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   VGH Bayern, 08.07.2009 - 11 CS 09.682   

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https://dejure.org/2009,56709
VGH Bayern, 08.07.2009 - 11 CS 09.682 (https://dejure.org/2009,56709)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.07.2009 - 11 CS 09.682 (https://dejure.org/2009,56709)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Juli 2009 - 11 CS 09.682 (https://dejure.org/2009,56709)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Alkoholmissbrauch; offene Hauptsacheerfolgsaussichten bei nachgewiesener sechsmonatiger Abstinenz; Interessenabwägung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2009 - 11 CS 09.682
    Das Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs und der aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ableitbare Auftrag zum Schutz vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben (vgl. BVerfG vom 16.10.1977, BVerfGE 46, 160 ff.) gebieten es danach, hohe Anforderungen an die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu stellen.
  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2009 - 11 CS 09.682
    Sie hat sich an den Vorgaben zu orientieren, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 20. Juni 2002 (NJW 2002, 2378 ff.) aufgestellt hat.
  • VGH Bayern, 01.04.2008 - 11 CS 07.2281

    Fahrerlaubnisentziehung; zwei negative medizinisch-psychologische Gutachten

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2009 - 11 CS 09.682
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage der Geeignetheit ist dabei derjenige der letzten Behördenentscheidung, also des Erlasses des Widerspruchsbescheids (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. vom 1.4.2008 11 CS 07.2281).
  • VGH Bayern, 31.07.2008 - 11 CS 08.1103

    Verlust der Fahreignung wegen Alkoholmissbrauchs; einmalige Trunkenheitsfahrt mit

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2009 - 11 CS 09.682
    Nach der vom Antragsteller vorgelegten Begutachtung des Forensisch Toxikologischen Centrums München vom 24. Februar 2009 ließ sich demgegenüber in einer Haarprobe des Antragstellers kein relevantes Ethylglucuronid nachweisen, was aufgrund der Länge der Haarprobe zu einem Abstinenznachweis von etwa sechs Monaten vor Probeentnahme führt (zur Geeignetheit dieses Nachweisverfahrens für eine Alkoholabstinenz vgl. BayVGH vom 31. Juli 2008 11 CS 08.1103).
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