Rechtsprechung
   VGH Bayern, 08.12.2014 - 8 B 14.1668   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,41387
VGH Bayern, 08.12.2014 - 8 B 14.1668 (https://dejure.org/2014,41387)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.12.2014 - 8 B 14.1668 (https://dejure.org/2014,41387)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Dezember 2014 - 8 B 14.1668 (https://dejure.org/2014,41387)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,41387) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Materiell-rechtliche Befugnis einer Gemeinde zur Festsetzung übernommener Beiträge und Vorschüsse für den Gewässerausbau

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenvorschuss auf Gewässerausbaubeitrag für Hochwasserschutzmaßnahmen; Beitragsübernahme durch Gemeinde; Festsetzung des Kostenvorschusses durch Gemeinde; Anwendbarkeit der Übergangsbestimmung des Art. 81 BayWG 2010

  • rechtsportal.de

    Materiell-rechtliche Befugnis einer Gemeinde zur Festsetzung übernommener Beiträge und Vorschüsse für den Gewässerausbau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 27.08.1973 - 1 BvR 282/73

    Keine einstweilige Anordnung gegen den Staatsvertrag zur Vergabe von

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2014 - 8 B 14.1668
    Im Übrigen ist es ohnehin nach bayerischem Verwaltungsorganisationsrecht (vgl. insbesondere Art. 109 Abs. 1 GO) ausgeschlossen, dass eine Staatsbehörde (Art. 63 Abs. 1 Satz 1 BayWG 2010) anstelle einer eine Abgabe verwaltenden Gemeinde tätig wird (vgl. BayVGH, U.v. 15.12.1972 - 133 I 69 - BayVBl 1973, 554/555 f.).
  • BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99

    Informationspflichten bei Sonderabgaben

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2014 - 8 B 14.1668
    Der Tatbestand für den Beitrag nach Art. 42 Abs. 2 BayWG 2010 muss daher normativ soweit festgelegt sein, dass der betroffene Bürger die Höhe und die Entstehung des Beitrags nachvollziehen und wenigstens überschlägig berechnen kann (vgl. etwa BVerfG, B.v. 17.6.2003 - 2 BvL 1, 4, 6, 16, 18/99, 1/01 - BVerfGE 108, 186/235 m.w.N.).
  • BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2014 - 8 B 14.1668
    Für eine nichtsteuerliche Abgabe mit Gegenleistungscharakter wie den Beitrag nach Art. 42 Abs. 2 BayWG 2010 (vgl. hierzu auch BVerfG, B.v. 25.6.2014 - 1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10 - NVwZ 2014, 1448/1449) gilt im Hinblick auf die Herleitung des Tatbestandsmäßigkeitsgrundsatzes aus dem Rechtsstaatsprinzip der Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 3 Abs. 1 BV das Gleiche.
  • VG Berlin, 26.01.2017 - 1 K 45.16

    Erhebung einer Sondernutzungsgebühr für das Aufstellen eines Bauschuttcontainers

    Auf die vom Bezirksamt herangezogene Tarifstelle 7 des Gebührenverzeichnisses, wonach Gebühren für im Gebührenverzeichnis nicht enthaltene Sondernutzungen im Einvernehmen mit der für das Straßenrecht zuständigen Senatsverwaltung möglichst nach vergleichbaren Sondernutzungen zu bestimmen sind, kommt es damit nicht an (zu Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit dieser Regelung mit dem aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit einer Abgabenschuld vgl. VGH München, Beschluss vom 8. Dezember 2014 - 8 B 14.1668, juris, Rn. 27 ff.und Urteil vom 22. November 2006 - 8 BV 05.1918, juris, Rn. 59 ff.; VG Schleswig, Urteil vom 20. Februar 2004 - 4 A 291/02, juris, Rn. 22).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht