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   VGH Bayern, 09.07.2008 - 1 ZB 07.346   

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https://dejure.org/2008,18029
VGH Bayern, 09.07.2008 - 1 ZB 07.346 (https://dejure.org/2008,18029)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.07.2008 - 1 ZB 07.346 (https://dejure.org/2008,18029)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Juli 2008 - 1 ZB 07.346 (https://dejure.org/2008,18029)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Vorbescheidsantrag für die Erneuerung eines Wochenendhauses; Auslegung eines auf der BayBO 1901 beruhenden Baulinienplanes; Ausnahmsweise Zulässigkeit von "Hütten"; Abgrenzung zwischen Wochenendhaus und Boots- und Badehütte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung eines Vorbescheides für die Errichtung b.z.w. Erneuerung eines Wochenendhauses; Abgrenzung zwischen Wochenendhaus und Bootshaus bzw. Badehütte; Voraussetzungen für das Funktionsloswerden von Bebauungsplanfestsetzungen

  • Judicialis

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; BauGB § 31 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; BauGB § 31 Abs. 1
    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Vorbescheidsantrag für die Erneuerung eines Wochendhauses; Auslegung eines auf der BayBO 1901 beruhenden Baulinienplanes; Ausnahmsweise Zulässigkeit von "Hütten"; Abgrenzung zwischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.12.1998 - 4 C 9.98

    Hamburgischer Baustufenplan; übergeleiteter Bebauungsplan; Auslegung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2008 - 1 ZB 07.346
    Im Hinblick auf das mit § 173 Abs. 3 Satz 1 BBauG verfolgte Ziel einer möglichst vollständigen Überleitung (BVerwG vom 17.12.1998 BauR 1999, 730 = BRS 60 Nr. 70) erscheint es jedoch gerechtfertigt, auch die Festsetzungen für die Ufergrundstücke trotz dieses "Systembruchs" als wirksam anzusehen.
  • BVerwG, 29.05.2001 - 4 B 33.01

    Dorfgebiet; Wirtschaftsstelle; Wohnnutzung; Bebauungsplan; Funktionslosigkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2008 - 1 ZB 07.346
    Bebauungsplanfestsetzungen werden funktionslos, wenn die Verhältnisse im Plangebiet in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt und wenn diese Entwicklung so offenkundig ist, dass ein Vertrauen auf das Fortgelten der Festsetzung nicht mehr schutzwürdig wäre (BVerwG vom 29.5.2001 NVwZ 2001, 1055).
  • VGH Bayern, 15.07.2005 - 1 B 04.1080

    Wohnhaus oder Wochenendhaus auf einem Seeufergrundstück; Vorbescheid über die

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2008 - 1 ZB 07.346
    Die daraufhin erhobene Klage hatte in allen Instanzen keinen Erfolg (Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 5.2.2004 - M 11 K 02.2723; Berufungsurteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15.7.2005 - 1 B 04.1080; Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 9.11.2005 - 4 B 67.05).
  • BVerwG, 09.11.2005 - 4 B 67.05

    Voraussetzungen für die Annahme eines Bebauungszusammenhangs bei daran

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2008 - 1 ZB 07.346
    Die daraufhin erhobene Klage hatte in allen Instanzen keinen Erfolg (Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 5.2.2004 - M 11 K 02.2723; Berufungsurteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15.7.2005 - 1 B 04.1080; Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 9.11.2005 - 4 B 67.05).
  • BVerfG, 19.04.1993 - 1 BvR 744/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung -

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2008 - 1 ZB 07.346
    Der Sache nach handelt es sich hierbei um Ausnahmen, die nach dem System des Bundesbaugesetzes/Baugesetzbuches nicht unmittelbar festgesetzt, sondern nur aufgrund eines Ausnahmetatbestandes im Sinn von § 31 Abs. 1 BBauG zugelassen werden können (BayVGH vom 28.5.1993 BayVBl 1993, 656).
  • VG München, 10.11.2016 - M 11 K 16.609

    Erneuerung eines Bade- und Bootshauses

    Den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 9. Juli 2008 (Az.: 1 ZB 07.346) ab.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird entsprechend § 117 Abs. 3 Satz 2 VwGO auf den jeweiligen Tatbestand der Urteile vom 5. Februar 2004 (Az.: M 11 K 02.2733), vom 15. Juli 2005 (Az.: 1 B 04.1080), vom 23. November 2006 (Az.: M 11 K 06.1134) und vom 4. Februar 2010 (Az.: M 11 K 09.906 und M 11 K 09.3561) sowie auf die Sachdarstellung unter Nummer I des Beschlusses vom 9. Juli 2008 (Az.: 1 ZB 07.346) und im Übrigen auf die Gerichtsakten im vorliegenden Verfahren und den Verfahren M 11 K 02.2733, M 11 K 06.1134, M 11 K 09.906, M 11 K 09.3561 und M 11 K 12.1324 sowie auf die vorgelegten Behördenakten einschließlich der Bauvorlagen und des Baulinienplans Bezug genommen.

    Im Übrigen nimmt das Gericht gemäß § 117 Abs. 5 VwGO auf die Begründung des Bescheids des Beklagten vom 10. Februar 2012 sowie entsprechend § 117 Abs. 5 VwGO auf die Begründung des Bescheids vom 4. Februar 2011, auf die Klageerwiderung des Beklagten vom 20. April 2016, auf die Entscheidungsgründe des Urteils vom 4. Februar 2010 (Az.: M 11 K 09.906 und M 11 K 09.3561) und auf die rechtliche Würdigung unter Nummer II des Beschlusses vom 9. Juli 2008 (Az.: 1 ZB 07.346) Bezug, die es sich jeweils ausdrücklich zu eigen macht.

  • VGH Bayern, 28.02.2020 - 1 ZB 17.259

    Keine Baugenehmigung für die Erneuerung eines Bade- und Bootshauses im

    Die Frage der Bebaubarkeit des Grundstücks war in der Folge Gegenstand mehrerer Gerichtsverfahren, unter anderem beim Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 15. Juli 2005 - 1 B 04.1080 und Beschluss vom 9. Juli 2008 - 1 ZB 07.346).
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