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   VGH Bayern, 09.02.2018 - 15 ZB 18.30240   

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VGH Bayern, 09.02.2018 - 15 ZB 18.30240 (https://dejure.org/2018,4306)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.02.2018 - 15 ZB 18.30240 (https://dejure.org/2018,4306)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Februar 2018 - 15 ZB 18.30240 (https://dejure.org/2018,4306)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 103 Abs. 1; AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3, § 138 Nr. 3; AufenthG § 60 Abs. 5, Abs. 7
    Erfolgloses, auf Verletzung rechtlichen Gehörs gestütztes Berufungszulassungsbegehren einer Familie aus Georgien

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Erfolgloses, auf Verletzung rechtlichen Gehörs gestütztes Berufungszulassungsbegehren einer Familie aus Georgien

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufungszulassung (abgelehnt); Asylsuchende aus Georgien; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs (verneint); nationales Abschiebungsverbot; Gehörsrüge; tatrichterliche Sachverhaltswürdigung; Gesundheitszustand; medizinische Behandlung

  • rechtsportal.de

    Feststellung eines Abschiebungsverbots aufgrund der Gesundheitssituation eines Asylsuchenden hinsichtlich der medizinischen Weiterbehandlung in Georgien (hier: Entfernung eines Gehirntumors); Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines georgischen Staatsangehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 05.01.2018 - 9 ZB 17.31969

    Darlegungsanforderungen an eine Divergenzrüge

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2018 - 15 ZB 18.30240
    Die Kritik an der tatrichterlichen Sachverhaltswürdigung und rechtlichen Subsumtion durch das Verwaltungsgericht im Einzelfall - ohne dass hier geklärt werden müsste, ob diese mit Blick auf die ausführliche Begründung im erstinstanzlichen Urteil am Maßstab von § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG hinreichend substanziiert wurde - kann die Annahme eines Verstoßes gegen das rechtliche Gehör aber grundsätzlich nicht begründen (vgl. BVerwG, B.v. 30.7.2014 - 5 B 25.14 - juris Rn. 13 m.w.N.; BayVGH, B.v. 5.1.2018 - 9 ZB 17.31969 - juris Rn. 9; B.v. 6.11.2017 - 15 ZB 17.31393 - juris Rn. 7; vgl. auch BayVGH, B.v. 20.9.2017 - 15 ZB 17.31105 - juris Rn. 5 m.w.N.: keine Geltung des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO im Asylrecht).

    Das rechtliche Gehör wäre insofern allenfalls dann verletzt, wenn das Verwaltungsgericht im Sinne einer Überraschungsentscheidung den Sachverhalt oder das Vorbringen des Klägers in einer Weise gewürdigt hätte, mit der ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem vorherigen Verfahrensverlauf nicht rechnen konnte (BVerfG, B.v. 1.8.2017 - 2 BvR 3068/14 - NJW 2017, 3218 = juris Rn. 51 m.w.N.; BVerwG, B.v. 19.7.2010 - 6 B 20.10 - NVwZ 2011, 372 = juris Rn. 4; B.v. 27.7.2015 - 9 B 33.15 - NJW 2015, 3386 = juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 9.11.2017 - 21 ZB 17.30468 - juris Rn. 2, 4; B.v. 5.1.2018 - 9 ZB 17.31969 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 09.11.2017 - 21 ZB 17.30468

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2018 - 15 ZB 18.30240
    Das rechtliche Gehör wäre insofern allenfalls dann verletzt, wenn das Verwaltungsgericht im Sinne einer Überraschungsentscheidung den Sachverhalt oder das Vorbringen des Klägers in einer Weise gewürdigt hätte, mit der ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem vorherigen Verfahrensverlauf nicht rechnen konnte (BVerfG, B.v. 1.8.2017 - 2 BvR 3068/14 - NJW 2017, 3218 = juris Rn. 51 m.w.N.; BVerwG, B.v. 19.7.2010 - 6 B 20.10 - NVwZ 2011, 372 = juris Rn. 4; B.v. 27.7.2015 - 9 B 33.15 - NJW 2015, 3386 = juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 9.11.2017 - 21 ZB 17.30468 - juris Rn. 2, 4; B.v. 5.1.2018 - 9 ZB 17.31969 - juris Rn. 9).

    Die Sachverhaltswürdigung und die hieraus zu ziehenden rechtlichen Schlussfolgerungen bleiben in aller Regel der abschließenden Urteilsfindung des Gerichts vorbehalten und entziehen sich deshalb einer Voraberörterung mit den Beteiligten (vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2001 - 1 B 347.01 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 9.11.2017 - 21 ZB 17.30468 - juris Rn. 2, 4).

  • VGH Bayern, 11.12.2017 - 13a ZB 17.31374

    Keine veränderte Bewertung der Sicherheitslage in Afghanistan

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2018 - 15 ZB 18.30240
    Deshalb müssen, damit ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG festgestellt werden kann, im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BayVGH, B.v. 11.12.2017 - 13a ZB 17.31374 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 06.11.2017 - 15 ZB 17.31393

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung wegen Versagung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2018 - 15 ZB 18.30240
    Die Kritik an der tatrichterlichen Sachverhaltswürdigung und rechtlichen Subsumtion durch das Verwaltungsgericht im Einzelfall - ohne dass hier geklärt werden müsste, ob diese mit Blick auf die ausführliche Begründung im erstinstanzlichen Urteil am Maßstab von § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG hinreichend substanziiert wurde - kann die Annahme eines Verstoßes gegen das rechtliche Gehör aber grundsätzlich nicht begründen (vgl. BVerwG, B.v. 30.7.2014 - 5 B 25.14 - juris Rn. 13 m.w.N.; BayVGH, B.v. 5.1.2018 - 9 ZB 17.31969 - juris Rn. 9; B.v. 6.11.2017 - 15 ZB 17.31393 - juris Rn. 7; vgl. auch BayVGH, B.v. 20.9.2017 - 15 ZB 17.31105 - juris Rn. 5 m.w.N.: keine Geltung des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO im Asylrecht).
  • VGH Bayern, 20.09.2017 - 15 ZB 17.31105

    Fehlerhafte Begründung eines asylrechtlichen Berufungszulassungsantrags

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2018 - 15 ZB 18.30240
    Die Kritik an der tatrichterlichen Sachverhaltswürdigung und rechtlichen Subsumtion durch das Verwaltungsgericht im Einzelfall - ohne dass hier geklärt werden müsste, ob diese mit Blick auf die ausführliche Begründung im erstinstanzlichen Urteil am Maßstab von § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG hinreichend substanziiert wurde - kann die Annahme eines Verstoßes gegen das rechtliche Gehör aber grundsätzlich nicht begründen (vgl. BVerwG, B.v. 30.7.2014 - 5 B 25.14 - juris Rn. 13 m.w.N.; BayVGH, B.v. 5.1.2018 - 9 ZB 17.31969 - juris Rn. 9; B.v. 6.11.2017 - 15 ZB 17.31393 - juris Rn. 7; vgl. auch BayVGH, B.v. 20.9.2017 - 15 ZB 17.31105 - juris Rn. 5 m.w.N.: keine Geltung des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO im Asylrecht).
  • VGH Bayern, 08.08.2017 - 15 ZB 17.30494

    Geltendmachung einer Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2018 - 15 ZB 18.30240
    Ein Verfahrensfehler im Sinne von § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG i.V.m. § 138 Nr. 3 VwGO liegt daher grundsätzlich nur dann vor, wenn das Gericht einen Vortrag der Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen oder einen entsprechenden Vortrag dadurch vereitelt hat, dass es unter Verstoß gegen das Prozessrecht den Beteiligten die Möglichkeit zu weiterem Vortrag abgeschnitten hat und dieser übergangene bzw. vereitelte Vortrag nach der maßgeblichen Rechtsauffassung des Gerichts entscheidungserheblich war (vgl. BayVGH, B.v. 8.8.2017 - 15 ZB 17.30494 - juris Rn. 24 m.w.N.).
  • BVerfG, 01.08.2017 - 2 BvR 3068/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend einen Arzthaftungsprozess

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2018 - 15 ZB 18.30240
    Das rechtliche Gehör wäre insofern allenfalls dann verletzt, wenn das Verwaltungsgericht im Sinne einer Überraschungsentscheidung den Sachverhalt oder das Vorbringen des Klägers in einer Weise gewürdigt hätte, mit der ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem vorherigen Verfahrensverlauf nicht rechnen konnte (BVerfG, B.v. 1.8.2017 - 2 BvR 3068/14 - NJW 2017, 3218 = juris Rn. 51 m.w.N.; BVerwG, B.v. 19.7.2010 - 6 B 20.10 - NVwZ 2011, 372 = juris Rn. 4; B.v. 27.7.2015 - 9 B 33.15 - NJW 2015, 3386 = juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 9.11.2017 - 21 ZB 17.30468 - juris Rn. 2, 4; B.v. 5.1.2018 - 9 ZB 17.31969 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 27.07.2015 - 9 B 33.15

    Rechtliches Gehör; mündliche Verhandlung; Ladung; Empfangsbekenntnis; Zustellung;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2018 - 15 ZB 18.30240
    Das rechtliche Gehör wäre insofern allenfalls dann verletzt, wenn das Verwaltungsgericht im Sinne einer Überraschungsentscheidung den Sachverhalt oder das Vorbringen des Klägers in einer Weise gewürdigt hätte, mit der ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem vorherigen Verfahrensverlauf nicht rechnen konnte (BVerfG, B.v. 1.8.2017 - 2 BvR 3068/14 - NJW 2017, 3218 = juris Rn. 51 m.w.N.; BVerwG, B.v. 19.7.2010 - 6 B 20.10 - NVwZ 2011, 372 = juris Rn. 4; B.v. 27.7.2015 - 9 B 33.15 - NJW 2015, 3386 = juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 9.11.2017 - 21 ZB 17.30468 - juris Rn. 2, 4; B.v. 5.1.2018 - 9 ZB 17.31969 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 30.07.2014 - 5 B 25.14

    Divergenzrüge bei Abweichen von der Rechtsprechung des Gerichtshofes der

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2018 - 15 ZB 18.30240
    Die Kritik an der tatrichterlichen Sachverhaltswürdigung und rechtlichen Subsumtion durch das Verwaltungsgericht im Einzelfall - ohne dass hier geklärt werden müsste, ob diese mit Blick auf die ausführliche Begründung im erstinstanzlichen Urteil am Maßstab von § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG hinreichend substanziiert wurde - kann die Annahme eines Verstoßes gegen das rechtliche Gehör aber grundsätzlich nicht begründen (vgl. BVerwG, B.v. 30.7.2014 - 5 B 25.14 - juris Rn. 13 m.w.N.; BayVGH, B.v. 5.1.2018 - 9 ZB 17.31969 - juris Rn. 9; B.v. 6.11.2017 - 15 ZB 17.31393 - juris Rn. 7; vgl. auch BayVGH, B.v. 20.9.2017 - 15 ZB 17.31105 - juris Rn. 5 m.w.N.: keine Geltung des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO im Asylrecht).
  • BVerwG, 19.07.2010 - 6 B 20.10

    Verein; Vereinsverbot; Klagebefugnis; Rechtsverletzung; rechtliches Gehör;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2018 - 15 ZB 18.30240
    Das rechtliche Gehör wäre insofern allenfalls dann verletzt, wenn das Verwaltungsgericht im Sinne einer Überraschungsentscheidung den Sachverhalt oder das Vorbringen des Klägers in einer Weise gewürdigt hätte, mit der ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem vorherigen Verfahrensverlauf nicht rechnen konnte (BVerfG, B.v. 1.8.2017 - 2 BvR 3068/14 - NJW 2017, 3218 = juris Rn. 51 m.w.N.; BVerwG, B.v. 19.7.2010 - 6 B 20.10 - NVwZ 2011, 372 = juris Rn. 4; B.v. 27.7.2015 - 9 B 33.15 - NJW 2015, 3386 = juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 9.11.2017 - 21 ZB 17.30468 - juris Rn. 2, 4; B.v. 5.1.2018 - 9 ZB 17.31969 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 26.11.2001 - 1 B 347.01

    Rechtsmittel

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.04.2018 - 2 LA 367/18

    Unwirksamwerden eines Verzichts auf mündliche Verhandlung

    Ein Verfahrensfehler im Sinne von § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG i.V.m. § 138 Nr. 3 VwGO liegt daher grundsätzlich nur dann vor, wenn das Gericht einen Vortrag der Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen oder einen entsprechenden Vortrag dadurch vereitelt hat, dass es unter Verstoß gegen das Prozessrecht den Beteiligten die Möglichkeit zu weiterem Vortrag abgeschnitten hat und dieser übergangene bzw. vereitelte Vortrag nach der maßgeblichen Rechtsauffassung des Gerichts entscheidungserheblich war (vgl. VGH München, Beschluss vom 9. Februar 2018 - 15 ZB 18.30240 - juris, Rn. 6 m.w.N.).
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