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   VGH Bayern, 09.06.2008 - 19 ZB 08.742   

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VGH Bayern, 09.06.2008 - 19 ZB 08.742 (https://dejure.org/2008,74939)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.06.2008 - 19 ZB 08.742 (https://dejure.org/2008,74939)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Juni 2008 - 19 ZB 08.742 (https://dejure.org/2008,74939)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Herabstufung einer Ist-Ausweisung zur Regelausweisung; keine besonderen Umstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.01.1989 - 1 C 46.86

    Asylrecht - Ausweisungstatbestand - Gerichtliche Nachprüfung - Rechtmäßiger

    Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2008 - 19 ZB 08.742
    Mit Recht hat das Verwaltungsgericht darüber hinaus festgestellt, dass im Falle des Klägers ausreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass auch in Zukunft eine schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung durch neue Verfehlungen ernsthaft droht und damit eine bedeutsame Gefahr für ein wichtiges Schutzgut von ihm ausgeht (vgl. hierzu BVerwGE 81, 155 [159 f.]; 101, 247 [253]).

    Diese Gefahr ist aufgrund der deutlich gewordenen Neigung des Klägers, Konflikte mittels Anwendung von Gewalt zu lösen, vielmehr deutlich erhöht (vgl. BVerwGE 81, 155 [159 f.]; 101, 247 [253]).

  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

    Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2008 - 19 ZB 08.742
    Mit Recht hat das Verwaltungsgericht darüber hinaus festgestellt, dass im Falle des Klägers ausreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass auch in Zukunft eine schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung durch neue Verfehlungen ernsthaft droht und damit eine bedeutsame Gefahr für ein wichtiges Schutzgut von ihm ausgeht (vgl. hierzu BVerwGE 81, 155 [159 f.]; 101, 247 [253]).

    Diese Gefahr ist aufgrund der deutlich gewordenen Neigung des Klägers, Konflikte mittels Anwendung von Gewalt zu lösen, vielmehr deutlich erhöht (vgl. BVerwGE 81, 155 [159 f.]; 101, 247 [253]).

  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 8.96

    Ausweisung eines türkischen Arbeitnehmers

    Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2008 - 19 ZB 08.742
    Die Frage, ob ein Ausnahmefall im Sinne des § 56 Abs. 1 Satz 4 AufenthG gegeben ist, unterliegt voller gerichtlicher Nachprüfung, bei der alle Umstände der strafgerichtlichen Verurteilung und die sonstigen Verhältnisse des Betroffenen zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.9.1998 - 1 C 8/96 -, NVwZ 1999, 303 [304 f.] m.w.N.).

    Eine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes kommt danach etwa bei Ausländern in Betracht, die aufgrund ihrer gesamten Entwicklung praktisch zu Inländern geworden sind und denen wegen der Besonderheiten des Falles ein Leben im Staat ihrer Staatsangehörigkeit, zu dem sie keinen Bezug (mehr) haben, nicht zuzumuten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.9.1998 - 1 C 8/96 -, NVwZ 1999, 303 [305] m.w.N.).

  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2008 - 19 ZB 08.742
    Ein Ausnahmefall liegt ferner vor, wenn der Ausweisung auch unter Berücksichtigung des besonderen Ausweisungsschutzes nach § 56 Abs. 1 AufenthG höherrangiges Recht entgegensteht, diese insbesondere mit verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen nicht vereinbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.10.2007 - 1 C 10.07 -, AuAS 2008, 28 [29]).

    Eine Abweichung von der gesetzlichen Regel ist vorliegend auch nicht im Hinblick auf Art. 6 GG und Art. 8 EMRK geboten, die bei ausländerrechtlichen Entscheidungen zu beachten sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.10.2007 - 1 C 10.07 -, AuAS 2008, 28 [29]).

  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

    Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2008 - 19 ZB 08.742
    Die für die Ausweisung des Klägers sprechenden Gründe besitzen vielmehr "überragendes Gewicht" (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats vom 10.5.2007 - 2 BvR 304/07 - NVwZ 2007, 946 [947]).
  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2008 - 19 ZB 08.742
    Hiervon ausgehend hat das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt, dass zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.11.2007 - 1 C 45.06 -, DVBl 2008, 392 [393]) keine Umstände vorlagen, die ein Abweichen von der gesetzlichen Regel rechtfertigen würden.
  • VGH Bayern, 28.02.2007 - 24 ZB 06.1435

    Ausländerrecht: Ausweisung, Schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und

    Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2008 - 19 ZB 08.742
    Hat ein Ausländer durch sein Verhalten die Voraussetzungen der Ist-Ausweisung erfüllt, bedarf es keiner besonderen Begründung, dass darin zugleich auch die Verwirklichung eines besonders schwerwiegenden Grundes der öffentlichen Sicherheit und Ordnung liegt, bei dem dem öffentlichen Interesse an der Ausweisung im Vergleich zum privaten Interesse des Ausländers ein deutliches Übergewicht zukommt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 28.2.2007 - 24 ZB 06.1435).
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