die dienstliche Beurteilung nur der zuständige Beurteiler ein persönliches Werturteil darüber abgeben, ob und inwiefern der Beamte bzw. Richter den vom Dienstherrn zu bestimmenden fachlichen und persönlichen Anforderungen des konkreten Amtes entspricht (BayVGH, B.v. 16.4.2012 - 3 ZB 10.1939 - juris Rn. 3; B.v. 8.4.2015 - 3 CE 14.1782 - juris Rn. 43).

    Der Kläger würde daher selbst bei Zuerkennung der Verwendungseignung in der Vorbeurteilung keinen "Bestandsschutz" dahingehend genießen, dass ihm wie in der vorangegangenen Beurteilung erneut die Verwendungseignung zuerkannt werden müsste (BayVGH, B.v. 8.4.2015 - 3 CE 14.1782 - juris Rn. 36; B.v. 3.7.2019 - 3 CE 19.1118 - juris Rn. 14).

  • VGH Bayern, 03.07.2019 - 3 CE 19.1118

    Bewerbung um einen Dienstposten, hier: Sachgebietsleitung im Finanzamt

    Der Antragsteller genießt deshalb keinen "Bestandsschutz" dahingehend, dass ihm wie in der vorangegangenen dienstlichen Beurteilung vom 27. August 2015 erneut die Führungseignung nach Bewährung zuerkannt werden müsste (BayVGH, B.v. 8.4.2015 - 3 CE 14.1782 - juris Rn. 36).
  • VG Ansbach, 27.08.2015 - AN 1 E 15.01003

    Stellenbesetzungsverfahren

    Dies sind regelmäßig die aktuellen dienstlichen Beurteilungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.5.2011 - 2 BvR 764/11; BVerwG, Urteile vom 4.11.2010 - 2 C 16/09, a.a.O. und vom 17.8.2005 - 2 C 37/04, a.a.O.; Beschluss vom 20.6.2013 - 2 VR 1/13; BayVGH, Beschluss vom 8.4.2015 - 3 CE 14.1782), denen für die Frage der Eignung und Befähigung eines Beamten besondere Bedeutung zukommt (vgl. Art. 16 Abs. 1 Satz 4 LlbG).

    Die dienstlichen Beurteilungen weichen in einem siebenstufigen Beurteilungssystem (vgl. Ziffer 2.3.2.2 der Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7.9.2011, KWMBl S. 306) im Gesamturteil, dem zunächst maßgebliche Bedeutung beizumessen ist (BayVGH, Beschluss vom 8.4.2015 - 3 CE 14.1782; BVerwG, Beschluss vom 22.11.2012 - 2 VR 5/12, BVerwGE 145, 112), um eine Stufe voneinander ab.

  • VGH Bayern, 17.08.2017 - 3 CE 17.815

    Konkurrentenverfahren um die Besetzung einer Richterstelle am Finanzgericht

    Gemäß ihrem eigentlichen Zweck, Grundlage für Auswahlentscheidungen zu sein (BayVGH, B.v. 8.4.2015 - 3 CE 14.1782 - juris Rn. 34), ist auch die Anlassbeurteilung mit einer Aussage zur Verwendungseignung abzuschließen (vgl. Art. 58 Abs. 4 Satz 1 LlbG).
  • VGH Bayern, 05.11.2015 - 3 CE 15.1606

    Stellenbesetzung, Auswahlentscheidung, Dienstposten, Beamte, Bewerber

    Auf Beschwerde des Antragsgegners wurden diese Beschlüsse jeweils durch Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. April 2015 (Az. 3 CE 14.1733, 3 CE 14.1782 und 3 CE 14.1783) aufgehoben und die Anträge abgelehnt.

    Diese Konstellation betrifft auch noch einen zweiten Bewerber im ersten Auswahlverfahren, wobei dieser Bewerber und der Antragsteller im Rahmen des Widerspruchsverfahrens gegen ihre dienstliche Beurteilung nach den Beschlüssen des BayVGH vom 8. April 2015 (Az. 3 CE 14.1733, 3 CE 14.1782, 3 CE 14.1783) mit Widerspruchsbescheiden die Verwendungseignung für ein großes Finanzamt erhalten haben.

  • VG Ansbach, 08.05.2023 - AN 1 E 23.196

    Stellenbesetzungsverfahren (Akademische, Direktorin / Akademischer, Direktor, A

    Selbst wenn die Beigeladene zu 2) ein um einen Punkt höheres Gesamturteil als der Antragsteller erzielen sollte, so erschiene gleichwohl eine Auswahl des Antragstellers als möglich, da erst bei einem Bewertungsvorsprung der Beigeladenen zu 2) von zwei Punkten eine mögliche Auswahl des Antragstellers nicht mehr in Betracht kommen dürfte (BayVGH, B.v. 8.4.2015 - 3 CE 14.1782 - juris Rn. 44).

    Dabei hat für jeden Beurteilungszeitraum erneut eine Prüfung zu erfolgen, ob die Voraussetzungen vorliegen (BayVGH, B.v. 8.4.2015 - 3 CE 14.1782 - juris Rn. 34 und 36).

  • VG München, 09.11.2017 - M 5 E 17.3441

    Erfolgreiche Konkurrentenklage - Auswahlentscheidung nur anhand aktueller

    Dies sind regelmäßig die aktuellen dienstlichen Beurteilungen (vgl. BVerfG, B.v. 11.5.2011 - 2 BvR 764/11; BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16/09, a.a.O; BayVGH, B.v. 8.4.2015 - 3 CE 14.1782), denen für die Frage der Eignung und Befähigung eines Beamten besondere Bedeutung zukommt (vgl. Art. 16 Abs. 1 Satz 4 LlbG).
  • VGH Bayern, 10.02.2017 - 3 CE 16.2288

    Konkurrentenverfahren um die Stelle der Leitung des gerichtsärztlichen Dienstes

    A 15 um einen Punkt schlechter beurteilt wurde (BayVGH, B.v. 8.4.2015 - 3 CE 14.1782 - juris Rn. 30; B.v. 3.2.2017 - 3 CE 16.2480 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 07.11.2019 - 3 CE 19.1730

    Einstweilige Anordnung wegen Konkurrentenverhältnis in

  • VG Ansbach, 20.10.2020 - AN 1 E 19.01666

    Konkurrentenstreitverfahren um die Stelle eines Ministerialbeauftragten für

  • VG Ansbach, 10.11.2020 - AN 1 E 20.01238

    Vergleich der Gesamturteile der periodischen dienstlichen Beurteilung

  • VGH Bayern, 03.02.2017 - 3 CE 16.2480

    Eignungs- und Leistungsvergleich anhand des Gesamturteils dienstlicher

  • VG Ansbach, 04.05.2021 - AN 1 K 20.02814

    Überprüfung einer periodischen dienstlichen Beurteilung

  • VG Regensburg, 07.04.2021 - RN 1 E 21.145

    Dienstposten, Auswahlentscheidung, Auswahlverfahren, Besoldungsgruppe, Beamter,

  • VG München, 28.10.2015 - M 5 E 15.3937

    Besetzung einer Schulleiterstelle

  • VG Regensburg, 27.04.2021 - RN 1 E 20.3187

    Konkurrentenstreit - konstitutives Anforderungsprofil als Filter

  • VG München, 14.07.2015 - M 5 E 15.1419

    Dienstpostenbesetzung (Leiter der Gesundheitsverwaltung an einem Landratsamt)

  • VG Ansbach, 17.02.2022 - AN 1 E 21.01194

    Konkurrentenmitteilung, ausreichende Dokumentation eines

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