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   VGH Bayern, 09.07.2013 - 6 ZB 12.1781   

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VGH Bayern, 09.07.2013 - 6 ZB 12.1781 (https://dejure.org/2013,19069)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.07.2013 - 6 ZB 12.1781 (https://dejure.org/2013,19069)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Juli 2013 - 6 ZB 12.1781 (https://dejure.org/2013,19069)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erschließungsbeitragsrecht; Abschnittsbildung; 56 m langer Abschnitt einer Sackgasse; Fehlende eigenständige Bedeutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2013 - 6 ZB 12.1781
    Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2013 - 6 ZB 12.1781
    Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 32.95

    Erschließungsbeitragsrecht - Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage,

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2013 - 6 ZB 12.1781
    Wie das Verwaltungsgericht zu Recht ausführt, soll nicht eine einheitliche Straße gewissermaßen zu einem Flickenteppich werden und damit eine dem Erschließungsbeitragsrecht fremde Atomisierung des Begriffs der beitragsfähigen Erschließungsanlage eintreten (vgl. BVerwG, U.v. 6.12.1996 - 8 C 32.95 - BVerwGE 102, 294/300; Grziwotz in Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB, § 130 Rn. 14b).
  • VG München, 17.07.2012 - M 2 K 10.6160

    Erschließungsbeitragsrecht; Anlagenbegriff; Abschnittsbildung; unzulässiger

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2013 - 6 ZB 12.1781
    Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 17. Juli 2012 - M 2 K 10.6160 - wird abgelehnt.
  • VGH Bayern, 06.05.2008 - 6 CS 08.105

    Straßenausbaubeitragsrecht; Erneuerung; Abschnittsbildung; Willkürverbot

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2013 - 6 ZB 12.1781
    Sowohl die grundsätzliche Forderung einer gewissen selbstständigen Bedeutung als auch das Verlangen einer Begrenzung nach örtlich erkennbaren Merkmalen oder rechtlichen Gesichtspunkten sind letzten Endes darauf ausgerichtet, willkürliche Abschnittsbildungen zu verhindern (BayVGH, B.v. 6.5.2008 - 6 CS 08.105 - juris Rn. 6; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage 2012, § 14 Rn. 24, 25; ders. in Berliner Kommentar zum BauGB, § 130 Rn. 17).
  • VGH Bayern, 20.04.2012 - 6 ZB 09.1855

    Erschließungsbeitragsrecht; Anbaustraße; Abschnittsbildung; einzelne Anlage

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2013 - 6 ZB 12.1781
    Es bedarf keiner Vertiefung, ob für die Bejahung einer gewissen eigenständigen Bedeutung eines Abschnitts als Verkehrsanlage die Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen selbstständigen und unselbstständigen Stichstraßen (vgl. BayVGH, B.v.20.4.2012 - 6 ZB 09.1855 - juris Rn. 8) als Orientierung dienen sollte - was grundsätzlich naheliegend erscheinen mag (so OVG LSA, B.v. 11.12.2007 - 4 L 154.05 - KStZ 2008, 114).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2007 - 4 L 154/05

    Abschnittsbildung aufgrund äußerlich erkennbarer Merkmale

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2013 - 6 ZB 12.1781
    Es bedarf keiner Vertiefung, ob für die Bejahung einer gewissen eigenständigen Bedeutung eines Abschnitts als Verkehrsanlage die Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen selbstständigen und unselbstständigen Stichstraßen (vgl. BayVGH, B.v.20.4.2012 - 6 ZB 09.1855 - juris Rn. 8) als Orientierung dienen sollte - was grundsätzlich naheliegend erscheinen mag (so OVG LSA, B.v. 11.12.2007 - 4 L 154.05 - KStZ 2008, 114).
  • VGH Bayern, 13.04.2017 - 6 B 14.2720

    Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag für einen Abschnitt einer Straße

    Sowohl die grundsätzliche Forderung einer gewissen selbständigen Bedeutung als auch das Verlangen einer Begrenzung nach örtlich erkennbaren Merkmalen oder rechtlichen Gesichtspunkten sind letzten Endes darauf ausgerichtet, willkürliche Abschnittsbildungen zu verhindern (BayVGH, B.v. 9.7.2013 - 6 ZB 12.1781 - juris Rn. 7; B.v. 31.7.2014 - 6 CS 14.660 - juris Rn. 11 m.w.N.).

    Zur Beurteilung ist auch in diesem Zusammenhang als Orientierungshilfe auf die oben genannte 100-m-Regel zurückzugreifen, die zur Abgrenzung zwischen selbstständigen und unselbstständigen Stichstraßen dient (vgl. OVG LSA, B.v. 11.12.2007 - 4 L 154.05 - KStZ 2008, 114; VGH München, B.v. 9.7.2013 - 6 ZB 12.1781 - juris Rn. 8).

  • VGH Bayern, 23.02.2015 - 6 B 14.2435

    Straßenausbaubeitragsrecht; Abschnittsbildung; unselbstständige Stichstraße; 63 m

    Es soll nicht eine einheitliche Straße gewissermaßen zu einem Flickenteppich werden und damit eine dem Ausbaubeitragsrecht fremde Atomisierung des Begriffs der beitragsfähigen Ortsstraße eintreten (BVerwG, U.v. 6.12.1996 - 8 C 32.95 - BVerwGE 102, 294/300; BayVGH, B.v. 9.7.2013 - 6 ZB 12.1781 - juris Rn. 7 jeweils zum insoweit vergleichbaren Erschließungsbeitragsrecht; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 112; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge 9. Aufl. 2012 § 14 Rn. 24).

    Es bedarf keiner Vertiefung, ob für die Bejahung einer gewissen eigenständigen Bedeutung eines Abschnitts als Verkehrsanlage die Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen selbstständigen und unselbstständigen Stichstraßen (vgl. BayVGH, B.v. 20.4.2012 - 6 ZB 09.1855 - juris Rn. 8) als Orientierung dienen sollte - was grundsätzlich naheliegend erscheinen mag (BayVGH, B.v. 9.7.2013 - 6 ZB 12.1781 - juris Rn. 8; so auch OVG LSA, B.v. 11.12.2007 - 4 L 154.05 - KStZ 2008, 114).

  • VG Regensburg, 04.05.2021 - RO 11 S 21.712

    Bebauungsplan, Baugenehmigung, Bescheid, Beitragspflicht, Ausbau, Gemarkung,

    Die Forderung einer gewissen selbstständigen Bedeutung und die gesetzliche Vorgabe einer Begrenzung nach örtlich erkennbaren Merkmalen oder rechtlichen Gesichtspunkten sollen eine willkürliche Abschnittsbildung verhindern (vgl. BayVGH, U. v. 13.04.2017 Az. 6 B 14.2720; B. v. 09.07.2013 Az. 6 ZB 12.1781; B. v. 06.05.2008 Az. 6 CS 08.105; Matloch/Wiens, Das Erschließungsbeitragsrecht in Theorie und Praxis, Rn. 710a).

    Als Orientierungshilfe ist in diesem Zusammenhang auf die 100-m-Regel zurückzugreifen, die zur Abgrenzung zwischen selbstständigen und unselbstständigen Stichstraßen dient (vgl. BayVGH, U. v. 13.04.2017 a.a.O.; B. v. 09.07.2013 Az. 6 ZB 12.1781; Matloch/Wiens, Das Erschließungsbeitragsrecht in Theorie und Praxis, Rn. 710a).

  • VGH Bayern, 06.10.2016 - 6 ZB 15.1163

    Tiefenbegrenzung im Straßenausbaubeitragsrecht

    Sowohl die grundsätzliche Forderung einer gewissen selbstständigen Bedeutung als auch das Verlangen einer Begrenzung nach örtlich erkennbaren Merkmalen oder rechtlichen Gesichtspunkten sind letzten Endes darauf ausgerichtet, willkürliche Abschnittsbildungen zu verhindern (BayVGH, B. v. 9.7.2013 - 6 ZB 12.1781 - juris Rn. 7; B. v. 6.5.2008 - 6 CS 08.105 - juris Rn. 6; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage 2012, § 14 Rn. 24, 25; ders. in Berliner Kommentar zum BauGB, § 130 Rn. 17).
  • VG Bayreuth, 21.02.2018 - B 4 K 16.782

    Heranziehung zu Erschließungsbeitrag - sukzessive Erweiterung der Ortsstraße

    Die angeführte Rechtsprechung zur Rechtmäßigkeit einer Abschnittsbildung nach Art. 5 Abs. 1 Satz 5 Halbs. 1 KAG (vgl. BayVGH, U. v. 19.10.2000 - 6 B 96.603; B. v. 09.07.2013 - 6 ZB 12.1781; B. v. 23.02.2015 - 6 B 14.2435, alle in juris) ist im vorliegenden Fall aber nicht einschlägig.

    Es soll nicht eine einheitliche Straße gewissermaßen zu einem Flickenteppich werden und damit eine dem Ausbaubeitragsrecht fremde Atomisierung des Begriffs der beitragsfähigen Ortsstraße eintreten (BVerwG, U.v.6.12.1996 - 8 C 32.95 - BVerwGE 102, 294/300; BayVGH, B. v. 09.07.2013 - 6 ZB 12.1781 - juris Rn. 7 jeweils zum Erschließungsbeitragsrecht; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge 9. Aufl., § 14 Rn. 24).

  • VGH Bayern, 31.07.2014 - 6 CS 14.660

    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung; einzelne Erschließungsanlage; Anbaustraße;

    Denn um eine Teilstrecke als Abschnitt abrechnungsmäßig zu verselbstständigen, muss diese grundsätzlich eine gewisse eigenständige Bedeutung als Verkehrsanlage haben, weil ansonsten eine dem Erschließungsbeitragsrecht fremde Atomisierung des Begriffs der beitragsfähigen Erschließungsanlage eintreten würde; einer lediglich 50 m langen Teilstrecke würde es in jedem Fall an der erforderlichen eigenständigen Bedeutung fehlen (vgl. BayVGH, B.v. 9.7.2013 - 6 ZB 12.1781 - juris Rn. 7 f.).
  • VG München, 06.12.2023 - M 28 K 21.2089

    Erschließungsbeitragsrecht, unselbständige Stichstraße, keine sog.

    In einer aktuelleren Entscheidung (BayVGH, B.v. 9.7.2013 - 6 ZB 12.1781 - juris Rn. 8) wird dann jedoch eine Orientierung an der Rechtsprechung zur Bestimmung der (Un-)Selbständigkeit von Stichstraßen als "naheliegend" bezeichnet (und bei einem 56 m langen Teilstück einer 200 m langen Sackgasse die Abschnittsbildung verneint).
  • VG München, 01.09.2021 - M 28 K 20.5172

    Erschließungsbeitrag, Bestimmtheit des Beitragsbescheids, Anwendbarkeit des

    Sowohl die grundsätzliche Forderung einer gewissen selbständigen Bedeutung als auch das Verlangen einer Begrenzung nach örtlich erkennbaren Merkmalen oder rechtlichen Gesichtspunkten sind letzten Endes darauf ausgerichtet, willkürliche Abschnittsbildungen zu verhindern (vgl. BayVGH, U.v. 13.4.2017 - 6 B 14.2720 - juris Rn. 26; BayVGH, B.v. 9.7.2013 - 6 ZB 12.1781 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 31.7.2014 - 6 CS 14.660 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 12.03.2015 - W 3 K 13.1283

    Konsolidierte Satzung

    Es soll nicht eine einheitliche Straße gewissermaßen zu einem Flickenteppich werden und damit eine dem Ausbaubeitragsrecht fremde Atomisierung des Begriffs der beitragsfähigen Ortsstraße eintreten (BVerwG, U. v. 6.12.1996 - 8 C 32.95 - BVerwGE 102, 294; BayVGH, B. v. 9.7.2013 - 6 ZB 12.1781 - juris Rn. 7; B. v. 23.2.2015 - 6 B 14.2435 - juris Rn. 18; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 14 Rn. 24).
  • VG München, 09.12.2014 - M 2 K 14.782

    Erschließungsbeitrag; unselbständige Stichstraße noch nicht endgültig

    Vorliegend verbliebe mit dem nur ca. 66 m langen Reststück der ...-Straße bis zur ...straße jedoch sowohl in relativer Hinsicht angesichts der Gesamtlänge der ...-Straße (sowohl bis zur ...straße als erst recht bis zur ...-Straße) als auch im Hinblick auf seine absolute Länge ein Straßenstück, dem es an der erforderlichen Selbständigkeit fehlen dürfte (vgl. hierzu: BayVGH, B.v. 9.7.2013 - 6 ZB 12.1781 - juris Rn. 7; B.v. 11.9.2007 - 6 CS 06.3423 - juris Rn. 22; VG München, U.v. 17.7.2012 - M 2 K 10.6160 - juris Rn. 27 f.).
  • VG München, 09.12.2014 - M 2 K 14.781

    Erschließungsbeitrag; unselbständige Stichstraße noch nicht endgültig

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