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   VGH Bayern, 09.01.2006 - 11 CS 05.2785   

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VGH Bayern, 09.01.2006 - 11 CS 05.2785 (https://dejure.org/2006,27315)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.01.2006 - 11 CS 05.2785 (https://dejure.org/2006,27315)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Januar 2006 - 11 CS 05.2785 (https://dejure.org/2006,27315)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach gelegentlichem Cannabiskonsum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2006 - 11 CS 05.2785
    Das Verwaltungsgericht habe es unter Missachtung der in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 2004 (DAR 2005, 70 ) enthaltenen Aussagen unterlassen, zwischen der Nachweiszeit und der Wirkung von Cannabis zu unterscheiden.

    Im Beschluss vom 21. Dezember 2004 (a.a.O., S. 72) hat dieses Gericht mit Blickrichtung auf die Vorschrift des § 24 a Abs. 2 Satz 1 und 2 StVG ausgeführt, vom Adressaten jener Norm werde keine Einschätzung der Wirkstoffmenge und/oder der Wirkungen des konsumierten Rauschmittels verlangt; die angedrohte Sanktion stütze sich vielmehr allein auf die Tatsache des Konsums.

    Die tatsächlichen Annahmen, die der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 2004 (a.a.O.) zugrunde liegen, bestätigen den Befund, dass der Antragsteller im Vorfeld des polizeilichen Aufgriffs am 30. März 2005 Cannabis entweder zeitnah eingenommen hat oder es sich bei ihm um einen sog. "heavy user" handeln muss, ebenfalls.

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 10 S 1294/03

    Fahrerlaubnisentziehung - Cannabiskonsum - Gutachtenbeibringung

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2006 - 11 CS 05.2785
    In Übereinstimmung mit dem allgemeinen Sprachgebrauch, dem zufolge dem Wort "gelegentlich" der Bedeutungsgehalt von "ab und zu", "manchmal", "hin und wieder" o. ä. zukommt (vgl. VGH BW vom 29.9.2003 DAR 2004, 48 mit Nachweisen aus dem philologischen Schrifttum), liegt ein "gelegentlicher" Cannabiskonsum jedenfalls immer dann vor, wenn dieses Betäubungsmittel öfter als in der Form eines einmaligen, experimentellen Gebrauchs, aber weniger häufig als "regelmäßig" (d. h. täglich oder nahezu täglich; vgl. BayVGH vom 3.9.2002 Az. 11 CS 02.1082) eingenommen wird (so zu Recht Kalus in: Hettenbach/Kalus/Möller/Uhle, Drogen und Straßenverkehr, 2005, § 2, RdNr. 177; vgl. auch Dietz, BayVBl 2005, 225/227).

    Daraus folgt, dass bereits ein zweimaliger Cannabiskonsum ausreicht, um die Schwelle zur "Gelegentlichkeit" zu überschreiten (so im Ergebnis auch VGH BW vom 7.3.2003 DAR 2003, 236/237; VGH BW vom 29.9.2003 a.a.O. S. 49).

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2006 - 11 CS 05.2785
    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 2002 (BayVBl 2002, S. 667/669) besteht ein auch verfassungsrechtlich tragfähiger Anlass zur Entziehung der Fahrerlaubnis u.a. dann, wenn der Betroffene bereit ist, das Interesse der Allgemeinheit an sicherer und verkehrsgerechter Fahrweise den jeweiligen eigenen Interessen unterzuordnen und hieraus resultierende Gefährdungen oder Beeinträchtigungen des Verkehrs in Kauf zu nehmen.

    Für einen Cannabiskonsum in großer zeitlicher Nähe zum Aufgriff des Antragstellers durch die Polizei spricht ferner, dass bei ihm damals stark gerötete Bindehäute und eine träge Pupillenreaktion auf Lichteinfall festgestellt wurden (vgl. Bl. 79 der Akte der Antragsgegnerin); bei beiden Phänomenen handelt es sich um charakteristische Symptome eines vorangegangenen Cannabiskonsums (vgl. zur diesbezüglichen Signifikanz geröteter Augen und einer Weitstellung der Pupillen trotz Lichteinfalls BVerfG vom 20.6.2002 Az. 1 BvR 2062/96, Abschnitt C.I.5, zit. nach Juris).

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2006 - 11 CS 05.2785
    Bereits am 9. März 1994 (NJW 1994, 1577/1580) habe das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass die Wirkung von Haschisch bei oraler Aufnahme bis zu zwölf Stunden anhalte.
  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526

    behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2006 - 11 CS 05.2785
    Der Verwaltungsgerichtshof bejaht in ständiger, gefestigter Rechtsprechung eine Missachtung dieses Erfordernisses, wenn die THC-Konzentration im Blut eines Kraftfahrzeuglenkers 2, 0 ng/ml übersteigt (vgl. z. B. BayVGH vom 27.10.2004 Az. 11 CS 04.2840; BayVGH vom 11.11.2004 Az. 11 CS 04.2348; BayVGH vom 10.12.2004 Az. 11 CS 04.3168; BayVGH vom 4.1.2005 Az. 11 CS 04.2838; BayVGH vom 21.1.2005 Az. 11 CS 04.3567; BayVGH vom 9.5.2005 Az. 11 CS 04.2526).
  • OVG Brandenburg, 13.12.2004 - 4 B 206/04

    Recht der Fahrerlaubnis einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2006 - 11 CS 05.2785
    Ist aber klar, welches Ziel der Rechtsmittelführer verfolgt, so erweist sich das Fehlen eines ausdrücklichen Antrags als unschädlich (BVerwG vom 14.4.1961 BVerwGE 12, 189/190; OVG Frankfurt/Oder vom 13.12.2004 Az. 4 B 206/04, zit. nach Juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.2004 - 7 A 10206/03

    Fahren unter Drogeneinfluss - Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2006 - 11 CS 05.2785
    Denn nach den im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 13. Januar 2004 (ZfS 2004, 188/189) wiedergegebenen Ausführungen des in jenem Verfahren gehörten Sachverständigen sind bei einer THC-Konzentration von 2, 0 ng/ml bereits bei ca. 50 % der Cannabiskonsumenten Beeinträchtigungen feststellbar, die negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit entfalten.
  • BVerwG, 14.04.1961 - VII B 7.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2006 - 11 CS 05.2785
    Ist aber klar, welches Ziel der Rechtsmittelführer verfolgt, so erweist sich das Fehlen eines ausdrücklichen Antrags als unschädlich (BVerwG vom 14.4.1961 BVerwGE 12, 189/190; OVG Frankfurt/Oder vom 13.12.2004 Az. 4 B 206/04, zit. nach Juris).
  • VGH Bayern, 11.11.2004 - 11 CS 04.2348

    Cannabiskonsum - Fahrtauglichkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2006 - 11 CS 05.2785
    Der Verwaltungsgerichtshof bejaht in ständiger, gefestigter Rechtsprechung eine Missachtung dieses Erfordernisses, wenn die THC-Konzentration im Blut eines Kraftfahrzeuglenkers 2, 0 ng/ml übersteigt (vgl. z. B. BayVGH vom 27.10.2004 Az. 11 CS 04.2840; BayVGH vom 11.11.2004 Az. 11 CS 04.2348; BayVGH vom 10.12.2004 Az. 11 CS 04.3168; BayVGH vom 4.1.2005 Az. 11 CS 04.2838; BayVGH vom 21.1.2005 Az. 11 CS 04.3567; BayVGH vom 9.5.2005 Az. 11 CS 04.2526).
  • OVG Hamburg, 23.06.2005 - 3 Bs 87/05

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen der Weigerung der Beibringung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2006 - 11 CS 05.2785
    Der vorliegende Rechtsstreit erfordert keine Entscheidung der Frage, ob der Auffassung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. den Beschluss vom 23.6.2005 - zfs 2005, 626 ) zu folgen ist, im Rahmen des § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV genüge bereits eine einmalige Einnahme von Cannabis, um einen "gelegentlichen" Konsum annehmen zu können.
  • VGH Bayern, 03.09.2002 - 11 CS 02.1082

    Straßenverkehrsrecht: Fahreignungszweifel, Regelmäßiger Cannabiskonsum

  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2003 - 10 S 323/03

    Cannabis - gelegentlicher Konsum und Fahreignung

  • VGH Bayern, 04.01.2005 - 11 CS 04.2838
  • VGH Bayern, 14.07.2004 - 11 CS 04.1513
  • VGH Bayern, 05.09.2002 - 11 CS 02.1780
  • VGH Bayern, 27.10.2004 - 11 CS 04.2840
  • VG Regensburg, 01.12.2010 - RN 8 K 10.1032

    Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund von Cannabiskonsum

    Soweit sich der Kläger auf die von der zitierten obergerichtlichen Rechtsprechung abweichende Terminologie von Kannheiser (NZV 2000, 57/58) beruft, der unter experimentellem Konsum von Cannabis außer der einmaligen auch die seltene (höchstens einmal pro Monat erfolgende) Einnahme versteht und als "gelegentlichen" Konsum nur den mehrmals im Monat, aber deutlich weniger als täglich stattfindenden Gebrauch dieses Betäubungsmittels ansieht, hat der Bayer. Verwaltungsgerichtshof diese Auffassung zwar vereinzelt referiert, ohne sich dieses Verständnis jedoch zu Eigen zu machen (vgl. BayVGH Beschluss v. 9.1.2006, Az. 11 CS 05.2785 - [...]).
  • VG München, 14.05.2013 - M 6b S 13.692

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines angeforderten

    Und das erkennende Gericht nimmt in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ebenfalls in ständiger Rechtsprechung einen Verstoß gegen das Trennungsgebot an, wenn die THC-Konzentration im Blut eines Kraftfahrzeuglenkers 2, 0 ng/ml übersteigt (BayVGH, B.v. 9.1.2006 - 11 CS 05.2785 - juris Rn. 14).
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