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   VGH Bayern, 09.02.2005 - 11 CS 04.2438   

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VGH Bayern, 09.02.2005 - 11 CS 04.2438 (https://dejure.org/2005,17690)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.02.2005 - 11 CS 04.2438 (https://dejure.org/2005,17690)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Februar 2005 - 11 CS 04.2438 (https://dejure.org/2005,17690)
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 26.83

    Fahreignungsuntersuchung - Finanzielle Schwierigkeiten und Kosten der MPU

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2005 - 11 CS 04.2438
    Die Fahrerlaubnisbehörde ist grundsätzlich zwar auch dann nicht gehindert, aus der Nichtbeibringung eines zu Recht angeforderten Eignungsgutachtens negative Schlüsse zu ziehen, wenn die Gutachtensstelle den Antrag des Betroffenen, die Kosten des Gutachtens aus finanziellen Gründen in Raten zu zahlen, abgelehnt hat (vgl. BVerwG vom 12.3.1985 BVerwGE 71, 93/98 f.; BVerwG vom 13.11.1997 BayVBl 1998, 634/635; BayVGH vom 29.6.1999 BayVBl 2000, 48/51; VG Sigmaringen vom 11.9.2001, Az. 4 K 1004/01, zit. nach juris).

    Denn das Gesetz mutet dem Inhaber einer Fahrerlaubnis, dem gegenüber eine rechtmäßige Anordnung ergeht, ein Gutachten im Sinne von § 11 Abs. 2 bis 6 FeV vorzulegen, zu, die damit einhergehenden Kosten ebenso zu tragen wie die Aufwendungen, die zum verkehrssicheren Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind (BVerwG vom 12.3.1985, a.a.O., S. 98).

    Denn wer - wie der Antragsteller - mehrfach Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr geführt hat, für die der vorgeschriebene Haftpflichtversicherungsschutz nicht besteht, hat damit einen Mangel an Verantwortungsbewusstsein erkennen lassen, der seine charakterliche Eignung, am motorisierten Straßenverkehr teilzunehmen, in Frage stellen kann (BVerwG vom 12.3.1985, a.a.O., S. 95).

    In Übereinstimmung mit den Vorgaben der Rechtsprechung (vgl. neben BVerwG vom 12.3.1985, a.a.O., S. 98, auch BayVGH vom 29.6.1999, a.a.O, S. 51; VG Sigmaringen, a.a.O., RdNr. 57 in der juris-Aufbereitung) hat sich der Antragsteller auch keineswegs darauf beschränkt, sein finanzielles Unvermögen lediglich zu behaupten; dem Schreiben an das Landratsamt vom 21. April 2004 hat er vielmehr die Ablichtung eines aktuellen Bescheids über die Bewilligung von Arbeitslosenhilfe beigefügt.

  • VG Sigmaringen, 11.09.2001 - 4 K 1004/01

    Fahrerlaubnisentziehung - verweigerte Gutachtenbeibringung

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2005 - 11 CS 04.2438
    Die Fahrerlaubnisbehörde ist grundsätzlich zwar auch dann nicht gehindert, aus der Nichtbeibringung eines zu Recht angeforderten Eignungsgutachtens negative Schlüsse zu ziehen, wenn die Gutachtensstelle den Antrag des Betroffenen, die Kosten des Gutachtens aus finanziellen Gründen in Raten zu zahlen, abgelehnt hat (vgl. BVerwG vom 12.3.1985 BVerwGE 71, 93/98 f.; BVerwG vom 13.11.1997 BayVBl 1998, 634/635; BayVGH vom 29.6.1999 BayVBl 2000, 48/51; VG Sigmaringen vom 11.9.2001, Az. 4 K 1004/01, zit. nach juris).
  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 1.97

    Folgen einer unrechtmäßigen Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2005 - 11 CS 04.2438
    Die Fahrerlaubnisbehörde ist grundsätzlich zwar auch dann nicht gehindert, aus der Nichtbeibringung eines zu Recht angeforderten Eignungsgutachtens negative Schlüsse zu ziehen, wenn die Gutachtensstelle den Antrag des Betroffenen, die Kosten des Gutachtens aus finanziellen Gründen in Raten zu zahlen, abgelehnt hat (vgl. BVerwG vom 12.3.1985 BVerwGE 71, 93/98 f.; BVerwG vom 13.11.1997 BayVBl 1998, 634/635; BayVGH vom 29.6.1999 BayVBl 2000, 48/51; VG Sigmaringen vom 11.9.2001, Az. 4 K 1004/01, zit. nach juris).
  • VGH Bayern, 30.11.1998 - 11 B 96.2648

    Die rückwirkende Ausräumung von Eignungszweifeln (bezogen auf den Zeitpunkt des

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2005 - 11 CS 04.2438
    Da die Behörde einen mit Anfechtungsrechtsbehelfen angegriffenen, belastenden Verwaltungsakt bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens unter Kontrolle halten und auf bis dahin eintretende neue Entwicklungen in sachgerechter Weise reagieren muss, sind auch derartige, erst nach Bescheidserlass abgegebene Erklärungen nicht unbeachtlich (vgl. zur Rechtserheblichkeit sogar von erst im Berufungsverfahren nach ursprünglich verweigerter Befolgung einer Gutachtensaufforderung beigebrachten Erkenntnisquellen BayVGH vom 30.11.1998 NZV 1999, 183).
  • BVerwG, 02.12.1960 - VII C 39.59
    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2005 - 11 CS 04.2438
    Denn eine derartige Bindungswirkung geht nur von Aussagen aus, die in den schriftlichen Entscheidungsgründen ausdrücklichen Niederschlag gefunden haben (BVerwG vom 2.12.1960 BVerwGE 11, 272; BVerwG vom 13.11.1964 Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 18); bloße mündliche Erklärungen des Strafrichters - auch soweit sie in der Hauptverhandlung gefallen sein sollten - würden nicht ausreichen.
  • VGH Bayern, 14.09.2006 - 11 CS 06.1475

    Entziehung der Fahrerlaubnis - "Gelegentlichkeit" des Cannabiskonsums - etwa

    Denn nur unter dieser Voraussetzung kann das Verhalten des Pflichtigen dahingehend gewertet werden, dass er vorwerfbar die Benutzung eines Beweismittels vereitelt hat und deswegen die zu beweisende Tatsache - hier seine Nichteignung - nach dem Rechtsgedanken der §§ 427, 444 und 446 ZPO als erwiesen angesehen werden kann (OVG NW vom 10.7.2002 VRS 105, 76/78; vgl. zur gebotenen Berücksichtigung von Gesichtspunkten, derentwegen der Adressat einer Gutachtensanforderung ggf. unverschuldet verhindert war, sie - fristgerecht - beizubringen, auch BayVGH vom 9.2.2005 Az. 11 CS 04.2438, sowie BayVGH vom 4.9.2006 Az. 11 CS 05.1579).

    Von ihm ist in solchen Fällen vielmehr zu verlangen, dass er entweder bei dem beauftragten Sachverständigen bzw. der eingeschalteten Begutachtungsstelle oder bei der Fahrerlaubnisbehörde mit dem Ziel vorstellig wird, das Hindernis auszuräumen (BayVGH vom 9.2.2005, a.a.O., Seite 10 des Beschlussumdrucks).

  • OVG Hamburg, 15.12.2005 - 3 Bs 214/05

    (Anordnung der sofortigen Vollziehung bei Fahrerlaubnisentziehung als Regelfall;

    Ob in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen eine Einschränkung dieses Grundsatzes geboten ist (vgl. VGH München, Beschl. v. 9.2.2005 - 11 CS 04.2438 -, Juris), braucht hier nicht entschieden zu werden.
  • VGH Hessen, 06.10.2010 - 2 B 1076/10

    Führen erlaubnisfreier Fahrzeuge

    1995, 393 = VerkMitt 1985, 59 = VRS 69, 154 = Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 71; Urteil vom 13. November 1997 - 3 C 1.97 -, NZV 1998, 300 = Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 28; Bay. VGH, Beschluss vom 7. November 2006 - 11 ZB 05.3034 -, juris; Beschluss vom 9. Februar 2005 - 11 CS 04.2438 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 7. April 2010 - 2 D 58/10 -).
  • VGH Bayern, 07.11.2006 - 11 ZB 05.3034

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Anforderung eines Fahreignungsgutachtens;

    Denn nur unter dieser Voraussetzung kann das Verhalten des Pflichtigen dahingehend gewertet werden, dass er vorwerfbar die Benutzung eines Beweismittels vereitelt hat und deswegen die zu beweisende Tatsache - hier seine Nichteignung - nach dem Rechtsgedanken der §§ 427, 444 und 446 ZPO als erwiesen angesehen werden kann (OVG NW vom 10.7.2002 VRS 105, 76/78; vgl. zur gebotenen Berücksichtigung von Gesichtspunkten, derentwegen der Adressat einer Gutachtensanforderung ggf. unverschuldet verhindert war, sie ? fristgerecht ? beizubringen, ferner BayVGH vom 9.2.2005 Az. 11 CS 04.2438; BayVGH vom 4.9.2006 Az. 11 CS 05.1579; BayVGH vom 14.9.2006 Az. 11 CS 06.1475/11 C 06.1476).

    Ebenfalls nicht dargetan wurde, dass der Kläger versucht hat, vom zuständigen Sozialhilfeträger Leistungen nach § 73 SGB XII bewilligt zu erhalten (vgl. hierzu BayVGH vom 9.2.2005, a.a.O., Seite 13 des Beschlussumdrucks).

  • VGH Bayern, 11.01.2006 - 11 CS 05.2391
    Unter Verweis auf den Beschluss des Senats vom 9. Februar 2005 (Az. 11 CS 04.2438) wurde ausgeführt, das Verwaltungsgericht sei in seiner Entscheidung zu Unrecht davon ausgegangen, der Antragsteller habe sich mit Beweisvereitelungsabsicht geweigert, ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen.

    Die Entscheidung des Senats vom 9. Februar 2005 (Az. 11 CS 04.2438) führt zu keinem anderen Ergebnis.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2015 - 16 E 817/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht fristgerechter Vorlage einer

    vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 1985 - 7 C 26.83 -, NJW 1985, 2490 = juris, Rn. 18; OVG NRW, Beschluss vom 10. Juli 2002 - 19 E 808/01 -, NWVBl. 2003, 231 = juris, Rn. 6; Bay. VGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2005 - 11 CS 04.2438 -, juris, Rn. 25; vom 7. November 2006 - 11 ZB 05.3034 -, juris, Rn. 19 und vom 6. Februar 2009 - 11 CS 08.2459 -, juris, Rn. 18.

    vgl. in diesem Zusammenhang Bay. VGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2005, a. a. O..

  • VG Augsburg, 28.03.2006 - Au 3 K 06.00056

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis bei Heroinabhängigkeit

    Die Beibringungslast, die die Rechtsordnung dem Betroffenen auferlegt, bezieht sich allerdings nicht nur auf das Gutachten selbst, sondern umfasst auch die in aller Regel allein in der Sphäre des Betroffenen liegenden Tatsachen, die die Unzumutbarkeit der Gutachtensbeibringung - insbesondere aufgrund fehlender finanzieller Mittel - begründen (BVerwG, a.a.O.; BayVGH vom 9.2.2005, 11 CS 04.2438).

    Wie ausgeführt bezieht sich die Beibringungs- bzw. Darlegungslast, die die Rechtsordnung dem Betroffenen auferlegt, nicht nur auf das Gutachten selbst, sondern umfasst auch die Tatsachen, die die Unzumutbarkeit der Gutachtensbeibringung - insbesondere aufgrund fehlender finanzieller Mittel - begründen (BVerwG, a.a.O.; BayVGH vom 9.2.2005, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 21.07.2010 - 2 B 1076/10

    Berechtigte Zweifel an der Eignung zum Führen eines nicht erlaubnispflichtigen

    1995, 393 = VerkMitt 1985, 59 = VRS 69, 154 = Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 71; Urteil vom 13. November 1997 - 3 C 1.97 -, NZV 1998, 300 = Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 28; Bay. VGH, Beschluss vom 7. November 2006 - 11 ZB 05.3034 -, [...]; Beschluss vom 9. Februar 2005 - 11 CS 04.2438 -, [...]; Hess. VGH, Beschluss vom 7. April 2010 - 2 D 58/10 -).
  • VG Ansbach, 14.03.2005 - AN 10 E 05.00679
    Erklärt sich allerdings der Adressat einer rechtmäßigen Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens zu der Begutachtung bereit, verweist dabei jedoch gleichzeitig auf sein wirtschaftliches Unvermögen, die damit einhergehenden Kosten zu begleichen, ist der in § 11 Abs. 8 FeV vorgesehene Schluss von der Nichtvorlage auf die Nichteignung unter Umständen nicht ohne Weiteres zulässig (vgl. BayVGH, Beschluss vom 09.02.2005, Az.: 11 CS 04.2438): Weist der Betroffene nach, dass er die Forderung der Behörde nach der Beibringung des Gutachtens aus finanziellen Gründen nicht erfüllen kann, so ist die Behörde deswegen zwar nicht gezwungen, eine Person, an deren Fahreignung Zweifel bestehen, weiterhin im Besitz der Fahrerlaubnis zu belassen.
  • VG Regensburg, 20.11.2014 - RO 8 S 14.1785

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Denn nur unter diesen Voraussetzungen kann das Verhalten des Pflichtigen dahin gewertet werden, dass er vorwerfbar die Benutzung eines Beweismittels vereitelt hat und deswegen die zu beweisende Tatsache - hier seine Nichteignung - nach dem Rechtsgedanken der §§ 427, 444 und 446 ZPO als erwiesen angesehen werden kann (OVG Münster, B.v. 10.7.2002 - 19 B 1249/02; vgl. zur gebotenen Berücksichtigung von Gesichtspunkten, derentwegen der Adressat einer Gutachtensanforderung ggf. unverschuldet verhindert war, das Gutachten - fristgerecht - beizubringen; ferner BayVGH, B.v. 9.2.2005 - 11 CS 04.2438, BayVGH, B.v. 4.9.2006 - 11 CS 05.1579, BayVGH, B.v. 14.9.2006 - 11 CS 06.1475, BayVGH, B.v. 7.11.2006 - 11 ZB 05.3034).
  • VGH Bayern, 10.09.2008 - 11 CS 08.2010

    Angeordnete Beibringung eines medizinisch-psychologischen Fahreignungsgutachtens

  • VG Regensburg, 26.11.2013 - RN 8 S 13.1824

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Anforderung eines ärztlichen Gutachtens; Besitz von

  • VG Frankfurt/Oder, 28.07.2008 - 2 L 13/08

    Vermutung der fehlenden Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bei nicht

  • VG Osnabrück, 11.07.2013 - 6 B 34/13

    Betreuung; Prozessfähigkeit; Rechtsmittelverzicht; Fahrerlaubnis; Gutachten;

  • VG Ansbach, 08.04.2013 - AN 10 S 13.00504

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Nichtvorlage eines rechtmäßig geforderten

  • VG Ansbach, 05.12.2012 - AN 10 S 12.02093

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Rechtmäßigkeit der Gutachtensanforderung;

  • VG Ansbach, 29.05.2012 - AN 10 S 12.00716

    Nichtvorlage eines Eignungsgutachtens; Diabeteserkrankung laut eigener

  • VG Ansbach, 16.02.2012 - AN 10 K 11.01749

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge; Trunkenheitsfahrt mit

  • VG Osnabrück, 19.08.2011 - 6 A 84/10

    Fahrerlaubnis; Einweisung; Gutachten; Amtsermittlung;

  • VG Augsburg, 09.02.2011 - Au 7 S 11.25

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG Ansbach, 25.02.2010 - AN 10 S 10.00086

    Verbot des Führens von Mofas und Fahrrädern; Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad und

  • VG Hamburg, 26.08.2009 - 15 E 2027/09

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtbeibringung eines Gutachtens

  • VG München, 10.07.2009 - M 6b S 09.1453

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Straftaten mit Anhaltspunkten für hohes

  • VG Ansbach, 22.04.2009 - AN 10 S 09.00401

    Entziehung der Fahrerlaubnis; wiederholte Zuwiderhandlung im Straßenverkehr unter

  • VG Ansbach, 19.04.2013 - AN 10 K 13.00372

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Rechtmäßigkeit der Gutachtensanforderung; Umfang

  • VG Ansbach, 29.10.2012 - AN 10 K 12.00455

    Entziehung der Fahrerlaubnis

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