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   VGH Bayern, 09.02.2004 - 12 B 99.3472   

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VGH Bayern, 09.02.2004 - 12 B 99.3472 (https://dejure.org/2004,19205)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.02.2004 - 12 B 99.3472 (https://dejure.org/2004,19205)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Februar 2004 - 12 B 99.3472 (https://dejure.org/2004,19205)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung eines Mehrbedarfszuschlags wegen Erwerbsunfähigkeit; Kürzung von Regelsatzleistungen wegen Nichtbefolgung einer Arbeitsaufforderung; Fehlende Leistungsverweigerung des Hilfesuchenden bei Widerspruch; Unzulässigkeit der Gewährung von Sozialhilfe für die ...

  • Judicialis

    BSHG § 2 Abs. 1; ; BSHG § 11 Abs. 1; ; BSHG § 20; ; BSHG § 23 Abs. 1; ; BSHG § 25 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 23.06.1994 - 5 C 26.92

    Örtlich zuständiger Sozialhilfeträgers für ein bei den Eltern lebendes

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2004 - 12 B 99.3472
    Einem Anspruch des Klägers auf (nachträgliche) Gewährung von ungekürzter Hilfe zum Lebensunterhalt für die genannten Zeiträume steht jedoch der Grundsatz "Keine Sozialhilfe für die Vergangenheit" entgegen (vgl. BVerwGE 90, 154, 156; 96, 152, 154 ff.).

    Ausnahmen vom Erfordernis eines tatsächlich noch bestehenden Bedarfs hat das Bundesverwaltungsgericht, dem der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung gefolgt ist, insbesondere bei einer zwischenzeitlichen Bedarfsdeckung im Wege der Selbsthilfe oder der Hilfe Dritter (vgl. § 2 Abs. 1 BSHG), immer bei zwei Fallgestaltungen zugelassen: In Eilfällen um der Effektivität der gesetzlichen Gewährung des Sozialhilfeanspruchs Willen und bei Einlegung von Rechtsbehelfen um der Effektivität des Rechtsschutzes Willen (vgl. BVerwGE 90, 154, 156; 94, 127, 133; 96, 152, 155 ff.).

    Zwar schließt die Hilfe eines Dritten den Sozialhilfeanspruch dann nicht aus, wenn der Dritte vorläufig - gleichsam anstelle des Sozialhilfeträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens - nur deshalb einspringt, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat (BVerwGE 96, 152, 157 m.w.N.).

  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 12.87

    Sozialhilfe - Bedarfsdeckung

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2004 - 12 B 99.3472
    Einem Anspruch des Klägers auf (nachträgliche) Gewährung von ungekürzter Hilfe zum Lebensunterhalt für die genannten Zeiträume steht jedoch der Grundsatz "Keine Sozialhilfe für die Vergangenheit" entgegen (vgl. BVerwGE 90, 154, 156; 96, 152, 154 ff.).

    Ausnahmen vom Erfordernis eines tatsächlich noch bestehenden Bedarfs hat das Bundesverwaltungsgericht, dem der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung gefolgt ist, insbesondere bei einer zwischenzeitlichen Bedarfsdeckung im Wege der Selbsthilfe oder der Hilfe Dritter (vgl. § 2 Abs. 1 BSHG), immer bei zwei Fallgestaltungen zugelassen: In Eilfällen um der Effektivität der gesetzlichen Gewährung des Sozialhilfeanspruchs Willen und bei Einlegung von Rechtsbehelfen um der Effektivität des Rechtsschutzes Willen (vgl. BVerwGE 90, 154, 156; 94, 127, 133; 96, 152, 155 ff.).

  • BSG, 17.06.1993 - 13 RJ 1/92

    Untervollschichtig einsatzfähiger Versicherter - Erwerbsunfähigkeit -

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2004 - 12 B 99.3472
    Insoweit wurde auf die Urteile des Bundessozialgerichts vom 17. Juli 1993 (Az. 13 RJ 1/92) und 24. März 1994 (Az. 5 RJ 4/93) hingewiesen.
  • BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 9.94

    Anspruch auf blindengerechten PC im Rahmen der Eingliederungshilfe -

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2004 - 12 B 99.3472
    Entsprechend ihrer Eigenart als Hilfe in gegenwärtiger Not setzt die gerichtliche Verpflichtung zu einer Sozialhilfeleistung grundsätzlich voraus, dass die Notlage, insbesondere der Hilfebedarf, auch noch zur Zeit der (letzten) tatrichterlichen Entscheidung besteht (BVerwGE 99, 149, 156).
  • BVerwG, 02.06.1965 - V C 63.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2004 - 12 B 99.3472
    Es ist aber nicht Aufgabe der Sozialhilfebehörden Schulden zu tilgen, die der Hilfsbedürftige eingegangen ist, es sei denn, dass die Entstehung der Schulden auf ein säumiges Verhalten der Sozialhilfebehörden zurückzuführen ist (st. Rspr., z.B. BVerwGE 21, 208, 209).
  • BVerwG, 02.09.1993 - 5 C 50.91

    Gefährdung des Erfolges der Eingliederungshilfe durch Heimwechsel, Übernahme von

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2004 - 12 B 99.3472
    Ausnahmen vom Erfordernis eines tatsächlich noch bestehenden Bedarfs hat das Bundesverwaltungsgericht, dem der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung gefolgt ist, insbesondere bei einer zwischenzeitlichen Bedarfsdeckung im Wege der Selbsthilfe oder der Hilfe Dritter (vgl. § 2 Abs. 1 BSHG), immer bei zwei Fallgestaltungen zugelassen: In Eilfällen um der Effektivität der gesetzlichen Gewährung des Sozialhilfeanspruchs Willen und bei Einlegung von Rechtsbehelfen um der Effektivität des Rechtsschutzes Willen (vgl. BVerwGE 90, 154, 156; 94, 127, 133; 96, 152, 155 ff.).
  • BSG, 24.03.1994 - 5 RJ 4/93

    Erwerbsunfähigkeit - Vermittlungsbemühungen - Fremdrente - Glaubhaftmachung

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2004 - 12 B 99.3472
    Insoweit wurde auf die Urteile des Bundessozialgerichts vom 17. Juli 1993 (Az. 13 RJ 1/92) und 24. März 1994 (Az. 5 RJ 4/93) hingewiesen.
  • BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 35.88

    Arbeit, inhaltliche Bestimmtheit des Angebots gemeinnütziger und zusätzlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2004 - 12 B 99.3472
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Verwaltungsgerichtshof folgt (z.B. Urteil vom 4. Juni 1992, FEVS 43, 89), handelt es sich bei einer Arbeitsaufforderung gemäß § 20 BSHG um einen auch belastenden Verwaltungsakt.
  • VGH Bayern, 25.07.2000 - 12 ZB 00.506
    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2004 - 12 B 99.3472
    Zur Auslegung der Besitzstandsklausel des § 23 Abs. 1 Satz 2 BSHG hat der Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 25. Juli 2000 (Az. 12 ZB 00.506) ausgeführt:.
  • LSG Hessen, 26.10.2005 - L 7 AS 65/05

    Einstweilige Anordnung - vergangener Zeitraum - Arbeitslosengeld II - Übernahme

    Sozialhilfe für die Vergangenheit wird hingegen grundsätzlich nicht gewährt (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 9. Februar 2004, Az.: 12 B 99.3472).
  • LSG Bayern, 12.12.2005 - L 11 SO 17/05

    Bewilligung eines Mehrbedarfszuschlages wegen Alters; Grundsätzliche

    Das Gericht schließt sich in dieser Frage der bisher ergangenen Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofes (vgl dazu BayVGH vom 25.07.2000 Az: 12 ZB 00506; vom 09.02.2004 Az: 12 B 99.3472 und vom 17.02.2004 FEVS 56, 223) mit folgenden Erwägungen an:.

    Eine Unterbrechung der Gewährung des Mehrbedarfszuschlages nach dem 31.07.1996 ist grundsätzlich unschädlich, weil § 23 Abs. 1 Satz 2 BSHG allein darauf abstellt, dass der Mehrbedarfszuschlag am 31.07.1996 anerkannt worden war (vgl dazu BayVGH vom 09.02.2004 aaO).

  • VG Düsseldorf, 20.08.2004 - 13 K 402/01

    Anforderungen an das Vorliegen des sozialhilferechtlichen Anspruchs auf Gewährung

    Die Hilfe eines Dritten, insbesondere eines Angehörigen, schließt einen möglichen Anspruch auf Sozialhilfe nach gesicherter Rechtsprechung nur dann nicht aus, wenn dieser die Hilfe nur erbracht hat, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig eingegriffen oder ein Eingreifen abgelehnt hat, vgl. BVerwG, Urteile vom 2. September 1993 - 5 C 50/91 -, BVerwGE 94, 127 (135), und vom 23. Juni 1994, a. a. O., S. 157, sowie Beschluss vom 18. April 1996 - 5 B 10/96 - (juris: Rn. 2), jeweils m. w. N.; BayVGH, Urteil vom 9. Februar 2004 - 12 B 99.3472 - (juris: Rn. 38), mit anderen Worten: wenn der Dritte nur für den Sozialhilfeträger "?eingesprungen" ist, weil ansonsten ein Notstand eingetreten wäre, und er auf Erstattung seiner Aufwendungen aus den gegebenenfalls künftig behördlich oder gerichtlich zugesprochenen Sozialhilfemitteln vertraut.
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