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   VGH Bayern, 09.05.2012 - 11 CS 11.2391   

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VGH Bayern, 09.05.2012 - 11 CS 11.2391 (https://dejure.org/2012,14571)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.05.2012 - 11 CS 11.2391 (https://dejure.org/2012,14571)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Mai 2012 - 11 CS 11.2391 (https://dejure.org/2012,14571)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Inlandsungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis;Eintragung eines tschechischen Wohnorts im Führerschein;Offene Hauptsacheerfolgsaussichten aufgrund von Indizien für einen Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 01.03.2012 - C-467/10

    Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2012 - 11 CS 11.2391
    Bereits im Beschluss vom 9. Juli 2009 (Wierer, C-445/08, NJW 2010, 217/219, RdNr. 58) hat der Europäische Gerichtshof ausgesprochen, dass der Aufnahmemitgliedstaat in diesem Zusammenhang nicht auf jene Informationen beschränkt ist, die der Ausstellermitgliedstaat in den Führerschein aufnimmt oder sonst von sich aus zur Verfügung stellt; die Behörden und Gerichte des Aufnahmemitgliedstaats sind vielmehr berechtigt, von sich aus Informationen von einem anderen Mitgliedstaat einzuholen (ebenso EuGH vom 1.3.2012, Akyüz, C-467/10, RdNr. 72).

    In Wahrnehmung ihrer Befugnis und ihrer Verpflichtung, die vom Ausstellermitgliedstaat stammenden Informationen erforderlichenfalls daraufhin zu bewerten und zu beurteilen, ob sie "unbestreitbar" sind und ob sie belegen, dass der Inhaber des streitgegenständlichen Führerscheins im Zeitpunkt der Erteilung der diesem Dokument zugrunde liegenden Fahrerlaubnis seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Hoheitsgebiet des Ausstellermitgliedstaates hatte (vgl. zu dieser doppelten Prüfungspflicht der nationalen Gerichte EuGH vom 1.3.2012, a.a.O., RdNr. 74), kann insbesondere der etwaige Umstand berücksichtigt werden, dass die vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden Informationen darauf "hinweisen", dass sich der Inhaber dieses Führerscheins im Gebiet des Ausstellermitgliedstaates nur für ganz kurze Zeit aufgehalten und dort einen rein fiktiven Wohnsitz allein zu dem Zweck errichtet hat, der Anwendung der strengeren Bedingungen für die Ausstellung eines Führerscheins im Mitgliedstaat seines tatsächlichen Wohnsitzes zu entgehen (EuGH vom 1.3.2012, a.a.O., RdNr. 75, Satz 2).

  • EuGH, 26.04.2012 - C-419/10

    Hofmann - Richtlinie 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2012 - 11 CS 11.2391
    In seinem Urteil vom 26. April 2012 (Hofmann, C-419/10) hat der Gerichtshof sogar die Verpflichtung der Gerichte des Aufnahmemitgliedsstaats herausgestellt, zu prüfen, ob der Inhaber einer im EU-Ausland erteilten Fahrerlaubnis zur Zeit des Erwerbs seines Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz im Ausstellermitgliedstaat hatte.

    Näheren Aufschluss über das Verhältnis zwischen den Informationen, die sich unmittelbar aus dem Führerschein ergeben oder sonst vom Ausstellermitgliedstaat stammen, und den Umständen, die dem nationalen Gericht in dem vor ihm anhängigen Verfahren zusätzlich bekannt geworden sind, erlaubt Satz 1 der Randnummer 75 des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 1. März 2012 (a.a.O.), auf die in der Randnummer 90 der Entscheidung vom 26. April 2012 (a.a.O.) ausdrücklich Bezug genommen wurde.

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2012 - 11 CS 11.2391
    Nach den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts (vom 20. Juni 2002 NJW 2002, 2378) gebietet es das Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs und der aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ableitbare Auftrag zum Schutz vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben, hohe Anforderungen an die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu stellen.
  • EuGH, 09.07.2009 - C-445/08

    Wierer - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Führerschein - Richtlinie

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2012 - 11 CS 11.2391
    Bereits im Beschluss vom 9. Juli 2009 (Wierer, C-445/08, NJW 2010, 217/219, RdNr. 58) hat der Europäische Gerichtshof ausgesprochen, dass der Aufnahmemitgliedstaat in diesem Zusammenhang nicht auf jene Informationen beschränkt ist, die der Ausstellermitgliedstaat in den Führerschein aufnimmt oder sonst von sich aus zur Verfügung stellt; die Behörden und Gerichte des Aufnahmemitgliedstaats sind vielmehr berechtigt, von sich aus Informationen von einem anderen Mitgliedstaat einzuholen (ebenso EuGH vom 1.3.2012, Akyüz, C-467/10, RdNr. 72).
  • VGH Bayern, 03.05.2012 - 11 CS 11.2795

    Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis nach dem 18. Januar 2009

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2012 - 11 CS 11.2391
    Mit Beschluss vom 3. Mai 2012 (11 CS 11.2795) hat der Senat folgendes ausgeführt:.
  • VGH Bayern, 20.12.2012 - 11 ZB 12.2366

    Tschechische EU-Fahrerlaubnis; Wohnsitzverstoß; vom Ausstellermitgliedstaat

    Das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit dieser Rechtsprechung und der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in dem diesem Hauptsacheverfahren vorangegangenen Eilverfahren (Beschluss vom 9.5.2012 Az. 11 CS 11.2391) rechtsfehlerfrei entschieden, dass im hier zu entscheidenden Fall unbestreitbare, vom Ausstellermitgliedstaat herrührende Informationen vorliegen, aus denen sich ergibt, dass das sog. Wohnsitzerfordernis nicht eingehalten ist.

    Insoweit wird auf die Ausführungen des Senats im vorangegangenen Eilverfahren (Beschluss vom 9.5.2012 Az. 11 CS 11.2391) Bezug genommen.

    Insoweit wird wiederum auf die Ausführungen im Beschluss vom 9.5.2012 (Az. 11 CS 11.2391) Bezug genommen.

  • VG Würzburg, 21.07.2014 - W 6 S 14.591

    Sofortverfahren

    Auch Meldedaten geben für sich allein keine abschließend Auskunft, ob der Betreffende tatsächlich in dem Ausstellermitgliedsstaat gewohnt hat (vgl. im Einzelnen jeweils mit weiteren Nachweisen BayVGH, U.v. 16.6.2014 - 11 BV 13.1080 - juris; U.v. 11.11.2013 - 11 B 12.1326 - juris; B.v. 3.6.2013 - 11 CE 13.738 - juris; U.v. 25.9.2012 - 11 B 10.2427 - NZV 2013, 259; B.v. 13.7.2012 - 11 AE 12.1311 - juris - B.v. 9.5.2012 - 11 CS 11.2391 - juris; B.v. 3.5.2012 - 11 CS 11.2795 - ZfSch 2012, 416; BVerwG, B.v. 15.8.2013 - 3 B 38/13 - DAR 2013, 594; U.v. 30.5.2013 - 3 C 18/12 - BVerwGE 146, 377).

    Eine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von Anfechtungsrechtsbehelfen gegen den sofort vollziehbar erklärten Entzug einer Fahrerlaubnis bzw. gegen die Verpflichtung zur Vorlage eines Führerscheins zur Eintragung eines Inlandsungültigkeitsvermerks wird nur dann in Betracht kommen, wenn hinreichend gewichtige Gründe dafür sprechen, dass das vom Betroffenen ausgehende Gefahrenpotenzial nicht nennenswert über dem des Durchschnitts anderer motorisierter Verkehrsteilnehmer liegt (vgl. BayVGH, B.v. 9.5.2012 - 11 CS 11.2391 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 10 S 968/12

    Eilverfahren - Zur Berechtigung, aufgrund einer in der Tschechischen Republik

    Die Eintragung eines Wohnsitzes im Ausstellerstaat begründet keine unwiderlegliche Vermutung dafür, dass das Wohnsitzerfordernis im Sinne der 2. und 3. Führerscheinrichtlinie erfüllt ist (im Ergebnis ebenso BayVGH, Beschl. vom 09.05.2009 - 11 CS 11.2391 - juris; BayVGH, Beschl. vom 03.05.2012 - 11 CS 11.2795 - juris; OVG Münster, Urt. vom 22.02.2012 - 16 A 1456/08 - juris; OVG des Saarlandes, Urt. vom 08.05.2012 - 1 A 235/11 - juris).
  • VG Würzburg, 17.11.2014 - W 6 S 14.1079

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

    Eine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von Anfechtungsrechtsbehelfen gegen den sofort vollziehbar erklärten Entzug einer Fahrerlaubnis bzw. gegen die Verpflichtung zur Vorlage eines Führerscheins zur Eintragung eines Inlandsungültigkeitsvermerks wird nur dann in Betracht kommen, wenn hinreichend gewichtige Gründe dafür sprechen, dass das vom Betroffenen ausgehende Gefahrenpotenzial nicht nennenswert über dem des Durchschnitts anderer motorisierter Verkehrsteilnehmer liegt (vgl. BayVGH, B.v. 9.5.2012 - 11 CS 11.2391 - juris).
  • VG Bayreuth, 19.07.2012 - B 1 K 10.1095

    Versagung von Prozesskostenhilfe

    Das Verwaltungsgericht ist bei der Beurteilung des Sachverhalts nicht beschränkt auf die Eintragungen im rumänischen Führerschein oder die Auskünfte der rumänischen Behörden, sondern ist berechtigt, bei der ihm obliegenden eigenständigen Beurteilung dieser Informationen ergänzend alle Umstände des ihm vorliegenden Verfahrens zu berücksichtigen (insbesondere auch weitere vorliegende Informationen heranzuziehen oder bei Bedarf eigene Ermittlungen anzustellen), wie aktuell der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 01.03.2012 in der Rechtssache C-467/10 (abgedruckt u.a. in NJW 2012, 1341) ausdrücklich festgestellt hat (vgl. weiter insbesondere BayVGH vom 9.5.2012 Az. 11 CS 11.2391 und vom 3.5.2012 Az. 11 CS 11.2795 unter Hinweis auf EuGH vom 26.04.2012 Rs. C-419/10; BVerwG vom 25.2.2010 in NJW 2010, 1828 = BayVBl 2010, 606; VGH Baden-Württemberg vom 21.6.2012 Az. 10 S 968/12).
  • VG Ansbach, 19.09.2012 - AN 10 K 11.01532

    Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis nach dem 19. Januar 2009; Wohnsitzerfordernis

    Bei den Informationen hinsichtlich des Wohnortes muss es sich allerdings entweder um Angaben aus dem Führerschein selbst oder um andere vom Ausstellermitgliedstaat herrührende Informationen handeln (vgl. zu alledem BayVGH vom 9. Mai 2012, 11 CS 11.2391).
  • VG Ansbach, 31.07.2013 - AN 10 K 13.00557

    Rücknahme der Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis; Verstoß gegen das

    Bei den Informationen hinsichtlich des Wohnortes muss es sich allerdings entweder um Angaben aus dem Führerschein selbst oder um andere vom Ausstellermitgliedstaat herrührende Informationen handeln (vgl. zu alledem BayVGH vom 9. Mai 2012, 11 CS 11.2391).
  • VG Ansbach, 15.05.2013 - AN 10 S 13.00556

    Rücknahme der Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis; Erlangung einer

    Bei den Informationen hinsichtlich des Wohnortes muss es sich allerdings entweder um Angaben aus dem Führerschein selbst oder um andere vom Ausstellermitgliedstaat herrührende Informationen handeln (vgl. zu alledem BayVGH vom 9. Mai 2012, 11 CS 11.2391).
  • VG Würzburg, 14.06.2012 - W 6 S 12.435

    Aberkennung eines ausländischen Führerscheins; Eintragung eines tschechischen

    Da die Gerichte der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit in einem Hauptsacheverfahren eine Rechtsfolge nur dann aussprechen dürfen, wenn die Voraussetzungen der Rechtsnorm, aus der sich die Rechtsfolge ergibt, zur Überzeugung des Gerichts feststehen, kann die Funktion der Umstände, nach der die Entscheidung über die Inlandsungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis mitzuberücksichtigen sind, nur darin bestehen, dass sie ergänzend zu den vom Ausstellermitgliedstaat stammenden Informationen hinzutreten, um etwaige Lücken hinsichtlich der Beweiskraft dieser Erkenntnis zu schließen (vgl. BayVGH, B.v. 09.05.2012, Az.: 11 CS 11.2391; B.v. 03.05.2012, Az.: 11 CS 11.2795).
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