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   VGH Bayern, 09.10.2018 - 11 CS 18.1809   

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https://dejure.org/2018,33261
VGH Bayern, 09.10.2018 - 11 CS 18.1809 (https://dejure.org/2018,33261)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.10.2018 - 11 CS 18.1809 (https://dejure.org/2018,33261)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Oktober 2018 - 11 CS 18.1809 (https://dejure.org/2018,33261)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVG § 3 Abs. 1 Satz 1; FeV § 11 Abs. 2, Abs. 8, § 46 Abs. 1, Abs. 3; Anlage 4 Nr. 4.2 Nr. 5, Nr. 7, Nr. 9.6.2
    Aufklärungspflichten der Behörde über Erkrankungsbild des Fahrerlaubnisinhabers vor Anordnung der Begutachtung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründetheit eines Antrags auf Wiederherstellung bzw. Anordung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen den Entzug der Fahrerlaubnis wegen einer diagnostizierten schwergradigen obstruktiven Schlafapnoe-Erkrankung i.V.m. anderen Erkrankungen; Anforderungen an die ...

  • rewis.io

    Aufklärungspflichten der Behörde über Erkrankungsbild des Fahrerlaubnisinhabers vor Anordnung der Begutachtung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Anordnung zur Beibringung eines ärztlichen Gutachtens; vorherige Abklärung hinsichtlich Art und Schwere der Erkrankung; Interessenabwägung

  • rechtsportal.de

    Begründetheit eines Antrags auf Wiederherstellung bzw. Anordung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen den Entzug der Fahrerlaubnis wegen einer diagnostizierten schwergradigen obstruktiven Schlafapnoe-Erkrankung i.V.m. anderen Erkrankungen; Anforderungen an die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 30.01.2014 - 11 CS 13.2342

    Streitwertfestsetzung in Verfahren betreffend Fahrerlaubnisse der alten Klasse 3

    Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2018 - 11 CS 18.1809
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 3, § 52 Abs. 1 GKG und entspricht der Festsetzung des Verwaltungsgerichts (Fahrerlaubnis der früheren Klasse 3, vgl. insoweit BayVGH, B.v. 30.1.2014 - 11 CS 13.2342 - BayVBl 2014, 373).
  • VGH Bayern, 03.05.2017 - 11 CS 17.312

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines angeordneten Gutachtens

    Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2018 - 11 CS 18.1809
    Denn diese Auskünfte des Betroffenen und der behandelnden Ärzte stellen keine gutachterliche Beurteilung dar, sondern sind nur Grundlage für die Entscheidung, ob die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens einer in § 11 Abs. 2 Satz 3 FeV genannten Stelle notwendig ist (vgl. BayVGH, B.v. 3.5.2017 - 11 CS 17.312 - juris Rn. 16 ff.).
  • VG Würzburg, 20.01.2021 - W 6 K 20.827

    Bestimmtheit der Anordnung des Fahreignungsgutachtens (verneint)

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kann jedoch bei Krankheiten, die wie Diabetes mellitus sowie Hypertonie in einer Mehrzahl oder Vielzahl der Fälle keine Fahrungeeignetheit zur Folge haben, eine Vorabklärung hinsichtlich Art und Schwere der Erkrankung gebieten (vgl. BayVGH, B.v. 3.11.2020 - 11 CS 20.1469 - BeckRS 2020, 30346 Rn. 22; B.v. 9.10.2018 - 11 CS 18.1809 - BeckRS 2018, 25000 Rn. 13; anders etwa im hier nicht gegebenen Fall eines Fahrerlaubnisinhabers, der mit den diagnostizierten Erkrankungen einer arteriellen Hypertonie und eines Diabetes mellitus einen Verkehrsunfall verursacht, BayVGH B.v. 28.4.2020 - 11 CS 19.2189 - BeckRS 2020, 9475 Rn. 18).

    Denn die Auskünfte des Betroffenen und der behandelnden Ärzte stellen keine gutachterliche Beurteilung dar, sondern sind nur Grundlage für die Entscheidung, ob die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens einer in § 11 Abs. 2 Satz 3 FeV genannten Stelle notwendig ist (vgl. BayVGH, B.v. 3.11.2020 - 11 CS 20.1469 - BeckRS 2020, 30346 Rn. 22; B.v. 5.10.2020 - 11 CS 20.1203 - juris Rn. 21; B.v. 9.10.2018 - 11 CS 18.1809 - juris Rn. 13; B.v. 3.5.2017 - 11 CS 17.312 - juris Rn. 19 ff.).

    Stattdessen hätte es dem Landratsamt vor der Entscheidung, ob auch insoweit ein (für die Klägerin mit weiteren Kosten) verbundenes ärztliches Gutachten anzuordnen ist, oblegen, die Klägerin zunächst zu diesen Erkrankungen zu befragen und von ihr ggf. Bescheinigungen der sie aufgrund Bluthochdruck sowie Diabetes behandelnden Ärzte anzufordern (vgl. auch BayVGH, B.v. 9.10.2018 - 11 CS 18.1809 - BeckRS 2018, 25000 Rn. 15).

  • VGH Bayern, 11.02.2019 - 11 CS 18.1808

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Eine Anhörung vor Anordnung eines Gutachtens, die keinen Verwaltungsaktscharakter hat (BVerwG, U.v. 17.11.2016, a.a.O. Rn. 17), ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, allerdings geboten, um etwaige Besonderheiten des Einzelfalls in Erfahrung zu bringen, die die Erforderlichkeit eines Gutachtens in Frage stellen oder die gutachtlich zu klärenden Fragen beeinflussen können (vgl. BayVGH, B.v. 9.10.2018 - 11 CS 18.1809 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 03.11.2020 - 11 CS 20.1469

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen sowie eines

    Denn die Auskünfte des Betroffenen und der behandelnden Ärzte stellen keine gutachterliche Beurteilung dar, sondern sind nur Grundlage für die Entscheidung, ob die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens einer in § 11 Abs. 2 Satz 3 FeV genannten Stelle notwendig ist (vgl. BayVGH, B.v. 3.5.2017 - 11 CS 17.312 - juris Rn. 19 ff.; B.v. 9.10.2018 - 11 CS 18.1809 - juris Rn. 13; B.v. 5.10.2020 - 11 CS 20.1203 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 16.03.2021 - 11 CS 20.2627

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Ansonsten ist lediglich bekannt, dass der Antragsteller Medikamente zur Regulation (Ramipiril) und zur Senkung (Amlodipin) des Blutdrucks einnimmt, nichts hingegen über das Ausmaß der bei ihm vorliegenden Hypertonie (vgl. BayVGH, B.v. 9.10.2018 - 11 CS 18.1809 - juris Rn. 15 zur Fahreignungsrelevanz einer Hypotonie).
  • VG München, 13.05.2019 - M 6 K 19.1563

    Entziehung der Fahrerlaubnis infolge psychischer Erkrankung

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet es zwar, dass sich die Fahrerlaubnisbehörde bei der Prüfung der Frage, ob die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens hinsichtlich einer Erkrankung anzuordnen ist, die in einer Mehrzahl oder Vielzahl der Fälle eine Fahrungeeignetheit nicht begründet, vorher Kenntnisse über Tatsachen verschafft, die ausreichende Anhaltspunkte dafür begründen können, ob eine Ungeeignetheit vorliegen könnte (BayVGH, B.v. 9.10.2018 - 11 CS 18.1809 - juris).
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