Rechtsprechung
   VGH Bayern, 09.07.2012 - 11 ZB 12.1483   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,21104
VGH Bayern, 09.07.2012 - 11 ZB 12.1483 (https://dejure.org/2012,21104)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.07.2012 - 11 ZB 12.1483 (https://dejure.org/2012,21104)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Juli 2012 - 11 ZB 12.1483 (https://dejure.org/2012,21104)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,21104) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis;Eintragung eines in Deutschland liegenden Ortes in den zugehörigen Führerschein;Spätere Ausstellung eines ungarischen Führerscheins zugunsten der gleichen Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 25.10

    EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2012 - 11 ZB 12.1483
    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 25. August 2011 (Az. 3 C 25.10 DAR 2012, 98/101) zu diesem Fragenkreis ausgeführt:.

    Im Urteil vom 25. August 2011 (a.a.O., S. 100) hat das Bundesverwaltungsgericht hierzu angemerkt:.

    Wegen der weiteren Gesichtspunkte, im Hinblick auf die es keiner auf einer Einzelfallprüfung beruhenden, konstitutiv wirkenden Aberkennungsentscheidung bedarf, wird auf die Darlegungen unter den Randnummern 22 bis 28 des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. August 2011 (a.a.O., S. 100 f.) verwiesen.

    Soweit der Kläger die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) daraus herzuleiten versucht, dass in der Rechtsprechung unterschiedliche Auffassungen "über die unmittelbare Anwendung der teleologisch reduzierten Vorschrift des § 28 Abs. 4 FeV mit Rückwirkung" bestünden, ist die Klärung der beiden insoweit knapp angedeuteten Problemstellungen (sie stimmen mit den in den Abschnitten II.2 und II.3 dieses Beschlusses behandelten Themen überein) durch die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. August 2011 erfolgt (vgl. außer der in der Sache 3 C 25.10 [a.a.O.] ergangenen Entscheidung noch die am gleichen Tag in den Verfahren 3 C 28.10 [DAR 2012, 102 ff.] und 3 C 9.11 [Blutalkohol Bd. 49, S. 53 ff.] erlassenen Urteile).

  • VGH Bayern, 28.07.2009 - 11 CS 09.1122

    Im Jahr 2006 erteilte tschechische Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2012 - 11 ZB 12.1483
    Die Beschwerde wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof durch Beschluss vom 28. Juli 2009 (Az. 11 CS 09.1122) als unbegründet zurück.

    In Abschnitt II.3 der Entscheidungsgründe des Urteils vom 29. März 2010 hat das Verwaltungsgericht - anknüpfend an entsprechende Ausführungen im Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Juli 2009 (a.a.O.), in dem diese Frage ebenfalls nicht definitiv beantwortet wurde - lediglich angemerkt, es spreche "viel dafür", dass es zu einem Umtausch des tschechischen in einen ungarischen Führerschein gekommen sei, ohne sich insoweit festzulegen.

  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 26.07

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2012 - 11 ZB 12.1483
    Gleiches gilt für den in Abschnitt 1.c der Antragsbegründung außerdem enthaltenen Hinweis darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 11. Dezember 2008 (Az. 3 C 26.07 [BVerwG 132, 315/321] und Az. 3 C 38.07 BayVBl 2009, 374/376) von einem "Zugriffsrecht" des Aufnahmemitgliedstaates auf ausländische EU-Fahrerlaubnisse gesprochen hat.

    Aus dem Urteil des erkennenden Senats vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 3 C 26.07 -, in dem von einem Zugriffsrecht des Mitgliedstaates die Rede ist (BVerwGE 132, 315 ), lässt sich nicht entnehmen, dass der Senat seinerzeit davon ausgegangen ist, die ausländische EU-Fahrerlaubnis sei zunächst einmal gültig.

  • BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2012 - 11 ZB 12.1483
    Danach ist es nicht zu beanstanden, dass der Betroffene von einer solchen Fahrerlaubnis von Anfang an keinen Gebrauch machen darf, selbst wenn die Umstände, aus denen sich sein Rechtsverstoß ergibt, der deutschen Fahrerlaubnisbehörde oder dem Gericht erst nachträglich bekannt geworden sind (so bereits Urteil vom 25.2.2010 - BVerwG 3 C 15.09 - BVerwGE 136, 149 unter Bezugnahme auf EuGH, Beschluss vom 9.7.2009 - Rs. C-445/08, Wierer - NJW 2010, 217 Rn. 63).".
  • BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 28.10

    EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2012 - 11 ZB 12.1483
    Soweit der Kläger die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) daraus herzuleiten versucht, dass in der Rechtsprechung unterschiedliche Auffassungen "über die unmittelbare Anwendung der teleologisch reduzierten Vorschrift des § 28 Abs. 4 FeV mit Rückwirkung" bestünden, ist die Klärung der beiden insoweit knapp angedeuteten Problemstellungen (sie stimmen mit den in den Abschnitten II.2 und II.3 dieses Beschlusses behandelten Themen überein) durch die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. August 2011 erfolgt (vgl. außer der in der Sache 3 C 25.10 [a.a.O.] ergangenen Entscheidung noch die am gleichen Tag in den Verfahren 3 C 28.10 [DAR 2012, 102 ff.] und 3 C 9.11 [Blutalkohol Bd. 49, S. 53 ff.] erlassenen Urteile).
  • BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 9.11

    EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2012 - 11 ZB 12.1483
    Soweit der Kläger die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) daraus herzuleiten versucht, dass in der Rechtsprechung unterschiedliche Auffassungen "über die unmittelbare Anwendung der teleologisch reduzierten Vorschrift des § 28 Abs. 4 FeV mit Rückwirkung" bestünden, ist die Klärung der beiden insoweit knapp angedeuteten Problemstellungen (sie stimmen mit den in den Abschnitten II.2 und II.3 dieses Beschlusses behandelten Themen überein) durch die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. August 2011 erfolgt (vgl. außer der in der Sache 3 C 25.10 [a.a.O.] ergangenen Entscheidung noch die am gleichen Tag in den Verfahren 3 C 28.10 [DAR 2012, 102 ff.] und 3 C 9.11 [Blutalkohol Bd. 49, S. 53 ff.] erlassenen Urteile).
  • EuGH, 09.07.2009 - C-445/08

    Wierer - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Führerschein - Richtlinie

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2012 - 11 ZB 12.1483
    Danach ist es nicht zu beanstanden, dass der Betroffene von einer solchen Fahrerlaubnis von Anfang an keinen Gebrauch machen darf, selbst wenn die Umstände, aus denen sich sein Rechtsverstoß ergibt, der deutschen Fahrerlaubnisbehörde oder dem Gericht erst nachträglich bekannt geworden sind (so bereits Urteil vom 25.2.2010 - BVerwG 3 C 15.09 - BVerwGE 136, 149 unter Bezugnahme auf EuGH, Beschluss vom 9.7.2009 - Rs. C-445/08, Wierer - NJW 2010, 217 Rn. 63).".
  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 38.07

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2012 - 11 ZB 12.1483
    Gleiches gilt für den in Abschnitt 1.c der Antragsbegründung außerdem enthaltenen Hinweis darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 11. Dezember 2008 (Az. 3 C 26.07 [BVerwG 132, 315/321] und Az. 3 C 38.07 BayVBl 2009, 374/376) von einem "Zugriffsrecht" des Aufnahmemitgliedstaates auf ausländische EU-Fahrerlaubnisse gesprochen hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2004 - 10 S 308/04

    Anerkennung des von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2012 - 11 ZB 12.1483
    Unter der "alten Fassung" des § 28 Abs. 4 FeV versteht der Kläger - wie u. a. seine Bezugnahme auf den Beschluss das Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 21. Juni 2004 (NJW 2004, 3058) zeigt - offenbar den bis einschließlich 18. Januar 2009 - d.h. vor dem Inkrafttreten der Dritten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 7. Januar 2009 (BGBl I S. 29) am 19. Januar 2009 - geltenden Wortlaut dieser Bestimmung.
  • VGH Bayern, 19.07.2012 - 11 AS 12.1537

    Antrag nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO; Gericht der Hauptsache; Wegfall der die

    Den Antrag, gegen dieses Urteil die Berufung zuzulassen, lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof durch Beschluss vom 9. Juli 2012 (Az. 11 ZB 12.1483) ab.

    Denn am 9. Juli 2012 hatte die Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichtshofs die Ausfertigungen des im Verfahren 11 ZB 12.1483 erlassenen Beschlusses noch nicht der Poststelle des Gerichts zur Zustellung an die Beteiligten übermittelt; hierzu kam es erst am 12. Juli 2012.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht