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   VGH Bayern, 08.07.2009 - 11 CS 09.452   

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https://dejure.org/2009,55480
VGH Bayern, 08.07.2009 - 11 CS 09.452 (https://dejure.org/2009,55480)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.07.2009 - 11 CS 09.452 (https://dejure.org/2009,55480)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Juli 2009 - 11 CS 09.452 (https://dejure.org/2009,55480)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum und fehlendes Trennungsvermögen; im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht aufklärbarer Sachverhalt; offene Hauptsacheerfolgsaussichten; Interessenabwägung bei früherem regelmäßigem und jetzt jedenfalls ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2009 - 11 CS 09.452
    Das Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs und der aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ableitbare Auftrag zum Schutz vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben (vgl. BVerfG vom 16.10.1977, BVerfGE 46, 160 ff.) gebieten es danach, hohe Anforderungen an die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu stellen.
  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2009 - 11 CS 09.452
    Sie hat sich an den Vorgaben zu orientieren, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 20. Juni 2002 (NJW 2002, 2378 ff.) aufgestellt hat.
  • VGH Bayern, 08.02.2008 - 11 CS 07.3017

    Regelmäßiger Cannabiskonsum; behauptete Wiedererlangung der Fahreignung;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2009 - 11 CS 09.452
    Damit steht fest, dass der Antragsteller zumindest in der Vergangenheit vorübergehend regelmäßig Cannabis eingenommen hat (BayVGH vom 8.2.2008 11 CS 07.3017).
  • VGH Bayern, 02.03.2010 - 11 CS 09.2558

    (Erfolglose) Beschwerde gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung der

    Der derzeitige medizinisch-naturwissenschaftliche Erkenntnisstand rechtfertigt es, ab einer THC-Konzentration von mehr als 2, 0 ng/ml im Blut eines Kraftfahrzeugführers eine Erhöhung des Risikos für die Verkehrssicherheit als derart gesichert im Sinn des § 11 Abs. 7 FeV anzusehen, dass dem Betroffenen ohne weitere Sachverhaltsaufklärung die Fahrerlaubnis zwingend zu entziehen ist (vgl. etwa BayVGH vom 8.7.2009 Az. 11 CS 09.452).
  • VG Würzburg, 13.11.2009 - W 6 K 09.268

    Fahrerlaubnisentzug; Cannabis; gelegentlicher Konsum

    Die hiergegen gerichtete Beschwerde des Klägers wurde durch Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. Juli 2009 (Az. 11 CS 09.452) zurückgewiesen.
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