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   VGH Bayern, 09.08.2012 - 14 C 12.308   

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https://dejure.org/2012,25774
VGH Bayern, 09.08.2012 - 14 C 12.308 (https://dejure.org/2012,25774)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.08.2012 - 14 C 12.308 (https://dejure.org/2012,25774)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. August 2012 - 14 C 12.308 (https://dejure.org/2012,25774)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Biotopschutz; keine Genehmigungsbedürftigkeit nach anderen Rechtsvorschriften; keine Genehmigungsbedürftigkeit nach Naturschutzrecht; Verhältnis § 3 Abs. 2 BNatSchG - § 17 Abs. 8 BNatSchG; Landwirtschaftsklausel; Bestimmtheitsgrundsatz; Inhaltsbestimmung; teilweise ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Eingriffs in gesetzlich geschützte Biotope (Zerstörung eines Magerrasens und eines wärmeliebenden Saumes) durch Abtragung und Aufschüttung einer ebenen Fläche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit eines Eingriffs in gesetzlich geschützte Biotope (Zerstörung eines Magerrasens und eines wärmeliebenden Saumes) durch Abtragung und Aufschüttung einer ebenen Fläche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Grundstückseigentümer muss früheren Zustand eines geschützten Biotops wiederherstellen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 26.92

    Naturschutzverordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2012 - 14 C 12.308
    Natur- und landschaftsschutzrechtliche Regelungen tragen damit nur den natürlichen und landschaftsräumlichen Gegebenheiten und der dem Grundstück selbst anhaftenden Beschränkung der Eigentümerbefugnisse Rechnung (BVerwG, Urteil vom 24.6.1993 NJW 1993, 2949; Beschluss vom 12.3.1998 NVwZ-RR 1999, 239).

    Eine von Verfassungs wegen üblicherweise gebotene Entschädigungspflicht (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 24.6.1993 NJW 1993, 2949) enthalten § 68 BNatSchG und Art. 41 BayNatSchG, ohne dass es hier entscheidungserheblich darauf ankäme, ob dem Antragsteller nach diesen Vorschriften eine Entschädigung zusteht.

  • BVerwG, 21.08.1998 - 6 B 88.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Feststellung des Verhandungsgegenstandes, Verwertung von

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2012 - 14 C 12.308
    Denn den Naturschutzbehörden ist es zwar verwehrt, die Herstellung eines im Vergleich zur früheren Situation besseren Zustands zu fordern, die Orientierung am historisch gewachsenen Zustand der Umgebung ist aber zulässig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.8.1998 NuR 1999, 595).
  • BVerwG, 14.04.1988 - 4 B 55.88

    Umfang des Privilegs für die ordnungsgemäße Landwirtschaft im Naturschutzrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2012 - 14 C 12.308
    Hinzu kommt, dass Veränderungen der Form und Gestalt von geschützten Grundflächen, die eine landwirtschaftliche Nutzung erst ermöglichen bzw. sinnvoll gestalten sollen, von der im Gesetz bestimmten Privilegierung der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Bodennutzung nicht erfasst werden (BayVGH, Urteil vom 8.11.1999 Az. 9 B 96.3273 RdNr. 21 unter Hinweis u.a. auf BVerwG, Beschluss vom 14.4.1998 NuR 1989, 342).
  • OVG Niedersachsen, 23.08.1994 - 3 L 3939/93

    Unterschutzstellung; Zwergstrauchheiden; Wachholderheiden; Verfassungsmäßigkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2012 - 14 C 12.308
    Der hinreichenden Bestimmtheit steht nicht entgegen, dass bisweilen zur abschließenden Klärung die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe erforderlich ist (vgl. auch NdsOVG, Urteil vom 23.8.1994 NuR 1995, 470 zum Begriff der Zwergstrauch- und Wacholderheiden; SächsOVG, Urteil vom 6.12.2001 NuR 2003, 761 zum Begriff der Streuobstwiesen).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.1998 - 5 S 2266/96

    Schaffung eines gleichartigen Biotops als Ausgleichsmaßnahme

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2012 - 14 C 12.308
    Lediglich gleichwertige Maßnahmen reichen dazu nicht aus (VGH BW, Beschluss vom 11.12.1998 NuR 1999, 385).
  • VGH Bayern, 08.11.1999 - 9 B 96.3273
    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2012 - 14 C 12.308
    Hinzu kommt, dass Veränderungen der Form und Gestalt von geschützten Grundflächen, die eine landwirtschaftliche Nutzung erst ermöglichen bzw. sinnvoll gestalten sollen, von der im Gesetz bestimmten Privilegierung der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Bodennutzung nicht erfasst werden (BayVGH, Urteil vom 8.11.1999 Az. 9 B 96.3273 RdNr. 21 unter Hinweis u.a. auf BVerwG, Beschluss vom 14.4.1998 NuR 1989, 342).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.05.2012 - 11 S 60.11

    Unterlassungs- und Nutzungsuntersagungsverfügung; Steganlage; Nutzung;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2012 - 14 C 12.308
    Deshalb erfolgt die Anordnung von Handlungen typischerweise in der Form des Gebots zur Wiederherstellung des status quo ante (Krohn in Schlacke, Gemeinschaftskommentar zum Bundesnaturschutzgesetz, 1. Aufl. 2012, RdNr. 33 zu § 3; Fischer-Hüftle in Engelhardt, a.a.O., RdNr. 32 zu Art. 13 d a.F.; Gellermann in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band 2, RdNr. 14 zu § 30 BNatSchG; unklar OVG Berlin-Bbg, Beschluss vom 7.5.2012 Az. OVG 11 S 60.11 , das nur von "Gefahrenabwehr" spricht).
  • BVerwG, 21.12.1995 - 3 C 34.94

    Verwaltungsprozeßrecht: Klagebefugnis von selbstzahlenden Krankenhauspatienten

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2012 - 14 C 12.308
    Normen, die gegenüber dem Staatsbürger einen Eingriff ermöglichen, müssen nach Inhalt, Gegenstand, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzt sein, so dass der Eingriff messbar und in gewissem Umfang für den Staatsbürger vorhersehbar und berechenbar wird (BVerwG, Urteil vom 21.12.1995 BVerwGE 100, 230/236).
  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2012 - 14 C 12.308
    Es genügt, dass die Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach ausrichten können (BVerfG, Urteil vom 24.4.1991 BVerfGE 84, 133/149; vom 24.6.1993 BVerfGE 89, 69/84 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2012 - 14 C 12.308
    Es genügt, dass die Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach ausrichten können (BVerfG, Urteil vom 24.4.1991 BVerfGE 84, 133/149; vom 24.6.1993 BVerfGE 89, 69/84 f. m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1997 - 1 L 283/95

    Biotop Steilufer; Landverlust; Wochenendhaus; Schutzwall

  • OVG Sachsen, 06.12.2001 - 1 B 54/99

    Verfassungsmäßigkeit des besonderen Schutzes von Streuobstwiesen als Biotope;

  • VGH Bayern, 11.07.2016 - 15 ZB 14.400

    Baugenehmigung für einen Pferdestall im Außenbereich

    - Sollte von einem biotopbezogenen Verbotstatbestand ausgegangen werden, wäre zu hinterfragen, ob das Vorhaben gem. § 30 Abs. 3 BNatSchG bzw. Art. 23 Abs. 3 BayNatSchG ausnahmefähig ist (vgl. z. B. BayVGH, B.v. 9.8.2012 - 14 C 12.308 - juris Rn. 21, 22; U.v. 20.11.2012 - 22 A 10.40041 - - juris Rn. 60; VG München, B.v. 30.10.2015 - M 2 SN 15.4544 - juris Rn. 39 ff.), wobei auch insofern hinsichtlich der Beurteilung der Ausnahmefähigkeit eine gerichtlich nur beschränkt überprüfbare Einschätzungsprärogative der Behörde zu diskutieren wäre (BayVGH, U.v. 20.11.2012 a. a. O. - dort zum Fachplanungsrecht).

    - Schließlich wäre auch hier zuletzt an eine Befreiungslage zu denken, § 67 BNatSchG, Art. 56 BayNatSchG (vgl. BayVGH, B.v. 9.8.2012 - 14 C 12.308 - juris Rn. 10).

  • VG Lüneburg, 18.08.2017 - 2 A 144/16

    Artenschutz; Befreiung; Eingriff; Ermächtigungsgrundlage; Generalklausel;

    Soweit in diesem Zusammenhang vertreten wird, dass § 17 Abs. 8 BNatSchG nicht in dem Sinne als "Spezialregelung" gegenüber § 3 Abs. 2 BNatSchG dahingehend missverstanden werden dürfe, dass eine Untersagungs- und Wiederherstellungsanordnung nur bei illegalen Eingriffen möglich sei (so VGH München, Beschl. v. 09.08.2012 - 14 C 12.308 -, a. a. O., Rn. 10; P. Firscher-Hüftle, in: Schumacher/Fischer-Hüftle, a. a. O., § 17 Rn. 45), steht dies der hier vertretenen Ansicht nicht entgegen.
  • VGH Bayern, 10.02.2022 - 14 CS 21.2264

    Zum Anspruch auf mündliche Verhandlung im verwaltungsgerichtlichen Eilrechtschutz

    Für eine Verfassungswidrigkeit des Art. 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayNatSchG liegen keine Anhaltspunkte vor (im Anschluss an BayVGH, B. v. 9.8.2012 - 14 C 12.308 = BeckRS 2012, 56489 - juris Rn. 14 ff.).

    Denn hinsichtlich desjenigen Grundstücks, zu dem die Beschwerdebegründung vom 22. September 2021 (dort S. 12 unten) eine Inaugenscheinnahme wünscht, hat der Antragsteller innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist gerade keine Fotos vorgelegt - vielmehr beziehen sich die vorgelegten Fotos (Anlage K14, siehe 2.4.1.) auf ein anderes Grundstück, sodass kein Anlass besteht, die vom Verwaltungsgericht bejahte Biotopeigenschaft seines Grundstücks in Frage zu stellen, zumal diese sowohl durch das Sachverständigengutachten vom 15. Dezember 2017, das auch im Hauptsacheverfahren verwertet werden kann, als auch durch die Biotopkartierung, die als öffentliche Urkunde i.S.d. § 418 ZPO anzusehen ist (vgl. BayVGH, B.v. 9.8.2012 - 14 C 12.308 - juris Rn. 13), bestätigt wird.

    Der Antragsteller befasst sich auch nicht näher damit, dass das Verwaltungsgericht (BA Rn. 49-65) die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Einschreiten gemäß § 3 Abs. 2 BNatSchG als erfüllt ansieht und dabei die vom Antragsteller erstinstanzlich gerügte Verfassungswidrigkeit der Vorgaben zum Biotopschutz im Anschluss an eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, B.v. 9.8.2012 - 14 C 12.308 - juris) ablehnt.

    Der Senat hat - womit das Verwaltungsgericht zutreffend argumentiert hat (BA Rn. 58) - bereits in einer früheren Entscheidung (BayVGH, B.v. 9.8.2012 - 14 C 12.308 - juris Rn. 14 ff.) die Verfassungskonformität der Vorschriften des § 30 Abs. 2 Satz 2 BNatSchG i.V.m. Art. 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, 4 BayNatSchG nicht in Zweifel gezogen und die in den letztgenannten Bestimmungen verwendeten Begriffe des "Magerrasens" und der "wärmeliebenden Säume" für hinreichend bestimmt gehalten.

    Darüber hinaus lässt sich für die Betroffenen Klarheit über die bei den Naturschutzbehörden zu führenden Biotopverzeichnisse oder insbesondere durch Nachfrage bei der zuständigen Naturschutzbehörde gewinnen (vgl. zu all dem BayVGH, B.v. 9.8.2012 a.a.O. Rn. 16).

    Die Vereinbarkeit der genannten naturschutzrechtlichen Vorschriften mit Art. 14 Abs. 1 GG hat der Senat damit begründet, dass sie nur den natürlichen und landschaftsräumlichen Gegebenheiten und der dem Grundstück selbst anhaftenden Beschränkung der Eigentümerbefugnisse Rechnung tragen, wobei der Senat auch betont hat, dass Härtefällen über die Regelungen zu Ausnahmen (§ 30 Abs. 3 BNatSchG, Art. 23 Abs. 3 BayNatSchG) und Befreiungen (§ 67 BNatSchG, Art. 56 BayNatSchG) hinreichend Rechnung getragen wird (vgl. BayVGH, B.v. 9.8.2012 a.a.O. Rn. 18).

  • VG München, 10.08.2021 - M 19 S 21.3137

    Betretungsregelungen - Mahd als naturschutzrechtliche Duldungsanordnung

    Nach der von § 17 Abs. 3 BNatSchG abweichenden Vorschrift des Art. 6 Abs. 2, Abs. 3 BayNatSchG bedarf es in Bayern für Eingriffe, die keiner behördlichen Zulassung oder Anzeige nach anderen Rechtsvorschriften bedürfen, keiner solchen Genehmigung (BayVGH, B.v. 9.8.2012 - 14 C 12.308 - juris Rn. 9).

    Denn auch im Fall der fehlenden Genehmigungsbedürftigkeit sind die materiell-rechtlichen Vorschriften einzuhalten (BayVGH, B.v. 9.8.2012 - 14 C 12.308 - juris Rn. 10; VG Lüneburg, U.v. 18.8.2017 - 2 A 144/16 - juris Rn. 27; VG Oldenburg, U.v. 30.8.2017 - 5 A 4483/16 - juris LS 2, Rn. 29; zur Abgrenzung auch VGH BW, B.v. 30.3.2020 - 5 S 3419/19 - juris Rn. 18; Siegel in: Frenz/Müggenborg, BNatSchG, 3. Aufl. 2021, § 17 Rn. 49).

    Zur Erhaltung der kraft Gesetzes geschützten Biotope (§ 30 Abs. 1, Abs. 2 BNatSchG) und FFH-Gebiete (§ 33 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG) bedarf es bei einer illegalen Beeinträchtigung der Generalklausel des § 3 Abs. 2 BNatSchG (BayVGH, B.v. 9.8.2012 - 14 C 12.308 - juris Rn. 10; ebenso VGH BW, B.v. 30.3.2020 - 5 S 3419/19 - juris Rn. 18 zum Verstoß gegen Vorgaben einer Landschaftsschutzgebietsverordnung).

    Zu der von Antragstellerseite gerügten Verfassungsmäßigkeit der Vorgaben zum Biotopschutz schließt sich das erkennende Gericht vollumfänglich den diesbezüglichen Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs an, demzufolge die Vorschriften des § 30 Abs. 2 Satz 2 BNatSchG i.V.m. Art. 23 Abs. 1 Nrn. 3, 4 BayNatSchG insbesondere auch nicht gegen Art. 14 Abs. 1 GG verstoßen (BayVGH, B.v. 9.8.2012 - 14 C 12.308 - juris Rn. 19).

    Auch wenn nur ein Teilbereich der geschützten Fläche betroffen ist, ist der Tatbestand des § 30 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG und des § 33 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG erfüllt, da auch eine Zerstückelung eines Schutzgebiets der Absicht des Gesetzgebers eines möglichst großflächigen Erhalts der Fläche zuwiderliefe (BayVGH, B.v. 9.8.2012 - 14 C 12.308 - juris Rn. 20).

  • VGH Bayern, 12.11.2015 - 14 CS 15.2144

    Biotop, Wiederherstellung, Zerstörung, Rückholklausel, Einstweiliger Rechtsschutz

    Dies beinhaltet nicht nur die Befugnis, materiell rechtswidrige Handlungen zu untersagen, sondern gibt der Behörde darüber hinaus die Möglichkeit, die Wiederherstellung des früheren, vorschriftswidrig veränderten Zustands anzuordnen (BayVGH, B. v. 9.8.2012 - 14 C 12.308 - juris Rn. 24 m. w. N.).

    Die nach § 30 Abs. 7 BNatSchG erfolgende Registrierung gesetzlich geschützter Biotope ist lediglich deklaratorischer Natur (vgl. BayVGH, B. v. 9.8.2012 - 14 C 12.308 - juris Rn. 13).

    Es kommt daher allein auf den tatsächlichen Zustand in der Natur an und zwar auch soweit die gesetzlich geschützten Biotope nicht oder noch nicht in den Listen oder Karten eingetragen sind (vgl. BayVGH, B. v. 9.8.2012 a. a. O.).

    Soweit er in diesem Zusammenhang auf die Größenvorgaben in der Kartieranleitung "Biotopkartierung Bayern" des Bayerischen Landesamts für Umwelt verweist, übersieht er, dass Kartierungen im Sinne des § 30 Abs. 7 BNatSchG nicht konstitutiv sind (vgl. BayVGH, B. v. 9.8.2012 - 14 C 12.308 - juris Rn. 13).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.2020 - 5 S 3419/19

    Rechtmäßige naturschutzrechtliche Rückbau- und Wiederherstellunganordnung (hier:

    Das Verbot der Beeinträchtigung eines Landschaftsschutzgebietes gemäß § 26 Abs. 2 BNatSchG in Verbindung mit der durch Verordnung erfolgten Schutzgebietsausweisung kann damit im Wege der naturschutzrechtlichen Generalklausel durchgesetzt werden (vgl. zur Durchsetzung des Verbotes von gesetzlich geschützten Biotopen im Sinne von § 30 Abs. 2 BNatSchG BayVGH, Beschluss vom 9.8.2012 - 14 C 12.308 - juris Rn. 10; vgl. allgemein Krohn in Schlacke, GK-BNatSchG, 2. Auflage 2017, § 3 Rn. 17 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2021 - 3 S 2103/19

    Städtebauliche Entwicklungssatzung; Erfordernis einer Strategischen

    Allerdings setzt die Zulassung einer Ausnahme nach § 30 Abs. 3 BNatSchG voraus, dass die Beeinträchtigungen des betroffenen Biotops durch Schaffung eines Biotops vom selben Biotoptyp, das in den standörtlichen Gegebenheiten und der Flächenausdehnung mit dem zerstörten oder beeinträchtigten Biotop im Wesentlichen übereinstimmt, ausgeglichen werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 11.12.1998 - 5 S 2266/96 -, VBlBW 1999, 180 f.; Bayerischer VGH, Beschl. v. 09.08.2012 - 14 C 12.308 -, juris).
  • VG Augsburg, 24.09.2015 - Au 2 K 15.448

    Naturschutzrecht

    Gegen diese Urkunde kann zwar gemäß § 418 Abs. 2 ZPO der Beweis der Unrichtigkeit geführt werden (BayVGH, B.v. 9.8.2012 - 14 C 12.308 - juris Rn. 13).

    Ungeachtet dessen kommt es für den gesetzlichen Schutz auch nicht darauf an, ob der Betroffene von der Biotopkartierung Kenntnis erlangt (BayVGH, B.v. 9.8.2012 a.a.O.).

    Dies bedeutet, dass der ursprüngliche Zustand und damit hier das Biotop wiederherzustellen ist (vgl. BayVGH, B.v. 9.8.2012, a.a.O. Rn. 24 m.w.N.).

  • BVerwG, 27.01.2022 - 9 VR 1.22

    Eilantrag gegen den Weiterbau der Festen Fehmarnbeltquerung abgelehnt

    Letztere begründet gemäß § 67 Abs. 3 i.V.m. § 15 Abs. 2 Satz 2 und 3 BNatSchG gegebenenfalls die Pflicht zur Durchführung von Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen, wohingegen eine Ausnahme gemäß § 30 Abs. 3 BNatSchG nur erteilt werden darf, wenn die Beeinträchtigungen i.S.v. § 15 Abs. 2 Satz 2 BNatSchG ausgeglichen werden können (vgl. BT-Drs. 16/12274 S. 63), d.h. der Ausgleich für das beschädigte oder zerstörte Biotop am gleichen Ort oder in dessen näherer Umgebung in gleicher Qualität erfolgt (vgl. VGH München, Beschluss vom 9. August 2012 - 14 C 12.308 - juris Rn. 21; Endres, in: Frenz/Müggenborg, BNatSchG, 3. Aufl. 2021, § 30 Rn. 23).
  • VG Augsburg, 25.01.2019 - Au 9 S 18.2096

    Schutz von Biotopen

    Sie dient nur der Information des betroffenen Personenkreises (vgl. BayVGH, B.v. 9.8.2012 - 14 C 12.308 - juris Rn. 13).
  • VG Hannover, 15.06.2018 - 4 A 1677/16

    Moor; mündliche Verhandlung; naturschutzrechtliche Eingriffsregelung; Verzicht

  • VGH Hessen, 14.08.2018 - 4 A 589/17

    Naturschutzrecht, Landschaftsschutzrecht einschl. Artenschutzrecht

  • VG München, 03.06.2014 - M 2 S 14.2116

    Verbandsklage; einstweiliger Rechtsschutz; Beschneiungsanlage mit Speicherbecken;

  • VGH Bayern, 25.09.2012 - 14 B 10.1550

    (Naturschutzrechtliche Wiederherstellungsanordnung; FFH-Gebiet "Itztal von Coburg

  • VGH Bayern, 28.08.2018 - 14 B 15.2206

    Plicht einer eingeschränkten Grundstücksbewirtschaftung - Maßstab der Belastung

  • VG Potsdam, 07.07.2017 - 4 L 148/17

    Einstweiliger Rechtsschutz eines Umweltverbandes gegen eine

  • VGH Bayern, 18.09.2014 - 14 ZB 11.603

    Naturschutzrechtliche Erlaubnis; Ausnahme von den Beschränkungen des Verbots der

  • VG München, 13.07.2023 - M 19 K 22.1992

    Naturschutzrechtliche Untersagungsanordnung, Dauergrünland in Form einer

  • VGH Bayern, 02.02.2016 - 14 ZB 15.147

    Landwirtschaftsklausel

  • VG Ansbach, 06.10.2021 - AN 11 K 19.02091

    Rechtliche Wirkung der Registrierung bzw. Kartierung von gesetzlich geschützten

  • OVG Sachsen, 17.06.2015 - 5 A 483/13

    Schmutzwasserbeitrag, Streuobstwiese, Biotopkartierung, bauakzessorische Nutzung,

  • VG Gelsenkirchen, 01.12.2022 - 6 L 462/22

    Wald Naturschutzgebiet geschützter Landschaftsbestandteil Ordnungsverfügung

  • VG Köln, 17.12.2013 - 14 K 1733/12

    Streuobstwiesenschutz in Nordrhein-Westfalen; Verursachung eines Eingriffs in

  • VG Augsburg, 21.09.2020 - Au 9 K 19.970

    Naturschutzrechtliche Beseitigungs- und Wiederherstellungsanordnung

  • VGH Bayern, 19.09.2023 - 14 ZB 23.51

    Anordnung zur Wiederherstellung eines Biotops

  • VG Minden, 16.11.2022 - 9 K 5579/21
  • VG Potsdam, 21.03.2023 - 14 K 2224/18
  • VG Augsburg, 06.04.2021 - Au 9 S 21.616

    Naturschutzrechtliche Beseitigungsanordnung für eine ungenehmigte

  • VG Frankfurt/Oder, 30.06.2023 - 5 K 1184/21
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