Rechtsprechung
VGH Bayern, 08.09.2011 - 15 ZB 09.2086 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,65419) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Isolierte Befreiung von nicht nachbarschützenden Festsetzungen eines Bebauungsplans;Gebot der Rücksichtnahme (nicht verletzt)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84
Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen; …
Auszug aus VGH Bayern, 08.09.2011 - 15 ZB 09.2086
Der Kläger trägt vor, das Bundesverwaltungsgericht habe in seinen Urteilen vom 19. September 1986 (BayVBl 1987, 151) und vom 6. Oktober 1989 (BVerwGE 82, 343) den Rechtssatz aufgestellt, es seien unterschiedliche Anforderungen an den Drittschutz zu stellen, je nach dem, ob es sich um ein allgemein zulässiges, ein befreiungsbedürftiges oder gar um ein erkennbar objektiv rechtswidriges Vorhaben handle. - BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende …
Auszug aus VGH Bayern, 08.09.2011 - 15 ZB 09.2086
Der Kläger trägt vor, das Bundesverwaltungsgericht habe in seinen Urteilen vom 19. September 1986 (BayVBl 1987, 151) und vom 6. Oktober 1989 (BVerwGE 82, 343) den Rechtssatz aufgestellt, es seien unterschiedliche Anforderungen an den Drittschutz zu stellen, je nach dem, ob es sich um ein allgemein zulässiges, ein befreiungsbedürftiges oder gar um ein erkennbar objektiv rechtswidriges Vorhaben handle.