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   VGH Bayern, 09.02.2017 - 11 CS 17.200   

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https://dejure.org/2017,6427
VGH Bayern, 09.02.2017 - 11 CS 17.200 (https://dejure.org/2017,6427)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.02.2017 - 11 CS 17.200 (https://dejure.org/2017,6427)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Februar 2017 - 11 CS 17.200 (https://dejure.org/2017,6427)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 7, § 108 Abs. 2, § 152a
    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kenntnisnahme der Ausführungen der Beteiligten durch das Gericht i.R.d. Anordnung der Fahrtenbuchauflage; Auslegung einer Gegenvorstellung als Anhörungsrüge wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • rewis.io

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 80 Abs. 7; VwGO § 108 Abs. 2; VwGO § 152a
    Auslegung einer Gegenvorstellung verbunden mit einem Antrag nach § 80 Abs. 7 VwGO als Anhörungsrüge

  • rechtsportal.de

    Kenntnisnahme der Ausführungen der Beteiligten durch das Gericht i.R.d. Anordnung der Fahrtenbuchauflage; Auslegung einer Gegenvorstellung als Anhörungsrüge wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VerfGH Bayern, 23.09.2015 - 38-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Baubeseitigungs- und Duldungsanordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2017 - 11 CS 17.200
    Der Anspruch der Prozessbeteiligten auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, seine Entscheidung nur auf Tatsachen oder Beweisergebnisse zu stützen" zu denen sich die Beteiligten äußern konnten (§ 108 Abs. 2 VwGO), sowie deren rechtzeitige und möglicherweise erhebliche Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, soweit sie aus verfahrens- oder materiellrechtlichen Gründen nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben müssen oder können (vgl. BayVerfGH, E.v. 23.9.2015 - Vf. 38-VI-14 - BayVBl 2016, 49 Rn. 44 m.w.N.).
  • VG Regensburg, 21.10.2016 - RO 5 S 16.1399

    Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2017 - 11 CS 17.200
    Der Senat hat bei der Zurückweisung der Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 21. Oktober 2016 (RO 5 S 16.1399) den Anspruch der Antragstellerin auf rechtliches Gehör nicht in entscheidungserheblicher Weise verletzt (§ 152a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 6 VwGO).
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