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   VGH Bayern, 09.02.2012 - 13a ZB 11.30304   

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https://dejure.org/2012,29081
VGH Bayern, 09.02.2012 - 13a ZB 11.30304 (https://dejure.org/2012,29081)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.02.2012 - 13a ZB 11.30304 (https://dejure.org/2012,29081)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Februar 2012 - 13a ZB 11.30304 (https://dejure.org/2012,29081)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Asylrecht Afghanistan; Zentralregion (Provinz Logar); kein Hinweis auf eine kritisch hohe Gefahrendichte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2012 - 13a ZB 11.30304
    Das Verwaltungsgericht hat unter Zugrundelegung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG vom 14.7.2009 BVerwGE 134, 188; vgl. auch vom 27.4.2010 BVerwGE 136, 360) das Vorliegen eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG verneint.

    Anhaltspunkte, dass die Gefahrendichte in der Herkunftsregion des Klägers so hoch ist, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre, lassen sich daraus jedoch nicht entnehmen (vgl. BVerwG vom 14.7.2009 NVwZ 2010, 196; EuGH vom 17.2.2009 NVwZ 2009, 705).

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2012 - 13a ZB 11.30304
    Das Verwaltungsgericht hat unter Zugrundelegung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG vom 14.7.2009 BVerwGE 134, 188; vgl. auch vom 27.4.2010 BVerwGE 136, 360) das Vorliegen eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG verneint.
  • EuGH, 17.02.2009 - C-465/07

    WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2012 - 13a ZB 11.30304
    Anhaltspunkte, dass die Gefahrendichte in der Herkunftsregion des Klägers so hoch ist, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre, lassen sich daraus jedoch nicht entnehmen (vgl. BVerwG vom 14.7.2009 NVwZ 2010, 196; EuGH vom 17.2.2009 NVwZ 2009, 705).
  • VGH Bayern, 03.02.2011 - 13a B 10.30394

    Rückkehr eines allein stehenden männlichen arbeitsfähigen Afghanen nach Parwan

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2012 - 13a ZB 11.30304
    Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits im Urteil vom 3. Februar 2011 (Az. 13a B 10.30394) geklärt, dass in der Zentralregion keine kritisch hohe Gefahrendichte besteht.
  • VG München, 09.09.2013 - M 2 K 13.30305

    Asylverfahren; Herkunftsland Afghanistan (Provinzen Kabul / Logar / Nangarhar)

    Denn afghanische Staatsangehörige sind auch weder bei einer Rückkehr in die Ostregion (darunter auch die Provinz Nangarhar) noch bei einer Rückkehr in die Zentralregion (darunter auch die Provinz Logar) nach der aktuellen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (U.v. 22.3.2013 - 13a B 12.30044 - juris Rn. 15 ff.; U.v. 1.2.2013 - 13a B 12.30045 - juris Rn. 14 ff.; B.v. 9.2.2012 - 13a ZB 11.30304 - juris Rn. 5 f.), der das Gericht folgt, nach derzeitiger Sicherheitslage im Allgemeinen einer erheblichen individuellen Gefahr für Leib und Leben nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG ausgesetzt.
  • VG Oldenburg, 19.06.2012 - 3 A 2880/11
    Auch der Bay. VGH (Beschluss vom 9. Februar 2012 - 13a ZB 11.30304 - juris) schließt eine kritisch hohe Gefahrendichte für die Provinz Logar aus.
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