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   VGH Bayern, 08.06.2011 - 8 ZB 10.882   

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VGH Bayern, 08.06.2011 - 8 ZB 10.882 (https://dejure.org/2011,13276)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.06.2011 - 8 ZB 10.882 (https://dejure.org/2011,13276)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Juni 2011 - 8 ZB 10.882 (https://dejure.org/2011,13276)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Luftrechtliche Änderungsgenehmigung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen; Berufungszulassung (abgelehnt);mangelnde Entscheidungserheblichkeit der aufgeworfenen Tatsachen- und Rechtsfragen,Lärmschutzregime an schutzbedürftigen gemeindlichen Einrichtungen,Begriff des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fachplanerische Zumutbarkeitsschwelle kann neben der analogen Heranziehung des FluglärmG auch im Wege einer auf den Betrieb des Sonderflugplatzes abgestellten Verfahrensweise bestimmt werden; Bestimmung der fachplanerischen Zumutbarkeitsschwelle neben der analogen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fachplanerische Zumutbarkeitsschwelle kann neben der analogen Heranziehung des FluglärmG auch im Wege einer auf den Betrieb des Sonderflugplatzes abgestellten Verfahrensweise bestimmt werden; Bestimmung der fachplanerischen Zumutbarkeitsschwelle neben der analogen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Bayern, 02.06.2009 - 8 CS 09.818

    Sonderflughafen O...; Änderungsgenehmigung; Beschwerdeverfahren;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.06.2011 - 8 ZB 10.882
    Ohne sich mit dem hierfür verwendeten Zahlenmaterial im Einzelnen zu befassen, verweist die Klägerin darauf, dass der Senat in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren (BayVGH vom 2.6.2009 Az. 8 CS 09.818) die Tauglichkeit der auf den Horizont 2016 abstellenden Prognose zur Lärmabschätzung infrage gestellt habe, dass Literatur und Rechtsprechung in der Regel das zehnte Jahr nach der Datenanforderung durch die Behörde als maßgebliches Prognosejahr ansähen, ferner, dass ein Prognosezeitraum von zehn Jahren dem gem. § 4 Abs. 6 FluglärmG erforderlichen Überprüfungszeitraum für festgelegte Lärmschutzbereiche korrespondiere.

    In dem angesprochenen vorläufigen Rechtsschutzverfahren eines Privatklägers (Beschluss vom 2.6.2009 Az. 8 CS 09.818 RdNr. 9) hat es der Senat angesichts des beschränkten Prüfungsmaßstabs ausdrücklich als offen angesehen, ob die auf das Jahr 2016 abstellende Prognose angesichts des Prognosezeitraums von nur rund acht Jahren eine ausreichende Grundlage für die Lärmberechnung biete, und die Überprüfung der Stichhaltigkeit der Prognose dem Hauptsacheverfahren überantwortet.

  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus VGH Bayern, 08.06.2011 - 8 ZB 10.882
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Tatsachen- oder Rechtsfrage dann zu, wenn sie für die Entscheidung der Vorinstanz von Bedeutung war, sich auch im Berufungsverfahren stellen würde, bisher weder höchstrichterlich noch durch die Rechtsprechung des Berufungsgerichts geklärt und über den Einzelfall hinaus bedeutsam ist (vgl. BVerwG vom 31.7.1984 BVerwGE 70, 24 ff.).
  • BVerwG, 01.04.2004 - 4 C 2.03

    Planfeststellung; Straßenplanung; faktisches Vogelschutzgebiet; Gebietsauswahl;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.06.2011 - 8 ZB 10.882
    Nicht anderes lässt sich, was die Klägerin im Zulassungsantrag auch einräumt, aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur sog. Hochmoselquerung (BVerwG vom 1.4.2004 BVerwGE 120, 276 RdNrn. 26 ff.) entnehmen.
  • VGH Bayern, 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789
    Auszug aus VGH Bayern, 08.06.2011 - 8 ZB 10.882
    Es entspricht nicht der Billigkeit, der Klägerin gemäß § 162 Abs. 3 VwGO auch die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen aufzuerlegen, weil diese sich im Berufungszulassungsverfahren unabhängig von einer Antragstellung (§ 154 Abs. 3 VwGO) typischerweise keinem eigenen Kostenrisiko aussetzen konnte (vgl. BayVGH vom 11.10.2001 DVBl. 2002, 345).
  • BVerwG, 01.04.2009 - 4 B 61.08

    Aktenwidrigkeit; Planrechtfertigung; Abwägung; Verkehrsbedarf; regionaler

    Auszug aus VGH Bayern, 08.06.2011 - 8 ZB 10.882
    Indes ist sowohl in der Rechtsprechung des Senats wie auch der des Bundesverwaltungsgerichts zum Fachplanungsrecht geklärt, dass, ausgehend vom materiellen Recht, maßgeblich für die Rechts- und Tatsachenlage bei der Anfechtung von fachplanungsrechtlichen Genehmigungsentscheidungen, zu denen auch die hier streitbefangene luftrechtliche Änderungsgenehmigung zu rechnen ist, der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ist (vgl. insb. BVerwG vom 1.4.2009 NVwZ 2009, 910 RdNr. 20; vom 12.3.2009 BVerwGE 130, 299 RdNr. 63).
  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auszug aus VGH Bayern, 08.06.2011 - 8 ZB 10.882
    Indes ist sowohl in der Rechtsprechung des Senats wie auch der des Bundesverwaltungsgerichts zum Fachplanungsrecht geklärt, dass, ausgehend vom materiellen Recht, maßgeblich für die Rechts- und Tatsachenlage bei der Anfechtung von fachplanungsrechtlichen Genehmigungsentscheidungen, zu denen auch die hier streitbefangene luftrechtliche Änderungsgenehmigung zu rechnen ist, der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ist (vgl. insb. BVerwG vom 1.4.2009 NVwZ 2009, 910 RdNr. 20; vom 12.3.2009 BVerwGE 130, 299 RdNr. 63).
  • BVerwG, 09.06.2010 - 9 A 20.08

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Artenschutz; Tötungsverbot; Störungsverbot;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.06.2011 - 8 ZB 10.882
    Da normative Vorgaben für die Wahl des Prognosehorizonts fehlten, wäre eine Entscheidung, den Zeitraum von zehn Jahren zu unterschreiten, nur dann zu beanstanden, wenn sie sich als Ausdruck unsachlicher Erwägungen werten ließe (vgl. BVerwG vom 9.6.2010 UPR 2011, 68 RdNr. 74).
  • BVerwG, 14.06.2002 - 7 AV 1.02

    Besetzung des Bundesverwaltungsgerichts; Vorlageverfahren; Berufungszulassung;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.06.2011 - 8 ZB 10.882
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines verwaltungsgerichtlichen Urteils bestehen dann, wenn unter Berücksichtigung der von der Klagepartei dargelegten Gesichtspunkte die Richtigkeit des angefochtenen Urteils einer weiteren Prüfung bedarf, mithin ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens möglich erscheint (vgl. BVerwG vom 14.6.2002 DVBl 2002, 1556 f.; vom 10..3.2004 DVBl 2004, 838).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VGH Bayern, 08.06.2011 - 8 ZB 10.882
    Die Darlegung (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) derartiger ernstlicher Richtigkeitszweifel erfordert, dass innerhalb der Begründungsfrist einzelne tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt werden (vgl. BVerfG vom 20.12.2010 NVwZ 2011 S. 546 ff; vom 21.12.2009 NJW 2010, 1062; vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/83).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 08.06.2011 - 8 ZB 10.882
    Die Darlegung (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) derartiger ernstlicher Richtigkeitszweifel erfordert, dass innerhalb der Begründungsfrist einzelne tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt werden (vgl. BVerfG vom 20.12.2010 NVwZ 2011 S. 546 ff; vom 21.12.2009 NJW 2010, 1062; vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/83).
  • VGH Bayern, 18.01.2011 - 8 ZB 10.2239

    Berufungszulassung (abgelehnt); Anforderungen an die Darlegung von

  • VGH Bayern, 08.02.2011 - 8 ZB 10.1541

    Reinigungs-, Räum- und Streupflichten in Bayern - Grenzen der Abwälzbarkeit auf

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09

    Verletzung der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • VGH Bayern, 25.10.2019 - 8 A 16.40030

    Teilerfolg der Klagen gegen den Ausbau der B 173 zwischen Kronach und

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit ist die Beschlussfassung über den Plan bzw. der Erlass des Planfeststellungsbeschlusses (stRspr.; BVerwG, U.v. 1.4.2004 - 4 C 2.03 - BVerwGE 120, 276 = juris Rn. 27; U.v. 28.4.2016 - 4 A 2.15 - BVerwGE 155, 81 = juris Rn. 27 f.; U.v. 6.4.2017 - 4 A 2.16 - juris Rn. 60; vgl. auch BayVGH, B.v. 8.6.2011 - 8 ZB 10.882 - juris Rn. 49 m.w.N.), hier also des Planfeststellungsbeschlusses vom 24. Mai 2016.
  • VGH Bayern, 25.10.2019 - 8 A 16.40026

    Teilerfolg der Klagen gegen den Ausbau der B 173 zwischen Kronach und

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit ist die Beschlussfassung über den Plan bzw. der Erlass des Planfeststellungsbeschlusses (stRspr.; BVerwG, U.v. 1.4.2004 - 4 C 2.03 - BVerwGE 120, 276 = juris Rn. 27; U.v. 28.4.2016 - 4 A 2.15 - BVerwGE 155, 81 = juris Rn. 27 f.; U.v. 6.4.2017 - 4 A 2.16 - juris Rn. 60; vgl. auch BayVGH, B.v. 8.6.2011 - 8 ZB 10.882 - juris Rn. 49 m.w.N.), hier also des Planfeststellungsbeschlusses vom 24. Mai 2016.
  • VG München, 07.05.2015 - M 24 K 15.420

    Unzulässigkeit der Anfechtungsklage einer Gemeinde gegen nicht-isolierte

    Zugrunde zu legen sind dabei die im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgeblichen Rechtsvorschriften (vgl. BayVGH, B.v. 8.6.2011 - 8 ZB 10.882 - juris Rn. 49 m.w.N.).
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