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   VGH Bayern, 08.05.2019 - 6 CS 19.577   

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VGH Bayern, 08.05.2019 - 6 CS 19.577 (https://dejure.org/2019,19333)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.05.2019 - 6 CS 19.577 (https://dejure.org/2019,19333)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Mai 2019 - 6 CS 19.577 (https://dejure.org/2019,19333)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    KAG Art. 19 Abs. 7 u. 8; Art. 5 Abs. 1 Satz 3 KAG a.F.
    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag

  • rewis.io

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 25.10.2012 - 6 B 10.132

    Straßenausbaubeitragspflicht für Hinterliegergrundstück

    Auszug aus VGH Bayern, 08.05.2019 - 6 CS 19.577
    Für den die Beitragspflicht auslösenden Sondervorteil im Sinn der genannten Vorschrift sind nach der Rechtsprechung des Senats zwei Merkmale entscheidend: zum einen die spezifische Nähe des Grundstücks zur ausgebauten Ortsstraße, wie sie bei Anliegergrundstücken und ihnen aus dem Blickwinkel einer rechtlich gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit grundsätzlich gleichzustellenden Hinterliegergrundstücken gegeben ist, zum anderen eine Grundstücksnutzung, auf die sich die durch den Ausbau verbesserte Möglichkeit, von der Ortsstraße Gebrauch zu machen, positiv auswirken kann (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. BayVGH, U.v. 25.10.2012 - 6 B 10.132; U.v. 14.4.2011 - 6 BV 08.3182 - juris Rn. 18).

    Dabei kann dahinstehen, ob es als sog. gefangenes oder als nicht gefangenes Hinterliegergrundstück anzusehen ist (zur Bedeutung der Unterscheidung BayVGH, U.v. 25.10.2012 - 6 B 10.132 - BayVBl 2013, 211 Rn. 31 ff., Rn. 39 ff.).

    Als ein - objektiver - Anhaltspunkt für den Schluss auf eine nennenswerte Inanspruchnahme genügt aber grundsätzlich eine tatsächlich angelegte Zufahrt oder ein tatsächlich angelegter Zugang vom nicht gefangenen Hinterliegergrundstück über das Anliegergrundstück auf die abzurechnende Straße (vgl. BayVGH" U.v. 25.10.2012 - 6 B 10.132 - BayVBl 2013, 211 Rn. 40; B.v. 13.7.2015 - 6 ZB 15.585 - juris Rn. 6), deren Benutzbarkeit rechtlich hinreichend gesichert ist (BayVGH, B.v. 27.7.2017 - 6 B 17.519 - juris Rn. 24 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 25.02.2015 - 6 ZB 14.2045

    Straßenausbaubeitrag; Sondervorteil; Inanspruchnahmemöglichkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.05.2019 - 6 CS 19.577
    Denn eine einheitliche Nutzung ist ebenso wie eine Eigentümeridentität als solche neutral und lässt für sich betrachtet nicht den Schluss zu, die abzurechnende Straße werde von einem nicht gefangenen Hinterliegergrundstück aus über das Anliegergrundstück in nennenswertem Umfang in Anspruch genommen (BayVGH, B.v. 25.2.2015 - 6 ZB 14.2045 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.07.2015 - 6 ZB 15.585

    Straßenausbaubeitragsrecht; Vorauszahlung; nicht gefangenes

    Auszug aus VGH Bayern, 08.05.2019 - 6 CS 19.577
    Als ein - objektiver - Anhaltspunkt für den Schluss auf eine nennenswerte Inanspruchnahme genügt aber grundsätzlich eine tatsächlich angelegte Zufahrt oder ein tatsächlich angelegter Zugang vom nicht gefangenen Hinterliegergrundstück über das Anliegergrundstück auf die abzurechnende Straße (vgl. BayVGH" U.v. 25.10.2012 - 6 B 10.132 - BayVBl 2013, 211 Rn. 40; B.v. 13.7.2015 - 6 ZB 15.585 - juris Rn. 6), deren Benutzbarkeit rechtlich hinreichend gesichert ist (BayVGH, B.v. 27.7.2017 - 6 B 17.519 - juris Rn. 24 m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2014 - 1 L 81/13

    Berücksichtigung eines Hinterliegergrundstücks bei Eigentümeridentität zwischen

    Auszug aus VGH Bayern, 08.05.2019 - 6 CS 19.577
    Weil das gefangene Hinterliegergrundstück hinsichtlich des Zugangs zum gemeindlichen Verkehrsnetz darauf angewiesen ist, über das vorgelagerte Anliegergrundstück die wegemäßige Erschließung zu erfahren und in diesem Sinne ausschließlich auf die ausgebaute Straße hin ausgerichtet ist, kann bei einer Eigentümeridentität in aller Regel - und so auch hier - angenommen werden, die Straße werde von ihm aus wie von dem Anliegergrundstück wegen seiner räumlich engen Beziehung intensiver beansprucht als von anderen Grundstücken aus, so dass eine Beitragserhebung gerechtfertigt ist (vgl. auch OVG MV, U.v. 5.11.2014 - 1 L 81/13 - juris Rn. 36 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 03.07.2017 - 6 ZB 16.2272

    Erfolglose Klage auf Aufhebung eines Straßenausbaubeitragsbescheids - Nicht

    Auszug aus VGH Bayern, 08.05.2019 - 6 CS 19.577
    Es müssen (irgendwelche) objektiven Anhaltspunkte vorhanden sein" die den Schluss erlauben" die abzurechnende Straße werde über das Anliegergrundstück vom Hinterliegergrundstück aus ungeachtet dessen direkter Anbindung an seine "eigene" Straße in nennenswertem Umfang in Anspruch genommen werden (vgl. BayVGH" B.v. 3.7.2017 - 6 ZB 16.2272 - juris Rn. 23 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 21.02.2019 - W 2 S 18.1450

    Straßenausbaubeitrag für ein Hinterliegergrundstück

    Auszug aus VGH Bayern, 08.05.2019 - 6 CS 19.577
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 21. Februar 2019 - W 2 S 18.1450 - wird zurückgewiesen.
  • VGH Bayern, 14.04.2011 - 6 BV 08.3182

    Sondervorteil bei Erhebung des Straßenausbaubeitrags

    Auszug aus VGH Bayern, 08.05.2019 - 6 CS 19.577
    Für den die Beitragspflicht auslösenden Sondervorteil im Sinn der genannten Vorschrift sind nach der Rechtsprechung des Senats zwei Merkmale entscheidend: zum einen die spezifische Nähe des Grundstücks zur ausgebauten Ortsstraße, wie sie bei Anliegergrundstücken und ihnen aus dem Blickwinkel einer rechtlich gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit grundsätzlich gleichzustellenden Hinterliegergrundstücken gegeben ist, zum anderen eine Grundstücksnutzung, auf die sich die durch den Ausbau verbesserte Möglichkeit, von der Ortsstraße Gebrauch zu machen, positiv auswirken kann (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. BayVGH, U.v. 25.10.2012 - 6 B 10.132; U.v. 14.4.2011 - 6 BV 08.3182 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 15.02.2018 - 6 ZB 17.2521

    Voraussetzungen der Beitragspflicht eines nicht gefangenen

    Auszug aus VGH Bayern, 08.05.2019 - 6 CS 19.577
    In solchen Fällen begründen die tatsächlichen Verhältnisse den Schluss auf eine (wahrscheinliche) Inanspruchnahme der abzurechnenden Straße und damit die sachliche Beitragspflicht des Hinterliegergrundstücks unabhängig davon, wie intensiv die Zufahrt oder der Zugang im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten tatsächlich genutzt wird (BayVGH, B.v. 15.2.2018 - 6 ZB 17.2521 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 27.07.2017 - 6 B 17.519

    Rechtswidrige Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag

    Auszug aus VGH Bayern, 08.05.2019 - 6 CS 19.577
    Als ein - objektiver - Anhaltspunkt für den Schluss auf eine nennenswerte Inanspruchnahme genügt aber grundsätzlich eine tatsächlich angelegte Zufahrt oder ein tatsächlich angelegter Zugang vom nicht gefangenen Hinterliegergrundstück über das Anliegergrundstück auf die abzurechnende Straße (vgl. BayVGH" U.v. 25.10.2012 - 6 B 10.132 - BayVBl 2013, 211 Rn. 40; B.v. 13.7.2015 - 6 ZB 15.585 - juris Rn. 6), deren Benutzbarkeit rechtlich hinreichend gesichert ist (BayVGH, B.v. 27.7.2017 - 6 B 17.519 - juris Rn. 24 m.w.N.).
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