Rechtsprechung
VGH Bayern, 08.11.2010 - 11 ZB 10.714 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,69091) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Aufstellung eines Halteverbotszeichens im Anliegerinteresse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 22.01.1971 - VII C 48.69
Zum Anspruch des Einzelnen auf Vornahme verkehrsbehördlicher Maßnahmen
Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2010 - 11 ZB 10.714
Zwar steht der von den Klägern begehrten Anordnung nicht bereits entgegen, dass gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Straßen auch ihnen gegenüber das Parken (ohnehin) unzulässig ist (vgl. BayVGH vom 6.4.1994 BayVBl 1995, 85).Denn auch bei Grundstücksein- und -ausfahrten kann der für das Ein- und Ausfahren notwendige Verkehrsraum durch eine besondere Anordnung festgelegt werden, wenn andere Fahrer diesen Raum nicht ohne weiteres erkennen können (vgl. BVerwG vom 22.1.1971 BVerwGE 37, 112).
- BVerwG, 26.05.2004 - 9 A 6.03
Studentenschaft; Klagebefugnis; soziale Belange; Studierende; Ausbildungsstätte; …
Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2010 - 11 ZB 10.714
Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 2 GKG i.V.m. den Empfehlungen in Abschnitt II Nr. 46.14 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (NVwZ 2004, 1237).
- VGH Bayern, 23.01.2014 - 11 ZB 13.867
Fehlender Anspruch auf Anordnung eines eingeschränkten Haltverbots zum Schutz …
Bei einer Grundstücksein- und -ausfahrt ist die Anordnung eines eingeschränkten Haltverbots auch deswegen in der Regel nicht notwendig, weil eine solche leicht zu erkennen (vgl. BayVGH, B.v. 8.11.2010 - 11 ZB 10.714 - juris Rn. 4), andernfalls aber auch leicht als solche zu kennzeichnen ist.