Rechtsprechung
VGH Bayern, 08.05.2019 - 6 CS 19.577 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
KAG Art. 19 Abs. 7 u. 8; Art. 5 Abs. 1 Satz 3 KAG a.F.
Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag - rewis.io
Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 21.02.2019 - W 2 S 18.1450
- VGH Bayern, 08.05.2019 - 6 CS 19.577
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- VGH Bayern, 25.10.2012 - 6 B 10.132
Straßenausbaubeitragspflicht für Hinterliegergrundstück
Auszug aus VGH Bayern, 08.05.2019 - 6 CS 19.577
Für den die Beitragspflicht auslösenden Sondervorteil im Sinn der genannten Vorschrift sind nach der Rechtsprechung des Senats zwei Merkmale entscheidend: zum einen die spezifische Nähe des Grundstücks zur ausgebauten Ortsstraße, wie sie bei Anliegergrundstücken und ihnen aus dem Blickwinkel einer rechtlich gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit grundsätzlich gleichzustellenden Hinterliegergrundstücken gegeben ist, zum anderen eine Grundstücksnutzung, auf die sich die durch den Ausbau verbesserte Möglichkeit, von der Ortsstraße Gebrauch zu machen, positiv auswirken kann (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. BayVGH, U.v. 25.10.2012 - 6 B 10.132;… U.v. 14.4.2011 - 6 BV 08.3182 - juris Rn. 18).Dabei kann dahinstehen, ob es als sog. gefangenes oder als nicht gefangenes Hinterliegergrundstück anzusehen ist (zur Bedeutung der Unterscheidung BayVGH, U.v. 25.10.2012 - 6 B 10.132 - BayVBl 2013, 211 Rn. 31 ff., Rn. 39 ff.).
Als ein - objektiver - Anhaltspunkt für den Schluss auf eine nennenswerte Inanspruchnahme genügt aber grundsätzlich eine tatsächlich angelegte Zufahrt oder ein tatsächlich angelegter Zugang vom nicht gefangenen Hinterliegergrundstück über das Anliegergrundstück auf die abzurechnende Straße (vgl. BayVGH" U.v. 25.10.2012 - 6 B 10.132 - BayVBl 2013, 211 Rn. 40;… B.v. 13.7.2015 - 6 ZB 15.585 - juris Rn. 6), deren Benutzbarkeit rechtlich hinreichend gesichert ist (…BayVGH, B.v. 27.7.2017 - 6 B 17.519 - juris Rn. 24 m.w.N.).
- VGH Bayern, 25.02.2015 - 6 ZB 14.2045
Straßenausbaubeitrag; Sondervorteil; Inanspruchnahmemöglichkeit; …
Auszug aus VGH Bayern, 08.05.2019 - 6 CS 19.577
Denn eine einheitliche Nutzung ist ebenso wie eine Eigentümeridentität als solche neutral und lässt für sich betrachtet nicht den Schluss zu, die abzurechnende Straße werde von einem nicht gefangenen Hinterliegergrundstück aus über das Anliegergrundstück in nennenswertem Umfang in Anspruch genommen (BayVGH, B.v. 25.2.2015 - 6 ZB 14.2045 - juris Rn. 8 m.w.N.). - VGH Bayern, 13.07.2015 - 6 ZB 15.585
Straßenausbaubeitragsrecht; Vorauszahlung; nicht gefangenes …
Auszug aus VGH Bayern, 08.05.2019 - 6 CS 19.577
Als ein - objektiver - Anhaltspunkt für den Schluss auf eine nennenswerte Inanspruchnahme genügt aber grundsätzlich eine tatsächlich angelegte Zufahrt oder ein tatsächlich angelegter Zugang vom nicht gefangenen Hinterliegergrundstück über das Anliegergrundstück auf die abzurechnende Straße (…vgl. BayVGH" U.v. 25.10.2012 - 6 B 10.132 - BayVBl 2013, 211 Rn. 40; B.v. 13.7.2015 - 6 ZB 15.585 - juris Rn. 6), deren Benutzbarkeit rechtlich hinreichend gesichert ist (…BayVGH, B.v. 27.7.2017 - 6 B 17.519 - juris Rn. 24 m.w.N.).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2014 - 1 L 81/13
Berücksichtigung eines Hinterliegergrundstücks bei Eigentümeridentität zwischen …
Auszug aus VGH Bayern, 08.05.2019 - 6 CS 19.577
Weil das gefangene Hinterliegergrundstück hinsichtlich des Zugangs zum gemeindlichen Verkehrsnetz darauf angewiesen ist, über das vorgelagerte Anliegergrundstück die wegemäßige Erschließung zu erfahren und in diesem Sinne ausschließlich auf die ausgebaute Straße hin ausgerichtet ist, kann bei einer Eigentümeridentität in aller Regel - und so auch hier - angenommen werden, die Straße werde von ihm aus wie von dem Anliegergrundstück wegen seiner räumlich engen Beziehung intensiver beansprucht als von anderen Grundstücken aus, so dass eine Beitragserhebung gerechtfertigt ist (vgl. auch OVG MV, U.v. 5.11.2014 - 1 L 81/13 - juris Rn. 36 m.w.N.). - VGH Bayern, 03.07.2017 - 6 ZB 16.2272
Erfolglose Klage auf Aufhebung eines Straßenausbaubeitragsbescheids - Nicht …
Auszug aus VGH Bayern, 08.05.2019 - 6 CS 19.577
Es müssen (irgendwelche) objektiven Anhaltspunkte vorhanden sein" die den Schluss erlauben" die abzurechnende Straße werde über das Anliegergrundstück vom Hinterliegergrundstück aus ungeachtet dessen direkter Anbindung an seine "eigene" Straße in nennenswertem Umfang in Anspruch genommen werden (vgl. BayVGH" B.v. 3.7.2017 - 6 ZB 16.2272 - juris Rn. 23 m.w.N.). - VG Würzburg, 21.02.2019 - W 2 S 18.1450
Straßenausbaubeitrag für ein Hinterliegergrundstück
Auszug aus VGH Bayern, 08.05.2019 - 6 CS 19.577
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 21. Februar 2019 - W 2 S 18.1450 - wird zurückgewiesen. - VGH Bayern, 14.04.2011 - 6 BV 08.3182
Sondervorteil bei Erhebung des Straßenausbaubeitrags
Auszug aus VGH Bayern, 08.05.2019 - 6 CS 19.577
Für den die Beitragspflicht auslösenden Sondervorteil im Sinn der genannten Vorschrift sind nach der Rechtsprechung des Senats zwei Merkmale entscheidend: zum einen die spezifische Nähe des Grundstücks zur ausgebauten Ortsstraße, wie sie bei Anliegergrundstücken und ihnen aus dem Blickwinkel einer rechtlich gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit grundsätzlich gleichzustellenden Hinterliegergrundstücken gegeben ist, zum anderen eine Grundstücksnutzung, auf die sich die durch den Ausbau verbesserte Möglichkeit, von der Ortsstraße Gebrauch zu machen, positiv auswirken kann (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. BayVGH, U.v. 25.10.2012 - 6 B 10.132; U.v. 14.4.2011 - 6 BV 08.3182 - juris Rn. 18). - VGH Bayern, 15.02.2018 - 6 ZB 17.2521
Voraussetzungen der Beitragspflicht eines nicht gefangenen …
Auszug aus VGH Bayern, 08.05.2019 - 6 CS 19.577
In solchen Fällen begründen die tatsächlichen Verhältnisse den Schluss auf eine (wahrscheinliche) Inanspruchnahme der abzurechnenden Straße und damit die sachliche Beitragspflicht des Hinterliegergrundstücks unabhängig davon, wie intensiv die Zufahrt oder der Zugang im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten tatsächlich genutzt wird (BayVGH, B.v. 15.2.2018 - 6 ZB 17.2521 - juris Rn. 7). - VGH Bayern, 27.07.2017 - 6 B 17.519
Rechtswidrige Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag
Auszug aus VGH Bayern, 08.05.2019 - 6 CS 19.577
Als ein - objektiver - Anhaltspunkt für den Schluss auf eine nennenswerte Inanspruchnahme genügt aber grundsätzlich eine tatsächlich angelegte Zufahrt oder ein tatsächlich angelegter Zugang vom nicht gefangenen Hinterliegergrundstück über das Anliegergrundstück auf die abzurechnende Straße (…vgl. BayVGH" U.v. 25.10.2012 - 6 B 10.132 - BayVBl 2013, 211 Rn. 40;… B.v. 13.7.2015 - 6 ZB 15.585 - juris Rn. 6), deren Benutzbarkeit rechtlich hinreichend gesichert ist (BayVGH, B.v. 27.7.2017 - 6 B 17.519 - juris Rn. 24 m.w.N.).