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VGH Bayern, 08.12.2014 - 8 B 14.1669 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Materiell-rechtliche Befugnis einer Gemeinde zur Festsetzung übernommener Beiträge und Vorschüsse für den Gewässerausbau
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Materiell-rechtliche Befugnis einer Gemeinde zur Festsetzung übernommener Beiträge und Vorschüsse für den Gewässerausbau
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 27.08.1973 - 1 BvR 282/73
Keine einstweilige Anordnung gegen den Staatsvertrag zur Vergabe von …
Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2014 - 8 B 14.1669
Im Übrigen ist es ohnehin nach bayerischem Verwaltungsorganisationsrecht (vgl. insbesondere Art. 109 Abs. 1 GO) ausgeschlossen, dass eine Staatsbehörde (Art. 63 Abs. 1 Satz 1 BayWG 2010) anstelle einer eine Abgabe verwaltenden Gemeinde tätig wird (vgl. BayVGH, U.v. 15.12.1972 - 133 I 69 - BayVBl 1973, 554/555 f.). - BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99
Informationspflichten bei Sonderabgaben
Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2014 - 8 B 14.1669
Der Tatbestand für den Beitrag nach Art. 42 Abs. 2 BayWG 2010 muss daher normativ soweit festgelegt sein, dass der betroffene Bürger die Höhe und die Entstehung des Beitrags nachvollziehen und wenigstens überschlägig berechnen kann (vgl. etwa BVerfG, B.v. 17.6.2003 - 2 BvL 1, 4, 6, 16, 18/99, 1/01 - BVerfGE 108, 186/235 m.w.N.). - BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10
Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller …
Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2014 - 8 B 14.1669
Für eine nichtsteuerliche Abgabe mit Gegenleistungscharakter wie den Beitrag nach Art. 42 Abs. 2 BayWG 2010 (vgl. hierzu auch BVerfG, B.v. 25.6.2014 - 1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10 - NVwZ 2014, 1448/1449) gilt im Hinblick auf die Herleitung des Tatbestandsmäßigkeitsgrundsatzes aus dem Rechtsstaatsprinzip der Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 3 Abs. 1 BV das Gleiche.