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   VGH Bayern, 08.10.2018 - 15 ZB 17.30545   

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https://dejure.org/2018,35359
VGH Bayern, 08.10.2018 - 15 ZB 17.30545 (https://dejure.org/2018,35359)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.10.2018 - 15 ZB 17.30545 (https://dejure.org/2018,35359)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Oktober 2018 - 15 ZB 17.30545 (https://dejure.org/2018,35359)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. ... 103 Abs. 1; AEUV Art. 267 Abs. 1; AsylG § 10 Abs. 3, § 29 Abs. 1 Nr. 5, § 71, § 76 Abs. 1, § 78 Abs. 3 Nr. 1 und 3, Abs. 4, § 80; AufenthG § 60 Abs. 5, Abs. 7 S. 1; VwGO § 6, § 67 Abs. 7, § 108 Abs. 2, § 138 Nr. 3; VwZG § 6 Abs. 3; VwVfG § 51 Abs. 1; GVG § 185, § 89 Abs. 1 S. 1
    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in asylrechtlicher Streitigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßige Abschiebung nach Mazedonien oder einen anderen aufnahmebereiten Staat; Nachweis einer Verfolgungssituation im Heimatland des Asylbewerbers

  • rewis.io

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in asylrechtlicher Streitigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 60 Abs. 5 ; AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1
    Rechtmäßige Abschiebung nach Mazedonien oder einen anderen aufnahmebereiten Staat; Nachweis einer Verfolgungssituation im Heimatland des Asylbewerbers

  • rechtsportal.de

    Asyl (Mazedonien); Berufungszulassung (abgelehnt); grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (verneint); Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (verneint); Asyl; Mazedonien; Berufungszulassung; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verletzung; rechtliches ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (51)

  • VGH Bayern, 23.03.2017 - 20 B 15.30110

    Kein Anspruch auf Zuerkennung subsidiären Schutzes und nationalen

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2018 - 15 ZB 17.30545
    Hierbei gelten im Einzelnen folgende Grundsätze (zusammenfassend vgl. BayVGH, U.v. 23.3.2017 - 20 B 15.30110 - juris Rn. 34 ff.; B.v. 26.6.2017 - 15 ZB 17.30357 - juris Rn. 23 ff.; U.v. 12.7.2018 - 20 B 17.31292 - juris Rn. 31 ff.; B.v. 20.9.2018 - 15 ZB 18.32223 - noch unveröffentlicht).

    So ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Falle besonders schlechter humanitärer Verhältnisse in extremen Ausnahmesituationen von einem Abschiebungsverbot gem. § 60 Abs. 5 auszugehen, wenn im Herkunftsstaat derart schlechte, nicht (überwiegend) auf Handlungen staatlicher oder nichtstaatlicher Akteure zurückzuführende humanitäre Bedingungen bestehen, die als unmenschliche Behandlung im Sinne von Art. 3 EMRK zu qualifizieren sind (vgl. BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15.12 - BVerwGE 146, 12 = juris Rn. 34 ff.; BayVGH, B.v. 11.12.2014 - 13a ZB 14.30400 - juris Rn. 7; U.v. 12.2.2015 - 13a B 14.30309 - juris Rn. 12; U.v. 23.3.2017 a.a.O. Rn. 35; VGH BW, U.v. 24.7.2013 - A 11 S 697/13 - juris Rn. 79 ff.).

    Im Hinblick auf die Lebensbedingungen, die einen Ausländer im Falle der Rückkehr in seinen Herkunftsstaat erwarten, insbesondere die dort herrschenden wirtschaftlichen Existenzbedingungen und die damit zusammenhängende Versorgungslage, kann ein Ausländer Abschiebungsschutz in verfassungskonformer bzw. entsprechender Anwendung des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG dann ausnahmsweise beanspruchen, wenn er bei einer Rückkehr mit hoher Wahrscheinlichkeit einer extremen Gefahrenlage ausgesetzt wäre (vgl. im Einzelnen BVerwG, U.v. 12.7.2001 - 1 C 5.01 - BVerwGE 115, 1 = juris Rn. 11 ff.; U.v. 29.6.2010 - 10 C 10.09 - BVerwGE 137, 226 = juris Rn. 13 ff., insbes. Rn. 15; U.v. 29.9.2011 - 10 C 24.10 - NVwZ 2012, 451 = juris Rn. 19 ff.; BayVGH, U.v. 23.3.2017 - 20 B 15.30110 - juris Rn. 36).

  • BVerwG, 15.05.1990 - 1 B 64.90

    Keine Divergenz bei Abweigung von der Rechtsprechung des EuGH - Verpflichtung zur

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2018 - 15 ZB 17.30545
    M.a.W. stellt auch der vorliegende Antrag auf Zulassung der Berufung - wie die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei revisiblem Bundesrecht (BVerwG B.v. 20.3.1986 - 3 B 3.86 - NJW 1987, 601= juris Rn. 2; B.v. 15.5.1990 - 1 B 64.90 - InfAuslR 1990, 293 = juris Rn. 6) - ein Rechtsmittel in diesem Sinne dar (vgl. BayVGH, B.v 2.5.2013 - 11 ZB 11.3034 - NVwZ-RR 2013, 736 = juris Rn. 3 m.w.N.; OVG LSA, B.v. 9.12.2014 - 3 L 5/12 - juris Rn. 99).

    Sollte insofern implizit geltend gemacht worden sein, es läge wegen eines gemeinschaftsrechtlichen Klärungsbedarfs der Zulassungsgrund des § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG vor (grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, vgl. hierzu auch im Folgenden), wurde den Darlegungsanforderungen des § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG schon deshalb nicht Genüge getan, weil nicht hinreichend substantiiert vorgebracht wurde, warum die gestellten Fragen entscheidungserheblich sind, warum überhaupt ein Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht vorliegen soll und insbesondere gegen welche konkreten Normen des primären und sekundären Gemeinschaftsrechts hier verstoßen sein könnte (vgl. BVerwG, B.v. 15.5.1990 - 1 B 64.90 - InfAuslR 1990, 293 = juris Rn. 5), vgl. auch unten 2 b).

    Soweit der Kläger die Klärungsbedürftigkeit der Frage damit begründet, sie sei dem Europäischen Gerichtshof im Vorabentscheidungsverfahren vorzulegen, genügt er dem Darlegungsgebot des § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG nicht, weil er nicht im Ansatz darlegt, warum insofern ein Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht vorliegen könnte bzw. am Maßstab welcher konkreten Normen des primären oder sekundären Gemeinschaftsrechts diese Frage zu messen wäre und warum deshalb eine Entscheidung im Verfahren nach Art. 267 AEUV geboten sein könnte (vgl. BVerwG, B.v. 15.5.1990 - 1 B 64.90 - InfAuslR 1990, 293 = juris Rn. 5, s. auch schon oben 1. b) bb).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.12.2014 - 3 L 5/12

    Bezeichnung von Lebensmitteln und tagesdurchschnittliche Höchstwerte von Fett im

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2018 - 15 ZB 17.30545
    Vielmehr muss der Verfahrensmangel in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan werden (vgl. zu § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO: OVG LSA, B.v. 9.12.2014 - 3 L 5/12 - juris Rn. 97).

    M.a.W. stellt auch der vorliegende Antrag auf Zulassung der Berufung - wie die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei revisiblem Bundesrecht (BVerwG B.v. 20.3.1986 - 3 B 3.86 - NJW 1987, 601= juris Rn. 2; B.v. 15.5.1990 - 1 B 64.90 - InfAuslR 1990, 293 = juris Rn. 6) - ein Rechtsmittel in diesem Sinne dar (vgl. BayVGH, B.v 2.5.2013 - 11 ZB 11.3034 - NVwZ-RR 2013, 736 = juris Rn. 3 m.w.N.; OVG LSA, B.v. 9.12.2014 - 3 L 5/12 - juris Rn. 99).

    Dass die vom Kläger erhobene Verfahrensrüge auf einen Verstoß gegen Art. 267 Abs. 2 AEUV zielen könnte (vgl. hierzu OVG LSA, B.v. 9.12.2014 - 3 L 5/12 - juris Rn. 100 f.), ergibt sich aus der Zulassungsbegründung nicht.

  • VG Freiburg, 23.09.2009 - 4 K 1219/07

    Zulassung als Beistand im Verwaltungsprozess

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2018 - 15 ZB 17.30545
    Frau G* ... konnte allerdings auf Basis dieser Norm nicht als Beistand auftreten, weil sie nicht zu dem in § 67 Abs. 2 VwGO enumerativ aufgeführten Personenkreis zählt, der als Bevollmächtigte zur Vertretung von Klägern befugt ist (vgl. VG Freiburg, B.v. 23.9.2009 - 4 K 1219/07 - juris Rn. 2).

    Die Verwaltungsgerichtsordnung sieht insofern mithin eine besondere Entscheidungsform vor (vgl. hierzu etwa VG Freiburg, B.v. 23.9.2009 - 4 K 1219/07).

    Die Zulassung eines Beistandes nach § 67 Abs. 7 S. 3 soll nicht dazu führen, dass die Vorschriften über die Prozessvertretung ausgehöhlt werden (vgl. zum Ganzen VG Freiburg, B.v. 23.9.2009 - 4 K 1219/07 - juris Rn. 3; Hartung in Posser/Wolff, BeckOK VwGO, § 67 Rn. 77; Schenk in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Mai 2018, § 67 Rn. 104).

  • VGH Bayern, 02.05.2013 - 11 ZB 11.3034

    Keine Vorlagepflicht des Verwaltungsgerichts an den EuGH; Eintragungen im

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2018 - 15 ZB 17.30545
    M.a.W. stellt auch der vorliegende Antrag auf Zulassung der Berufung - wie die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei revisiblem Bundesrecht (BVerwG B.v. 20.3.1986 - 3 B 3.86 - NJW 1987, 601= juris Rn. 2; B.v. 15.5.1990 - 1 B 64.90 - InfAuslR 1990, 293 = juris Rn. 6) - ein Rechtsmittel in diesem Sinne dar (vgl. BayVGH, B.v 2.5.2013 - 11 ZB 11.3034 - NVwZ-RR 2013, 736 = juris Rn. 3 m.w.N.; OVG LSA, B.v. 9.12.2014 - 3 L 5/12 - juris Rn. 99).

    Insbesondere hat der Kläger in der Antragsbegründung schon nicht am Maßstab des § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG hinreichend substantiiert aufgezeigt, dass sich das Ermessen des Verwaltungsgerichts nach Art. 267 Abs. 2 AEUV zur Vorlageverpflichtung verdichtet hat (BayVGH, B.v 2.5.2013 - 11 ZB 11.3034 - NVwZ-RR 2013, 736 = juris Rn. 4).

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2018 - 15 ZB 17.30545
    So ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Falle besonders schlechter humanitärer Verhältnisse in extremen Ausnahmesituationen von einem Abschiebungsverbot gem. § 60 Abs. 5 auszugehen, wenn im Herkunftsstaat derart schlechte, nicht (überwiegend) auf Handlungen staatlicher oder nichtstaatlicher Akteure zurückzuführende humanitäre Bedingungen bestehen, die als unmenschliche Behandlung im Sinne von Art. 3 EMRK zu qualifizieren sind (vgl. BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15.12 - BVerwGE 146, 12 = juris Rn. 34 ff.; BayVGH, B.v. 11.12.2014 - 13a ZB 14.30400 - juris Rn. 7; U.v. 12.2.2015 - 13a B 14.30309 - juris Rn. 12; U.v. 23.3.2017 a.a.O. Rn. 35; VGH BW, U.v. 24.7.2013 - A 11 S 697/13 - juris Rn. 79 ff.).

    Entscheidend ist aber - unabhängig von einer gezielten / individuellen Rechtsgutsverletzung und unabhängig davon, ob es um humanitäre Notlagen oder um sonstige bedrohungslagen geht - schon nach dem eindeutigen Wortlaut der Regelungen in § 60 Abs. 5 und Abs. 7 Satz 1 AufenthG, dass im jeweiligen Einzelfall der Asylsuchende (wie auch bei asylrechtlichen Ansprüchen nach Art. 16a GG, § 3 AsylG und § 4 AsylG) tatsächlich s e l b s t betroffen ist, d.h. dass bei einer Berufung auf § 6 Abs. 5 AufenthG seine dort geschützten Rechte im Falle der Abschiebung verletzt würden (vgl. BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15.12 - BVerwGE 146, 12 = juris Rn. 35, wonach der Verweis auf die EMRK Abschiebungshindernisse umfasst, die "in Gefahren begründet liegen, welche d e m A u s l ä n d e r im Zielstaat der Abschiebung drohen) bzw. dass im Fall der Geltendmachung eines Abschiebungsschutzes nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG für diesen selbst im Fall der Abschiebung eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht.

  • VGH Bayern, 07.11.2017 - 15 ZB 17.31475

    Keine Flüchtlingseigenschaft für einen staatenlosen Palästinenser, der von UNRWA

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2018 - 15 ZB 17.30545
    Dementsprechend verlangt die Darlegung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung nach § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG, dass eine konkrete Tatsachen- oder Rechtsfrage formuliert und aufgezeigt wird, weshalb die Frage im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) ist; ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2017 - 15 ZB 17.31475 - juris Rn. 7 m.w.N.).

    Sollte die zweite Frage daher überhaupt noch gestellt sein (vgl. "bejahendenfalls"), weil es dem Kläger womöglich in der Sache um die Klärung geht, ob bei einem Asylsuchenden eine abschiebungsrelevante Gefahr i.S. von § 60 Abs. 5 und Abs. 7 Satz 1 AufenthG aufgrund der politischen Aktivität eines Familienmitglieds angenommen werden kann, wäre eine so verstandene Frage keiner grundsätzlichen Klärung i.S. von § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG zugänglich, weil die Antwort auf diese von einer Vielzahl von Einzelumständen und Faktoren abhängig ist, sie deshalb nicht hinreichend konkret gefasst ist und sich in dieser Allgemeinheit somit in einem Berufungsverfahren in entscheidungserheblicher Weise nicht stellen würde (vgl. BVerwG, B.v. 21.9.2016 - 6 B 14.16 - juris Rn. 11 m.w.N.; BayVGH, B.v. 2.11.2017 - 15 ZB 17.31494 - juris Rn. 9 m.w.N.; B.v. 7.11.2017 - 15 ZB 17.31475 - juris Rn. 26 m.w.N.; B.v. 23.8.2018 - 15 ZB 18.30366 - juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 04.12.2017 - 5 ZB 17.31569

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch fehlerhafte Dolmetscherbeeidigung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2018 - 15 ZB 17.30545
    Ein erheblicher Verfahrensverstoß, der wegen Nichtgewährung rechtlichen Gehörs die Zulassung der Berufung rechtfertigen könnte, könnte zum einen allenfalls dann angenommen werden, wenn der - hier zumal anwaltlich vertretene - Kläger zur Erhaltung seines Rügerechts den von ihm nunmehr mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung geltend gemachten Rechtsverstoß gemäß § 295 Abs. 1 ZPO in der mündlichen Verhandlung gerügt hätte (BVerwG, B.v. 7.10.1987 - 9 CB 20.87 - NJW 1988, 722 = juris Rn. 6; vgl. auch BayVGH, B.v. 4.12.2017 - 5 ZB 17.31569 - NVwZ-RR 2018, 631 = juris Rn. 9).

    Eine Verletzung kommt nur in Betracht, wenn die Sprachmittlung durch einen zugezogenen Dolmetscher aufgrund von Übertragungsfehlern an erheblichen Mängeln gelitten und deshalb zu einer unrichtigen, unvollständigen oder sinnentstellenden Wiedergabe der vom Asylsuchenden in der mündlichen Verhandlung gemachten Angaben geführt hat (BayVGH, B.v. 4.12.2017 - 5 ZB 17.31569 - NVwZ-RR 2018, 631 = juris Rn. 10 m.w.N.; NdsOVG, B.v. 13.2.2004 - 7 LA 194/03 - NVwZ-RR 2004, 707 = juris Rn. 4).

  • VGH Bayern, 20.09.2018 - 15 ZB 18.32223

    Zur inländischen Fluchtalternative im Gazastreifen

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2018 - 15 ZB 17.30545
    Hierbei gelten im Einzelnen folgende Grundsätze (zusammenfassend vgl. BayVGH, U.v. 23.3.2017 - 20 B 15.30110 - juris Rn. 34 ff.; B.v. 26.6.2017 - 15 ZB 17.30357 - juris Rn. 23 ff.; U.v. 12.7.2018 - 20 B 17.31292 - juris Rn. 31 ff.; B.v. 20.9.2018 - 15 ZB 18.32223 - noch unveröffentlicht).
  • VGH Bayern, 23.08.2018 - 15 ZB 18.30366

    Asyl, erfolgloser Berufungszulassungsantrag: Gestellte Fragen zu Folgen von

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2018 - 15 ZB 17.30545
    Sollte die zweite Frage daher überhaupt noch gestellt sein (vgl. "bejahendenfalls"), weil es dem Kläger womöglich in der Sache um die Klärung geht, ob bei einem Asylsuchenden eine abschiebungsrelevante Gefahr i.S. von § 60 Abs. 5 und Abs. 7 Satz 1 AufenthG aufgrund der politischen Aktivität eines Familienmitglieds angenommen werden kann, wäre eine so verstandene Frage keiner grundsätzlichen Klärung i.S. von § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG zugänglich, weil die Antwort auf diese von einer Vielzahl von Einzelumständen und Faktoren abhängig ist, sie deshalb nicht hinreichend konkret gefasst ist und sich in dieser Allgemeinheit somit in einem Berufungsverfahren in entscheidungserheblicher Weise nicht stellen würde (vgl. BVerwG, B.v. 21.9.2016 - 6 B 14.16 - juris Rn. 11 m.w.N.; BayVGH, B.v. 2.11.2017 - 15 ZB 17.31494 - juris Rn. 9 m.w.N.; B.v. 7.11.2017 - 15 ZB 17.31475 - juris Rn. 26 m.w.N.; B.v. 23.8.2018 - 15 ZB 18.30366 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 12.07.2018 - 20 B 17.31292

    Erfolgloser Antrag eines somalischen Asylbewerbers auf Gewährung subsidiären

  • VGH Bayern, 02.11.2017 - 15 ZB 17.31494

    Situation von Frauen in Georgien nach Ehebruch

  • VGH Bayern, 20.09.2017 - 15 ZB 17.31105

    Fehlerhafte Begründung eines asylrechtlichen Berufungszulassungsantrags

  • VGH Bayern, 26.06.2017 - 15 ZB 17.30357

    Prozessuale Folgen einer Rücknahme des Asylantrags während des

  • VGH Bayern, 16.03.2016 - 10 ZB 14.2634

    Materielle Beweislast in Bezug auf den Zeitpunkt des Entschlusses zur

  • VGH Bayern, 12.02.2015 - 13a B 14.30309

    Für alleinstehende männliche arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige ist, auch

  • VGH Bayern, 11.12.2014 - 13a ZB 14.30400

    Asylrecht Afghanistan; bewaffneter Konflikt; extreme Gefahrenlage

  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2013 - A 11 S 697/13

    Widerruf einer Entscheidung über Abschiebungsverbote bei Vorliegen einer

  • BVerwG, 29.09.2011 - 10 C 24.10

    Widerruf; Widerrufsfrist; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; unionsrechtlich

  • BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan;

  • BVerwG, 20.03.1986 - 3 B 3.86

    Oberverwaltungsgerichtsurteil - Revisionszulassung

  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01

    Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine

  • BVerwG, 21.09.2016 - 6 B 14.16

    Neubewertung einer Aufsichtsarbeit; Überdenkensverfahren

  • BVerfG, 03.09.2018 - 1 BvR 552/17

    Nichtvorlage an den EuGH begründet keinen grundrechtlichen Nachteil, wenn keine

  • VGH Bayern, 04.09.2018 - 15 ZB 18.32165

    Asylantrag wegen Konversion zum Christentum - erfolgloser Antrag auf Zulassung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2018 - 3 A 1312/16

    Gewährung einer höheren Unterhaltsbeihilfe für einen Rechtsreferendar

  • VGH Bayern, 05.09.2018 - 15 ZB 18.32208

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen fehlender Verletzung rechtlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2018 - A 9 S 1371/18

    Berufungszulassung; Abweichung; Rechtsansicht, die ein divergenzfähiges Gericht

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2018 - 3 L 63/17

    Umfang des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs

  • VGH Bayern, 18.01.2018 - 8 ZB 17.31372

    Fehlende Darlegung von Zulassungsgründen im Asylverfahren

  • BVerwG, 21.11.2017 - 1 C 39.16

    Pflicht zur Aufklärung der Gewährung internationalen Schutzes in einem anderen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2017 - 4 A 2286/17

    Darlegen von Zulassungsgründen hinsichtlich Verletzung des Anspruchs auf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2017 - 4 A 2106/17
  • VGH Bayern, 08.08.2017 - 15 ZB 17.30494

    Geltendmachung einer Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör wegen

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2017 - 8 LA 197/16

    Anordnung; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Fiktionsbescheinigung;

  • BVerwG, 23.03.2017 - 1 C 17.16

    EuGH soll Fragen zur Sekundärmigration von Asylsuchenden klären

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvR 2013/16

    Den Anforderungen an die Gewährung effektiven Rechtsschutzes müssen die Gerichte

  • VGH Bayern, 13.10.2016 - 20 B 15.30008

    Anfechtungsklage gegen die Entscheidung des Bundesamtes, keine sachliche Prüfung

  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 4.16

    Keine Prüfungseinschränkung bei Asylanträgen im Fall nicht abgeschlossener

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2016 - 13 A 1882/15

    Anforderungen an die Annahme einer internen Schutzalternative im Sinne des Art. 8

  • VGH Bayern, 05.02.2016 - 9 ZB 15.30247

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs bei Bescheidung eines

  • BVerwG, 16.11.2015 - 1 C 4.15

    Asylantrag; internationale Zuständigkeit; originäre Zuständigkeit; unbegleiteter

  • BVerwG, 23.01.2014 - 1 B 12.13

    Verfahrensfehler bei Streit über die Verweigerung der Ausstellung eines

  • BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95

    Rechtliches Gehör - Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen

  • BVerwG, 07.10.1987 - 9 CB 20.87

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit eines Spruchkörpers - Rüge der

  • BVerwG, 21.03.2000 - 7 B 36.00

    Rückübertragung eines Gebäudes - Vorliegen einer unlautern Machenschaft -

  • BVerwG, 04.08.2008 - 1 B 3.08

    Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Verfahrensmangel,

  • VGH Hessen, 25.02.1999 - 9 UZ 4167/98

    Asylrechtsstreit: fehlerhafte Übertragung auf den Einzelrichter - Besetzungsrüge

  • BVerwG, 15.10.2001 - 8 B 104.01

    Übertragung auf den Einzelrichter; Erfordernis der Begründung des

  • OVG Niedersachsen, 13.02.2004 - 7 LA 194/03

    Darlegungsumfang bei Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs als

  • BVerwG, 29.01.2004 - 1 B 16.04

    Vorliegen einer Verkürzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ;

  • VGH Bayern, 30.10.2018 - 15 ZB 18.31200

    Gehörsrüge: Verständigungsprobleme mit Dolmetscher in der mündlichen Verhandlung

    Ein Verfahrensfehler in Form der Versagung rechtlichen Gehörs liegt vor, wenn das Gericht einen entscheidungserheblichen Vortrag der Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen bzw. bei seiner Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. BVerwG, U.v. 20.11.1995 - 4 C 10.95 - NVwZ 1996, 378 = juris Rn. 13 m.w.N.) oder einen entsprechenden Vortrag dadurch vereitelt hat, dass es unter Verstoß gegen das Prozessrecht den Beteiligten die Möglichkeit zu weiterem Vortrag abgeschnitten hat und dieser übergangene bzw. vereitelte Vortrag nach der maßgeblichen Rechtsauffassung des Gerichts entscheidungserheblich war (vgl. BayVGH, B.v. 8.8.2017 - 15 ZB 17.30494 - juris Rn. 24 m.w.N.; B.v. 5.9.2018 - 15 ZB 18.32208 - juris Rn. 4; B.v. 8.10.2018 - 15 ZB 17.30545 - noch unveröffentlicht.).

    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs aufgrund von Übermittlungsfehlern bei Beteiligung eines Dolmetschers in der mündlichen Verhandlung, mit dem Verständigungsschwierigkeiten bestehen (sollen), kommt im Übrigen nur in Betracht, wenn die Sprachmittlung durch einen zugezogenen Dolmetscher aufgrund von Übertragungsfehlern tatsächlich an erheblichen Mängeln gelitten und dies zu einer unrichtigen, unvollständigen oder sinnentstellenden Wiedergabe der vom Asylsuchenden in der mündlichen Verhandlung gemachten Angaben geführt hat (BayVGH, B.v. 4.12.2017 - 5 ZB 17.31569 - NVwZ-RR 2018, 631 = juris Rn. 10 m.w.N.; B.v. 8.10.2018 - 15 ZB 17.30545 - noch unveröffentlicht; OVG NRW, B.v. 2.10.2017 - 4 A 2286/17.A - juris Rn. 6; B.v. 26.4.2018 - 4 A 869/16.A - juris Rn. 33; NdsOVG, B.v. 13.2.2004 - 7 LA 194/03 - NVwZ-RR 2004, 707 = juris Rn. 4).

    Die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs gewährleistet nicht, dass die angefochtene Entscheidung frei von einfach-rechtlichen materiellen Rechtsfehlern oder sonstigen Verfahrensfehlern ist, sondern sie soll ausschließlich sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Rechtsfehlern ergeht, die ihren Grund gerade in der unterlassenen Kenntnisnahme oder in der Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Beteiligten haben (BayVGH, B.v. 4.10.2018 - 15 ZB 18.32354 - juris Rn. 4; B.v. 8.10.2018 - 15 ZB 17.30545 - noch unveröffentlicht; OVG Saarl., B.v. 16.5.2015 - 2 A 197/14 - juris Rn. 8 m.w.N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.2023 - 6 A 10608/23

    Rechtmäßigkeit einer Tourismusbeitragssatzung; Antrag auf Protokollergänzung;

    Bei einer rechtswidrigen Nichtzulassung einer Person als Beistand kann deshalb einem Beteiligten eigener Vortrag abgeschnitten und damit das rechtliche Gehör versagt werden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 8. Oktober 2018 - 15 ZB 17.30545 -, juris Rn. 19).

    Die Voraussetzungen, unter denen das Gericht eine nach § 67 Abs. 2 VwGO an sich nicht zur Prozessvertretung befugte Person als Beistand zulassen kann, sind bewusst eng ausgestaltet (BayVGH, Beschluss vom 8. Oktober 2018 - 15 ZB 17.30545 -, juris Rn. 19).

  • OVG Sachsen, 12.04.2021 - 5 A 622/18

    Notanwalt; Gehörsverletzung; Zurückweisung; Beistand

    15 bb) Auch eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör des Klägers durch die Zurückweisung von Herrn A J als Beistand des Klägers kommt nicht ernsthaft in Betracht.16 Zwar ist es denkbar, dass bei rechtswidriger Zurückweisung einer Person als Beistand durch das Gericht dem Kläger eigener Vortrag abgeschnitten und damit das rechtliche Gehör versagt wird, weil gemäß § 67 Abs. 7 Satz 5 VwGO das vom Beistand Vorgetragene grundsätzlich als von dem Beteiligten vorgebracht gilt (BayVGH, Beschl. v. 8. Oktober 2018 - 15 ZB 17.30545 -, juris Rn. 19).

    Der Kläger hat insbesondere nach Aktenlage gegenüber dem Verwaltungsgericht weder mitgeteilt, welche Sachkunde Herr A J bezüglich des Streitstoffs hat, noch, in welchem Verhältnis er zu Herrn A J steht (vgl. BayVGH, Beschl. v. 8. Oktober 2018 - 15 ZB 17.30545 -, juris Rn. 19; Czybulka/Siegel, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage, § 67 Rn. 113; Althammer, in: Zöller, ZPO, 33. Aufl., § 90 ZPO Rn. 4).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2024 - 6 LA 168/24

    Asylverfahren; Verletzung rechtlichen Gehörs - Fragepflicht des Gerichts;

    Es muss also aufgezeigt werden, in welchen - entscheidungserheblichen - Punkten die Erklärungen infolge des geltend gemachten Übersetzungsfehlers im Sitzungsprotokoll unrichtig oder sinnentstellend wiedergegeben werden und welche entscheidungserheblichen Angaben wegen Fehlern in der Übersetzung das Sitzungsprotokoll nicht wiedergibt (BVerwG, Beschl. v. 29.01.2004 - 1 B 16.04 -, juris Rn. 3; VGH München, Beschl. v. 08.10.2018 - 15 ZB 17.30545 -, juris Rn. 21 und v. 04.12.2017 - 5 ZB 17.31569 -, juris Rn. 10; OVG Münster, B. v. 14.09.2017 - 4 A 2106/17.A - juris Rn. 8 f.).
  • VGH Bayern, 16.01.2019 - 15 ZB 19.30148

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

    Ein Verfahrensfehler in Form der Versagung rechtlichen Gehörs liegt nur vor, wenn das Gericht einen entscheidungserheblichen Vortrag der Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen bzw. bei seiner Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. BVerwG, U.v. 20.11.1995 - 4 C 10.95 - NVwZ 1996, 378 = juris Rn. 13 m.w.N.) oder einen entsprechenden Vortrag dadurch vereitelt hat, dass es unter Verstoß gegen das Prozessrecht den Beteiligten die Möglichkeit zu weiterem Vortrag abgeschnitten hat und dieser übergangene bzw. vereitelte Vortrag nach der maßgeblichen Rechtsauffassung des Gerichts entscheidungserheblich war (vgl. BayVGH, B.v. 8.8.2017 - 15 ZB 17.30494 - juris Rn. 24 m.w.N.; B.v. 5.9.2018 - 15 ZB 18.32208 - juris Rn. 4; B.v. 8.10.2018 - 15 ZB 17.30545 - noch unveröffentlicht.).

    Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang ohne nähere Konkretisierung darauf verweist, dass auch sprachliche Barrieren hätten berücksichtigt werden müssen, erfüllt der insofern vage und spekulativ bleibende Vortrag die Anforderungen gem. § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG an die Darlegung eines Berufungszulassungsgrundes schon deshalb nicht, weil hieraus nicht ansatzweise hervorgeht bzw. schlüssig aufgezeigt wird, in welchen genauen Punkten Verständnisprobleme bzw. Übersetzungsmängel in der mündlichen Verhandlung passiert sein sollen (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 15 ZB 17.30545 - juris Rn. 23; B.v. 7.1.2019 - 15 ZB 19.30027 - noch unveröffentlicht).

  • VGH Bayern, 29.10.2018 - 15 ZB 18.32711

    Erfolgloser auf den Verfahrensfehler einer Gehörsrüge gestützter

    Ein Verfahrensfehler in Form der Versagung rechtlichen Gehörs liegt vor, wenn das Gericht einen entscheidungserheblichen Vortrag der Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen bzw. bei seiner Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. BVerwG, U.v. 20.11.1995 - 4 C 10.95 - NVwZ 1996, 378 = juris Rn. 13 m.w.N.) oder einen entsprechenden Vortrag dadurch vereitelt hat, dass es unter Verstoß gegen das Prozessrecht den Beteiligten die Möglichkeit zu weiterem Vortrag abgeschnitten hat und dieser übergangene bzw. vereitelte Vortrag nach der maßgeblichen Rechtsauffassung des Gerichts entscheidungserheblich war (vgl. BayVGH, B.v. 8.8.2017 - 15 ZB 17.30494 - juris Rn. 24 m.w.N.; B.v. 5.9.2018 - 15 ZB 18.32208 - juris Rn. 4; B.v. 8.10.2018 - 15 ZB 17.30545 - noch unveröffentlicht.).

    Die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs gewährleistet nicht, dass die angefochtene Entscheidung frei von einfach-rechtlichen materiellen Rechtsfehlern oder sonstigen Verfahrensfehlern ist, sondern sie soll ausschließlich sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Rechtsfehlern ergeht, die ihren Grund gerade in der unterlassenen Kenntnisnahme oder in der Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Beteiligten haben (BayVGH, B.v. 4.10.2018 - 15 ZB 18.32354 - juris Rn. 4; B.v. 8.10.2018 - 15 ZB 17.30545 - noch unveröffentlicht; OVG Saarl., B.v. 16.5.2015 - 2 A 197/14 - juris Rn. 8 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 20.12.2018 - 15 ZB 18.32985

    Anforderungen an die Darlegung des Verfahrensfehlers der Versagung rechtlichen

    Ein Verfahrensfehler in Form der Versagung rechtlichen Gehörs liegt vor, wenn das Gericht einen entscheidungserheblichen Vortrag der Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen bzw. bei seiner Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. BVerwG, U.v. 20.11.1995 - 4 C 10.95 - NVwZ 1996, 378 = juris Rn. 13 m.w.N.) oder einen entsprechenden Vortrag dadurch vereitelt hat, dass es unter Verstoß gegen das Prozessrecht den Beteiligten die Möglichkeit zu weiterem Vortrag abgeschnitten hat und dieser übergangene bzw. vereitelte Vortrag nach der maßgeblichen Rechtsauffassung des Gerichts entscheidungserheblich war (vgl. BayVGH, B.v. 8.8.2017 - 15 ZB 17.30494 - juris Rn. 24 m.w.N.; B.v. 5.9.2018 - 15 ZB 18.32208 - juris Rn. 4; B.v. 8.10.2018 - 15 ZB 17.30545 - noch unveröffentlicht.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2023 - 1 A 1662/21

    Verfahrensmangel; Grundsatz des rechtlichen Gehörs; Gehörsrüge; Gehörsgewährung;

    vgl.; Neumann/Korbmacher, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 138 Rn. 83; Suerbaum, in: Posser/Wolff/Decker, BeckOK VwGO, Stand: 1. April 2023, § 138 Rn. 28; Eichberger/Buchheister, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand: August 2022, § 138 VwGO Rn. 56; Bay. VGH, Beschluss vom 8. Oktober 2018 - 15 ZB 17.30545 -, juris, Rn. 32.
  • VGH Bayern, 09.03.2021 - 6 ZB 21.94

    Kürzung einer Förderung nach dem Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) im Rahmen

    Dazu zählt das Verwaltungsgericht nicht, da gegen sein Urteil mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung ein Rechtsmittel des innerstaatlichen Rechts im Sinn des Art. 267 Abs. 3 AEUV gegeben ist (vgl. BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 15 ZB 17.30545 - juris Rn. 32 m.w.N.; B.v. 2.5.2013 - 11 ZB 11.3034 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.03.2021 - 6 ZB 21.137

    Erfolglose Berufungszulassungsantrag wegen subventionsrechtlicher

    Dazu zählt das Verwaltungsgericht Würzburg nicht, da gegen sein Urteil mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung ein Rechtsmittel des innerstaatlichen Rechts im Sinn des Art. 267 Abs. 3 AEUV gegeben ist (vgl. BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 15 ZB 17.30545 - juris Rn. 32 m.w.N.; B.v. 2.5.2013 - 11 ZB 11.3034 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.03.2021 - 6 ZB 21.110

    Kürzung einer Ausgleichszulage im Rahmen einer Cross-Compliance-Sanktion

  • VGH Bayern, 09.03.2021 - 6 ZB 21.113

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen subventionsrechtlicher

  • VG Ansbach, 11.12.2019 - AN 18 K 16.30573

    Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder eines Abschiebungsverbots für

  • OVG Bremen, 07.10.2019 - 1 LA 213/19

    Ausgehen von einer "grundsätzliche Bedeutung" durch Erfolgen einer Vorlage an den

  • VGH Bayern, 03.04.2019 - 15 ZB 19.31245

    Keine grundsätzliche Bedeutung der Frage eines Abschiebungsverbotes hinschtlich

  • VGH Bayern, 17.01.2019 - 15 ZB 19.30187

    Asyl, Mali: Erfolgloser Berufungszulassungsantrag - Keine grundsätzliche

  • VGH Bayern, 07.01.2019 - 15 ZB 19.30027

    Berufungszulassung - Darlegungsanforderung an einen Verfahrensfehler in Form der

  • VGH Bayern, 19.12.2018 - 15 ZB 18.33135

    Asyl, Georgien: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • VG Berlin, 23.08.2023 - 39 L 342.23
  • VG Berlin, 23.08.2023 - 39 L 344.23
  • VGH Bayern, 01.03.2019 - 15 ZB 19.30608

    Unbegründeter Berufungszulassungsantrag eines malischen Asylbewerbers

  • VGH Bayern, 06.06.2019 - 15 ZB 19.32031

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung wegen unzureichender Darlegung

  • VGH Bayern, 19.03.2019 - 15 ZB 19.30961

    Antrag auf Zulassung der Berufung gegen asylrechtliches Urteil mangels

  • VGH Bayern, 19.02.2019 - 15 ZB 19.30527

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag eines malischen Asylbewerbers

  • VG Berlin, 23.08.2023 - 39 L 359.23
  • VG Berlin, 12.08.2022 - 39 L 235.22
  • VGH Bayern, 25.03.2022 - 15 ZB 22.30300

    Gehörsrüge wegen eines Übersetzungsfehlers

  • VG Regensburg, 18.06.2019 - RO 12 K 19.30870

    Aufhebung eines Bescheids des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

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