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   VGH Bayern, 09.08.2018 - 8 ZB 18.31801   

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https://dejure.org/2018,26728
VGH Bayern, 09.08.2018 - 8 ZB 18.31801 (https://dejure.org/2018,26728)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.08.2018 - 8 ZB 18.31801 (https://dejure.org/2018,26728)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. August 2018 - 8 ZB 18.31801 (https://dejure.org/2018,26728)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1; AufenthG § 60 Abs. 7
    Fehlende Darlegung von Zulassungsgründen in Bezug auf die Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots nach Äthiopien

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kein Vorliegen von Zulassungsgründen

  • rewis.io

    Fehlende Darlegung von Zulassungsgründen in Bezug auf die Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots nach Äthiopien

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Vorliegen von Zulassungsgründen

  • rechtsportal.de

    Berufungszulassung (abgelehnt); Asylsuchender aus Äthiopien; fehlende Darlegung von Zulassungsgründen (grundsätzliche Bedeutung); Abschiebungsschutz wegen Existenzbedrohung (verneint); nationales Abschiebungsverbot; Überraschungsentscheidung; rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 02.11.2017 - 15 ZB 17.31494

    Situation von Frauen in Georgien nach Ehebruch

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2018 - 8 ZB 18.31801
    Beide Fragen sind in dieser Allgemeinheit nicht klärungsfähig, weil die Antworten auf diese von einer Vielzahl von Einzelumständen und Faktoren abhängig sind, sie deshalb nicht hinreichend konkret gefasst sind und sich in dieser Allgemeinheit somit in einem Berufungsverfahren in entscheidungserheblicher Weise nicht stellen würden (vgl. BVerwG, B.v. 21.9.2016 - 6 B 14.16 - juris Rn. 14 f.; BayVGH, B.v. 2.11.2017 - 15 ZB 17.31494 - juris Rn. 9, 20; OVG NW, B.v. 1.12.2017 - 13 A 2643/17.A - juris Rn. 23).

    Die hier aufgeworfenen Fragestellungen setzen wegen § 60 Abs. 7 Satz 5 AufenthG das Vorliegen einer Extremgefahr voraus (vgl. BayVGH, B.v. 2.11.2017 - 15 ZB 17.31494 - juris Rn. 19; OVG NW, B.v. 1.12.2017 - 13 A 2643/17.A a.a.O. jew. m.w.N.), die sich aufgrund der geltend gemachten körperlichen bzw. geistigen Einschränkungen des Klägers und unter Berücksichtigung der konkret zu erwartenden Rückkehrumstände sowie der Unterstützungsmöglichkeiten vor Ort mit hoher Wahrscheinlichkeit alsbald nach der Rückkehr realisieren muss (vgl. BVerwG, U.v. 29.9.2011 - 10 C 24.10 - NVwZ 2012, 451 = juris Rn. 19, 23).

    Erforderlich ist vielmehr, dass sich das Zulassungsvorbringen näher mit dem Erkenntnismaterial auseinandersetzt (BayVGH, B.v. 2.11.2017 - 15 ZB 17.31494 - a.a.O. Rn. 21 m.w.N.; OVG NW, B.v. 1.12.2017 - 13 A 2643/17.A juris Rn. 5).

    Es fehlt an einer konkreten Fragestellung in Bezug auf die Auslegung des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG (vgl. dazu BVerwG, U.v. 29.9.2011 - 10 C 24.10 - NVwZ 2012, 451 = juris Rn. 19 ff.; BayVGH, B.v. 2.11.2017 - 15 ZB 17.31494 - juris Rn. 19 m.w.N.), die über die Rechtsanwendung im Einzelfall hinausreicht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2017 - 13 A 2643/17

    Darlegung der Grundsatzbedeutung im asylrechtlichen Verfahren; Voraussetzung für

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2018 - 8 ZB 18.31801
    Beide Fragen sind in dieser Allgemeinheit nicht klärungsfähig, weil die Antworten auf diese von einer Vielzahl von Einzelumständen und Faktoren abhängig sind, sie deshalb nicht hinreichend konkret gefasst sind und sich in dieser Allgemeinheit somit in einem Berufungsverfahren in entscheidungserheblicher Weise nicht stellen würden (vgl. BVerwG, B.v. 21.9.2016 - 6 B 14.16 - juris Rn. 14 f.; BayVGH, B.v. 2.11.2017 - 15 ZB 17.31494 - juris Rn. 9, 20; OVG NW, B.v. 1.12.2017 - 13 A 2643/17.A - juris Rn. 23).

    Die hier aufgeworfenen Fragestellungen setzen wegen § 60 Abs. 7 Satz 5 AufenthG das Vorliegen einer Extremgefahr voraus (vgl. BayVGH, B.v. 2.11.2017 - 15 ZB 17.31494 - juris Rn. 19; OVG NW, B.v. 1.12.2017 - 13 A 2643/17.A a.a.O. jew. m.w.N.), die sich aufgrund der geltend gemachten körperlichen bzw. geistigen Einschränkungen des Klägers und unter Berücksichtigung der konkret zu erwartenden Rückkehrumstände sowie der Unterstützungsmöglichkeiten vor Ort mit hoher Wahrscheinlichkeit alsbald nach der Rückkehr realisieren muss (vgl. BVerwG, U.v. 29.9.2011 - 10 C 24.10 - NVwZ 2012, 451 = juris Rn. 19, 23).

    Erforderlich ist vielmehr, dass sich das Zulassungsvorbringen näher mit dem Erkenntnismaterial auseinandersetzt (BayVGH, B.v. 2.11.2017 - 15 ZB 17.31494 - a.a.O. Rn. 21 m.w.N.; OVG NW, B.v. 1.12.2017 - 13 A 2643/17.A juris Rn. 5).

  • BVerwG, 15.07.2016 - 5 P 4.16

    Anhörungsrüge zu Überraschungsentscheidung

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2018 - 8 ZB 18.31801
    Aus dem Prozessgrundrecht des Art. 103 Abs. 1 GG folgt dagegen keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Gerichts (vgl. BVerwG, B.v. 15.7.2016 - 5 P 4.16 - juris Rn. 3 m.w.N.).

    Vor allem muss es die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (BVerwG, B.v. 15.7.2016 a.a.O. Rn. 3; BayVGH, B.v. 11.12.2017 - 4 ZB 17.31557 - a.a.O. jew. m.w.N.).

  • BVerwG, 29.09.2011 - 10 C 24.10

    Widerruf; Widerrufsfrist; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; unionsrechtlich

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2018 - 8 ZB 18.31801
    Die hier aufgeworfenen Fragestellungen setzen wegen § 60 Abs. 7 Satz 5 AufenthG das Vorliegen einer Extremgefahr voraus (vgl. BayVGH, B.v. 2.11.2017 - 15 ZB 17.31494 - juris Rn. 19; OVG NW, B.v. 1.12.2017 - 13 A 2643/17.A a.a.O. jew. m.w.N.), die sich aufgrund der geltend gemachten körperlichen bzw. geistigen Einschränkungen des Klägers und unter Berücksichtigung der konkret zu erwartenden Rückkehrumstände sowie der Unterstützungsmöglichkeiten vor Ort mit hoher Wahrscheinlichkeit alsbald nach der Rückkehr realisieren muss (vgl. BVerwG, U.v. 29.9.2011 - 10 C 24.10 - NVwZ 2012, 451 = juris Rn. 19, 23).

    Es fehlt an einer konkreten Fragestellung in Bezug auf die Auslegung des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG (vgl. dazu BVerwG, U.v. 29.9.2011 - 10 C 24.10 - NVwZ 2012, 451 = juris Rn. 19 ff.; BayVGH, B.v. 2.11.2017 - 15 ZB 17.31494 - juris Rn. 19 m.w.N.), die über die Rechtsanwendung im Einzelfall hinausreicht.

  • VGH Bayern, 11.12.2017 - 4 ZB 17.31557

    Wegen fehlenden Gehörsverstoßes erfolgloses Berufungszulassungsbegehren eines

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2018 - 8 ZB 18.31801
    Eine danach unzulässige Überraschungsentscheidung liegt aber nur vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen braucht (BVerfG, B.v. 19.5.1992 - 1 BvR 986.91 - BVerfGE 86, 133 = juris Rn. 36; BayVGH, B.v. 11.12.2017 - 4 ZB 17.31557 - juris Rn. 6 f. m.w.N.).

    Vor allem muss es die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (BVerwG, B.v. 15.7.2016 a.a.O. Rn. 3; BayVGH, B.v. 11.12.2017 - 4 ZB 17.31557 - a.a.O. jew. m.w.N.).

  • VGH Bayern, 05.12.2017 - 11 ZB 17.31711

    Darlegungsanforderungen im Berufungszulassungsverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2018 - 8 ZB 18.31801
    Einer Rechtssache kommt grundsätzliche Bedeutung gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG zu, wenn für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eine konkrete, jedoch fallübergreifende Tatsachen- oder Rechtsfrage von Bedeutung war, deren noch ausstehende obergerichtlich Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2017 - 11 ZB 17.31711 - juris Rn. 2; BVerwG, B.v. 21.11.2017 - 1 B 148.17 u.a. - juris Rn. 4 zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).

    Ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2017 - 11 ZB 17.31711 - juris Rn. 2; BVerwG, B.v. 30.9.2015 - 1 B 42.15 - juris Rn. 3).

  • BVerwG, 30.07.2014 - 5 B 25.14

    Divergenzrüge bei Abweichen von der Rechtsprechung des Gerichtshofes der

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2018 - 8 ZB 18.31801
    Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn diese auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze, insbesondere gesetzliche Beweisregeln, Natur- oder Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, missachtet (BVerwG, B.v. 30.7.2014 - 5 B 25.14 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2018 - 8 ZB 18.31801
    (vgl. BayVerfGH, E.v. 25.8.2016 - Vf. 2-VI-15 - juris Rn. 34 f.; BVerfG, B.v. 5.4.2012 - 2 BvR 2126/11 - NJW 2012, 2262; BVerwG, B.v. 17.6.2011 - 8 C 3.11 u.a. - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 30.09.2015 - 1 B 42.15

    Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2018 - 8 ZB 18.31801
    Ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2017 - 11 ZB 17.31711 - juris Rn. 2; BVerwG, B.v. 30.9.2015 - 1 B 42.15 - juris Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2017 - 13 A 2841/17

    Zurückweisung des Antrags auf Zulassung der Berufung; Darlegungsanforderungen

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2018 - 8 ZB 18.31801
    Darzulegen sind mithin die konkrete Frage sowie ihre Klärungsbedürftigkeit, Klärungsfähigkeit und allgemeine Bedeutung (vgl. OVG NRW, B.v. 15.12.2017 - 13 A 2841/17.A - juris Rn. 3 ff.).
  • BVerwG, 21.11.2017 - 1 B 148.17

    Prognosemaßstäbe und Beweislastgrundsätze im Asylverfahren; Unterschiede bei der

  • VerfGH Bayern, 25.08.2016 - 2-VI-15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Wiederaufnahme eines

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BVerwG, 17.06.2011 - 8 C 3.11

    Kein Verstoß gegen § 108 Abs. 2 VwGO bei Nichtberücksichtigung des zur Kenntnis

  • BVerwG, 21.09.2016 - 6 B 14.16

    Neubewertung einer Aufsichtsarbeit; Überdenkensverfahren

  • VGH Bayern, 20.11.2018 - 8 ZB 18.32953

    Anforderungen an die Darlegung der Verletzung des rechtlichen Gehörs in

    Zum anderen gibt er den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung in Erwägung gezogen wird, soweit es aus verfahrens- oder materiell-rechtlichen Gründen nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (BayVerfGH, E.v. 25.8.2016 - Vf. 2-VI-15 - juris Rn. 34 f.; BVerfG, B.v. 5.4.2012 - 2 BvR 2126/11 - NJW 2012, 2262 = juris Rn. 18; BVerwG, B.v. 17.6.2011 - 8 C 3.11 u.a. - juris Rn. 3; BayVGH, B. 9.8.2018 - 8 ZB 18.31801 - juris Rn. 12).

    Denn aus dem Gehörsanspruch folgt keine allgemeine Aufklärungspflicht oder die Verpflichtung des Gerichts, den Beteiligten seine Auffassung jeweils vor dem Ergehen einer Entscheidung zu offenbaren (vgl. BVerwG, B.v. 15.7.2016 - 5 P 4.16 u.a. - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 11.12.2012 - 8 ZB 12.2397 - juris Rn. 8; B.v. 9.8.2018 - 8 ZB 18.31801 - juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 17.03.2020 - 23 ZB 18.33356

    Frage der unmenschlichen Behandlung international Schutzberechtigter in

    Auch die Frage, ob die Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 AufenthG erfüllt sind und insbesondere eine Extremgefahr gegeben ist, ob der betreffende Ausländer also bei einer Rückführung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod ausgeliefert oder von erheblichen Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit bedroht ist (vgl. BayVGH, B.v. 2.11.2017 - 15 ZB 17.31494 - juris Rn. 19; B.v. 9.8.2018 - 8 ZB 18.31801 - juris Rn. 8 f.; BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15.12 - BVerwGE 146, 12 Rn. 38; U.v. 8.8.2018 - 1 B 25.18 - juris Rn. 13), hängt von einer Vielzahl von Faktoren und Einzelumständen ab, wie etwa der Erwerbsfähigkeit oder den familiären Bindungen und finanziellen Verhältnissen der Betroffenen.
  • VGH Bayern, 17.04.2019 - 8 ZB 19.31346

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

    Zum anderen gibt er den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung in Erwägung gezogen wird, soweit es aus verfahrens- oder materiell-rechtlichen Gründen nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (BayVerfGH, E.v. 25.8.2016 - Vf. 2-VI-15 - juris Rn. 34 f.; BVerfG, B.v. 5.4.2012 - 2 BvR 2126/11 - NJW 2012, 2262 = juris Rn. 18; BVerwG, B.v. 17.6.2011 - 8 C 3.11 u.a. - juris Rn. 3; BayVGH, B. 9.8.2018 - 8 ZB 18.31801 - juris Rn. 12).

    Denn aus dem Gehörsanspruch folgt keine allgemeine Aufklärungspflicht oder die Verpflichtung des Gerichts, den Beteiligten seine Auffassung jeweils vor dem Ergehen einer Entscheidung zu offenbaren (vgl. BVerwG, B.v. 15.7.2016 - 5 P 4.16 u.a. - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 11.12.2012 - 8 ZB 12.2397 - juris Rn. 8; B.v. 9.8.2018 - 8 ZB 18.31801 - juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 20.03.2023 - 23 ZB 22.2666

    Ersatz von Unterbringungskosten nach tierschutzrechtlicher Fortnahmeverfügung -

    Zum anderen untersagt es dem Gericht, der Entscheidung Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde zu legen, zu denen sich die Beteiligten nicht äußern konnten (vgl. BayVGH, B.v. 9.8.2018 - 8 ZB 18.31801 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.04.2019 - 8 ZB 18.32811

    Keine drohende Verfolgung wegen exponierter exilpolitischer Betätigung eines

    Zum anderen gibt er den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung in Erwägung gezogen wird, soweit es aus verfahrens- oder materiell-rechtlichen Gründen nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (vgl. BayVerfGH, E.v. 25.8.2016 - Vf. 2-VI-15 - juris Rn. 34 f.; BVerfG, B.v. 5.4.2012 - 2 BvR 2126/11 - NJW 2012, 2262 = juris Rn. 18; BVerwG, B.v. 17.6.2011 - 8 C 3.11 u.a. - juris Rn. 3; BayVGH, B. 9.8.2018 - 8 ZB 18.31801 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 20.11.2018 - 8 ZB 18.32888

    Erfolgloser auf grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gestützter

    Auch die Frage, ob die Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 AufenthG erfüllt sind und insbesondere eine Extremgefahr gegeben ist, ob der betreffenden Ausländerin also bei einer Rückführung in das Heimatland gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod ausgeliefert oder von erheblichen Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit bedroht ist (vgl. BayVGH, B.v. 2.11.2017 - 15 ZB 17.31494 - juris Rn. 19; B.v. 9.8.2018 - 8 ZB 18.31801 - juris Rn. 8 f.; BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15.12 - BVerwGE 146, 12 Rn. 38; U.v. 8.8.2018 - 1 B 25.18 - juris Rn. 13), hängt indes von einer Vielzahl von Faktoren und Einzelumständen ab, wie etwa der Erwerbsfähigkeit oder den familiären Bindungen und finanziellen Verhältnissen der Betroffenen.
  • VGH Bayern, 05.04.2019 - 8 ZB 18.33333

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in einem Asylverfahren

    Auch die Frage, ob die Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 AufenthG erfüllt sind und insbesondere eine Extremgefahr gegeben ist, ob der betreffende Ausländer also bei einer Rückführung in das Heimatland gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod ausgeliefert oder von erheblichen Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit bedroht ist (vgl. BayVGH, B.v. 2.11.2017 - 15 ZB 17.31494 - juris Rn. 19; B.v. 9.8.2018 - 8 ZB 18.31801 - juris Rn. 8 f.; BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15.12 - BVerwGE 146, 12 Rn. 38; U.v. 8.8.2018 - 1 B 25.18 - juris Rn. 13), hängt indes von einer Vielzahl von Faktoren und Einzelumständen ab, wie etwa der Erwerbsfähigkeit oder den familiären Bindungen und finanziellen Verhältnissen der Betroffenen.
  • VGH Bayern, 26.03.2019 - 8 ZB 18.33221

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

    Auch die Frage, ob die Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 AufenthG erfüllt sind und insbesondere eine Extremgefahr gegeben ist, ob der betreffende Ausländer also bei einer Rückführung in das Heimatland gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod ausgeliefert oder von erheblichen Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit bedroht ist (vgl. BayVGH, B.v. 2.11.2017 - 15 ZB 17.31494 - juris Rn. 19; B.v. 9.8.2018 - 8 ZB 18.31801 - juris Rn. 8 f.; BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15.12 - BVerwGE 146, 12 Rn. 38; U.v. 8.8.2018 - 1 B 25.18 - juris Rn. 13), hängt von einer Vielzahl von Faktoren und Einzelumständen ab, wie etwa der Erwerbsfähigkeit oder den familiären Bindungen und finanziellen Verhältnissen der Betroffenen.
  • VGH Bayern, 27.09.2021 - 23 ZB 20.32525

    Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

    Auch die Frage, ob die Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 AufenthG erfüllt sind und insbesondere eine Extremgefahr gegeben ist, ob der betreffende Ausländer also bei einer Rückführung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod ausgeliefert oder von erheblichen Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit bedroht ist (vgl. BayVGH, B.v. 2.11.2017 - 15 ZB 17.31494 - juris Rn. 19; B.v. 9.8.2018 - 8 ZB 18.31801 - juris Rn. 8 f.; BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15.12 - BVerwGE 146, 12 Rn. 38; U.v. 8.8.2018 - 1 B 25.18 - juris Rn. 13), hängt von einer Vielzahl von Faktoren und Einzelumständen ab, wie etwa der Erwerbsfähigkeit oder den familiären Bindungen und finanziellen Verhältnissen der Betroffenen.
  • VGH Bayern, 29.01.2019 - 15 ZB 19.30361

    Unzureichende Darlegung von Berufungszulassungsgründen im Fall eines

    ist in dieser allgemeinen Formulierung schon von vornherein keiner grundsätzlichen Klärung i.S. von § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG zugänglich, weil die Antwort auf diese von einer Vielzahl von Einzelumständen und Faktoren abhängig ist, sie deshalb nicht hinreichend konkret gefasst ist und sich in dieser Allgemeinheit somit in einem Berufungsverfahren in entscheidungserheblicher Weise nicht stellen würden (vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2017 - 15 ZB 17.31475 - juris Rn. 26 m.w.N.; B.v. 9.8.2018 - 8 ZB 18.31801 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.06.2021 - 23 ZB 20.522

    Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis

  • VGH Bayern, 10.07.2019 - 8 ZB 19.32052

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

  • VGH Bayern, 01.04.2021 - 23 ZB 20.32507

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag gegen Klageabweisung in Asylsache

  • VGH Bayern, 03.04.2019 - 15 ZB 19.31245

    Keine grundsätzliche Bedeutung der Frage eines Abschiebungsverbotes hinschtlich

  • VGH Bayern, 02.04.2019 - 8 ZB 18.32033

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung gegen asylrechtliches Urteil

  • VGH Bayern, 26.03.2019 - 8 ZB 18.33053

    Fehlende Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung in Bezug auf die

  • VGH Bayern, 26.10.2018 - 8 ZB 18.32652

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag einer äthiopischen Asylbewerberin

  • VGH Bayern, 23.02.2022 - 24 ZB 22.30100

    Erfolgloses Rechtsmittel eines kurdischen Asylbewerbers aus der Türkei

  • VGH Bayern, 09.04.2019 - 8 ZB 19.30246

    Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs wegen nicht wörtlicher Übersetzung des

  • VGH Bayern, 26.03.2019 - 8 ZB 18.33054

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

  • VGH Bayern, 01.03.2019 - 15 ZB 19.30608

    Unbegründeter Berufungszulassungsantrag eines malischen Asylbewerbers

  • VGH Bayern, 01.04.2021 - 23 ZB 21.30355

    Ablehnung eines Antrags auf Zulassung der Berufung mangels Erfüllung der

  • VGH Bayern, 24.04.2019 - 8 ZB 19.30844

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

  • VGH Bayern, 03.04.2019 - 8 ZB 18.33113

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen grundlegender Änderung der

  • VGH Bayern, 19.02.2019 - 15 ZB 19.30527

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag eines malischen Asylbewerbers

  • VGH Bayern, 12.02.2019 - 15 ZB 19.30465

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines malischen Staatsangehörigen

  • VGH Bayern, 09.08.2021 - 23 ZB 21.30723

    Erfolgloser Zulassungsantrag: Christenverfolgung Somalia

  • VGH Bayern, 16.01.2019 - 15 ZB 19.30175

    Fehlende Darlegung grundsätzlicher Bedeutung im Zulassungsantrag

  • VGH Bayern, 14.12.2022 - 24 ZB 22.31249

    Kein Abschiebungsverbot bzgl. Türkei festgestellt

  • VGH Bayern, 03.06.2022 - 24 ZB 22.30481

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem asylrechtlichen Verfahren

  • VGH Bayern, 03.06.2022 - 24 ZB 22.30471

    Versorgungs- und Sicherheitslage in Griechenland für international

  • VGH Bayern, 22.03.2022 - 4 ZB 21.31095

    Asylverfahren: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Verständigung mit

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