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   VGH Bayern, 08.11.2010 - 10 ZB 10.1435   

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VGH Bayern, 08.11.2010 - 10 ZB 10.1435 (https://dejure.org/2010,69088)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.11.2010 - 10 ZB 10.1435 (https://dejure.org/2010,69088)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. November 2010 - 10 ZB 10.1435 (https://dejure.org/2010,69088)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ausweisung wegen Betäubungsmittelstraftaten; einzelfallbezogene Würdigung; langjähriger Aufenthalt im Bundesgebiet; Ermessenserwägungen der Ausländerbehörde nicht zu beanstanden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • EGMR, 12.01.2010 - 47486/06

    KHAN A.W. v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2010 - 10 ZB 10.1435
    Denn die Ausländerbehörde hat im Fall des Klägers die nach der Rechtsprechung des EGMR zur Bewertung der Verhältnismäßigkeit einer Ausweisung relevanten Kriterien (vgl. zuletzt Urteil vom 12.1.2010 Nr. 47486/06 - Abdul Waheed Khan - InfAuslR 2010, 369/370 m.w.N.) im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung hinreichend beachtet (vgl. S. 11 ff. des Bescheids).

    Denn auch ein vom Kläger während seiner Haft gezeigtes Wohlverhalten ist nicht so gewichtig, dass es angesichts der konkreten Ausweisungsgründe und der von Suchtgiften ausgehenden schwerwiegenden Gefahren für die Allgemeinheit (vgl. auch EGMR vom 12.1.2010 a.a.O. S. 370) bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalls einer Ausweisung entgegenstehen könnte.

  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2010 - 10 ZB 10.1435
    Aus der Annahme eines Ausnahmefalles von der Regelausweisung folgt (noch) nicht, dass dann zwingend von der Ausweisung abzusehen wäre; sofern der Ausweisung nicht höherrangiges Recht entgegensteht und damit das Ermessen ohnehin auf Null reduziert ist, erlangt die Ausländerbehörde durch den Übergang in die Ermessensentscheidung lediglich mehr Flexibilität, um den besonderen Umständen des konkreten Falles ausreichend Rechnung tragen zu können (vgl. BVerwG vom 23.10.2007 NVwZ 2008, 326/328 RdNr. 27 m.w.N.; BayVGH zuletzt vom 2.8.2010 Az. 10 C 10.64 RdNr. 13).
  • VGH Bayern, 14.04.2009 - 10 ZB 09.379

    Ausweisung wegen Betäubungsmittelstraftaten; einzelfallbezogene Würdigung;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2010 - 10 ZB 10.1435
    Solange der Kläger nicht eine Drogentherapie durchgeführt und erfolgreich abgeschlossen hat, kann auch von einem Wegfall der Wiederholungsgefahr keine Rede sein (std. Rspr. des Senats; vgl. BayVGH vom 14.4.2009 Az. 10 ZB 09.379 RdNr. 5).
  • VGH Bayern, 02.08.2010 - 10 C 10.64

    Prozesskostenhilfe; zwingende Ausweisung; Herabstufung zur Regelausweisung;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2010 - 10 ZB 10.1435
    Aus der Annahme eines Ausnahmefalles von der Regelausweisung folgt (noch) nicht, dass dann zwingend von der Ausweisung abzusehen wäre; sofern der Ausweisung nicht höherrangiges Recht entgegensteht und damit das Ermessen ohnehin auf Null reduziert ist, erlangt die Ausländerbehörde durch den Übergang in die Ermessensentscheidung lediglich mehr Flexibilität, um den besonderen Umständen des konkreten Falles ausreichend Rechnung tragen zu können (vgl. BVerwG vom 23.10.2007 NVwZ 2008, 326/328 RdNr. 27 m.w.N.; BayVGH zuletzt vom 2.8.2010 Az. 10 C 10.64 RdNr. 13).
  • VGH Bayern, 31.01.2011 - 10 ZB 10.2868

    Ausweisung wegen Betäubungsmittelstraftaten - Ausnahme von der gesetzlichen

    Solange der Kläger die Drogentherapie nicht erfolgreich abgeschlossen und deren Erfolg sowie die damit verbundene Erwartung künftig drogen- und straffreien Verhaltens nicht auch nach Straf- bzw. Therapieende glaubhaft gemacht hat, kann von einem Wegfall der Wiederholungsgefahr keine Rede sein (st. Rspr. des Senats; vgl. zuletzt vom 8.11.2010 Az. 10 ZB 10.1435 RdNr. 7).
  • VGH Bayern, 16.05.2012 - 10 ZB 11.2512

    Ausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende Gründe der öffentlichen

    Danach kann im Falle von Ausweisungen, die auf Betäubungsmitteldelikte drogenabhängiger Ausländer gestützt sind, von einem Wegfall der Wiederholungsgefahr und damit der schwerwiegenden Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Sinne von § 56 Abs. 1 Satz 2 und 3 AufenthG nicht ausgegangen werden, solange der Betroffene nicht eine Drogentherapie durchgeführt und erfolgreich abgeschlossen (vgl. BayVGH vom 08.11.2010 Az. 10 ZB 10.1435 RdNr. 7) und die damit verbundene Erwartung künftig drogen- und straffreien Verhaltens nicht auch nach Straf- bzw. Therapieende glaubhaft gemacht hat (vgl. BayVGH vom 31.01.2011 Az. 10 ZB 10.2868 RdNr. 13; BayVGH vom 18.08.2011 Az. 10 ZB 10.2989 RdNr. 10; BayVGH vom 16.03.2012 Az. 10 ZB 11.1489 RdNr. 10).
  • VGH Bayern, 26.05.2011 - 19 CS 10.3157

    Kein Erlöschen der Rechtsstellung jüdischer Zuwanderer nach § 103 AufenthG i.V.m.

    Vor allem reicht der bloße Wille zur Durchführung einer künftigen Therapie allein nicht aus (vgl. BayVGH, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - 10 ZB 09.1638 - juris; Beschluss vom 14. April 2009 - 10 ZB 09.379 - juris; Beschluss vom 8. November 2010 - 10 ZB 10.1435 - juris).
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