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   VGH Bayern, 08.10.2010 - 22 A 09.40080   

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https://dejure.org/2010,30554
VGH Bayern, 08.10.2010 - 22 A 09.40080 (https://dejure.org/2010,30554)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.10.2010 - 22 A 09.40080 (https://dejure.org/2010,30554)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Oktober 2010 - 22 A 09.40080 (https://dejure.org/2010,30554)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; Auflassung bzw. technische Sicherung von Bahnübergängen; Klage eines drittbetroffenen Eigentümers; Planrechtfertigung; Abwägungsgebot; erhöhte Immissionen durch Lärm oder Erschütterungen; Nullvariante

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erheblichkeit eines Abwägungsmangels i.S.d. § 18e Abs. 6 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) bei Ermittlung einer Erschütterungswirkung durch vorbeifahrende Güterzüge und Personenzüge an einem Wohngebäude nur für die Tagzeit; Berücksichtigung von planungsrechtlich ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erheblichkeit eines Abwägungsmangels i.S.d. § 18e Abs. 6 Allgemeines Eisenbahngesetz ( AEG ) bei Ermittlung einer Erschütterungswirkung durch vorbeifahrende Güterzüge und Personenzüge an einem Wohngebäude nur für die Tagzeit; Berücksichtigung von planungsrechtlich ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83

    Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG; Abgrenzung zur

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2010 - 22 A 09.40080
    Die eisenbahnrechtliche Planung nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz hat demnach Bestand nur dann, wenn sie - gemessen an den Zielen gerade dieses Fachplanungsgesetzes - erforderlich, d.h. vernünftigerweise geboten ist (vgl. z.B. BVerwG vom 22.3.1985 BVerwGE 71, 166 und vom 11.7.2001 BVerwGE 114, 364, zum Straßen- bzw. Luftverkehrsrecht).
  • BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00

    Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2010 - 22 A 09.40080
    Die eisenbahnrechtliche Planung nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz hat demnach Bestand nur dann, wenn sie - gemessen an den Zielen gerade dieses Fachplanungsgesetzes - erforderlich, d.h. vernünftigerweise geboten ist (vgl. z.B. BVerwG vom 22.3.1985 BVerwGE 71, 166 und vom 11.7.2001 BVerwGE 114, 364, zum Straßen- bzw. Luftverkehrsrecht).
  • BVerwG, 13.11.2001 - 9 B 57.01

    Schienenwegerecht, Immissionsschutzrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2010 - 22 A 09.40080
    Da sie als technisches Regelwerk keine Rechtsnorm darstellt, ist sie für die gerichtliche Überprüfung der Zumutbarkeit von Erschütterungen nicht bindend und eine plangegebene Vorbelastung kann sich schutzmindernd bei der Anwendung der Anhaltswerte der DIN auswirken (vgl. z.B. BVerwG vom 13.11.2001 NVwZ-RR 2002, 178).
  • BVerwG, 09.11.2006 - 4 A 2001.06

    Luftrechtliche Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; mittelbare

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2010 - 22 A 09.40080
    Sie ist darauf beschränkt, sich auf die Verletzung drittschützender Rechte zu berufen, insbesondere auf das Fehlen der Planrechtfertigung (BVerwG vom 9.11.2006 BVerwGE 127, 95) oder auf die Verletzung des Abwägungsgebots (§ 18 Satz 2 AEG) durch eine mangelnde Berücksichtigung oder Fehlgewichtung ihrer Belange (vgl. z.B. BVerwG vom 16.1.2007 NVwZ 2007, 462; Vallendar in Beck"scher AEG-Kommentar, 2006, RdNrn. 282 f. zu § 18 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.01.2007 - 9 B 14.06

    Bundesstraße; Ortsdurchfahrt; weiträumiger Verkehr; Planrechtfertigung;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2010 - 22 A 09.40080
    Sie ist darauf beschränkt, sich auf die Verletzung drittschützender Rechte zu berufen, insbesondere auf das Fehlen der Planrechtfertigung (BVerwG vom 9.11.2006 BVerwGE 127, 95) oder auf die Verletzung des Abwägungsgebots (§ 18 Satz 2 AEG) durch eine mangelnde Berücksichtigung oder Fehlgewichtung ihrer Belange (vgl. z.B. BVerwG vom 16.1.2007 NVwZ 2007, 462; Vallendar in Beck"scher AEG-Kommentar, 2006, RdNrn. 282 f. zu § 18 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.10.2009 - 22 A 09.40002

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; Auflassung von Bahnübergängen; Verbindung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2010 - 22 A 09.40080
    Der Umstand, dass die Auflassung bzw. technische Sicherung der Bahnübergänge zugleich zu einer Aufhebung der bisher aus Sicherheitsgründen eingerichteten Langsamfahrstellen führt, trägt zur Attraktivität des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs bei und rechtfertigt die Planung zusätzlich (BayVGH vom 7.10.2009 Az. 22 A 09.40002; VGH BW vom 21.3.1997 BImSchG-Rspr. § 41 Nr. 35); dieser zusätzlich von der Planung verfolgte Zweck führt entgegen der Ansicht der Klägerin nicht zum Entfallen der Planrechtfertigung.
  • VGH Hessen, 18.03.2008 - 2 C 1092/06

    Planfeststellungsverfahren - Festsetzung von aktiven Lärmschutzmaßnahmen beim

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2010 - 22 A 09.40080
    Auch wenn die diesbezügliche "Aussage" der Beigeladenen (vgl. S. 20 des Planfeststellungsbeschlusses), die von der Beigeladenen nun ausdrücklich als "Zusage" aufrechterhalten wird (Protokoll der mündlichen Verhandlung S. 2 f.), keine im Sinne der Nebenbestimmung Nr. A.4.3 einzuhaltende Zusage darstellt, ist sie als Prognose und Grundlage der Berechnungen Teil des Planfeststellungsbeschlusses (vgl. Hess VGH vom 18.3.2008 UPR 2008, 360 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 12.03.2007 - 22 A 06.40020
    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2010 - 22 A 09.40080
    Denn selbst wenn unterstellt wird, das Wohnanwesen der Klägerin liege in einem Wohngebiet, ist der Schutzanspruch der Klägerin wegen der Ortsrandlage zum Außenbereich hin und durch die plangegebene bzw. tatsächliche Vorbelastung durch den Schienenverkehr auf das Schutzniveau eines Dorf- oder Mischgebiets gemindert; dies gilt umso mehr, als sich die Klägerin bewusst in diese durch die Bahntrasse vorgeprägte Situation hineinbegeben hat (vgl. dazu auch BayVGH vom 12.3.2007 Az. 22 A 06.40020).
  • VGH Bayern, 27.11.2012 - 22 A 09.40034

    Auflassung oder technische Sicherung von Bahnübergängen

    Das Ziel, die Zahl der höhengleichen Kreuzungen von Schienenbahnen aus Sicherheitsgründen möglichst zu verringern, findet Ausdruck und gesetzliche Anerkennung in § 2 Abs. 1 EBKrG und in § 12 Abs. 1 Satz 1 EBO, wonach neue höhengleiche Kreuzungen von Schienenbahnen außerhalb der Bahnhöfe oder der Hauptsignale von Abzweigstellen nicht angelegt werden dürfen (ständige Rechtsprechung des BayVGH, vgl. z.B. vom 8.10.2010 Az. 22 A 09.40080 m.w.N.).

    Die verschiedenen Modernisierungsmaßnahmen und die Beseitigung potentieller Gefahrenstellen, wie sie höhengleiche Bahnübergänge darstellen, tragen auch zur Attraktivität des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs bei; derartige Ziele können die Beseitigung eines höhengleichen Bahnübergangs zusätzlich planrechtfertigen (BayVGH vom 8.10.2010 Az. 22 A 09.40080).

  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40045

    Mittlerer Streckenabschnitt der 2. S-Bahn-Stammstrecke in München - Klagen von

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs kann die Beurteilung der zu erwartenden Erschütterungseinwirkungen unter Heranziehung der DIN 4150 erfolgen (vgl. BVerwG vom 13.11.2001 NVwZ-RR 2002, 178; BayVGH vom 8.10.2010 Az. 22 A 09.40080).
  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40059

    Mittlerer Streckenabschnitt der 2. S-Bahn-Stammstrecke in München - Klagen von

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs kann die Beurteilung der zu erwartenden Erschütterungseinwirkungen unter Heranziehung der DIN 4150 erfolgen (vgl. BVerwG vom 13.11.2001 NVwZ-RR 2002, 178; BayVGH vom 8.10.2010 Az. 22 A 09.40080).
  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40044

    Planfeststellung für Neubau einer 2. S-Bahn-Stammstrecke; Auswahlentscheidung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs kann die Beurteilung der zu erwartenden Erschütterungseinwirkungen unter Heranziehung der DIN 4150 erfolgen (vgl. BVerwG vom 13.11.2001 NVwZ-RR 2002, 178; BayVGH vom 8.10.2010 Az. 22 A 09.40080).
  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40043

    Planfeststellung für Neubau einer S-Bahn-Stammstrecke - Schutz von Vermietern und

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs kann die Beurteilung der zu erwartenden Erschütterungseinwirkungen unter Heranziehung der DIN 4150 erfolgen (vgl. BVerwG vom 13.11.2001 NVwZ-RR 2002, 178; BayVGH vom 8.10.2010 Az. 22 A 09.40080).
  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40052

    Planfeststellung für Neubau einer 2. S-Bahn-Stammstrecke; Auswahlentscheidung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs kann die Beurteilung der zu erwartenden Erschütterungseinwirkungen unter Heranziehung der DIN 4150 erfolgen (vgl. BVerwG vom 13.11.2001 NVwZ-RR 2002, 178; BayVGH vom 8.10.2010 Az. 22 A 09.40080).
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